GPSR-Risikoanalyse durchführen: Risikobewertung für deine Produkte

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Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte sicher sind und keine unvertretbaren Risiken für Verbraucher darstellen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die GPSR-Risikoanalyse, die häufig auch als Risikobewertung bezeichnet wird.

In diesem Ratgeber erfährst du, wer nach der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) als Hersteller gilt, wie du eine Risikoanalyse Schritt für Schritt durchführst und welche Punkte bei der Dokumentation der Risikobewertung besonders wichtig sind.

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Was ist eine GPSR-Risikoanalyse?

Bei einer Risikoanalyse untersuchst du systematisch, welche Gefahren von deinem Produkt ausgehen können und wie hoch die daraus entstehenden Risiken sind. Für viele Unternehmen klingt die Risikoanalyse zunächst nach einer komplizierten technischen Aufgabe. Tatsächlich geht es jedoch darum, mögliche Gefahren eines Produkts systematisch zu erkennen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Risikobewertung bildet damit die Grundlage für den Nachweis, dass ein Produkt den Sicherheitsanforderungen der GPSR entspricht.

Dabei stellst du insbesondere folgende Fragen:

  1. Welche Gefahren sind denkbar?
  2. Wer könnte betroffen sein?
  3. Wie wahrscheinlich ist ein Schaden?
  4. Wie schwer wären die möglichen Folgen?
  5. Welche Maßnahmen können das Risiko reduzieren?

Die GPSR schreibt keine bestimmte Methode vor. Die Risikobewertung muss jedoch nachvollziehbar, angemessen und dokumentiert sein.

Besonders für Online-Händler, die Produkte unter eigener Marke vertreiben oder herstellen lassen, ist das Thema von großer Bedeutung. Denn wer als Hersteller gilt, trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Produkte und muss die entsprechenden Nachweise gegenüber Behörden vorlegen können.


Wer gilt nach der GPSR als Hersteller?

Bevor du eine Risikoanalyse durchführst, solltest du wissen, ob du überhaupt als Hersteller im Sinne der GPSR eingestuft wirst.

Hersteller ist grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln beziehungsweise herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet.

Als Hersteller kannst Du beispielsweise gelten, wenn du:

  1. Produkte selbst herstellst,
  2. Produkte speziell für Dich produzieren lässt (Private Label),
  3. Waren unter deiner eigenen Marke verkaufst,
  4. ein bestehendes Produkt so veränderst, dass sich dessen Sicherheitseigenschaften ändern können.

Für Hersteller gehört die Durchführung einer Risikoanalyse bzw. Risikobewertung zu den zentralen Pflichten der GPSR. Sie dient dazu, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Produktsicherheit nachweisbar sicherzustellen.

Warum ist eine Risikoanalyse nach der GPSR wichtig?

Die europäische General Product Safety Regulation (GPSR) verpflichtet Hersteller dazu, nur sichere Produkte auf dem Markt bereitzustellen. Um dies beurteilen zu können, muss vor dem Inverkehrbringen eine Risikobewertung durchgeführt werden.

Das Ziel ist einfach:

  1. Gefahren erkennen,
  2. Risiken bewerten,
  3. geeignete Schutzmaßnahmen festlegen,
  4. die Ergebnisse dokumentieren.

    Die Risikoanalyse bildet damit die Grundlage für die gesamte Produktsicherheitsbewertung.

GPSR-Risikobewertung – Schritt-für-Schritt Anleitung

Schritt 1: Produkt genau beschreiben

Der erste Schritt jeder Risikoanalyse ist eine möglichst vollständige Produktbeschreibung.

Erfasse insbesondere:

  1. Produktname und Modell
  2. Verwendungszweck
  3. Zielgruppe
  4. technische Eigenschaften
  5. verwendete Materialien
  6. Verpackung
  7. Bedienungsanleitung
  8. Warnhinweise und Kennzeichnungen
Beispiel

Du vertreibst eine LED-Schreibtischlampe unter deiner eigenen Marke.

Für die Risikobewertung dokumentierst du unter anderem:

  1. Stromversorgung per USB
  2. Kunststoffgehäuse
  3. Nutzung im Innenbereich
  4. Verwendung durch Erwachsene

Schritt 2: Mögliche Gefahren identifizieren

Nun analysierst du alle denkbaren Gefährdungen, die von dem Produkt ausgehen könnten.

Typische Gefahren sind:

Gefahrenart Beispiele

Mechanische Gefahren 

Schnittverletzungen, Quetschungen

Elektrische Gefahren

Stromschlag, Kurzschluss

Thermische Gefahren

Verbrennungen, Überhitzung

Chemische Gefahren

Schadstoffe, Allergene

Brandgefahren

Entzündbarkeit

Erstickungsgefahren

Verschluckbare Kleinteile 

Gesundheitsgefahren

Langfristige Beeinträchtigung

Cyber-Risiken

Sicherheitslücken bei smarten Produkten



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Wichtig

Berücksichtige nicht nur die normale Verwendung, sondern auch vorhersehbare Fehlanwendungen.

