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Aktualisiert am: 5.12.2022
Krise hin oder her, Abmahner werden nicht müde, massenhaft Post zu verschicken. Die Abmahnwelle wegen Google Fonts rollt weiter. Uns liegen schon hunderte dieser Schreiben vor – und die Absender sind fast immer die gleichen.
Wenn du auch betroffen bist und eine Abmahnung bekommen hast, helfen wir dir schnell und professionell weiter. Ernst nehmen solltest du das Schreiben auf jeden Fall, denn wie Google Fonts datenschutzkonform eingebunden werden können, ist zwar geregelt – aber längst nicht allen Online-Händlern bekannt. Der vorgeworfene Verstoß gegen die DSGVO ist deshalb in nahezu allen Fällen gerechtfertigt. Wie darauf reagiert werden sollte, hängt von vielen Faktoren ab. Eine Musterlösung gibt es deshalb auch für diese Abmahnwelle nicht. Unsere Anwälte unterstützen dich gern.
Auch wenn sich die geforderten Beträge in Grenzen halten, solltest du deine Abmahnung nicht in den nächstbesten Papierkorb befördern. Besonders wenn ein Auskunftsantrag oder eine Unterlassungserklärung beigefügt ist, kann das vor allem in der Zukunft weitreichende Konsequenzen haben
Ob du schon abgemahnt wurdest oder nicht - spätestens jetzt solltest du Google Fonts, wenn du sie weiterhin nutzen möchtest, DSGVO-konform einbinden.
Unser Google Fonts Checker hilft dir außerdem, herauszufinden, ob du Google Fonts dynamisch eingebunden hast.
Selbst wenn die geforderten Kosten zunächst geringfügig erscheinen und du am liebsten schnell zahlen möchtest, um die Angelegenheit loszuwerden oder dir die Abmahnung ungerechtfertigt erscheint und du ignorieren oder die Sache selbst in die Hand nehmen möchtest - ein Anwalt kann einschätzen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist und welches Vorgehen am sinnvollsten ist - auch im Hinblick auf die Zukunft.
Unsere Anwälte helfen dir schnell und unkompliziert weiter. Als Einzellösung für deine Google-Fonts-Abmahnung oder als dauerhaft zuverlässiger Begleiter im Rahmen einer Unlimited-oder Professional-Mitgliedschaft.
Nachdem wir unglücklicherweise auch Opfer der Google Fonts Abmahnwelle wurden, habe ich den Kontakt zum Händlerbund gesucht. Innerhalb kürzester Zeit hatte ich ein kompetentes Beratungstelefonat mit einer Anwältin, das Schreiben an den Kläger wurde versandt und ich bekam regelmäßig Updates zur Lage. Sehr schnell war das Ganze geklärt und ich konnte mich wieder anderen Dingen widmen.
Verena Schlüpmann, Geschäftsführerin K5 GmbH
Preis: 150,00 € zzgl. Mwst
(Keine weiteren Kosten)
Nutze das Formular und lade deine Abmahnung direkt hoch.
Als Unlimited- oder Professional-Mitglied helfen wir dir nicht nur mit deiner Google-Fonts-Abmahnung. Wir unterstützen dich, Abmahnungen in Zukunft zu vermeiden (unter anderem mit Rechtstexten, Shop-Tiefenprüfung und Rechtsberatung) und sind für dich da, wenn es doch nochmal zu einer Abmahnung kommt.
Als Unlimited- oder Professional-Mitglied helfen wir dir bei Abmahnungen sofort weiter.
Lade hier deine Abmahnung hoch, wenn du schon Unlimited-oder Professional-Mitglied bist oder es noch werden möchest. Als Neumitglied kannst du dein Paket bequem im Anschluss an deinen Upload buchen. Wenn du schon Mitglied bist, findest du alle wichtigen Information wie gewohnt auch im Login-Bereich.
