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Seit dem EuGH-Urteil vom 01.10.2019 müssen Website-Betreiber im Rahmen der Cookie-Richtlinie über gesetzte Cookies umfassend informieren und eine Einwilligung über die Verarbeitung personenbezogener Daten von ihren Website-Besuchern einholen. Zudem regelt das TTDSG seit Dezember 2021 eindeutig, dass die Speicherung von Informationen in der Einrichtung des Endnutzers, oder den Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, nur zulässig ist, wenn der Endnutzer zugestimmt hat. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil bekräftigt, dass diese Einwilligung aktiv vom Nutzer erfolgen muss. Um DSGVO-konform zu handeln, empfiehlt der Händlerbund dringend die Verwendung eines Cookie-Consent-Tools, welches in den Händlerbund-Paketen in verschiedenen Abstufungen integriert ist.
Consentmanager.de ist ein Anbieter mit mehr als 10 Jahren Erfahrung. Seit 2019 kooperiert der Händlerbund mit consentmanager.de, um Mitgliedern ein weiteres hilfreiches Tool zur DSGVO-und TTDSG-konformen Einhaltung der Gesetzesvorgaben an die Hand zu geben. Die Zusammenarbeit beinhaltet die Bereitstellung des Tools für Händlerbund-Mitglieder zu speziellen Konditionen. Welche Leistungen in Ihrem Mitgliedschaftspaket enthalten sind, erfahren Sie im nächsten Abschnitt Leistungen & kostenfreie Buchung.
In jedem unserer Händlerbund-Mitgliedschaftspakete ist unser Cookie-Consent-Tool als zusätzliche Leistung mit einem Freikontingent enthalten. Je nach dem von Ihnen gewähltem Paket steht Ihnen eine bestimmte monatliche Anzahl von Seitenaufrufen (abgekürzt mit PI, englisch für Page Impressions) kostenfrei zur Verfügung. Die Buchung Ihres Kontingents erfolgt über den HB-Marketplace.
Genügt Ihnen das in Ihrem Mitgliedspaket enthaltene, kostenfreie Kontingent nicht, weil Sie mehr Seitenaufrufe haben? Dann können Sie unkompliziert das Consentmanager Cookie Tool Beginner mit 100.000 Aufrufen pro Monat oder das Consentmanager Cookie Tool Standard mit 1 Millionen Aufrufen pro Monat buchen.
Wählen Sie die passende Mitgliedschaft für Ihr Business. Gerne beraten wir Sie auch bei Fragen: +49 341 926590
Dann nutzen Sie am besten unseren Einbauservice. Unsere IT-Experten implementieren das Consentmanager Tool in Ihren Shop und übernehmen, gemeinsam mit unseren Juristen, auch die rechtssichere Konfiguration der Cookies.
Das Cookie Banner zeigt alle verwendeten Cookies an.
Macht rechtssichere Zustimmung zu nicht-notwendigen Cookies möglich.
Scannt Ihre Webseiten regelmäßig auf neue Cookies
Daten werden in geschützten Datenbanken auf europäischen Servern gespeichert.
Passen Sie den Banner auf Ihr Corporate Design an.
Nutzen Sie vorgefertigte oder erstellen Sie eigene Banner-Designs.
Stellen Sie sich international auf.
Integrierte A/B-Tests ermöglichen beste Zustimmungsraten.
Funktional auf Desktop, Mobile oder in Apps
Cookies ist das englische Wort für Kekse. Wenn das Wort im Zusammenhang mit einer Website oder dem Internet im allgemeinen gebraucht wird, sind damit kleine Datenpakete gemeint, die auf dem PC gespeichert werden. Die Datenpakete kommen von Internetseiten, die ein Nutzer aufruft. Mittlerweile gibt es kaum noch eine Website, die keine Cookies verwendet. Das liegt daran, dass Cookies zahlreiche Aufgaben übernehmen, die entweder dem Nutzer der Website oder dem Betreiber die Arbeit erleichtern. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für die Verwendungszwecke von Cookies:
Gerade wegen der vielen verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten sind Cookies rechtlich schwierig einzuordnen. Schon vor der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) gab es nach dem Telemediengesetz (TMG) die Pflicht, auf Cookies hinzuweisen. Die Einführung der DSGVO verursachte zunächst weitere Unsicherheiten, da nicht ausdrücklich geregelt ist, wie derzeit mit Cookies umgegangen werden soll. Allerdings gibt es Normen die besagen, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Artikel 6 Absatz 1 DSGVO bestimmt, wann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtmäßig ist. Für einen Website-Betreiber sind vor allem 2 der 6 Möglichkeiten relevant. Er benötigt entweder die Einwilligung des Rechteinhabers oder ein "berechtigtes Interesse". Eine Einwilligung muss immer vor der Aktivierung der Cookies erfolgen. Aus diesem Grund gibt es seit Einführung der DSGVO im Mai 2018 Pop-up-Fenster, die die Nutzung der Website solange verhindern, bis der Nutzer der Verwendung von Cookies zugestimmt hat. Alternativ kann die Verwendung von Cookies auch untersagt werden. Je nach Notwendigkeit der Cookies, werden abgelehnte Cookies nicht aktiviert oder der Nutzer kann die Website nicht nutzen.
