Ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen, gehört zu den Informationen, die Kunden vor dem Kauf erwarten und die gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Preisangabenverordnung verlangt hierzu klare Angaben, lässt Online-Händlern bei der konkreten Ausgestaltung aber viel Freiraum.
Ob Pauschale, Staffelung nach Warenwert oder Gewicht: Entscheidend ist am Ende immer derselbe Grundsatz – der Kunde muss seine Versandkosten ermitteln können, bevor er die Ware in den Warenkorb legt. Welche Darstellungsformen sich dafür eignen und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt, zeigen wir im Folgenden.
Grundlage zur Versandkostenangabe
Beim Versenden von Paketen fallen Lieferkosten an. Es stellt sich die Frage, wie und wo im Online-Shop diese Kosten angegeben werden müssen (und ob überhaupt). Das Gesetz, konkret die Preisangabenverordnung (§ 6 PAngV), gibt lediglich vor, dass du darüber informieren musst, ob – und falls ja – in welcher Höhe Versandkosten zum angezeigten Gesamtpreis hinzukommen.
Die erste Entscheidung, die du als Online-Händler daher zu treffen hast, ist das „ob“. Sofern du dich für die generell versandkostenfreie Lieferung entscheidest, gibst du diese direkt im Shop und am Preis an, Beispiel: „4,99 Eur inkl. MwSt. versandkostenfrei“. Somit hast du die Informationspflicht schon erfüllt.
Entscheidest du dich allerdings, dem Kunden die Versandkosten (sogenannte Hinsendekosten) aufzuerlegen, dann müssen diese konkret im Shop geregelt werden.
Die gute Nachricht zuerst: Du bist in der Gestaltung der Versandkosten im Online-Shop absolut frei. Diese Freiheit wird allerdings durch einen gewissen Grundsatz eingeschränkt. Der Kunde muss anhand deiner Darstellung die für seinen Warenkorb anfallenden Versandkosten berechnen/ermitteln können, noch bevor er die Ware in den Warenkorb legt.
Unter einer Schaltfläche „Zahlung und Versand“ (oder ähnlich) sind daher die konkreten Versandkosten bzw. deren konkrete Berechnungsgrundlage zu regeln, für jedes Lieferland und jede Versandmethode entsprechend.
Hierfür gibt es viele empfehlenswerte und einfach umzusetzende Darstellungsmöglichkeiten.
Pauschale Versandkosten
Die einfachste Art und Weise, Versandkosten zu regeln, gelingt über die Angabe einer Pauschale.
Beispiel:
Lieferung innerhalb Deutschlands: 4,99 Eur
Lieferung ins Ausland: 8,99 Eur
Versandkosten nach Warenwert
Die Regelung nach Pauschalen kann gern mit dem Warenwert kombiniert werden.
Beispiel:
Warenwert bis 100 Euro: 3,99 Eur
Warenwert über 100 Euro: versandkostenfrei
Versandkosten nach Gewicht
Gängig, aber im Online-Shop schwieriger und aufwändiger umzusetzen, sind die Versandkosten nach Gewicht. Auch hier regelst du bitte abschließende Kosten-Tabellen, Beispiel:
bis 0,5 kg Versandgewicht: 3,99 Eur
über 0,5 kg bis 2,0 kg Versandgewicht: 5,99 Eur
über 2,0 kg Versandgewicht: 8,99 Eur
Das Versandgewicht findest du direkt bei unseren Angeboten.
Speditionsversand
Obwohl sich Preise bei den Speditionsdienstleistern manchmal ändern gibt, musst du im Shop schon die konkreten Versandkosten für Speditionslieferungen angeben. Ermittle auch hier z. B. eine angemessene Pauschale. Sofern du paketversandfähige und nicht-paketversandfähige Waren anbietest, regle auch den Fall, wenn beides gemeinsam bestellt wird.
Gutscheinversand
Wenn du Gutscheine nur per E-Mail versendest, regle im Shop, dass hierfür keine Versandkosten anfallen.
Gibt es sonstige No-Gos bei der Regelung der Versandkosten?
Ja, die gibt es:
- vermeide Bezugsgrößen bei der Versandkostenermittlung, die der Kunde nicht kennen kann: Paketmaß o. Gurtmaß des zu packenden Pakets, Anzahl der zu verwendenden Paletten, Streckenlängen zum Ziel, Wetterabhängigkeiten usw.
- niemals Versandkosten „auf Anfrage“ regeln
- an keiner Stelle die Erwähnung des „versicherten Versands“
- kein Copy & Paste undurchsichtiger Versandkostentabellen der Versanddienstleister
- keine Anpassung der Versandkosten nach Vertragsschluss
- stelle technisch sicher, dass dein Shop all deine Regelungen im Check-Out korrekt berechnet und ausweist
- vermeide es, die Versandkosten an anderen Stellen (FAQ, Kopf- oder Fußzeile usw.) noch einmal zu regeln, dies birgt die unnötige Gefahr von Widersprüchen
Letztlich kannst du in einem Selbsttest prüfen, ob du alles richtig gemacht hast. Und zwar immer dann, wenn du folgende Frage mit „Ja“ beantworten kannst:
Kann ich die Versandkosten ermitteln, noch bevor ich die Ware(n) in den Warenkorb lege?
Jahrelange Erfahrung zeigt: Je einfacher und weniger komplex die gesamte Darstellung ist, desto sicherer und kundenfreundlicher handelst du – im wahrsten Sinne des Wortes.
Wenn du dir dennoch unsicher bist oder eine etwas andere Versandkostenlösung im Kopf hast, komm gern auf uns zu und informiere dich über die Möglichkeiten, einschließlich vollständiger Erstellung der Versandkostenregelungen nach deinen Wünschen.
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.


