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Mit Stichtag 1. Januar 2018 müssen Händler eine Energieverbrauchskennzeichnung beim Verkauf von Einzelraumheizgeräten beachten. Wir haben für Sie zusammengefasst, was es beim Verkauf von Einzelraumheizgeräten im Internet zu beachten gilt. Welche Geräte sind betroffen, wie muss die Werbung gestaltet werden, welche Kennzeichnungspflichten gibt es - in diesem Artikel erfahren Sie es.
Was es beim Handel mit Elektro- und Elektronikartikeln zu beachen gilt, können Sie auch in diesem Ratgeber erfahren.
Betroffen von der Energiekennzeichnung sind Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmleistung von höchstens 50 kW, z. B. Kamine, Pelletöfen oder Holzvergaserkessel.
"Einzelraumheizgerät" bezeichnet ein Raumheizgerät, das Wärme entweder durch direkte Wärmeübertragung oder durch direkte Wärmeübertragung in Verbindung mit der Wärmeübertragung auf ein flüssiges Medium abgibt, um innerhalb eines geschlossenen Raumes, in dem sich das Produkt befindet, ein bestimmtes, für Menschen angenehmes Temperaturniveau zu erreichen und aufrechtzuerhalten, wobei Wärme auch an andere Räume abgegeben werden kann, und das mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist, die elektrische Energie bzw. die chemische Energie gasförmiger, flüssiger oder fester Brennstoffe mittels des Joule-Effekts bzw. durch Verbrennung direkt in Wärme umwandeln.
Eine Energiekennzeichnung ist nicht erforderlich für
a. elektrische Einzelraumheizgeräte,
b. Einzelraumheizgeräte, die Wärme in einem Kaltdampfkreisprozess oder Sorptionskreisprozess erzeugen und mit elektrischen Verdichtern oder Brennstoffen betrieben werden,
c. Einzelraumheizgeräte für feste Brennstoffe, die nur für die Verbrennung nicht-holzartiger Biomasse bestimmt sind,
d. Einzelraumheizgeräte, die nicht dazu bestimmt sind, in Innenräumen mithilfe von Wärmekonvektion oder -strahlung ein für Menschen angenehmes Temperaturniveau herzustellen oder aufrechtzuerhalten,
e. Einzelraumheizgeräte, die nur für die Anwendung im Freien bestimmt sind,
f. Einzelraumheizgeräte, deren direkte Wärmeleistung bei Nennwärmeleistung weniger als 6 % der kombinierten direkten und indirekten Wärmeleistung beträgt,
g. Einzelraumheizgeräte für feste Brennstoffe, die nicht werkseitig montiert werden oder nicht als vorgefertigte Komponenten oder Teile von demselben Hersteller zur Montage vor Ort geliefert werden,
h. Hellstrahler und Dunkelstrahler,
i. Luftheizungsprodukte,
j. Saunaöfen.
Händler müssen sicherstellen, dass in jeglicher Werbung für jede Form oder jedes Medium des Fernabsatzes und der Fernvermarktung in Bezug auf ein bestimmtes Modell von Einzelraumheizgeräten auch dessen Energieeffizienzklasse angegeben wird.
Für die Angabe bestimmter Pflichtinformationen beim Handel mit Dunstabzugshauben ist die Verordnung Nr. 2015/1186 verantwortlich. Ab dem 1. Januar 2018 müssen Online-Händler beim Verkauf, zur Miete oder zum Mietkauf angebotenene Einzelraumheizgeräte über das Internet elektronische Etiketten und Produktdatenblätter bereit halten.
Das vom Lieferanten bereitgestellte Etikett ist in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Etikett gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der festgelegten Größe (mind. 105 mm x 200 mm oder entsprechend proportional größer) entsprechen.
Aus technischen Gründen ist es nicht immer möglich, das Etikett in der Nähe des Produktpreises darzustellen (z.B. auf Plattformen). Das Etikett kann daher alternativ auch mit Hilfe einer sog. "geschachtelten Anzeige" eingefügt werden. Bei Anwendung einer solchen Darstellung muss das Etikett beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen.
Bei einer solchen Darstellung muss die Anzeige des Etiketts den folgenden Vorgaben entsprechen:
Auch das vom Lieferanten bereitgestellte Produktdatenblatt muss nun im Online-Angebot angezeigt werden. Das Produktdatenblatt ist in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Produktdatenblatt gut sichtbar und leserlich ist.Das Produktdatenblatt kann alternativ auch mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige (s.o.) dargestellt werden; in diesem Fall muss auf dem Link klar und leserlich "Produktdatenblatt" angegeben sein. Ein Bild wie oben ist nicht vorgesehen. Bei Anwendung einer solchen Darstellung muss das Produktdatenblatt beim ersten Mausklick auf den Link, beim ersten Maus-Rollover über den Link bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Links auf einem Touchscreen erscheinen.
Übrigens: Die Etiketten und Produktdatenblätter in elektronischer Form erhalten Händler von ihren Lieferanten.
Aufgrund der Verordnung Nr. 2017/1369, sog. EU-Energielabel-Verordnung, muss zusätzlich in jeder visuell wahrnehmbaren Werbung (z. B. Artikeldetailseiten, Google Anzeigen, Preisvergleichsportale) oder in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Modell
Dies bedeutet beispielsweise für die Werbung für ein Gerät, bei dem Energieeffizienzklassen von A+++ bis D zur Verfügung stehen, dass auf die einschlägigen Energieeffizienzklassen und zusätzlich auf das Spektrum (A+++ bis D) hingewiesen werden muss. Diese Anforderung gilt auch bereits für Werbung ohne energiebezogene oder preisbezogene Information.