Cannabisgesetz – Alles, was du zum CanG wissen musst

Min. Lesezeit
Am 1. April 2024 ist die Cannabis-Legalisierung in Deutschland in Kraft getreten. Privatpersonen dürfen zu Hause Cannabis anbauen, bestimmte Mengen mit sich führen und unter Einhaltung von Konsumverbotszonen in der Öffentlichkeit konsumieren. Ab Juli folgt dann die Möglichkeit, einen eigenen Cannabis Social Club zu gründen. Dieser Ratgeber wirft einen Blick auf die wichtigsten Fragen rund um das Cannabisgesetz (CanG), das die Rahmenbedingungen der Legalisierung festlegt.

Seit wann ist Cannabis legal?

Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland legal. Die genaue Defintion laut § 3 des Gesetzes lautet dazu: "Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, zum Eigenkonsum erlaubt."

Weiter heißt es im Gesetzestext: "Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen  Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt  erlaubt: bis zu 50 Gramm Cannabis, bei  Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen".

Ab dem 1. Juli 2024 soll es außerdem möglich sein, Cannabis-Clubs zu gründen.


Was ist die 1. Säule bei der Cannabis-Legalisierung?

Als erste Säule des Legalisierungsvorhabens bezeichnet man den nicht-kommerziellen, privaten und gemeinschaftlichen Anbau und Besitz, so wie die Organisation in Cannabis-Clubs.

Was ist die 2. Säule der Cannabis-Legalisierung?

In der zweiten Säule soll in sogenannten Modellregionen Cannabis kommerzialisiert werden. Soll heißen: Cannabis soll in lizenzierten Shops verkauft werden dürfen. Ein Versandhandel ist allerdings nicht vorgesehen.

 

tip

Unser Tipp

In unserem umfangreichen Ratgeber zur Cannabis-Legalisierung findest du weitere Informationen zu den Säulen der Legalisierung.

 

 

Was ist im Cannabisgesetz geregelt?

Im Zuge der Cannabis-Legalisierung wurden einige Gesetze geändert. Das Herzstück der Legalisierung ist allerdings das neue Cannabisgesetz (CanG). Dieses regelt den privaten Anbau und Besitz, sowie die Gründung und das Betreiben von Cannabis-Clubs. Für unter anderem folgende Gesetze zieht das Cannabisgesetz Änderungen nach sich:

  1. Betäubungsmittelgesetz
  2. Arzneimittelgesetz
  3. Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung
  4. Fahrerlaubnis-Verordnung
  5. Jugendarbeitsschutzgesetz

 

Jugendschutz-Paket

jährliche Zahlweise

  1. Stellung eines Jugendschutzbeauftragten für Online- bzw. Plattform-Shops
  2. Beratung zum Jugendschutz durch erfahrene Juristen des Händlerbundes
  3. Kompetenter Ansprechpartner für deine Nutzer und Kunden im Internet
  4. Nutzung des Jugendschutz-Logos als Sicherheitsmerkmal
  5. Schon für 8,90 Euro* mtl. bei jährlicher Zahlweise
Mehr Informationen

 

Wie viele Cannabispflanzen darf ich anbauen?

Für den Eigenkonsum dürfen bis zu drei Pflanzen der Gattung Cannabis selbst angebaut werden. Allerdings müssen die Pflanzen und das Vermehrungsmaterial wie Cannabissamen vor dem Zugriff von Kindern, Jugendlichen und Dritten geschützt werden. Der Anbau darf die Nachbarschaft nicht in unzumutbarer Weise belästigen oder stören. Des Weiteren ist es verboten, Cannabis aus dem Eigenanbau an Dritte weiterzugeben.

Ich habe einen Kleingarten – darf mir dort der Anbau verboten werden?

Viele Kleingartenvereine haben bereits Verbote entlassen. Allerdings ist das oftmals gar nicht nötig: Der Anbau von Cannabis ist nur in der eigenen Wohnung erlaubt. Kleingärten sind keine Wohnungen. Oftmals ist das Wohnen im Kleingartenverein aufgrund von baurechtlichen Vorschriften sogar verboten.

Darf ich Cannabispflanzen online verkaufen?

