Weiterhin zahlreiche Abmahnungen wegen VerpackG-Verstößen

Pixsooz / Shutterstock.com
Ganz neu ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) inzwischen nicht mehr. Dennoch sorgen die seit dem 01. Januar 2019 geltenden Vorschriften noch immer für zahlreiche Abmahnungen. Hintergrund des Gesetzes ist der sinnvolle Umgang mit den wachsenden Mengen an Verpackungsmüll. Recycling lautet das Stichwort, mit dem dieser Tatsache begegnet werden kann – um die entsprechenden Ziele zu erreichen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen zu gewährleisten, braucht es dazu auch die Mitwirkung der Verantwortlichen. Das Verpackungsgesetz fordert diese Mitwirkung nun nachdrücklicher ein, als es die abgelöste Verpackungsverordnung getan hat – und sieht entsprechende Konsequenzen für Pflichtverletzungen vor.
Viele Online-Händler betroffen
Viele Aspekte des neuen Gesetzes sind aus der alten Rechtslage bereits bekannt, etwa die Systembeteiligungspflicht. Danach müssen insbesondere auch Online-Händler Verkaufs- und Umverpackungen, die sie in den Verkehr bringen und welche dann typischerweise als Abfall beim privaten Endverbraucher anfallen, bei einem dualen System lizenzieren lassen. Dieses erledigt dann die Entsorgung und das Recycling. Diese Pflicht betrifft einen Großteil der Händler im E-Commerce, insbesondere wegen der Versandverpackungen, die ebenfalls lizenziert werden müssen.
Abmahnungen sind nicht die einzige Konsequenz
Mit dem VerpackG ist zu dieser Vorgabe nun auch die Pflicht zur Eintragung ins Verpackungsregister LUCID dazugekommen. Diese wird von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister betrieben und stellt vergleichbar dem Elektro-Altgeräte-Register der Stiftung EAR eine öffentliche Datenbank dar, in der sich die ordnungsgemäße Pflichterfüllung jedes Verantwortlichen nachvollziehen lässt. Im Zentrum der Abmahnungen steht genau diese Pflicht, der offenbar viele noch nicht nachkommen. Dabei liegen die damit entstehenden Kosten im Schnitt bei ungefähr 1.000 Euro. Mit einer Registrierung für LUCID, welche kostenfrei auf der Webseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister durchgeführt werden kann, ist es jedoch möglich, dieses finanzielle Risiko zu bannen.
Doch Abmahnungen sind nicht die einzige Konsequenz, die bei Pflichtverletzungen drohen: Wer nicht registriert ist, unterliegt einem generellen Vertriebsverbot – Versandverpackungen etwa dürften dann also nicht mehr dem Weg zum Empfänger antreten. Darüber hinaus drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 200.000 Euro.
Sie haben eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das VerpackG erhalten? Der Händlerbund hilft Ihnen.

Unsere Pakete für die Soforthilfe | bei AbmahnungUnlimited | Professional |
Direkte Hilfe bei Abmahnung ohne Wartezeiten
Wir vertreten Sie sofort bei allen wettbewerbs-, urheber- und markenrechtlichen Abmahnungen. Dafür stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwälte zur Seite, welche jährlich mehr
als 3.000 Abmahnungen erfolgreich bearbeiten. Im Rahmen der Unlimited- und Professional-Mitgliedschaft erhalten Sie rechtliche Beratung und Vertretung im Falle einer
Abmahnung.
|
||
Vertretung bei bereits erhaltener Abmahnung
Sie sind noch kein Händlerbund-Mitglied und haben eine Abmahnung erhalten? Wir vertreten Sie ohne Wartefrist im Rahmen der Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaft.
|
||
Abmahnvertretung auch bei Selbstverschulden
Wir bearbeiten Ihre wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Abmahnung kostenfrei, unabhängig davon, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigte Abmahnung
handelt. Unsere Abmahnvertretung erfolgt unabhängig davon, ob Sie die zur Verfügung gestellten Rechtstexte verwendet oder bereits eine Shop-Tiefenprüfung in Anspruch
genommen haben.
|
||
Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung
Häufig lassen sich Abmahnstreitigkeiten im Rahmen eines Vergleichs beilegen. Unsere Rechtsanwälte prüfen und modifizieren gegebenenfalls die Unterlassungserklärung
und verhandeln mit der Gegenpartei. Nach persönlicher Beratung und Absprache mit Ihnen leiten unsere kompetenten Fachanwälte alle erforderlichen Schritte zur
Verteidigung in die Wege. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung stellen wir Ihnen kostenfrei einen Anwalt zur Verfügung, der Sie in allen gerichtlichen Instanzen
professionell vertritt.
|
||
Selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
Wir übernehmen für die rechtliche Beratung, die wir im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung erbringen, selbstverständlich die Haftung.
|
||
Kostenübernahme für eigenen Anwalt
Wir stellen Ihnen kostenfrei einen unserer Rechtsanwälte zur Verfügung, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren Abmahnfall zu erzielen. Unsere Rechtsanwälte sind
schwerpunktmäßig in den Bereichen IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie Markenrecht tätig. Ein besonderer Fokus unserer täglichen
Beratungspraxis liegt auf der Betreuung rechtlicher Sachverhalte rund um den Internethandel. Um den hohen Spezialisierungsgrad optimal zu nutzen, pflegen wir einen regen
Austausch mit den einzelnen Fachbereichen und können auf diese Weise das jeweils passende Expertenteam für unser Mitglied zusammenstellen.
|
||
Kostenübernahme für gegnerischen Anwalt
Wir übernehmen für Sie die Rechtsanwaltskosten und Auslagen der Gegenseite nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sofern die wettbewerbsrechtliche Abmahnung
einen Shop von betrifft, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben und die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte Teil
3 unseren AGB.
|
- | |
Übernahme der evtl. entstandenen Gerichtskosten
Sofern dem Gerichtsverfahren eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für den Shop vorausgegangen ist, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben, werden die
Gerichtskosten bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen übernommen. Die Erstattung richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz. Detaillierte Informationen entnehmen
Sie bitte Teil 3 unseren AGB.
|
- | |
Übernahme von Schadensersatzansprüchen bis 5.000 €
Der Erstattungsanspruch für einen von der Gegenseite geltend gemachten Schadensersatzanspruch ist auf einen Maximalbetrag von insgesamt 5.000,00 € begrenzt.
|
- | |
Kosten pro Monat | 49,90 €* | 99,90 €* |
- Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
- Rechtstexte in 8 Sprachen
- Smart Guard
- Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
- Kompetente Rechtsberatung via E-Mail und Telefon
- Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
- Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
- Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
- Rechtstexte in 8 Sprachen
- Smart Guard
- Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
- Kompetente Rechtsberatung via E-Mail und Telefon
- Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
- Vertretung im Abmahnfall - auch rückwirkend & bei Selbstverschulden **
- Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop (volle Kostenübernahme und Vertretung bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung)
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.