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Consentmanager -
Cookie-Consent-Tool inklusive

Seit dem EuGH-Urteil vom 01.10.2019 müssen Website-Betreiber im Rahmen der Cookie-Richtlinie über gesetzte Cookies umfassend informieren und eine Einwilligung über die Verarbeitung personenbezogener Daten von ihren Website-Besuchern einholen. Zudem regelt das TTDSG seit Dezember 2021 eindeutig, dass die Speicherung von Informationen in der Einrichtung des Endnutzers, oder den Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, nur zulässig ist, wenn der Endnutzer zugestimmt hat. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil bekräftigt, dass diese Einwilligung aktiv vom Nutzer erfolgen muss. Um DSGVO-konform zu handeln, empfiehlt der Händlerbund dringend die Verwendung eines Cookie-Consent-Tools, welches in den Händlerbund-Paketen in verschiedenen Abstufungen integriert ist.

  • Für bis zu 55.000 Seitenaufrufe pro Monat (je nach Mitgliedschaftspaket)
  • Optik anpassbar an Ihr Shopdesign
  • Integrierter Cookie Crawler, der Ihre Webseiten regelmäßig auf neue Cookies überprüft

Kostenfreies Tool für Händlerbund-Mitglieder | Kooperation mit consentmanager.de

Consentmanager.de ist ein Anbieter mit mehr als 10 Jahren Erfahrung. Seit 2019 kooperiert der Händlerbund mit consentmanager.de, um Mitgliedern ein weiteres hilfreiches Tool zur DSGVO-und TTDSG-konformen Einhaltung der Gesetzesvorgaben an die Hand zu geben. Die Zusammenarbeit beinhaltet die Bereitstellung des Tools für Händlerbund-Mitglieder zu speziellen Konditionen. Welche Leistungen in Ihrem Mitgliedschaftspaket enthalten sind, erfahren Sie im nächsten Abschnitt Leistungen & kostenfreie Buchung.

Leistungen & kostenfreie Buchungen

In jedem unserer Händlerbund-Mitgliedschaftspakete ist unser Cookie-Consent-Tool als zusätzliche Leistung mit einem Freikontingent enthalten. Je nach dem von Ihnen gewähltem Paket steht Ihnen eine bestimmte monatliche Anzahl von Seitenaufrufen (abgekürzt mit PI, englisch für Page Impressions) kostenfrei zur Verfügung. Die Buchung Ihres Kontingents erfolgt über den HB-Marketplace.

Jetzt kostenfreies Kontingent freischalten
Consentmanager Leistungen

Sie benötigen mehr Kontingent?

Genügt Ihnen das in Ihrem Mitgliedspaket enthaltene, kostenfreie Kontingent nicht, weil Sie mehr Seitenaufrufe haben? Dann können Sie unkompliziert das Consentmanager Cookie Tool Beginner mit 100.000 Aufrufen pro Monat oder das Consentmanager Cookie Tool Standard mit 1 Millionen Aufrufen pro Monat buchen.

Die Mitgliedschaftspakete im Überblick

Wählen Sie die passende Mitgliedschaft für Ihr Business. Gerne beraten wir Sie auch bei Fragen: +49 341 926590

Basic
8,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für eine Internetpräsenz sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Cookie-Consent-Tool mit 15.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Hinweise zur Vorgehensweise bei Abmahnung
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
mehr Details
Premium
24,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für 5 Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Cookie-Consent-Tool mit 25.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Hinweise zur Vorgehensweise bei Abmahnung
  • Rechtsberatung via E-Mail
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
mehr Details
Unlimited
49,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Cookie-Consent-Tool mit 35.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Rechtsberatung via Telefon & E-Mail
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
  • Shop-Tiefenprüfung & Käufersiegel-Zertifizierung
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
mehr Details
Professional
99,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Cookie-Consent-Tool mit 55.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Rechtsberatung via Telefon & E-Mail
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
  • Shop-Tiefenprüfung & Käufersiegel-Zertifizierung
  • Vertretung im Abmahnfall - auch rückwirkend & bei Selbstverschulden **
  • Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop (volle Kostenübernahme und Vertretung bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung)
mehr Details
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

