Bundeskartellamt sieht Plattformen für Fake-Bewertungen in der Pflicht

Tero Vesalainen / Shutterstock.com
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Das Bundeskartellamt hat Mitte Juni erste Ergebnisse einer umfassenden Untersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet vorgestellt. Seit Mai 2019, also mehr als ein Jahr, hatte die oberste deutsche Kartellbehörde für die Sektoruntersuchung ermittelt. Der Händlerbund hat diese Ermittlungen tatkräftig unterstützt. 

Der Hintergrund der Untersuchung ist der rasante Anstieg gefälschter und nicht authentischer Bewertungen im Online-Handel. Doch da Kundenbewertungen eine wichtige Entscheidungshilfe im E-Commerce sind, sieht das Bundeskartellamt in Fake-Bewertungen eine erhebliche Gefahr für Verbraucher. Darum sollen Plattformen künftig besser gegen sie vorgehen. 

Händlerbund unterstützte die Ermittlungen der Kartellbehörde

Im Rahmen der Ermittlungen kommunizierte das Bundeskartellamt mit zahlreichen Unternehmen und Verbänden. Portale für Kundenbewertungen und Bewertungsvermittler wurden befragt, ebenso große Plattformen wie Amazon und Ebay. Der Händlerbund schilderte die Lage der Online-Händler in Gesprächen mit Vertretern des Bundeskartellamtes, die im vergangenen Jahr stattfanden. 

Viele Täuschungsmöglichkeiten bei Nutzerbewertungen 

Der Bericht der Kartellbehörde zeigt klar, dass Nutzerbewertungen zum einen einen großen Einfluss auf Kundenentscheidungen haben können. Außerdem werden sie oftmals gefälscht, wobei Plattformen und Portale bislang noch recht unterschiedlich mit der Problematik umgehen. 

Daher fordert das Bundeskartellamt, dass Plattformen und Portale stärker in die Pflicht genommen werden müssen, um gegen Fake-Bewertungen vorzugehen. Asymmetrien bei der Bekämpfung zwischen einzelnen Anbietern müssen ebenfalls reduziert werden. Nur so könnten die negativen Auswirkungen auf Verbraucher bei der Kaufentscheidung sowie auch der Verkäufer bezüglich der Wettbewerbssituation minimiert werden. 

Untersuchungen gehen weiter

Nachdem die Ermittlungen des Bundeskartellamts und die vorläufigen Schlussfolgerungen veröffentlicht sind, geht die Untersuchung aber noch weiter. Bis zum 31. Juli können alle interessierten Stakeholder noch Stellung zu dem Bericht nehmen. Diese wird die Behörde auswerten und im Herbst 2020 einen abschließenden Bericht zur Sektoruntersuchung veröffentlichen. 

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