Was Händler bewegt: Widerrufsrecht auch bei gebrauchter Ware?

©Brian A Jackson/shutterstock.com
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Aktuell stellt sich vermehrt die Frage, ob das Widerrufsrecht auch bei gebrauchter Ware besteht oder nicht. Kann dieses vielleicht ausgeschlossen werden? Was gilt daher bei einem Verkauf von Gebrauchtwaren? Wir klären auf.

Was gilt als “neu” und “gebraucht”?

Eine genaue Definition, wann eine Ware neu und wann sie gebraucht ist, haben weder das deutsche bzw. europäische Recht festgelegt.

Näher beschrieben wird dies durch die Rechtsprechung, wonach eine Sache als gebraucht anzusehen ist, wenn

  • wenn sie vom Hersteller, Verkäufer oder einem Dritten bereits ihrer gewöhnlichen Verwendung zugeführt wurdn und deshalb mit einem höheren Sachmängelrisiko behaftet ist.

Als neu einzustufen ist ein Artikel, wenn

  • aus Sicht eines normal informierten und verständigen Kunden davon auszugehen ist, dass der Artikel fabrikneu ist.

Die Ware darf in diesen Fällen aber keine Schäden durch Lagerung oder Transport erlitten haben. Besonders bei sensiblen Teilen, z.Bsp. Kugellagern, muss darauf geachtet werden, ob diese durch die Lagerung Schädigungen in ihrer Funktion erlitten haben. Sie dürften dann nicht als neu deklariert werden.

Ist B-Ware Gebrauchtware?

Die sog. B-Ware ist nicht automatisch Gebrauchtware, da sie in aller Regel nicht verwendet wurde. Sie ist meist lediglich leicht beschädigt bzw. es fehlt die Originalverpackung. Dadurch liegt aber nicht direkt ein höheres Risiko eines Mangels vor. Vor diesem Hintergrund kann sie nicht per se als gebraucht eingestuft werden.

  • B-Ware ist nicht automatisch Gebrauchtware

Verfällt bei Gebrauchtware nun das Widerrufsrecht?

Die klar Antwort hierauf lautet: Nein!

Das Widerrufsrecht soll dem Käufer für Käufe im Internet die Möglichkeit bieten, Ware die er nicht behalten möchte zurückzugeben und den Kauf zu widerrufen. Für das Widerrufsrecht gelten hierbei Vorschriften, die der Verkäufer beachten muss. Wann kein Widerrufsrecht besteht, wird durch das Gesetz in § 312 g Absatz 2 BGB  in Ausschluss- und Erlöschungsgründen geregelt. So kann ein Ausschluss bei Waren nach Kundenspezifikationen vorliegen. Nennt das Gesetz keinen Grund, muss von einem bestehenden Widerrufsrecht zugunsten des Verbrauchers ausgegangen werden.

  • Bei Gebrauchtware verfällt nicht das Widerrufsrecht
  • Ausschluss- und Erlöschungsgründe definiert das Gesetz

Kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden?

Auch dies ist nicht möglich. Das Gesetz schreibt vor, wann ein Widerruf möglich ist oder nicht. Bei gebrauchten Waren kann dies nicht dadurch umgangen werden, dass es selbst in die Widerrufsbelehrung als Ausschlussgrund aufgeführt wird.

  • Der Ausschluss kann nicht durch die Widerrufsbelehrung ausgeschlossen werden.

Abmahngefahr!

Das Widerrufsrecht stellt einen essentiellen Teil des Fernabsatzgeschäftes dar. Online-Händler dürfen in diesem Bereich daher nichts unternehmen, was den Widerruf für den Verbraucher erschweren oder verhindern kann. Dazu zählt auch die falsche Angabe von Ausschlussgründen. Dies kann schnell zu einer Abmahnung führen. Daher muss das Widerrufsrecht gesetzeskonform umgesetzt werden.

Für weitere Informationen kann unser Leitfaden zum Widerrufsrecht zu Hilfe genommen werden.

 

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