So einfach ist die Einrichtung

  1. Kostenfreies Kontingent entsprechend der eigenen Mitgliedschaft im Marketplace herunterladen.
  2. Dem Link aus dem PDF der Bestätigungsmail folgen.
  3. Registrierung abschließen.
  4. Den CMP (Consent Management Provider) einrichten. Dazu werden verschiedene Daten hinterlegt, wie z.B. die Website-URL.
  5. Fertig!
Anleitung herunterladen

Sie benötigen Unterstützung beim Einbau des Consentmanagers?

Dann nutzen Sie am besten unseren Einbauservice. Unsere IT-Experten implementieren das Consentmanager Tool in Ihren Shop und übernehmen, gemeinsam mit unseren Juristen, auch die rechtssichere Konfiguration der Cookies.

Funktionen & Eigenschaften des Consentmanagers

Individueller Cookie-Banner

Das Cookie Banner zeigt alle verwendeten Cookies an.

DSVGO konform

Macht rechtssichere Zustimmung zu nicht-notwendigen Cookies möglich.

Integrierter Cookie Crawler

Scannt Ihre Webseiten regelmäßig auf neue Cookies

Sicher in Europa

Daten werden in geschützten Datenbanken auf europäischen Servern gespeichert.

Firmen-Logo

Passen Sie den Banner auf Ihr Corporate Design an.

Design

Nutzen Sie vorgefertigte oder erstellen Sie eigene Banner-Designs.

Vorgefertigte Texte in 25 Sprachen

Stellen Sie sich international auf.

A/B-Tests

Integrierte A/B-Tests ermöglichen beste Zustimmungsraten.

Responsive

Funktional auf Desktop, Mobile oder in Apps

Wissenswertes zum
Cookie-Consent-Tool

Was sind Cookies?

Cookies ist das englische Wort für Kekse. Wenn das Wort im Zusammenhang mit einer Website oder dem Internet im allgemeinen gebraucht wird, sind damit kleine Datenpakete gemeint, die auf dem PC gespeichert werden. Die Datenpakete kommen von Internetseiten, die ein Nutzer aufruft. Mittlerweile gibt es kaum noch eine Website, die keine Cookies verwendet. Das liegt daran, dass Cookies zahlreiche Aufgaben übernehmen, die entweder dem Nutzer der Website oder dem Betreiber die Arbeit erleichtern. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für die Verwendungszwecke von Cookies:

  • Session Cookies sind notwendig, um eine Website fehlerfrei nutzen zu können. Sie speichern beispielsweise kurzfristig Nutzername und Passwort, damit Sie sich nicht ununterbrochen neu anmelden müssen. Nach dem Ausloggen oder dem Verlassen der jeweiligen Website wird der Cookie wieder entfernt.
  • Die Login-Session-Cookies speichern Nutzerdaten auch nach dem Verlassen der Website und rufen diese bei Ihrem nächsten Besuch auf der Website erneut ab. Dazu können Seiteneinstellungen, aber auch Ihr Benutzername und Passwort gehören. Dadurch wird Ihnen das Surfen im Internet erleichtert.
  • Warenkorb Cookies ermöglichen es einem potentiellen Käufer sich nach der Auswahl des ersten Produkts weiter im Shop oder auch auf anderen Websites umzuschauen. Der Warenkorb bleibt unterdessen erhalten.
  • Tracking-Cookies dienen, im Gegensatz zu den zuvor genannten, ausnahmslos dem Betreiber der Website bzw. der Firma, die die Cookies zur Verfügung stellt. Sie speichern das Verhalten des Nutzers auf der Website und teilweise auch das Verhalten auf anderen Internetseiten. Dadurch kann beispielsweise Werbung individualisiert werden.

Welche Regeln zum Umgang mit Cookies enthält die DSGVO?

