Unternehmer aufgepasst: Diese rechtlichen Änderungen erwarten euch in 2024

In 2024 stehen für Unternehmen erneut viele rechtliche Veränderungen bevor, die ihr Geschäftsjahr beeinflussen. Von der Einführung neuer Pflichten zur Arbeitszeiterfassung bis hin zur Ausweitung von Hinweisgeberschutzgesetzen und Lieferkettensorgfaltspflichten - die kommenden rechtlichen Entwicklungen haben es in sich. Wir erklären, worum es im Detail geht. 

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Interne Meldestelle für kleinere Unternehmen ab Dezember 2023

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz, das seit dem 2. Juli 2023 in Kraft ist, werden Unternehmen verpflichtet, Whistleblower zu schützen. Ab dem 17. Dezember 2023 müssen auch kleinere Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden eine „interne Meldestelle" einrichten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann mit Bußgeldern von bis zu 20.000 Euro belegt werden, um den Hinweisgeberschutz zu stärken und eine sichere Meldung potenzieller Verstöße zu ermöglichen.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Klarheit im Anmarsch

Die gesetzliche Grundlage zur Arbeitszeiterfassung steht kurz vor der Verabschiedung, voraussichtlich im Jahr 2024. Dieses Gesetz soll klare Richtlinien für die Erfassung von Arbeitszeiten festlegen und sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Rechtssicherheit bieten. Die Regelung reagiert auf die langjährige Pflicht zur Arbeitszeiterfassung laut EuGH-Urteil und wird eine wichtige rechtliche Grundlage schaffen.

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ab 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 wird das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wirksam. Besonders GbRs sind betroffen, da sie nun die Möglichkeit haben, sich in einem speziellen Gesellschaftsregister einzutragen und als „eGbR" zu firmieren, insbesondere wenn sie Grundstücksgeschäfte durchführen möchten. Ziel ist es, eine klare und transparentere Rechtslage für GbRs zu schaffen, ohne eine allgemeine Eintragungspflicht zu erzwingen.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ab 2024: Fokus auf Ethik und Verantwortung

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Nachdem es bereits seit 2023 für Konzerne mit über 3.000 Mitarbeitern in Kraft ist, betrifft es nun etwa 2.900 Unternehmen in Deutschland. Diese Unternehmen müssen ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen. Das Gesetz zielt darauf ab, eine ethische Gestaltung von Lieferketten zu gewährleisten und den Fokus auf Menschenrechte und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette zu legen.

Einwegkunststofffondsgesetz: Neue Abgaben für Umweltschutz

Das Einwegkunststofffondsgesetz markiert einen entscheidenden Schritt gegen die Umweltbelastung durch Plastik. Die Gesetzgebung verpflichtet Hersteller zur finanziellen Beteiligung an der Beseitigung von Einwegkunststoff. Abgaben werden für spezifische Produkte wie Tabakfilter, To-go-Lebensmittelbehälter und Luftballons eingeführt. Händler müssen sicherstellen, dass sie ab dem 1. Januar 2024 nur noch Produkte verkaufen, deren Hersteller beim Umweltbundesamt registriert sind.

Pfandpflicht für Milchgetränke ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 wird eine Pfandpflicht für bestimmte Milchgetränke in Plastikflaschen eingeführt. Diese betrifft Milchprodukte mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent in Einwegkunststoffflaschen. Unternehmen müssen die Systembeteiligungspflicht bis zum 31. Dezember 2023 beachten. Online-Händler müssen künftig den Pfandpreis für diese Produkte angeben.

Cannabis-Legalisierung im Blick: März 2023 als neues Ziel 

Die mögliche Legalisierung von Cannabis im März 2023 könnte Auswirkungen auf den Handel haben. Obwohl der kommerzielle Verkauf untersagt bleibt, wird Zubehör für Anbau und Konsum legal erhältlich sein.

Überlegungen zur Abschaffung der OS-Plattform

Die EU-Kommission erwägt die Abschaffung der OS-Plattform aufgrund geringer Nutzung. Eine Umsetzung dieses Vorschlags könnte im Jahr 2024 die Entfernung des OS-Links aus Impressen bedeuten.

Rechtliche Absicherung macht den Unterschied  

Die kommenden Jahre versprechen weitere zusätzliche Änderungen in der europäischen Wirtschaft. Die Verbraucherkreditrichtlinie plant Bonitätsprüfungen für den Kauf auf Rechnung. Eine EU-weite Verpackungsverordnung steht bevor. Auf nationaler Ebene wird über ein Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel diskutiert, während das Wachstumschancengesetz die Reduzierung von Bürokratie anstrebt. 
Angesichts der Vielzahl an rechtlichen Neuerungen sollten Unternehmen alle Vorgaben genau im Blick behalten und sich am besten durch den Händlerbund rechtlich absichern, um in dieser dynamischen Landschaft bestmöglich geschützt zu sein.

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