Abmahnung L’Oréal erhalten? 

Anwaltliche Hilfe vom Händlerbund

Du hast eine Abmahnung von L’Oréal erhalten, weil dir eine Markenrechtsverletzung beim Verkauf von Kosmetikprodukten vorgeworfen wird? Dahinter steht meist die Kanzlei Lubberger Lehment, die im Auftrag des Konzerns Markenrechte an Parfüms und Kosmetik durchsetzt.  

Häufig geht es um Produkte bekannter Marken wie L’Oréal Paris, Garnier, Maybelline New York, NYX, Lancôme oder Kérastase. Der Händlerbund unterstützt dich, indem die Abmahnung durch spezialisierte Rechtsanwälte geprüft werden:

  1. Detaillierte Prüfung der Abmahnung
  2. Schon mehr als 26.000 Abmahnungen erfolgreich bearbeitet
  3. Persönliche Beratung
  4. Falls nötig Vertretung vor Gericht
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Beate Haar

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

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Warum mahnt L’Oréal Online-Händler ab?

L’Oréal mahnt Online-Händler in der Regel ab, wenn der Verdacht besteht, dass Markenrechte verletzt wurden. Das kann zum Beispiel beim Verkauf von Kosmetik, Parfum, Haarpflege oder Pflegeprodukten passieren, die unter geschützten Marken wie L’Oréal Paris, Garnier, Maybelline New York, NYX Professional Make Up, Lancôme, Kérastase, Redken oder La Roche-Posay angeboten werden.

Häufige Vorwürfe sind der Verkauf angeblicher Fälschungen, der Vertrieb von Produkten, die nicht für den europäischen Markt bestimmt sind, oder die Verwendung geschützter Marken, Logos und Produktbezeichnungen in einer Weise, die rechtlich nicht erlaubt sein soll. Ob der Vorwurf tatsächlich zutrifft, muss im Einzelfall geprüft werden.

Was sind typische Gründe für eine Abmahnung von L’Oréal?

Typische Abmahngründe bei L’Oréal sind markenrechtliche Themen. Dazu gehören insbesondere:

  1. Der Verkauf angeblich gefälschter Produkte,
  2. der Vertrieb sogenannter Grauimporte oder Parallelimporte,
  3. unklare Bezugsquellen,
  4. fehlende Nachweise über die Herkunft der Ware,
  5. unzulässige Nutzung von Markenbezeichnungen in Produktangeboten oder Werbetexten
  6. sowie der Verdacht, dass Ware außerhalb des zulässigen Vertriebswegs in den europäischen Markt gelangt ist.

Für Online-Händler ist besonders wichtig: Auch der Verkauf echter Originalware kann rechtliche Fragen auslösen, wenn L’Oréal bestreitet, dass die Ware mit Zustimmung des Markeninhabers im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurde.

 

Wer steht hinter L’Oréal?

L’Oréal ist ein internationaler Kosmetikkonzern mit einem breiten Markenportfolio in verschiedenen Beauty-Bereichen. Zum Konzern gehören unter anderem Marken aus den Bereichen Consumer Products, Luxe, Dermatological Beauty und Professional Products. Bekannte Marken sind zum Beispiel L’Oréal Paris, Garnier, Maybelline New York, NYX Professional Make Up, Lancôme, Yves Saint Laurent Beauté, Giorgio Armani Beauty, Kérastase, Redken, Vichy, CeraVe und La Roche-Posay.

Gerade weil viele dieser Marken im Online-Handel stark nachgefragt sind, geraten Händler beim Weiterverkauf von Kosmetik- und Beautyprodukten schnell in markenrechtlich relevante Situationen.

Jetzt handeln – teure Fehler vermeiden

Eine L’Oréal Abmahnung kann hohe Kosten nach sich ziehen. Wir helfen dir schnell weiter und unterstützen dich, Fehler zu vermeiden, die im Nachhinein teuer werden können. Denn vor allem die beigefügte Unterlassungserklärung solltest du nicht unterschätzen. Daraus können sich langfristig negative Folgen für dich ergeben. Setze immer auf deinen Rechtsbeistand, wir unterstützen dich mit unserer Rechtsberatung.

