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Wenn Sie in Ihrem Online-Shop Bücher verkaufen, dann ist es wichtig, dass Sie die Bestimmungen zur Buchpreisbindung kennen. Denn Achtung, die Preisbindung gilt nicht nur für Bücher, sondern auch für verwandte Produkte. Zudem gibt es Ausnahmen zur Preisbindung. In diesem Ratgeber haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Als Buch im Sinne des Gesetzes gelten nicht nur Bücher im eigentlichen Sinne, sondern auch:
Die Buchpreisbindung gilt nicht für
Weitere Ausnahmen beim Verkauf:
Der Ladenpreis wird vom Verleger und den Importeuren bestimmt.
Die Buchpreisbindung gilt auch im Online-Handel. Allerdings sind grenzüberschreitende Lieferungen an Endabnehmer im Ausland grundsätzlich frei von der Preisbindung.
Beim Verkauf von Mängelexemplaren besteht keine Preisbindung. Allerdings muss das Produkt als Mängelexemplar gekennzeichnet werden und einen tatsächlichen äußerlich erkennbaren Mangel aufweisen.
"Mängelexemplare" sind solche Produkte, die ursprünglich einwandfreie Verlagserzeugnisse waren, nun aber äußerlich erkennbare Schäden (z. B. abgescheuerter Einband, Beschmutzung durch häufiges Anfassen, Flecken, Transportschäden) aufweisen.
Die Preisbindung gilt, bis der Verlag diese aufhebt. Die Aufhebung der Preisbindung ist frühestens 18 Monaten nach dem ersten Erscheinen möglich.
Ausnahme:
Bei Büchern, die in einem Abstand von weniger als 18 Monaten wiederkehrend erscheinen oder deren Inhalt mit dem Erreichen eines bestimmten Datums oder Ereignisses erheblich an Wert verlieren kann die Buchpreisbindung ohne Beachtung der Frist von 18 Monaten durch den Verleger oder Importeur beendet werden.
Im Verzeichnis lieferbarer Bücher unter www.buchhandel.de können Sie unter "Suche" die entsprechenden Titel eingeben. Dort gibt es dann beispielsweise die Angabe "fr.P.". Dies bedeutet, dass der Preis frei und somit nicht gebunden ist. Erscheint die Angabe "fr.P." nicht müssen Sie davon ausgehen, dass die Preise gebunden sind.