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Online-Händler müssen verpackungsrechtliche Pflichten erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel die Registrierung im Verpackungsregister und die Lizenzierung bei einem dualen System. Damit soll nicht nur die Umwelt geschützt, sondern auch ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden. Deine Verpackungen ordnungsgemäß anzumelden, ist dabei nur ratsam – sonst droht dir eine Abmahnung. Das Verpackungsgesetz betreffende Abmahnungen solltest du nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn du uns den Ärger rund um eine Abmahnung zum Verpackungsgesetz überlässt, musst du es gar nicht erst alleine schultern. Egal, welcher Verstoß abgemahnt wird, wir helfen dir weiter.
So ärgerlich eine Abmahnung auch ist – vor allem wenn sie von berüchtigten Abmahnanwälten kommt – du solltest das Schreiben nicht ignorieren, aber auch keine überstürzten Zugeständnisse machen. Abmahnungen, die das Verpackungsgesetz betreffen, stützen sich fast ausschließlich auf leicht auffindbare Fehler, wie z.B. eine fehlende Registrierung im LUCID-Verpackungsregister oder die fehlende Lizenzierung der Verpackung bei dem sogenannten "Dualen System". Die der Abmahnung beigefügten Forderungen sind allerdings selten angemessen und sollten von einem Rechtsanwalt geprüft werden.
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Das Verpackungsgesetz betrifft alle, die gewerbsmäßig Verpackungen erstmals befüllen und in Verkehr bringen. Trifft das auf dich zu, so giltst du laut Verpackungsgesetz als Hersteller. Somit musst du dich beim Verpackungsregister LUCID registrieren.
Seit dem 1. Juli 2022 ergeben sich für dich drei Pflichten:
Als Hersteller bist du dazu verpflichtet dich im Verpackungsregister zu registrieren, betreffende Verpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren und die Daten zu melden. Es gibt übrigens keine Bagatellgrenzen, was die Anmeldung angeht. Auch Kleinunternehmer müssen ihre Pflichten ab der ersten Verpackung erfüllen.
Als Händler mit einem Online-Shop bist du von den Pflichten des Verpackungsgesetzes betroffen. Denn du befüllst Verpackungen und nutzt Füllmaterial, um deine Ware an Kunden zu versenden. Damit bist du im Auge des Verpackungsgesetzes ein Hersteller, bzw. Erstinverkehrbringer.
Elektronische Marktplätze müssen nun einer Kontrollpflicht nachkommen. Sie dürfen nur noch Waren von dir als Online-Händler anbieten, wenn du im Verpackungsregister LUCID registriert bist und deine Verpackungen ordnungsgemäß lizenziert hast. Ansonsten musst du mit einem Verkaufsverbot rechnen.
Auch Fulfillment-Dienstleister müssen überprüfen, ob du deinen Hersteller-Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz nachkommst. Sonst dürfen sie dir ihre Dienste nicht anbieten.
Die Verpflichtungen, die sich für dich aus dem Verpackungsgesetz ergeben, kannst du ganz einfach online erledigen.
So registrierst du dich:
Jeder, der Verpackungen in Verkehr bringt – systembeteiligungspflichtige und nicht systembeteiligungspflichtige – muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Du erhältst eine Registrierungsnummer, die du für die Systembeteiligung benötigst.
So lizenzierst du Verpackungen:
Nach der LUCID-Registrierung schließt du einen Vertrag mit einem oder mehreren Systemen ab, um deine systembeteilungspflichtigen Verpackungen zu lizenzieren. Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen, wie Transportverpackungen, müssen nur bei LUCID registriert werden. Um einen Vertrag abschließen zu können, brauchst du deine Registrierungsnummer.
So meldest du deine Daten:
Zu guter Letzt meldest du bei LUCID deine anfallenden Verpackungsmengen samt Materialart. Also die Daten, die du im Rahmen einer Systembeteiligung an ein System übermittelt hast. Jede Datenmeldung, die du beim dualen System angibst, musst du 1:1 im Verpackungsregister LUCID melden.
Diese Daten sind zu melden:
Alle Verpackungen unterliegen im Sinne des Verpackungsgesetzes einer Lizenzierungspflicht. Dazu gehören systembeteiligungspflichtige Verpackungen wie:
Sowie nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen wie:
Bist du unsicher, ob deine verwendeten Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind? Das Verpackungsregister LUCID stellt dir einen Online-Katalog zur Verfügung, mit dem du ganz leicht ermitteln kannst, was für deine Verpackung gilt.
