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Abmahnung auf
eBay erhalten?

Haben Sie als eBay-Händler eine Abmahnung erhalten? Dann gehören Sie zur Mehrheit der eBay-Händler. Abmahnungen auf eBay sind leider keine Seltenheit. Denn auch auf dem Marktplatzriesen kann man als Online-Händler in so manches rechtliches Fettnäpfchen treten.

Aber geraten Sie nicht in Panik! Als Händlerbund haben wir schon tausenden eBay-Händlern geholfen, die in Ihrer Situation waren. Wir wissen genau, was bei einer Abmahnung auf eBay zu tun ist.


Abmahnung? Wir helfen sofort

Achtung: Technische Störung bringt eBay-Händler in Abmahngefahr

Aktuell sorgt ein technisches Problem auf eBay.de für Sorge unter Händlern. Der Fehler führt dazu, dass wichtige Informationen aus dem Angebot verschwinden, so z. B. Teile des Impressums oder Inhalte aus den AGB. Rechtlich ist das höchst problematisch, denn das kann Abmahnungen und Vertragsstrafen nach sich ziehen. Letzteres ist besonders für Händler gefährlich, die aufgrund einer früheren Abmahnung bereits eine Unterlassungserklärung in Bezug auf Verbraucherinformationspflichten unterzeichnet haben. Hier droht nun, dass Unterlassungsgläubiger die Zahlung der Vertragsstrafe fordern. Das ist besonders deshalb ärgerlich, weil eBay-Händler keinen Einfluss auf die technische Störung haben.

Haben Sie eine Abmahnung auf eBay bekommen?

Ein Abmahnschreiben ist immer eine aufwühlende Angelegenheit. Meist wird direkt eine Unterlassungserklärung mitgeschickt, die mit einer Geldstrafe droht.

So handeln Sie richtig:

1. Ruhe bewahren
2. Unterlassungserklärung nicht sofort unterschreiben
3. Nicht sofort bezahlen
4. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
5. Fristen beachten

Was können Sie jetzt tun?


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7 Gründe für eine Abmahnung auf eBay

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    Die Verwendung inhaltlich unzureichender AGB sind sehr häufige Gründe für eine Abmahnung auf eBay. Ebenso werden häufig unzulässige Gerichtsstandvereinbarungen gegenüber Verbrauchern abgemahnt.
  • Widerrufsbelehrung
    Oft werden Online-Händler auch wegen der Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen abgemahnt. Auch ein nicht vorhandenes Muster-Formular für den Widerruf ist häufig Gegenstand einer Abmahnung.
  • Artikelbeschreibung auf eBay
    Eine Abmahnung auf eBay kann ausgesprochen werden, weil die Online-Händler unter anderem mit Selbstverständlichkeiten werben oder das Widerrufsrecht auf unzulässige Weise einschränken. Abmahngefährdet ist z.B. die Aussage „Rücknahme nur in Originalverpackung“. In diesem Rahmen wird oftmals auch eine mangelhafte Umsetzung der gesetzlichen Informationspflicht moniert. Immer häufiger geht es hier um die Darstellung der wesentlichen Merkmale des Produkts bzw. die fehlende Angabe der Pflichtkennzeichnung (z.B. Energieeffizienzklasse). Des Weiteren sollten Sie standardisierte Produktbeschreibungen nicht ohne Prüfung übernehmen, da Sie bei falschen Angaben dafür haftbar gemacht werden können.
  • Grundpreisangabe
    Abmahner werfen verstärkt einen Blick auf Grundpreisangaben. Werden diese vergessen oder nicht in unmittelbarer Nähe der Endpreise angezeigt, so kann dies abgemahnt werden.
  • Versandbedingungen
    Auch die fehlende bzw. unzureichende Ausweisung der Versandkosten ist ein häufiger Grund für mögliche Abmahnungen.
  • Verstoß gegen das Verpackungsgsetz
    Ein häufiger Grund für eine Abmahnung auf eBay ist ein Verstoß gegen § 9 des Verpackungsgesetzes. Jeder, der systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, ist verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)" mit Stammdaten und Markennamen zu registrieren. Online-Händler die dies unterlassen, riskieren eine Abmahnung.
  • Verstoß gegen das Elektrogesetz
    Online-Händler die Elektroartikel auf eBay verkaufen sollten daran denken sich nach § 6 ElektroG bei der Stiftung EAR zu registrieren. Aus § 6 Abs. 2 ElektroG ergibt sich, dass Geräte ohne eine Registrierung nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Weitere Abmahngründe könnten sich auch im Titel des eBay-Angebots einschleichen. Nutzt man beispielsweise einen Markennamen in der Überschrift, besteht Abmahngefahr. Solche sogenannten „Eye Catcher“ für Beschreibung der angebotenen Ware zu verwenden, ist unzulässig, wenn gar kein Produkt der genannten Marke verkauft wird. Aber auch die Verwendung von geschütztem Bildmaterial ist ein häufig auftretender Abmahngrund, da viele eBay-Händler die Bilder von anderen Websitebetreibern kopieren und im Shop einbinden. Um eine Abmahnung auf eBay zu vermeiden, verwenden Sie ausschließlich Bilder, die Sie selbst erstellt oder über eine der zahlreichen Bildagenturen bezogen haben.