Gerade wegen der vielen verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten sind Cookies rechtlich schwierig einzuordnen. Schon vor der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) gab es nach dem Telemediengesetz (TMG) die Pflicht, auf Cookies hinzuweisen. Die Einführung der DSGVO verursachte zunächst weitere Unsicherheiten, da nicht ausdrücklich geregelt ist, wie derzeit mit Cookies umgegangen werden soll. Allerdings gibt es Normen die besagen, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Cookies nach der DSGVO verwendet werden?

Artikel 6 Absatz 1 DSGVO bestimmt, wann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtmäßig ist. Für einen Website-Betreiber sind vor allem 2 der 6 Möglichkeiten relevant. Er benötigt entweder die Einwilligung des Rechteinhabers oder ein "berechtigtes Interesse". Eine Einwilligung muss immer vor der Aktivierung der Cookies erfolgen. Aus diesem Grund gibt es seit Einführung der DSGVO im Mai 2018 Pop-up-Fenster, die die Nutzung der Website solange verhindern, bis der Nutzer der Verwendung von Cookies zugestimmt hat. Alternativ kann die Verwendung von Cookies auch untersagt werden. Je nach Notwendigkeit der Cookies, werden abgelehnte Cookies nicht aktiviert oder der Nutzer kann die Website nicht nutzen.

Welchen Cookies muss der Nutzer zustimmen?

Cookies lassen sich grob in zwei Kategorien unterteilen:

  • Zur ersten Gruppe gehören die technisch notwendigen Cookies. Leider gibt es keine gesetzliche Definition von "technisch notwendig". Nach allgemeiner Ansicht gehören alle Cookies dazu, ohne deren Aktivierung die Verwendung der Website nicht oder nur umständlich möglich ist. Unproblematisch sind die Session Cookies. Aber auch Long-Session-Cookies und Warenkorb Cookies dürften in diese Kategorie fallen. Für die Verwendung dieser Cookies hat der Webseitenbetreiber ein berechtigtes Interesse. Er braucht deshalb keine Einwilligung. Er muss den Nutzer aber dennoch über die Verwendung der Cookies informieren. Die gängigste Form ist eine Cookie-Bar, also ein Banner mit einem Hinweis. Außerdem müssen in der erstellten Datenschutzerklärung alle verwendeten Cookies ausführlich beschrieben werden.
  • Die zweite Gruppe besteht aus den technisch nicht notwendigen Cookies. Dazu gehören alle Webanalyse-Tools und Marketing-Tools. Für die Verwendung dieser Cookies kann ein Webseitenbetreiber kein berechtigtes Interesse haben. Deshalb muss er zunächst die Einwilligung des Nutzers einholen. Zusätzlich müssen auch diese Cookies in der Datenschutzerklärung detailliert aufgeführt werden.

Was ist ein Cookie-Consent-Tool?

Ein Cookie-Consent-Tool hilft Ihnen dabei, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Consent ist das englische Wort für Einverständnis. Es handelt sich dementsprechend um ein Hilfsmittel, das für Sie das Einverständnis der Benutzer einholt. In der Regel hat es die Form eines Pop-Up-Fenster, dass sich öffnet, sobald jemand die Website aufruft. Das Cookie-Consent-Tool sollte beschreiben, welche Cookies der Webseitenbetreiber verwenden möchte, wie diese Cookies funktionieren und was ihr jeweiliger Zweck ist. Außerdem sollte der Nutzer die Möglichkeit bekommen, die Cookies einzeln abzulehnen beziehungsweise ihnen zuzustimmen. Darüber hinaus muss der Nutzer über sein Widerrufsrecht informiert werden. Selbstverständlich dürfen beim Aufruf des Cookie-Consent-Tools noch keine technisch nicht notwendigen Cookies aktiviert sein. Erst in dem Moment, in dem der Nutzer Cookies ausgewählt und akzeptiert hat, dürfen die ausgewählten Cookies im Hintergrund laufen.