Achtung Abmahnwelle! Viele Unternehmen erhalten aktuell Schreiben, in denen ihnen ein Datenschutzverstoß wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts vorgeworfen und Schadensersatz verlangt wird. In unserem kostenlosen Guide erfährst Du, was Du tun kannst, wenn du eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten hast und wie du sie vermeidest.
Google Fonts ist ein großes kosten- und lizenzfreies Schriftartenverzeichnis, das für jeden zugänglich und nutzbar ist. Seit 2010 bietet Google seine hauseigenen Fonts an – mittlerweile werden über 1400 Schriftarten gezählt. Vor Google Fonts konnten Webentwickler nur Schriften benutzen, die der Betrachter ebenfalls auf seinem Endgerät installiert hatte. Auf der sicheren Seite war man mit vorinstallierten Schriften wie Arial, Times New Roman oder Courier New. Andernfalls konnten diese nicht dargestellt werden und das Webseiten-Ergebnis war verändert. Somit gab es keine große Auswahl an Schriften. Durch Google Fonts war man nun flexibler, bezüglich der Schriftauswahl. Diese können einfach als Code-Snippet in die Webseite eingebunden werden. Bei Besuch der Webseite wird die Schrift einfach vom Google-Server geladen.
Zudem können Google Fonts auch lokal geladen werden, um sie unter anderem fest in die Webseite einzubinden oder für Print-Projekte zu nutzen. Heute gehören Google Fonts zu den beliebtesten kostenlosen Schriften im Netz. Wenn du dich tiefergehend informieren möchtest nutze doch unsere Ratgeberseite Google Fonts sicher einbinden.
Natürlich hat auch die kostenfreie Nutzung einen Haken – für den User. Denn Google wäre nicht Google, wenn sie sich nicht an den Nutzerdaten erfreuen würden. Damit kann Google Nutzerprofile über das Surfverhalten erstellen und beispielsweise relevante Werbung ausspielen. Und das ist das Problem.
Den Empfängern der Abmahnungen wird ein Datenschutzverstoß durch die dynamische Einbindung von Google Fonts vorgeworfen. Denn aus datenschutzrechtlicher Perspektive gibt es einen Knackpunkt, der an der Form der Einbindung hängt.
Bei der „dynamischen Einbindung“ wird die Schriftart nicht „lokal“ durch den Webseitenbetreiber gespeichert. Stattdessen wird beim Aufruf der Internetseite durch den Besucher eine Verbindung zu Google-Servern in den USA aufgebaut und die Schriftart damit dynamisch eingebunden. Das Problem: Hierbei wird die IP-Adresse des Besuchers übermittelt – da es sich dabei um ein personenbezogenes Datum handelt, ist die DSGVO anwendbar und die Verarbeitung damit nur auf einer geeigneten Rechtfertigungsgrundlage zulässig.
Du bist dir unsicher, ob du Google Fonts dynamisch eingebunden hast? Unser Google Fonts Checker hilft dir, es herauszufinden.
Die Schreiben führen hierbei einen Verweis auf ein Urteil des Landgerichts München an: Demnach brauche es für diesen Verarbeitungsvorgang bei der dynamischen Einbindung von Google Fonts die Einwilligung des Webseitenbesuchers (Urteil v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Das „berechtigte Interesse“ könne nicht herangezogen werden. Dieses sei nicht gegeben, da Betreiber auch auf die statische Einbindung zurückgreifen könnten, bei der es schon gar nicht zu einer entsprechenden Datenverarbeitung käme.
In dem Fall, der dem Urteil zugrunde lag, gab es diese Einwilligung nicht, weshalb das Gericht der Betroffenen einen Schadensersatz von 100 Euro zubilligte. Das kann die in den Schreiben geforderte Summe erklären.
Starte jetzt den Händlerbund Google Fonts Checker. Du erfährst sofort, wie hoch das Abmahnrisiko deiner Webseite durch die Nutzung von Google Fonts ist.