Wer mahnt ab?

Die häufigsten Abmahner die auf eBay zu finden sind, sind der Ido-Verband, die Wettbewerbszentrale und der Rechtsanwalt Sandhage. Unter den Mandanten von Rechtsanwalt Sandhage findet sich in einer Vielzahl von Abmahnungen der „Juwelier Chrontage”, sowie das Modeunternehmen „iOcean”. Auch die „Wetega UG” und die „Sachse Vertriebs GbR” werden häufig von Rechtsanwalt Sandhage vertreten um Online-Händler auf eBay abzumahnen.

Welche Folgen hat eine Abmahnung auf eBay?

Eine Abmahnung fordert Sie zunächst dazu auf ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, dies geschieht in Form einer Unterlassungserklärung. Die Kosten, die in der Abmahnung geltend gemacht werden, sind die Rechtsanwaltskosten oder die Aufwendungskosten, die dem Abmahner durch die Kosten entstanden sind. Bevor Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben und den geforderten Betrag zahlen, sollten Sie sich immer professionellen rechtlichen Rat einholen.

Wir kümmern uns um Ihre Abmahnung

Sollten Sie als eBay-Händler eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Mitgliedschaftspakete. Unsere qualifizierten Rechtsanwälte haben langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Abwicklung von Abmahnungen auf eBay.

Der Händlerbund hilft Ihnen sofort weiter:

  • Wir prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist
  • Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung
  • Ggf. gerichtliche Vertretung durch alle Instanzen
  • Modifizierung der Unterlassungserklärung
  • Hilfe bei bereits erhaltener Abmahnung
  • Kostenübernahme je nach Mitgliedschaftspaket
  • Beratung zu einem abmahnsicheren Handel auf eBay

Werden Sie Händlerbund-Miglied und profitieren Sie von unserer Abmahnhilfe, sowie zahlreichen weiteren Leistungen.

(Die Abmahnvertretung ist sowohl im Unlimited- als auch im Professional-Mitgliedschaftspaket enthalten.)

Unsere Abmahnvertretung in drei Worten: Schnell, professionell, bewährt

  • Direkte Hilfe bei Abmahnung ohne lange Wartezeiten
  • Vertretung bei bereits erhaltener Abmahnung
  • Abmahn­vertretung auch bei Selbst­verschulden
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Selbstverständlich inkl. Haftungs­übernahme
  • Kosten­übernahme für eigenen Anwalt

Als Händlerbund unterstützen wir Online-Händler dabei, erfolgreich E-Commerce zu betreiben. Die Rechtssicherheit ist das A und O des Online-Handels. Deshalb enthalten unsere Mitgliedschaftspakete neben der Soforthilfe bei Abmahnung auch abmahnsichere Rechtstexte, eine Rechtberatung per E-Mail und Telefon, eine Shop-Tiefenprüfung und viele weitere Lösungen, die Ihnen als Online-Händler das Leben leichter machen.

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In welchem Umfang benötigen Sie persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt?
Im Rahmen einer unbegrenzten Rechtsberatung steht Ihnen dauerhaft ein persönlicher Ansprechpartner per E-Mail und Telefon zur Seite.
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Wir vertreten Sie bei wettbewerbs-, urheber- und markenrechtlichen Abmahnungen.
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