Aktuelle News

Amazon SellerDay 2023
Veranstaltungen | Erschienen am:
Zum bereits sechsten Mal versammelte der Händlerbund Amazon Seller zum gemeinsamen Austausch und Lernen rund um den weltgrößten Online-Marktplatz.
Services | Erschienen am:
Im Händlerbund Shopify Guide erfahren Unternehmer, wie sie von den Vorteilen der Erstellung deines...
Services | Erschienen am:
Unser Umzug in die Kohlgartenstraße an den Rand der Leipziger Innenstadt ist vollbracht. Wir zeigen...
Services | Erschienen am:

5 Sterne für dein Business: Der Händlerbund räumt mit schlechten Bewertungen auf

Sichern deinen Online-Ruf und entferne ungerechte Bewertungen mit dem Händlerbund. Vertrau auf...

Etsy zeigt Impressum wieder an

Etsy hat die Impressen von Händlern deutlich abgespeckt. Drohen jetzt Abmahnungen?
Services | Erschienen am:

Happy Birthday, Händlerbund! 15 Jahre Innovationskraft im Online-Handel

Der Händlerbund feiert 15-jähriges Jubiläum - feiert mit und schnappt euch Aktionsangebote mit...
Burdun Iliya / Shutterstock.com
Rechtliches | Erschienen am:

Die Versandart „Express“ darf in Shops nicht voreingestellt sein

Im E-Commerce muss alles ganz schnell gehen. Man darf seinen Kunden jedoch keinen Expressversand aufdrängen.
Veranstaltungen | Erschienen am:

Amazon SellerDay 2023: Agendahighlights für das Branchenevent in Berlin

Der Amazon SellerDay am 20. Oktober im Spreespeicher Berlin ist ein Muss für alle, die ihr...
Rechtliches | Erschienen am:

Whistleblower-Schutz leicht gemacht: Kostenloser Guide zum Hinweisgeberschutzgesetz

Erfahre alles über das Hinweisgeberschutzgesetz in unserem umfassenden Guide. Wir beleuchten die...
FAMILY STOCK / Shutterstock.com
Rechtliches | Erschienen am:

Online-Bewertungen: Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen

Vor allem die Anonymität des Internets verleitet viele Menschen schnell zu einer negativen Bewertung. Händler können jedoch gegen unwahre Bewertungen vorgehen.
Diego Thomazini / Shutterstock.com
Rechtliches | Erschienen am:

Sind Kündigungen wegen Beleidigungen bei WhatsApp rechtmäßig?

Grundsätzlich sind Äußerungen über die Meinungsfreiheit geschützt. Aber auch Meinungen haben Grenzen, erinnert das Bundesarbeitsgericht.
oatawa / Shutterstock.com
Rechtliches | Erschienen am:

Neuer Ärger: Abmahnwelle wegen Nutzung von Smileys

Auch wenn sie im Alltag dazugehören. Smileys sind als Kunstwerk geschützt und dürfen nur mit Lizenz verwendet werden.
Rechtliches | Erschienen am:

Rechtlich den Durchblick behalten: Die Telefonische Rechtsberatung für Unternehmen

Mit der Telefonischen Rechtberatung für Unternehmer bietet der Händlerbund rechtliche Sicherheit...