Sofortmaßnahmen: Was du tun kannst

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Nicht in Panik geraten

Eine L’Oréal Abmahnung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt

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Nicht sofort unterschreiben

Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst

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Nicht sofort bezahlen

Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger

Was wir für dich tun können

Bei einer Abmahnung von L’Oréal bzw. der Kanzlei Lubberger Lehment bieten dir unsere Mitgliedsschaftspakete umfassenden Schutz und Unterstützung.

Deine Vorteile mit unserer Unlimited-Mitgliedschaft

  1. Soforthilfe bei Abmahnung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte
  2. Unbegrenzte Rechtsberatung per Chat, E-Mail oder Telefon zu allen rechtlichen Fragen
  3. Modifizierung deiner Unterlassungserklärung
  4. Zukünftige Abmahnungen vermeiden durch unsere Rechtstexte und Shop-Tiefenprüfung

Eine Abmahnung kann hohe Kosten und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit unserer Unterstützung bist du auf der sicheren Seite. Werde jetzt Unlimited-Mitglied und profitiere von unserem umfassenden Service.

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FAQ zu Abmahnungen und L’Oréal

Welche Kanzlei verschickt Abmahnungen für L’Oréal?

In öffentlich bekannten Fällen wurden L’Oréal-Abmahnungen unter anderem mit der Kanzlei Lubberger Lehment in Verbindung gebracht. Dabei ging es vor allem um markenrechtliche Vorwürfe, etwa im Zusammenhang mit angeblichen Fälschungen, Parallelimporten oder nicht autorisiertem Vertrieb.

Welche Kanzlei in deinem Fall tätig ist, ergibt sich aus dem Abmahnschreiben. Entscheidend ist nicht nur der Absender, sondern vor allem: Welche konkrete Marke ist betroffen? Welcher Verstoß wird behauptet? Welche Ansprüche werden geltend gemacht? Welche Frist wurde gesetzt?

Wer ist Lubberger Lehment?

Lubberger Lehment ist eine auf Marken-, Wettbewerbs- und Designrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin und einem Standort in Hamburg. Sie versendet die Abmahnungen nicht im eigenen Namen, sondern im Auftrag von Markeninhabern. Für L'Oréal setzt die Kanzlei die Markenrechte des Konzerns gegenüber Online-Händlern durch. Erhältst du Post von Lubberger Lehment mit Bezug auf L'Oréal, handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag des Konzerns.

Was fordert L’Oréal in einer Abmahnung typischerweise?

In einer markenrechtlichen Abmahnung werden regelmäßig mehrere Ansprüche geltend gemacht. Dazu können eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft über Bezugsquellen und Verkaufszahlen, Schadensersatz, Erstattung von Rechtsanwaltskosten, Entfernung der betroffenen Angebote sowie unter Umständen Vernichtung oder Herausgabe der beanstandeten Ware gehören.

Du solltest die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Sie kann dich langfristig binden und bei einem späteren Verstoß Vertragsstrafen auslösen. Der Händlerbund unterstützt dich dabei, die Forderungen rechtlich prüfen zu lassen und die passende Reaktion vorzubereiten.

Muss ich auf eine Abmahnung von L’Oréal reagieren?

Ja, du solltest eine Abmahnung von L’Oréal ernst nehmen und innerhalb der gesetzten Frist reagieren. Eine fehlende oder falsche Reaktion kann dazu führen, dass gerichtliche Schritte folgen, etwa eine einstweilige Verfügung. Das kann zusätzliche Kosten verursachen.

Das bedeutet aber nicht, dass du alle Forderungen sofort erfüllen oder die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben solltest. Sinnvoll ist eine rechtliche Prüfung: Ist die Abmahnung berechtigt? Sind die Ansprüche zu weit gefasst? Ist die Kostenforderung angemessen? Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?

Wie hilft der Händlerbund bei einer L’Oréal-Abmahnung?

Der Händlerbund unterstützt dich als Online-Händler bei der rechtlichen Einordnung deiner Abmahnung. Spezialisierte Rechtsanwälte prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob die geltend gemachten Kosten angemessen sind und welche Risiken bestehen.