Nein, die Cannabis-Legalisierung sieht keine Kommerzialisierung vor. Entsprechend dürfen keine Pflanzen verkauft werden. Dies gilt aktuell sowohl stationär als auch online.

Darf ich online Cannabissamen verkaufen?

Samen und anderes Vermehrungsgut darf online nicht zum Verkauf angeboten werden. Eine Ausnahme gilt für Händler mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU. Das CanG erläutert dazu weiter in § 4: “Die Einfuhr von Cannabissamen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Zweck des privaten Eigenanbaus zum Eigenkonsum von Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Anbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum nach Kapitel 4 ist erlaubt. “

 

tip

Rechtssichere Muster-Satzung für Cannabis Social Clubs

Inklusive Anleitung und rechtlichen Hinweisen zur Gründung und Führung einer Anbauvereinigung - sichere dir hier deine Muster-Satzung für Cannabis-Vereine:

Zur kostenlosen Mustersatzung

 

Darf ich Kunden kostenlos Cannabissamen als Produktbeigabe zusenden?

Privatpersonen dürfen Samen lediglich in nicht-gewerblicher Form an Personen abgeben. Auch Cannabis-Clubs dürfen Vermehrungsmaterial an ihre Mitglieder abgeben. Allerdings ist der Umgang mit Cannabissamen nur erlaubt, wenn die Samen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Gewerbliche Händler dürfen hingegen keine Samen abgeben – auch nicht kostenlos!

Wie kann man an Cannabis-Saatgut kommen?

Samen dürfen aus anderen Mitgliedstaaten der EU – auch über Online-Shops – nach Deutschland importiert werden. Dies gilt aber nur für den nicht-gewerblichen privaten Anbau und für den Anbau in Cannabis-Clubs.

Was genau ist ein Cannabis-Club?

Ein Cannabis-Club, auch Cannabis Social Club oder Anbauvereinigung genannt, ist rechtlich gesehen ein eingetragener Verein (e.V.). Mitglieder können hier gemeinschaftlich Cannabispflanzen anbauen. Die Clubs dürfen Vermehrungsmaterial, Pflanzen, Marihuana oder Haschisch an ihre Mitglieder abgeben. Als eingetragene Vereine unterliegen die Clubs somit dem Vereinsrecht.

 

 

hb-iconset-rechtsberatung

Anwaltliche Beratung zum Cannabisgesetz

Du willst dich lieber nochmal absichern und möchtest Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen? Kennst du schon unsere Rechtsberatung Flatrate? Hier erhältst du Antworten von unseren Anwälten auf deine Rechtsfragen.

Zur Rechtsberatung

 

 

Darf in Cannabis-Clubs konsumiert werden?

Nein, Cannabis-Clubs gehören mit zu den Konsumverbotszonen. Selbst Alkohol darf nicht ausgeschenkt werden. „Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Anbauvereinigungen“, heißt es dazu im Gesetz.

Wo darf überhaupt konsumiert werden?

Das Gesetz sieht einige Konsumverbote vor:

  1. Der Konsum in Anwesenheit nicht-volljähriger Personen verboten.
  2. Der öffentliche Konsum in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und auf Spielplätzen ist verboten. Maßgeblich ist hier ein Abstand vom 200 Metern zum Eingangsbereich der genannten Orte.
  3. In Fußgängerzonen darf von 7 bis 20 Uhr kein Cannabis konsumiert werden.
  4. In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis verboten.
  5. In und um Anbauvereinigungen darf im Abstand von 200 Metern, ausgehend vom Eingangsbereich, nicht konsumiert werden.

Außerhalb der Konsumverbotszonen darf generell Cannabis konsumiert werden, solange keine weiteren Einschränkungen gelten.

Dürfen Cannabis-Clubs Pflanzen verkaufen?

Nein, aber Clubs dürfen eine kostendeckende Aufwandsentschädigung für die Abgabe verlangen.

Darf ich mit oder für Cannabis werben?

Es gilt ein generelles Werbeverbot für Cannabis. Anzuchttöpfe, Dünger und Co. mit dem Zusatz "für Cannabispflanzen" zu bewerben, könnte durchaus schon unter das Werbeverbot fallen. Wie weit das Verbot tatsächlich geht, muss sich noch in der Praxis zeigen. § 6 des CanG beschreibt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot mit dem Inhalt: "Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten."