Wir verschaffen dir den Überblick – mit einer detaillierten Auflistung über die von Google eingebundenen Dateien und Fonts.
Prüfe anonym, schnell und einfach, ob beim Besuch deiner Webseite Schriftarten von Google nachgeladen werden.
Wir konnten auf deiner Webseite keine Probleme finden. Das bedeutet, dass deine Webseiten keine Schriftarten von Google nachlädt. Aus unserer Sicht besteht kein Handlungsbedarf
Sehr gut, deine Webseite ist gerade nicht abmahngefährdet. Doch auf der sicheren Seite bist du in jedem Fall mit unseren Händlerbund-Mitgliedschaftspaketen. Unsere auf IT-Recht spezialisierten Anwälte erstellen individuelle Rechtstexte für deine Online-Präsenz – von der Datenschutzerklärung bis hin zur Widerrufsbelehrung. Erfahre hier mehr zu unseren Leistungen.
Leider haben wir auf deiner Webseite Schriftarten gefunden, die von Google nachgeladen werden. Wir empfehlen die Schriftarten so einzubinden, dass sie direkt von deiner Webseite ausgeliefert werden (lokale Speicherung).
Font FamilyLeider haben wir auf deiner Webseite Schriftarten gefunden, die bei einem Besuch von Google nachgeladen werden. Wir empfehlen, diese lokal zu speichern und bei Aufruf der Webseite direkt auszuliefern. Wie du Google Fonts DSGVO-konform in eine Internetseite einbinden kannst, erfährst du hier. Noch mehr Unterstützung und rechtliche Absicherung erhältst du durch unsere Mitgliedschaftspakete.
Leider konnten wir die angegebene URL nicht öffnen. Bitte prüfe, ob die angegebene URL korrekt und für andere zugänglich ist.
Ob du Google Fonts verwendest und wie diese in deinem Online-Shop eingebunden sind, kannst du auch selbst überprüfen. Beispielsweise kann dir dein Webbrowser anzeigen, ob Google Fonts benutzt werden, indem du die Seite auf die unterschiedlichen verwendeten Sources bzw. Quellen untersuchst.
Auch der gesamte Quelltext der Seite kann Aufschluss über die dynamische Verwendung von Google Fonts geben. Wie das genau funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber über Google Fonts sicher einbinden.
Durch die Verwendung von Google Fonts werden verschiedene personenbezogene Daten der Besucher der Website an Google weitergeleitet. Dazu zählen neben der IP-Adresse zum Beispiel auch der verwendete Browser oder die aufgerufene Website.
Bei der dynamischen Einbindung von Google Fonts kann diese Datenübertragung nicht verhindert werden. Die Verwendung und damit die Datenübertragung ist daher nur mit Einwilligung des Websitebesuchers möglich, zum Beispiel per Cookie-Banner-Lösung. Außerdem muss über die dynamische Einbindung der Google Schriftarten in der Datenschutzerklärung aufgeklärt werden.
Eine Alternative ist die lokale Einbindung der Google Fonts. Dabei werden die ausgewählten Fonts lokal abgespeichert, sodass keine Datenübertragung stattfindet.
Mit Start der aktuellen Abmahnwelle werden Abmahnungen vor allem durch RA Kilian Lenard aus Berlin (für Martin Ismail) und durch die Kanzlei RAAG (Rechtsanwalt Digikoros Kairis für Wang Yu, Omar Taha M Salhin und Jolanta Januszweski) verschickt.
Die aktuelle Abmahnwelle stützt sich auf das Urteil vom Landgericht München vom Januar 2022. Darin wurde festgestellt, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts ein Datenschutzverstoß sein kann, nämlich dann, wenn der Seitenbesucher vorher keine Einwilligung gegeben hat. Denn mit dieser Art der Einbindung werden personenbezogene Daten in die USA übermittelt. Der Vorwurf der Datenschutzverletzung ist in diesen Schreiben deswegen nahezu immer korrekt.
