Falsche Grundpreise, ungeklärte Bildrechte, vollmundige Werbeversprechen: Hier lauern die größten Risikofelder im Online-Handel.
Ein vertauschter Wert beim Grundpreis, eine allzu optimistische Formulierung im Produkttext, ein Foto ohne geklärte Nutzungsrechte – im Online-Handel entscheiden oft Details darüber, ob eine Abmahnung ins Haus flattert. Wie real dieses Risiko ist, zeigt die aktuelle Abmahnstudie des Händlerbundes, für die 335 Online-Händlerinnen und -Händler befragt wurden.
Ergänzt wurden die Umfrageergebnisse durch reale Fallzahlen aus der Rechtsabteilung des Händlerbundes, sodass sich Wahrnehmung und tatsächliches Geschehen direkt gegenüberstellen lassen. Aus der Studie können Unternehmen direkt erkennen, wo sich ein zweiter Blick lohnen kann, um Abmahnungen zu vermeiden.
Grundpreis bleibt Klassiker unter den Abmahngründen
Die Ergebnisse der Studie zeigen ein eindeutiges Bild: Das Wettbewerbsrecht gilt im Online-Handel als größte Gefahrenquelle. 67 Prozent der Befragten stufen es als das riskanteste Rechtsgebiet ein. Die realen Fallzahlen bestätigen diese Einschätzung, wenn auch mit etwas geringerem Anteil – fast jede zweite Abmahnung (48 Prozent) lässt sich diesem Bereich zuordnen.

Ein Problem sticht dabei besonders heraus: die Grundpreisangabe. Ist sie fehlerbehaftet oder fehlt sie komplett, macht das allein 23 Prozent aller wettbewerbsrechtlichen Abmahngründe aus. Besonders fehleranfällig sind Artikel mit wechselnden Füllmengen oder Produktbündel, die entweder veraltete Angaben enthalten oder bei denen den Anbietern Rechenfehler unterlaufen. Wer seine Produktdaten regelmäßig überprüft, kann dieses Risiko allerdings spürbar senken.
Werbeversprechen als Stolperfalle
Direkt hinter der Grundpreisangabe folgen gesundheitsbezogene Werbeaussagen mit 15 Prozent – etwa bei Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln oder Kosmetika, wo der Gesetzgeber besonders komplexe Erwartungen hat. Nur knapp dahinter rangieren allgemein irreführende Werbetexte mit 14 Prozent.
Auch die Verwendung von Testsiegeln, mangelhafte Lebensmittelkennzeichnungen sowie Lücken im Impressum, bei der GPSR-Konformität oder der Textilkennzeichnung sind regelmäßig Gegenstand von Abmahnungen in der Branche. Die gute Nachricht: Mit sorgfältig geprüften Produkttexten und Werbekampagnen lassen sich viele dieser Risiken deutlich reduzieren.
Bildrechte und Markennamen: teure Fallstricke
Das zweitgrößte Risikofeld im Online-Handel neben dem Wettbewerbsrecht ist das Urheberrecht. 26 Prozent aller ausgewerteten Abmahnfälle basieren auf urheberrechtlichen Fehlern – und der Grund ist fast immer identisch: Fast neun von zehn Fälle (88 Prozent) drehen sich um Bildmaterial ohne ausreichende Lizenz. Dabei spielt es keiner Rolle, ob diese Fehler aus Unwissenheit passiert sind, ob sie in Kauf genommen wurde oder ob beispielsweise Nutzungsbeschränkung im Alltagsstress einfach übersehen wurden.
Auf Platz drei folgt mit rund 20 Prozent das Markenrecht. Hier drohen Abmahnungen meist durch die unzulässige Verwendung geschützter Namen. Dies umfasst eben nicht nur den Vertrieb von Plagiaten, sondern auch unbefugt verwendete Markenlogos oder die irreführende Verwendung fremder Marken in Suchmaschinenwerbung wie bei Google Ads. Auch Kompatibilitätshinweise wie „passend für [Marke X]“ geraten immer wieder ins Visier von Abmahnern.
Händler berichten: So teuer sind Abmahnungen
Neun Prozent der Befragten wurden laut eigenen Aussagen im vergangenen Jahr abgemahnt. Und nicht nur das: Für viele blieb es dabei nicht: Zwar erhielten 79 Prozent der Händlerinnen und Händler nur eine Abmahnung, dafür traf es jeden Fünften gleich mehrfach – 15 Prozent waren mit zwei, 6 Prozent gar mit drei Abmahnungen konfrontiert.
Und wie sich zeigt, müssen Betroffene dabei durchaus tief in die Tasche greifen: Bei 41 Prozent der Betroffenen lagen die Kosten zwischen 1.001 und 2.000 Euro, fast jeder Fünfte (19 Prozent) musste gar mehr als 3.000 Euro zahlen. Insgesamt lag der Betrag bei fast sieben von zehn abgemahnten Händlerinnen und Händler im vierstelligen Bereich.

Eine verblüffende Erkenntnis aus der Befragung: Etwa 18 Prozent der Betroffenen verhielten sich passiv und reagierten gar nicht auf das juristische Schreiben. Wer jedoch hofft, mit dieser Strategie löse sich das Problem von selbst, der irrt zumeist – auf ausbleibende Reaktionen folgen in aller Regel weitere rechtliche Schritte.
Eigener Shop ist größerer Risikofaktor als Marktplätze
Laut den internen Auswertungen des Händlerbundes tragen Betreiber eines eigenen Online-Shops ein höheres Abmahnrisiko als Händler, die ausschließlich auf Online-Marktplätzen aktiv sind. Unter den abgemahnten Kanälen nimmt der eigene Online-Shop die Hälfte aller Fälle ein. Die Plattformen Ebay und Amazon umfassen zusammen nur etwa ein Drittel.
Gefragt nach der empfundenen Abmahnsituation berichtete mehr als die Hälfte der Händlerinnen und Händler (51 Prozent) ein unverändert hohes oder gestiegenes Niveau. Von einer Entspannung spricht nur eine knappe Minderheit von 49 Prozent.
So zeigt sich: Abmahnungen bleiben eines der lästigsten und teuersten Begleitphänomene im E-Commerce. Ein sorgsamer und penibler Umgang mit Produktdaten, Werbetexten und Bildlizenzen kann sich – trotz des stressigen Händleralltags – lohnen, denn im Fall der Fälle lässt sich damit juristischer Ärger und darüber hinaus auch Geld sparen.
Die vollständige Auswertung liefert die Händlerbund-Abmahnstudie 2026, die kostenfrei als PDF auf dem Händlerbund Marketplace heruntergeladen werden kann.
