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Beim gewerblichen Verkauf von Waren auf Amazon-Marketplace liegen, wie auf den meisten Verkaufsplattformen, die Voraussetzungen für den Fernabsatzhandel vor. Amazon-Händler unterliegen damit einer Vielzahl von gesetzlichen Anforderungen und Informationspflichten für Fernabsatzverträge. Wer diese Pflichten nicht erfüllt, dem drohen kostspielige Abmahnungen bei Amazon.
Haben Sie eine Amazon-Abmahnung erhalten? Laden Sie hier das Dokument hoch, um unsere erfahrenen Rechtsanwälten zu kontaktieren:
Besondere rechtliche Tücken lauern, wenn Sie sich an eine bestehende ASIN (Amazon Standard Identification Number) „anhängen“. Meist haben Sie dann keine Kontrolle über die Produktbeschreibung und die Produktbilder. Dennoch können Sie abgemahnt werden, wenn die Produktinformationen nicht rechtssicher sind.
Ändert der „Eigentümer“ der ASIN beispielsweise die Artikelbeschreibung, sodass sie jetzt z. B. Werbung mit Selbstverständlichkeiten enthält, können Sie dafür abgemahnt werden. Kurz: Sie haften für alle Produktinhalte, bei denen Sie angehangen sind, unabhängig davon, ob Sie selbst die Informationen zur Verfügung stellen. Laut BGH-Urteil sind Händler in der Pflicht, alle ihre Angebote (auch angehangene) in regelmäßigen Abständen auf Rechtskonformität zu prüfen.
Genauso bedenklich kann es für Amazon-Händler werden, wenn sie sich an ASINs anhängen, die urheberrechtlich geschützte Bilder verwenden ohne, dass die Einwilligung des Rechteinhabers vorliegt. Dann könnten Sie im schlimmsten Fall eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß im Briefkasten finden.
Der Marktplatz Amazon zählt in der Online-Händler-Gemeinschaft schon seit längerer Zeit zu den wichtigsten und umsatzstärksten Kanälen neben dem hauseigenen Online-Shop. Händler, die bereits einige Zeit über Amazon verkaufen, wissen, dass einige Tücken auf der Online-Plattform lauern. Besonders im Bezug auf die rechtlichen Gegebenheiten bietet Amazon keine guten Rahmenbedingungen, was bedeutet, dass ein abmahnsicherer Handel für den Laien kaum möglich ist. Ob Amazon zukünftig eine unbedenkliche Möglichkeit im Bezug auf Rechtssicherheit bieten wird, ist noch ungewiss. Wir, als Interessenvertretung für Online-Händler, setzen uns allerdings für die Bedürfnisse der Händler ein und tragen Problematiken wie diese an Amazon heran.
Was passiert also bei den Online-Händlern, wenn die Plattformgegebenheiten unzureichend sind? Sie erhalten Abmahnungen. Obwohl Sie keinen direkten Einfluss auf die Darstellung/ Einbindung der Rechtstexte haben, stehen Sie im Fokus der abmahnenden Anwälte. Da wir bereits jahrelang Amazon-Verkäufer betreuen, kennen wir die Anforderungen und unterstützen Sie bei allen Angelegenheiten rund um die rechtliche Absicherung für Ihr Online-Business auf Amazon.
Unsere erfahrenen Juristen vertreten und beraten Sie in Ihrem Abmahnfall auch, wenn Sie bereits eine Abmahnung vorliegen haben und noch kein Händlerbund-Mitglied sind. Im Rahmen einer Unlimited oder Professional-Mitgliedschaft übernehmen wir die Kosten für Ihre rechtliche Vertretung und vertreten Sie auf Wunsch durch alle gerichtlichen Instanzen.
Unsere Pakete für die Soforthilfe | bei AbmahnungUnlimited | Professional |
Direkte Hilfe bei Abmahnung ohne Wartezeiten
Wir vertreten Sie sofort bei allen wettbewerbs-, urheber- und markenrechtlichen Abmahnungen. Dafür stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwälte zur Seite, welche jährlich mehr
als 3.000 Abmahnungen erfolgreich bearbeiten. Im Rahmen der Unlimited- und Professional-Mitgliedschaft erhalten Sie rechtliche Beratung und Vertretung im Falle einer
Abmahnung.
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Vertretung bei bereits erhaltener Abmahnung
Sie sind noch kein Händlerbund-Mitglied und haben eine Abmahnung erhalten? Wir vertreten Sie ohne Wartefrist im Rahmen der Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaft.
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Abmahnvertretung auch bei Selbstverschulden
Wir bearbeiten Ihre wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Abmahnung kostenfrei, unabhängig davon, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigte Abmahnung
handelt. Unsere Abmahnvertretung erfolgt unabhängig davon, ob Sie die zur Verfügung gestellten Rechtstexte verwendet oder bereits eine Shop-Tiefenprüfung in Anspruch
genommen haben.
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Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung
Häufig lassen sich Abmahnstreitigkeiten im Rahmen eines Vergleichs beilegen. Unsere Rechtsanwälte prüfen und modifizieren gegebenenfalls die Unterlassungserklärung
und verhandeln mit der Gegenpartei. Nach persönlicher Beratung und Absprache mit Ihnen leiten unsere kompetenten Fachanwälte alle erforderlichen Schritte zur
Verteidigung in die Wege. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung stellen wir Ihnen kostenfrei einen Anwalt zur Verfügung, der Sie in allen gerichtlichen Instanzen
professionell vertritt.
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Selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
Wir übernehmen für die rechtliche Beratung, die wir im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung erbringen, selbstverständlich die Haftung.
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Kostenübernahme für eigenen Anwalt
Wir stellen Ihnen kostenfrei einen unserer Rechtsanwälte zur Verfügung, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren Abmahnfall zu erzielen. Unsere Rechtsanwälte sind
schwerpunktmäßig in den Bereichen IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie Markenrecht tätig. Ein besonderer Fokus unserer täglichen
Beratungspraxis liegt auf der Betreuung rechtlicher Sachverhalte rund um den Internethandel. Um den hohen Spezialisierungsgrad optimal zu nutzen, pflegen wir einen regen
Austausch mit den einzelnen Fachbereichen und können auf diese Weise das jeweils passende Expertenteam für unser Mitglied zusammenstellen.
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Kostenübernahme für gegnerischen Anwalt
Wir übernehmen für Sie die Rechtsanwaltskosten und Auslagen der Gegenseite nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sofern die wettbewerbsrechtliche Abmahnung
einen Shop von betrifft, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben und die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte Teil
3 unseren AGB.
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Übernahme der evtl. entstandenen Gerichtskosten
Sofern dem Gerichtsverfahren eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für den Shop vorausgegangen ist, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben, werden die
Gerichtskosten bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen übernommen. Die Erstattung richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz. Detaillierte Informationen entnehmen
Sie bitte Teil 3 unseren AGB.
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Übernahme von Schadensersatzansprüchen bis 5.000 €
Der Erstattungsanspruch für einen von der Gegenseite geltend gemachten Schadensersatzanspruch ist auf einen Maximalbetrag von insgesamt 5.000,00 € begrenzt.
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Kosten pro Monat | 49,90 €* | 99,90 €* |
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