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Abmahnwelle der Vertex GmbH wegen KN95-Masken

Rechtliches | 30.07.2020

Das Thema Masken scheint in Zeiten von Corona immer verrückter zu werden. Mussten Händler am Anfang noch darauf achten, wie sie ihre Produkte benennen, steht nun bereits der nächste Abmahnwahnsinn ins Haus: Diesmal geht es um angeblich fehlerhafte CE-Etiketten, eine Abmahnwelle kursiert.

Wer mahnt ab?

Die Abmahnungen werden durch die Vertex GmbH Vertriebsgesellschaft für Textil-Einrichtungsbedarf ausgesprochen. Vertreten wird das Unternehmen dabei von den Rechtsanwälten Epple Luther. Adressaten der Abmahnung sind Händler, die beispielsweise auf Ebay, aber auch im eigenen Online-Shop Masken des chinesischen Standards KN95 anbieten. Die Mitbewerbereigenschaft wird damit begründet, dass die Vertex GmbH ebenfalls solche Masken vertreibt. Die Abmahngebühren belaufen sich auf etwa 1.000 Euro.

Was wird konkret abgemahnt?

Abgemahnt werden meistens Händler, bei denen auf den Produktbildern deutlich das Etikett mit dem CE-Zeichen zu sehen ist. Der abmahnende Händler moniert, dass auf dem Etikett die vierstellige Kennnummer der notifizierten Stelle fehlt, die die Konformitätsbewertung durchgeführt hat. Die Anbringen des CE-Zeichens ohne diese Nummer sei unzulässig.

Wie berechtigt sind die Abmahnungen?

Wird das Konformitätsverfahren durch eine benannte Stelle durchgeführt, gehört die vierstellige Kennnummer der Stelle grundsätzlich mit zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung. Inwiefern das Weglassen dieser Nummer allerdings wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist, ist zu bezweifeln.

Was ist bei einer Abmahnung zu tun?

Auch wenn die Abmahnungen unberechtigt sein können, sollten Empfänger das Schreiben keinesfalls ignorieren. Auch das Ignorieren einer unberechtigten Abmahnungen kann unnötige Kosten auslösen. Daher gilt auch hier: Ruhe bewahren und rechtlichen Rat einholen.

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