Wer benötigt ein Cookie-Consent-Tool?

Sie brauchen ein Cookie-Consent-Tool, wenn Sie Cookies verwenden, vor deren Nutzung Sie nach der DSGVO die Einwilligung des Nutzers einholen müssen (technisch nicht notwendige Cookies). Typische Cookies dieser Art sind beispielsweise Google Analytics, Facebook Pixel, Tracking- und Marketingtools. Falls Sie ausschließlich Cookies verwenden, die für die Nutzung der Website unumgänglich sind, brauchen sie kein Cookie-Consent-Tool. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Cookies technisch notwendig sind oder nicht, sollten Sie im Zweifel ein Cookie-Consent-Tool verwenden. Es gibt sie in vielen verschiedenen Varianten, für jedes Content Management System und in allen Preisklassen.

Was droht, wenn man Cookies ohne eine notwendige Einwilligung verwendet?

Verstöße gegen die DSGVO können verschiedene Folgen haben. Zunächst kann die zuständige Aufsichtsbehörde ein Bußgeld festlegen. Mit der Einführung der DSGVO ist die Höhe des maximalen Bußgeldes erheblich gestiegen. Damit die Aufsichtsbehörden auf die fehlerhafte Website aufmerksam werden, können Nutzer sie melden. Sie können den Betreiber der Website aber auch selbst kostenpflichtig wegen Cookie-Verstößen abmahnen. Konkurrenten sind dazu berechtigt, weil der Betreiber einen Wettbewerbsvorteil erlangt, wenn er sich im Gegensatz zur Konkurrenz nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält. Auch Nutzer können den Betreiber abmahnen, da sie von der unrechtmäßigen Verarbeitung ihrer Daten betroffen sind. In der Regel mahnen statt der Nutzer Anwälte oder die Verbraucherschutzzentrale ab. Zuletzt kann durch die widerrechtliche Verarbeitung der Daten bei Nutzern oder Konkurrenten ein Schaden entstehen. Sollte sich dieser beweisen lassen, muss der Betreiber nicht nur den Schaden ersetzen, sondern auch entstandene Gerichts- und Anwaltskosten. Aus all diesen Gründen ist es empfehlenswert etwas Zeit und Geld in die Datenschutzerklärung und den Cookie-Consent-Manager zu investieren.

Wer oder was ist consentmanager.de?

Consentmanager.de ist ein Betreiber genau für so ein Cookie-Consent-Tool. Wir haben uns entschieden mit ihnen zusammen zu arbeiten weil sie bereits über 10 Jahre Erfahrung in diesem Bereich haben.

Wie profitieren Sie als Händlerbund-Mitglied?

Sie als Händlerbund-Mitglied haben den Consentmanager bereits in Ihrem Mitgliedschaftspaket kostenfrei enthalten. Das Tool bemisst sich nach Seitenaufrufen, oder auch "Page Impressions". Je nachdem wie viel ihre Seite hat, so oft kann der Consent-Manager abgerufen werden. In den Mitgliedschaftspaketen sind bis zu 55.000 Seitenaufrufe bereits inkludiert.

Welche weiteren Features bietet er noch?

Als zunächst einmal ist es selbstverständlich DSGVO-konform. Außerdem können Sie das Design ganz individuell an Ihren Shop anpassen. Und es ist sehr leicht einzubinden.

Wie erhalten Sie weitere Zusatzkontingente?

Sollten sich Ihre Seitenaufrufe dem Ende neigen, dann bekommen Sie kurz vorher eine Info von uns per E-Mail und können dann in den HB Marketplace gehen und dort ganz einfach Zusatzkontingente hinzubuchen.

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In welchem Umfang benötigen Sie persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt?
Im Rahmen einer unbegrenzten Rechtsberatung steht Ihnen dauerhaft ein persönlicher Ansprechpartner per E-Mail und Telefon zur Seite.
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Wir vertreten Sie bei wettbewerbs-, urheber- und markenrechtlichen Abmahnungen.
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