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Eine rechtskonforme Widerrufsbelehrung ist im Online-Handel eine Pflicht. Die Bestimmungen der Widerrufsbelehrung sind im Widerrufsrecht geregelt. Wer als Online-Händler bei der Widerrufsbelehrung nicht alle rechtlichen Details beachtet, kann schnell zur Zielscheibe von Abmahnungen werden.
Durch die Vorschriften des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie wurden 2014 die bis dahin gültigen Regelungen des Fernabsatzrechts reformiert. Auch das Widerrufsrecht und die dazugehörige Widerrufsbelehrung erfuhren in diesem Zuge grundlegende Änderungen. Oftmals werden die notwendigen Änderungen von Online-Händlern noch immer nicht korrekt umgesetzt. Die Folge kann eine kostspielige Abmahnung der Widerrufsbelehrung durch Konkurrenten und Verbände sein.
Das Widerrufsrecht stellt ein Gestaltungsrecht der Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Übt der Verbraucher das Widerrufsrecht aus, so ist sowohl er als auch der Unternehmer nicht mehr an die auf den Vertragsschluss ausgerichteten Willenserklärungen gebunden. Ein Vertrag, der im Internet, am Telefon oder an der Wohnungstür geschlossen wurde kann also rückgängig gemacht werden. Zur Ausübung des Widerrufsrechts sind jedoch einige Bestimmungen zu beachten, auf die der Verbraucher in der Widerrufsbelehrung hingewiesen werden muss.
Die Widerrufsbelehrung ist im Online-Handel eine der größten rechtlichen Fehlerquellen überhaupt. Das gilt sowohl für Online-Shops als auch für Plattformen wie Amazon und Ebay. Die Fehler, die mit dem Widerrufsrecht am häufigsten abgemahnt werden, sind:
Wer darf abmahnen?
Der Gesetzgeber hat eine Möglichkeit zur wirtschaftlichen Selbstkontrolle geschaffen. Eine Abmahnung aussprechen dürfen daher konkurrierende Mitbewerber oder entsprechend legitimierte Verbände oder Vereine. Verbraucherschutzverbände können ebenfalls zum Abmahner werden. Häufig nutzen Mitbewerber die Hilfe einer Rechtsanwaltskanzlei zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche. Es werden also keine Ordnungsbehörden tätig, sondern die genannten Mitbewerber und Institutionen dürfen Verstößen gegen das Widerrufsrecht zivilrechtlich nachgehen.
Aktuelle Abmahnungen:
Wenn Sie eine Abmahnung im Widerrufsrecht erhalten haben, gilt zuerst: Ruhe bewahren. Eine Abmahnung ist ärgerlich, aber es gibt keinen Grund, den Kopf zu verlieren. Wir helfen Ihnen schnell und bewährt weiter.
Zunächst sollten Sie nicht vorschnell bezahlen und die beiliegende Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen. Lassen Sie sich vom Händlerbund beraten. Wir sind Europas größter Onlinehandelsverband und haben bereits über 21.000 Abmahnungen bearbeitet. Unser Ziel ist es, für Sie als Online-Händler das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Übergeben Sie Ihre Abmahnung der Widerrufsbelehrung unseren erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Wir prüfen, ob die Abmahnung, die geforderten Beträge und die Unterlassungsansprüche berechtigt sind. In vielen Fällen können wir die Unterlassung zu Ihren Gunsten modifizieren. So können Sie existenzbedrohende Vertragsstrafen abwenden.
Als Unlimited- oder Professional-Mitglied helfen wir Ihnen bei einer Abmahnung sofort weiter. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bearbeiten Ihren Abmahnfall, damit Sie sich schnell wieder um Ihr Geschäft kümmern können.
Als Händlerbund unterstützen wir Online-Händler bei Ihrem Traum vom erfolgreichen E-Commerce. Die Rechtssicherheit ist das A und O des Online-Handels. Deshalb enthalten unsere Mitgliedschaftspakete neben der Soforthilfe bei Abmahnung auch abmahnsichere Rechtstexte, eine Rechtberatung per E-Mail und Telefon, eine Shop-Tiefenprüfung und viele weitere Lösungen, die Ihnen als Online-Händler das Leben leichter machen.
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