Zum Thema Sponsoring für Anbauvereinigungen definiert das Gesetz: "Sponsoring: jede Förderung von Einzelpersonen, Anbauvereinigungen oder Veranstaltungen in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen mit dem Ziel, der Wirkung oder der wahrscheinlichen Wirkung, den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unmittelbar oder mittelbar zu fördern; ausgenommen sind Förderungen im Binnenverhältnis zwischen einer Anbauvereinigung und ihren Mitgliedern (...)"

Mitglied werden und automatisch profitieren

Als Unlimited- oder Professional-Mitglied sind die Leistungen aus der Rechtsberatung Flatrate automatisch in deinem Mitgliedschaftspaket enthalten und du hast keinen weiteren Aufwand. Wenn du bereits Basic- oder Premium-Mitglied bist, dann buche jetzt die Rechtsberatung Flatrate hinzu oder starte hier dein Upgrade in ein höheres Mitgliedschaftspaket: So funktioniert's. Bist du noch kein Mitglied und unsicher, welches Mitgliedschaftspaket zu dir passt, nutze einfach den Paketberater.

 

Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
  • Sichere Cookie-Banner-Lösung
  • Rechtsberatung (ab Premium)
  • Shop-Tiefenprüfung (Unlimited und Professional)
  • Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
Paketberater starten Pakete im Überblick
mitgliedschaftspakete-4er

 

Werden die gesellschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes überprüft?

Ja, bereits begleitend zum Vollzug des Gesetzes sollen Bewertungen erfolgen. Bis spätestens 01. April 2028 soll dem Bundesministerium für Gesundheit ein Bericht vorgelegt werden, inwiefern sich die Legalisierung auf die Gesellschaft ausgewirkt hat. Diesen sollen laut Gesetz "unabhängige Dritte" verfassen. Dabei steht besonders die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz im Fokus. Bereits bis zum 01. April 2026 soll dem Gesundheitsministerium ein Zwischenbericht unter Beteiligung des Bundeskriminalamts vorgelegt werden. Dabei sollen insbesondere die Aspekte der auf Cannabis bezogenen organisierten Kriminalität beleuchtet werden. Auch die Anbauvereinigungen werden angehalten, bei der Evaluation unterstützend mitzuwirken: sie sollen Befragungen ihrer Mitglieder ermöglichen.

Sind Verstöße gegen das Cannabisgesetz strafbar?

Ja, wer gegen die Einschränkungen beim Anbau und Besitz verstößt, muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Das Gleiche gilt für Personen, die Cannabis verkaufen oder anders „am Gesetz vorbei“ in den Verkehr bringen. Auch Personen, die ohne Genehmigung einen Cannabis-Club betreiben, müssen mit einer Anzeige rechnen.

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.

 

Das könnte dich auch interessieren:

  1. Vereinssatzung » Diese Angaben sind Pflicht
  2. Cannabis-Start-Ups kritisieren geplante Ausweitung der Sperrflächen
  3. Wie gründe ich einen Cannabis-Club?
  4. 6 Fakten zur Cannabis-Legalisierung für Online-Händler
  5. Wird die Cannabis-Legalisierung ein Datenschutzalbtraum?
Kommentare
Lass uns gern einen Kommentar da
hb-iconset-hb-logo
Alles für Online-Händler

Du willst im E-Commerce Erfolge feiern? Mit unseren Lösungen unterstützen wir dich als Online-Händler bei den täglichen Herausforderungen des E-Commerce.

E-Commerce-Lösungen entdecken
hb-iconset-rechtsberatung
Rechtsberatung vom Profi

Du hast rechtliche Fragen? Wir beantworten sie. Unsere auf E-Commerce-Recht spezialisierten Anwälte stehen dir bei rechtlichen Fragen gern zur Seite.

Zur Rechtsberatung
hb-iconset-video-audio-1
Mehr Tipps gibt es auf YouTube

Der Händlerbund YouTube-Kanal hält noch viele weitere Informationen und Tipps bereit, um das Thema Online-Handel erfolgreich und rechtssicher zu gestalten.

Praxistipps entdecken