Verkauf von Einzelraumheizgeräte » Ratgeber für Onlinehändler

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Mit Stichtag 1. Januar 2018 müssen Händler eine Energieverbrauchskennzeichnung beim Verkauf von Einzelraumheizgeräten beachten. Wir haben für dich zusammengefasst, was es beim Verkauf von Einzelraumheizgeräten im Internet zu beachten gilt. Welche Geräte sind betroffen, wie muss die Werbung gestaltet werden, welche Kennzeichnungspflichten gibt es — in diesem Artikel erfährst du es.

Was es beim Handel mit Elektro- und Elektronikartikeln zu beachten gilt, erfährst du in diesem Ratgeber.
Füße mit bunten Socken vor Heizgerät

Welche Geräte sind betroffen?

Betroffen von der Energiekennzeichnung sind Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmleistung von höchstens 50 kW, z. B. Kamine, Pelletöfen oder Holzvergaserkessel.
"Einzelraumheizgerät" bezeichnet ein Raumheizgerät, das Wärme entweder durch direkte Wärmeübertragung oder durch direkte Wärmeübertragung in Verbindung mit der Wärmeübertragung auf ein flüssiges Medium abgibt, um innerhalb eines geschlossenen Raumes, in dem sich das Produkt befindet, ein bestimmtes, für Menschen angenehmes Temperaturniveau zu erreichen und aufrechtzuerhalten, wobei Wärme auch an andere Räume abgegeben werden kann, und das mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist, die elektrische Energie bzw. die chemische Energie gasförmiger, flüssiger oder fester Brennstoffe mittels des Joule-Effekts bzw. durch Verbrennung direkt in Wärme umwandeln.

Eine Energiekennzeichnung ist nicht erforderlich für

a. elektrische Einzelraumheizgeräte,
b. Einzelraumheizgeräte, die Wärme in einem Kaltdampfkreisprozess oder Sorptionskreisprozess erzeugen und mit elektrischen Verdichtern oder Brennstoffen betrieben werden,
c. Einzelraumheizgeräte für feste Brennstoffe, die nur für die Verbrennung nicht-holzartiger Biomasse bestimmt sind,
d. Einzelraumheizgeräte, die nicht dazu bestimmt sind, in Innenräumen mithilfe von Wärmekonvektion oder -strahlung ein für Menschen angenehmes Temperaturniveau herzustellen oder aufrechtzuerhalten,
e. Einzelraumheizgeräte, die nur für die Anwendung im Freien bestimmt sind,
f. Einzelraumheizgeräte, deren direkte Wärmeleistung bei Nennwärmeleistung weniger als 6 % der kombinierten direkten und indirekten Wärmeleistung beträgt,
g. Einzelraumheizgeräte für feste Brennstoffe, die nicht werkseitig montiert werden oder nicht als vorgefertigte Komponenten oder Teile von demselben Hersteller zur Montage vor Ort geliefert werden,
h. Hellstrahler und Dunkelstrahler,
i. Luftheizungsprodukte,
j. Saunaöfen.

Kennzeichnung in der Werbung

Händler müssen sicherstellen, dass in jeglicher Werbung für jede Form oder jedes Medium des Fernabsatzes und der Fernvermarktung in Bezug auf ein bestimmtes Modell von Einzelraumheizgeräten auch dessen Energieeffizienzklasse angegeben wird.

Kennzeichnung im Online-Shop

Für die Angabe bestimmter Pflichtinformationen beim Handel mit Dunstabzugshauben ist die Verordnung Nr. 2015/1186 verantwortlich. Seit dem 1. Januar 2018 müssen Online-Händler beim Verkauf, zur Miete oder zum Mietkauf angebotene Einzelraumheizgeräte über das Internet elektronische Etiketten und Produktdatenblätter bereithalten.

a. Bereitstellung des Etiketts als Grafik

Das vom Lieferanten bereitgestellte Etikett ist in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Etikett gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der festgelegten Größe (mind. 105 mm x 200 mm oder entsprechend proportional größer) entsprechen.

b. Bereitstellung des Etiketts in einer "geschachtelten Anzeige"

Aus technischen Gründen ist es nicht immer möglich, das Etikett in der Nähe des Produktpreises darzustellen (z.B. auf Plattformen). Das Etikett kann daher alternativ auch mit Hilfe einer sog. "geschachtelten Anzeige" eingefügt werden. Bei Anwendung einer solchen Darstellung muss das Etikett beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen.

Das für den Zugang zum Etikett genutzte Bild muss:

  1. ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produkts sein (z.B. grün, bei Energieeffizienzklasse A+++),
  2. auf dem Pfeil die Energieeffizienzklasse des Produkts in Weiß in einer Schriftgröße, die der Größe des Preises entspricht, enthalten und
  3. einem der folgenden zwei Formate entsprechen:

Pfeile nach links und rechts

Bei einer solchen Darstellung muss die Anzeige des Etiketts den folgenden Vorgaben entsprechen:

  1. das Bild (z.B. Pfeil nach rechts) wird in der Nähe des Produktpreises angezeigt;
  2. das Bild (z.B. Pfeil nach rechts) muss mit einem Link zum Etikett versehen sein;
  3. das Etikett wird nach einem Mausklick auf das Bild, nach einem Maus-Rollover über das Bild oder nach dem Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen angezeigt;
  4. das Etikett wird in einem Pop-up-Fenster, auf einer neuen Registerkarte, auf einer neuen Seite oder als Einblendung angezeigt;
  5. die Anzeige des Etiketts wird mit Hilfe einer Option zum Schließen oder mit einem anderen Standard-Schließmechanismus beendet;
  6. Für Fälle, in denen das Etikett nicht angezeigt werden kann (z.B. wenn Geräte die Grafik nicht wiedergeben können), muss ein alternativer Text angezeigt werden: dieser nennt die Energieeffizienzklasse des Produkts in einer Schriftgröße, die der des Preises entspricht.

c. Bereitstellung des Produktdatenblattes

Auch das vom Lieferanten bereitgestellte Produktdatenblatt muss nun im Online-Angebot angezeigt werden. Das Produktdatenblatt ist in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Produktdatenblatt gut sichtbar und leserlich ist. Das Produktdatenblatt kann alternativ auch mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige (s.o.) dargestellt werden; in diesem Fall muss auf dem Link klar und leserlich "Produktdatenblatt" angegeben sein. Ein Bild wie oben ist nicht vorgesehen. Bei Anwendung einer solchen Darstellung muss das Produktdatenblatt beim ersten Mausklick auf den Link, beim ersten Maus-Rollover über den Link bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Links auf einem Touchscreen erscheinen.
Übrigens: Die Etiketten und Produktdatenblätter in elektronischer Form erhalten Händler von ihren Lieferanten.

Kennzeichnungspflichten im Online-Handel seit 01.08.2017

Aufgrund der Verordnung Nr. 2017/1369, sog. EU-Energielabel-Verordnung, muss zusätzlich in jeder visuell wahrnehmbaren Werbung (z. B. Artikeldetailseiten, Google Anzeigen, Preisvergleichsportale) oder in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Modell

  1. auf die Energieeffizienzklasse des Produkts und
  2. das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen hingewiesen werden.

Dies bedeutet beispielsweise für die Werbung für ein Gerät, bei dem Energieeffizienzklassen von A+++ bis D zur Verfügung stehen, dass auf die einschlägigen Energieeffizienzklassen und zusätzlich auf das Spektrum (A+++ bis D) hingewiesen werden muss. Diese Anforderung gilt auch bereits für Werbung ohne energiebezogene oder preisbezogene Information.



 

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