Bekannte Abmahner fokussieren sich gerne auf bestimmte Themen, wie zum Beispiel Gesetzesnovellen. Gerade das Verpackungsgesetz bietet Abmahnern die besten Chancen, Ordnungswidrigkeiten herauszufiltern. Ein Blick in das öffentliche Verpackungsregister genügt und die Abmahner wissen, ob du als Online-Händler registriert bist. Leider gelten die Beschränkungen gegen Abmahnmissbrauch nicht für verpackungsrechtliche Abmahnungen. Also kannst du dich vor Abmahnungen am besten schützen, indem du dich registrierst und deine Verpackungen an einem dualen System beteiligst.
Prinzipiell muss jede Verpackung, die im Handel vertrieben wird, lizenziert werden. Deshalb ist nahezu jeder Online-Händler verpflichtet, sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) zu registrieren. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.
1. Fehlende oder fehlerhafte Registrierung
Egal ob systembeteiligungspflichtige oder nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen: Seit dem 1. Juli 2022 musst du dich im Verpackungsregister LUCID registrieren, wenn du Verpackungen erstmalig mit Ware befüllst und in Verkehr bringst.
2. Kein Sonderfall: Direktversand
Wenn du den Direktversand aus dem Ausland an deine Kunden nutzt, dann bedeutet das nicht, dass für dich Registrierung und Verpackungslizenzierung wegfallen. Denn in der Regel bist du als Auftraggeber/Händler für die Sendung verantwortlich. Wenn nicht gerade der Sender die Pflicht ausdrücklich übernommen hat. Du trägst für die Sendung bei Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung. Und somit auch für die verpackungsrechtlichen Pflichten.
Das Verpackungsregister LUCID ist öffentlich. Nicht nur Abmahner können es einsehen, sondern auch deine Wettbewerber. Bist du dort nicht auffindbar, können sie dir eine Abmahnung einbringen. Denn hier handelt es sich um einen unfairen Vorteil, wenn du dir als Händler die Mühe und Kosten der Verpackungspflichten sparst.
Um das Thema Verpackungsgsetz wird es auch in den nächsten Jahren nicht still werden. Bis Juli 2022 werden etappenweise Änderungen eingeführt, die auch für Online-Händler relevant sind.
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Abmahnvertretung auch bei Selbstverschulden
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Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung
Häufig lassen sich Abmahnstreitigkeiten im Rahmen eines Vergleichs beilegen. Unsere Rechtsanwälte prüfen und modifizieren gegebenenfalls die Unterlassungserklärung
und verhandeln mit der Gegenpartei. Nach persönlicher Beratung und Absprache mit Ihnen leiten unsere kompetenten Fachanwälte alle erforderlichen Schritte zur
Verteidigung in die Wege. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung stellen wir Ihnen kostenfrei einen Anwalt zur Verfügung, der Sie in allen gerichtlichen Instanzen
professionell vertritt.
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Selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
Wir übernehmen für die rechtliche Beratung, die wir im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung erbringen, selbstverständlich die Haftung.
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Kostenübernahme für eigenen Anwalt
Wir stellen Ihnen kostenfrei einen unserer Rechtsanwälte zur Verfügung, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren Abmahnfall zu erzielen. Unsere Rechtsanwälte sind
schwerpunktmäßig in den Bereichen IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie Markenrecht tätig. Ein besonderer Fokus unserer täglichen
Beratungspraxis liegt auf der Betreuung rechtlicher Sachverhalte rund um den Internethandel. Um den hohen Spezialisierungsgrad optimal zu nutzen, pflegen wir einen regen
Austausch mit den einzelnen Fachbereichen und können auf diese Weise das jeweils passende Expertenteam für unser Mitglied zusammenstellen.
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Kostenübernahme für gegnerischen Anwalt
Wir übernehmen für Sie die Rechtsanwaltskosten und Auslagen der Gegenseite nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sofern die wettbewerbsrechtliche Abmahnung
einen Shop von betrifft, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben und die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte Teil
3 unseren AGB.
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Sofern dem Gerichtsverfahren eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für den Shop vorausgegangen ist, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben, werden die
Gerichtskosten bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen übernommen. Die Erstattung richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz. Detaillierte Informationen entnehmen
Sie bitte Teil 3 unseren AGB.
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Übernahme von Schadensersatzansprüchen bis 5.000 €
Der Erstattungsanspruch für einen von der Gegenseite geltend gemachten Schadensersatzanspruch ist auf einen Maximalbetrag von insgesamt 5.000,00 € begrenzt.
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Kosten pro Monat | 49,90 €* | 99,90 €* |
Bei Verstoß gegen die Registrierungs- und Lizenzpflicht drohen unter anderem empfindliche Bußgelder. Wenn du die Lizenzierung versäumt hast oder die Nachweispflicht nicht erfüllen kannst, sind folgende rechtliche Konsequenzen möglich:
Wir helfen dir nicht nur mit deiner Abmahnung weiter. Als Unlimited- oder Professional-Mitglied stehen wir dir unter anderem mit diesen Leistungen zur Seite:
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