Außerdem erhältst du Beratung zum weiteren Vorgehen. Dazu gehört die Prüfung der Unterlassungserklärung, die Abstimmung der richtigen Antwort auf die Abmahnung und falls erforderlich, Unterstützung bei gerichtlichen Schritten. Ziel ist, dass du rechtlich fundiert reagierst und keine unnötigen Verpflichtungen eingehst.

Was sollte ich nach Erhalt einer L’Oréal-Abmahnung sofort tun?

Prüfe zuerst die Frist und sichere alle relevanten Unterlagen: Abmahnschreiben, Anlagen, Produktangebote, Rechnungen, Lieferantennachweise, Screenshots deiner Angebote und Kommunikation mit Lieferanten oder Marktplätzen. Entferne betroffene Angebote nicht vorschnell, ohne vorher Beweise zu sichern.

Unterschreibe keine Unterlassungserklärung ohne Prüfung und nimm keine Zahlung vor, bevor die Ansprüche bewertet wurden. Mit einer Händlerbund-Mitgliedschaft kannst du die Abmahnung rechtlich prüfen lassen und die nächsten Schritte sauber abstimmen.

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Du hast eine Abmahnung erhalten und weißt nicht, wie du weiter vorgehen sollst, was bei den gesetzten Fristen zu beachten ist oder welche Kosten auf dich zukommen können? Downloade einfach unser kostenloses Whitepaper "Schreckgespenst Abmahnung" und das "FAQ zur Unterlassungserklärung", in dem unsere Rechtsexperten die meist gestellten Fragen ausführlich beantworten.

Muss ich eine Frist beachten?

Ja. Abmahnungen enthalten eine Frist, innerhalb der du reagieren musst, sie ist oft knapp bemessen. Lässt du die Frist verstreichen, riskierst du eine einstweilige Verfügung und weitere Kosten. Reagiere also zeitnah, aber nicht überstürzt: Der richtige Weg ist, die Abmahnung sofort prüfen zu lassen und die Antwort innerhalb der Frist abzustimmen. Wende dich mit der erhaltenen Abmahnung direkt an den Händlerbund, damit genügend Zeit für die Prüfung bleibt.

Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Unterschreibe die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Sie ist meist weit gefasst und bindet dich in der Regel lebenslang, bei jedem künftigen Verstoß droht eine Vertragsstrafe. In vielen Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll, die den berechtigten Anspruch abdeckt, ohne dich über Gebühr zu binden. Lass die Erklärung vor der Unterschrift von einem Fachanwalt bewerten, damit du keine unnötig weitreichenden Verpflichtungen eingehst.

Wie hoch sind die Kosten einer L'Oréal-Abmahnung?

Die Anwaltskosten richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Bei Markenabmahnungen wird dieser hoch angesetzt, in einigen Fällen zwischen 50.000 und 150.000 Euro. Daraus ergeben sich Forderungen, die häufig im Bereich von rund 2.500 Euro und teils darüber liegen. Hinzu kommen mögliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie die Vernichtung der beanstandeten Ware. Ob der angesetzte Gegenstandswert im Einzelfall angemessen ist, lässt sich anwaltlich prüfen und in vielen Fällen reduzieren.

Unsere Kunden sind abmahnsicher – du auch?

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Nachdem wir unglücklicherweise auch Opfer einer Abmahnwelle wurden, habe ich den Kontakt zum Händlerbund gesucht. Innerhalb kürzester Zeit hatte ich ein kompetentes Beratungstelefonat mit einer Anwältin, das Schreiben an den Kläger wurde versandt und ich bekam regelmäßig Updates zur Lage. Sehr schnell war das Ganze geklärt und ich konnte mich wieder anderen Dingen widmen.
Verena Schlüpmann, Geschäftsführerin K5 GmbH

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Hast du eine Abmahnung erhalten? Zahle nicht vorschnell!

Denn oft sind Abmahnungen nicht gerechtfertigt und enthalten zu hohe Forderungen. Handle daher nicht blind, sondern lasse deine Abmahnung von unseren erfahrenen Juristen überprüfen. 

Übrigens: Die Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung meist beigefügt ist, können wir dann auch zu deinen Gunsten modifizieren.

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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.