Leider nein. Wenn der Datenschutzverstoß tatsächlich vorliegt, dann solltest du das Schreiben trotzdem ernst nehmen. Unsere Anwälte helfen dir im Detail weiter.
Bisher beschränken sich die Abmahnungen auf das dynamische Einbinden von Google Fonts. Wir raten jedoch dazu, eine entsprechende Datenschutzklausel für Google Maps zu verwenden, die wir unseren Mitgliedern ebenfalls über den Editor zum Download bereitstellen.
Der Verdacht steht bei denjenigen Abmahnern im Raum, die täglich hunderte dieser Schreiben verschicken. Denn wenn im Vordergrund nicht der Datenschutz, sondern die Zahlungen der Abgemahnten stehen, könnte tatsächlich ein Rechtsmissbrauch vorliegen. Aber wer viele Schreiben verschickt, macht auch schneller Fehler. Je mehr Abmahnungen uns vorliegen, desto größer ist die Chance für uns, solche Fehler aufzudecken und die Schreiben von einzelnen Abmahnern komplett ungültig werden zu lassen, wenn ein Rechtsmissbrauch nachgewiesen werden kann.
Entsprechend der DSGVO benötigt es keine Einwilligung für die Weitergabe personenbezogener Daten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Das ist bei der dynamischen Einbindung von Google Fonts allerdings nicht der Fall. Laut der Entscheidung des LG München liegt kein berechtigtes Interesse vor, weil der Website-Betreiber schlicht kein berechtigtes Interesse besitzt. Schließlich könnte er ohne Probleme die statische Einbindung wählen, sodass es erst gar nicht zur Übermittlung der IP-Adresse kommt.
Google Fonts werden meist dynamisch in die Webseite eingebunden, wobei die Schrift bei Besuch der Webseite vom Google-Server geladen wird. Genau das ist das Problem, denn hierbei wird eine Verbindung zu Google-Servern in den USA aufgebaut und unter anderem die IP-Adresse des Besuchers übermittelt. Hierfür benötigt der Betreiber der Webseite eine Einwilligung, die in aller Regel nicht vorliegt. Bei der Einbindung der Fonts über die Google-Server wird die IP-Adresse der Webseitenbesucher zudem in die USA gesendet. Jedoch genügen die dortigen Datenschutz-Standardsnicht den europäischen Anforderungen an den Datenschutz.
Dynamische Fonts laden nicht schneller, da Google Fonts mittlerweile für jede Webseite neu heruntergeladen werden müssen. Ganz unabhängig davon, ob die Schriften bereits im Nutzerbrowser zwischengespeichert sind. Selber zu hosten ist im Endeffekt also die schnellere Variante, da die Fonts nicht erst extern bereitgestellt werden müssen.
Bei fertigen (WordPress-)Templates ist oftmals schon ein Plugin dabei, welches die Nutzung von Google Fonts ermöglicht. Jedoch ist auch diese Verwendung nicht DSGVO-konform. Hier ist ebenso eine Einwilligung des Webseiten-Besuchers notwendig.
Wer hier bei einer Google-Fonts-Abmahnung haftet, ist abhängig von der gewählten Vertragsform und den konkreten Vereinbarungen, die getroffen wurden. Jeder Fall ist anders, weshalb es keine pauschale Antwort gibt.
Die Informationen häufen sich, dass Abmahnungen zustande kamen, weil Webcrawler Webseiten aufgesucht und ausgelesen haben. Nichts Ungewöhnliches, jedoch sind Webcrawler keine Personen. Sie verfügen also über keine Nutzerdaten und haben kein Recht auf Datenschutz. Wenn deine Webseite von einem Webcrawler nach Datenschutzverletzungen durchsucht wurde, heißt das im Umkehrschluss, dass kein echter Mensch auf deiner Seite war. Die pure Behauptung ist illegal.
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