Cookies lassen sich grob in zwei Kategorien unterteilen:
Ein Cookie-Consent-Tool hilft Ihnen dabei, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Consent ist das englische Wort für Einverständnis. Es handelt sich dementsprechend um ein Hilfsmittel, das für Sie das Einverständnis der Benutzer einholt. In der Regel hat es die Form eines Pop-Up-Fenster, dass sich öffnet, sobald jemand die Website aufruft. Das Cookie-Consent-Tool sollte beschreiben, welche Cookies der Webseitenbetreiber verwenden möchte, wie diese Cookies funktionieren und was ihr jeweiliger Zweck ist. Außerdem sollte der Nutzer die Möglichkeit bekommen, die Cookies einzeln abzulehnen beziehungsweise ihnen zuzustimmen. Darüber hinaus muss der Nutzer über sein Widerrufsrecht informiert werden. Selbstverständlich dürfen beim Aufruf des Cookie-Consent-Tools noch keine technisch nicht notwendigen Cookies aktiviert sein. Erst in dem Moment, in dem der Nutzer Cookies ausgewählt und akzeptiert hat, dürfen die ausgewählten Cookies im Hintergrund laufen.
Sie brauchen ein Cookie-Consent-Tool, wenn Sie Cookies verwenden, vor deren Nutzung Sie nach der DSGVO die Einwilligung des Nutzers einholen müssen (technisch nicht notwendige Cookies). Typische Cookies dieser Art sind beispielsweise Google Analytics, Facebook Pixel, Tracking- und Marketingtools. Falls Sie ausschließlich Cookies verwenden, die für die Nutzung der Website unumgänglich sind, brauchen sie kein Cookie-Consent-Tool. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Cookies technisch notwendig sind oder nicht, sollten Sie im Zweifel ein Cookie-Consent-Tool verwenden. Es gibt sie in vielen verschiedenen Varianten, für jedes Content Management System und in allen Preisklassen.
Verstöße gegen die DSGVO können verschiedene Folgen haben. Zunächst kann die zuständige Aufsichtsbehörde ein Bußgeld festlegen. Mit der Einführung der DSGVO ist die Höhe des maximalen Bußgeldes erheblich gestiegen. Damit die Aufsichtsbehörden auf die fehlerhafte Website aufmerksam werden, können Nutzer sie melden. Sie können den Betreiber der Website aber auch selbst kostenpflichtig wegen Cookie-Verstößen abmahnen. Konkurrenten sind dazu berechtigt, weil der Betreiber einen Wettbewerbsvorteil erlangt, wenn er sich im Gegensatz zur Konkurrenz nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält. Auch Nutzer können den Betreiber abmahnen, da sie von der unrechtmäßigen Verarbeitung ihrer Daten betroffen sind. In der Regel mahnen statt der Nutzer Anwälte oder die Verbraucherschutzzentrale ab. Zuletzt kann durch die widerrechtliche Verarbeitung der Daten bei Nutzern oder Konkurrenten ein Schaden entstehen. Sollte sich dieser beweisen lassen, muss der Betreiber nicht nur den Schaden ersetzen, sondern auch entstandene Gerichts- und Anwaltskosten. Aus all diesen Gründen ist es empfehlenswert etwas Zeit und Geld in die Datenschutzerklärung und den Cookie-Consent-Manager zu investieren.
Consentmanager.de ist ein Betreiber genau für so ein Cookie-Consent-Tool. Wir haben uns entschieden mit ihnen zusammen zu arbeiten weil sie bereits über 10 Jahre Erfahrung in diesem Bereich haben.
Sie als Händlerbund-Mitglied haben den Consentmanager bereits in Ihrem Mitgliedschaftspaket kostenfrei enthalten. Das Tool bemisst sich nach Seitenaufrufen, oder auch "Page Impressions". Je nachdem wie viel ihre Seite hat, so oft kann der Consent-Manager abgerufen werden. In den Mitgliedschaftspaketen sind bis zu 55.000 Seitenaufrufe bereits inkludiert.
Als zunächst einmal ist es selbstverständlich DSGVO-konform. Außerdem können Sie das Design ganz individuell an Ihren Shop anpassen. Und es ist sehr leicht einzubinden.
Sollten sich Ihre Seitenaufrufe dem Ende neigen, dann bekommen Sie kurz vorher eine Info von uns per E-Mail und können dann in den HB Marketplace gehen und dort ganz einfach Zusatzkontingente hinzubuchen.