Beispielsweise kann ein Verbraucher ein Produkt anders nutzen als vorgesehen oder ein Kind mit Bestandteilen spielen, die eigentlich nicht als Spielzeug gedacht sind. Du musst aber auch nicht jede denkbare Gefahr berücksichtigen. Dass man sich an Papier schneiden kann, gehört zum Beispiel zum allgemeinen Lebensrisiko.

 

Schritt 3: Betroffene Personengruppen berücksichtigen

Bei der Risikobewertung musst du prüfen, wer von einer Gefahr betroffen sein könnte.

Besondere Aufmerksamkeit verlangt die GPSR bei schutzbedürftigen Verbrauchergruppen, etwa:

  1. Kindern,
  2. älteren Menschen,
  3. Menschen mit Behinderungen.

Je nach Nutzergruppe kann dieselbe Gefahr unterschiedlich schwer wiegen.

Beispiel

Eine scharfe Metallkante stellt für einen Erwachsenen möglicherweise nur ein geringes Risiko dar. Für Kinder kann dieselbe Gefahrenquelle deutlich schwerwiegender sein. Für Spielzeug gelten aber ohnehin strenge, eigene Anforderungen an die Sicherheit.

 

Schritt 4: Wahrscheinlichkeit und Schadensschwere bewerten

Jetzt erfolgt die eigentliche Risikobewertung.

Dabei bewertest du zwei Faktoren:

Eintrittswahrscheinlichkeit

Wie wahrscheinlich ist es, dass die Gefahr tatsächlich eintritt?

Mögliche Einstufung:

  1. gering
  2. mittel
  3. hoch
Schwere des Schadens

Welche Folgen hätte ein Schadensereignis?

Mögliche Einstufung:

  1. geringfügige Verletzung
  2. behandlungsbedürftige Verletzung
  3. schwere Verletzung
  4. dauerhafte Gesundheitsschäden oder Todesfolge


Schritt 5: Schutzmaßnahmen festlegen

Für jedes identifizierte Risiko solltest du geeignete Gegenmaßnahmen definieren.

Dazu gehören beispielsweise:

  1. sichere Produktkonstruktionen,
  2. technische Schutzvorrichtungen,
  3. Verwendung sicherer Materialien,
  4. Warnhinweise,
  5. Bedienungsanleitungen,
  6. Altersbeschränkungen,
  7. Qualitäts- und Sicherheitsprüfungen.

Beispiel

Risiko:
Überhitzung einer LED-Leuchte.

Maßnahmen:

  1. Temperaturtests durchführen,
  2. hitzebeständige Materialien verwenden,
  3. Hinweise zur ausreichenden Belüftung aufnehmen.

 

Schritt 6: Restrisiko bewerten

Nicht jedes Risiko lässt sich vollständig beseitigen.

Deshalb solltest du prüfen:

  1. Welche Risiken bleiben bestehen?
  2. Sind diese Risiken vertretbar?
  3. Entspricht das Produkt weiterhin den Anforderungen der GPSR?

Verbleibende Restrisiken sollten dokumentiert werden.

Schritt 7: Die Risikoanalyse dokumentieren

Die GPSR verlangt eine nachvollziehbare Dokumentation der Produktsicherheit. Die Unterlagen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Deine Unterlagen sollten mindestens enthalten:

  1. Produktbeschreibung
  2. identifizierte Gefahren
  3. durchgeführte Risikobewertung
  4. Schutzmaßnahmen
  5. Testergebnisse
  6. technische Nachweise
  7. verantwortliche Person und Datum

Die Dokumentation sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere wenn:

  1. sich das Produkt ändert,
  2. neue Erkenntnisse zu Risiken vorliegen,
  3. Kundenbeschwerden eingehen,
  4. Sicherheitsvorfälle bekannt werden.

Checkliste für Deine GPSR-Risikoanalyse

Vor dem Inverkehrbringen solltest du folgende Punkte abhaken:

  1. Produkt vollständig beschrieben
  2. Zielgruppe festgelegt
  3. Gefahren identifiziert
  4. vorhersehbare Fehlanwendungen berücksichtigt
  5. Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet
  6. Schadensschwere bewertet
  7. Schutzmaßnahmen umgesetzt
  8. Restrisiken dokumentiert
  9. technische Unterlagen erstellt
  10. regelmäßige Überprüfung eingeplant
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Fazit

Die Risikoanalyse beziehungsweise Risikobewertung nach der GPSR gehört zu den wichtigsten Herstellerpflichten im Produktsicherheitsrecht. Wenn du systematisch Gefahren identifizierst, Risiken bewertest und geeignete Schutzmaßnahmen dokumentierst, erfüllst Du nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern reduzierst auch Haftungs- und Abmahnrisiken.
 
 
 
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