AGB für B2B Webshops

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht nur im Handel mit Verbrauchern kaum noch wegzudenken. Auch im B2B-Handel, also zwischen Unternehmern, kommt ihnen eine wichtige Bedeutung zu: Hier werden alle nötigen und möglichen Konditionen für zukünftige Geschäfte geregelt und festgehalten, eine einzelne Vereinbarung für jeden einzelnen Kauf ist damit nicht nötig.

Im B2B-Geschäft haben Händler außerdem mehr Freiheiten als im Handel mit Verbrauchern – es können beispielsweise Vereinbarungen zum geltenden Recht, dem Gerichtsstand oder einem Gewährleistungsrecht getroffen werden. Dieser Spielraum kann mit individuell erstellten AGB bestmöglich und anhand der eigenen persönlichen Vorstellungen genutzt werden.

Wenn Waren oder Dienstleistungen über Online-Plattformen angeboten werden, müssen zudem die jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B. zum Zustandekommen des Vertrags) beachtet werden. Auch hier ist es deshalb zur Vermeidung rechtlicher Risiken sinnvoll, individuelle Rechtstexte wie AGB für B2B-Webshops zu nutzen. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Juristen erstellen bereits ab 9,90 Euro* pro Monat abmahnsichere Rechtstexte und du bekommst einen kostenlosen Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme.

AGB für B2B Webshops

Wir unterstützen dich mit individuellen Rechtstexten

Als Händlerbund-Mitglied erhältst du individuell zugeschnittene Rechtstexte, auch für dein B2B Business. Unsere Rechtsexperten beraten und stellen u.a. folgende Rechtstexte zur Verfügung:

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Rechtssichere AGB für Online-Shops, Websites oder auf Verkaufsplattformen.

Datenschutzerklärung

Für alle, die auf ihrer Online-Präsenz Daten erheben, speichern und verarbeiten.

Impressum

Dein Impressum mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben.

Widerrufsbelehrung

Informiere deine Kunden mit der aktuellen Widerrufsbelehrung über das bestehende Widerrufsrecht.

Zahlungs- & Versandbedingungen

Das musst du bzgl. der Zahlungs- und Versandbedingungen beachten.

 

Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
  • Sichere Cookie-Banner-Lösung
  • Rechtsberatung (ab Premium)
  • Shop-Tiefenprüfung (Unlimited und Professional)
  • Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
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Weitere Leistungen des Händlerbundes

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Hilfe bei Abmahnung

Du hast eine Abmahnung wegen fehlerhafter Rechtstexte erhalten? Wir helfen sofort! Nutze unseren Abmahnungsupload und sende uns alle vorhanden Unterlagen zu. Wir vertreten dich auch rückwirkend bei Abmahnung – und das ohne zusätzliche Kosten.

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Internationale Rechtstexte

Du erhältst von uns alle notwendigen Rechtstexte in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Polnisch, Niederländisch und Arabisch.

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Rechtsberatung

Im Rahmen der Mitgliedschaftspakete Premium, Unlimited und Professional erhältst du kompetente Rechtsberatung per Telefon bzw. E-Mail von spezialisierten Rechtsanwälten. Dafür entstehen dir keine zusätzlichen Kosten und du hast dauerhaft einen persönlichen Ansprechpartner.

Warum du die AGB für deinen B2B-Webshop vom Händlerbund erstellen lassen solltest?

1. Individuelle und anwaltlich erstellte Rechtstexte

Als Händlerbund-Mitglied erhältst du individuelle AGB für deinen B2B-Onlineshop. Alle Rechtstexte werden von unseren auf IT-Recht spezialisierten Juristen erstellt – selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

2. Immer auf dem Laufenden durch den kostenlosen Update-Service

Wir halten dich stets über Änderungen in der Rechtsprechung auf dem Laufenden. Du erhältst von uns die geänderten und aktuellen Rechtstexte, die du lediglich aktualisieren musst. Für den integrierten Update-Service entstehen dir keine weiteren Kosten.

3. Abmahnsicherer Handel – selbstverständlich mit Haftungsübernahme

Für die erstellten Rechtstexte übernehmen wir selbstverständlich die volle Haftung. Du bist somit im Schadensfall zu 100% abgesichert.

Wissenswertes zum Thema AGB für B2B-Webshops

wissenswertes

Was ist B2B?

B2B, also "Business-to-Business", bezieht sich im Allgemeinen auf den Verkauf von Waren oder das Anbieten von Dienstleistungen zwischen zwei Unternehmen. Definitionsgemäß verkaufen B2B-Unternehmen ihre Waren und Dienstleistungen also ausschließlich an andere Unternehmen/Firmen. Es handelt sich also um Geschäftskunden und ist unabhängig von der Branche.

Typische Merkmale eines B2B Geschäfts sind häufig höhere Liefermengen bzw. aufwändigere Dienstleistungen, der Wegfall des Widerrufsrechts und der Umgang mit der Mehrwertsteuer. Den Preis für die Ware oder Dienstleistung muss der Kunde eines B2B-Händlers zwar inklusive Umsatzsteuer erbringen, jedoch kann er sie über den Vorsteuerabzug geltend machen.

Was ist der Unterschied zwischen B2B und B2C?

Der Hauptunterschied zwischen B2B und B2C sind die beteiligten Vertragsparteien. Bei Business-to-Business (B2B) geht es um ein Geschäft zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Business-to-Consumer (B2C) ist dagegen, wenn das Unternehmen direkt an den Verbraucher verkauft. Hier gelten besondere Verbraucherrechte, die der B2B-Kunde normalerweise nicht hat. Dazu zählt u.a. das Widerrufsrecht.

Welche Rechtstexte benötige ich, wenn ich einen B2B-Onlineshop erstelle?

Neben AGB für deinen Onlineshop und dem obligatorischen Impressum benötigst du natürlich auch eine auf deine Webseite angepasste Datenschutzerklärung. Als Online-Händler, der einen B2B-Onlineshop betreibt, benötigst du also konkret:

  1. AGB für B2B-Geschäfte
  2. Impressum
  3. Datenschutzerklärung
  4. Zahlungs- und Versandbedingungen
  5. ggf. Batteriehinweise

Welche Besonderheiten gelten bei einem B2B-Webshop?

Die Rechtsprechung verlangt von den Online-Händlern, die im B2B-Bereich Waren bewerben und anbieten, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Beteiligung von Verbrauchern zu vermeiden!

Das betrifft alle Geschäftsstadien, also:

  1. die bloße Werbung für Produkte;
  2. den Zugang zu B2B-Angeboten;
  3. die Vertragsabwicklung und
  4. die nachvertragliche Beziehung zwischen den Vertragsparteien.

Der Bundesgerichtshof hat mit der sog. Metro-Rechtsprechung die Überwachungspflichten der Händler für den stationären B2B-Handel ausformuliert. Dort gilt zwingend:

  1. kein Zugang ohne Einlasskontrolle (Zugang nur mit Einkaufsausweis bzw. gegen Vorlage des Gewerbescheins, Verbands- oder Kammerausweises) und
  2. Durchführen von Ausgangskontrollen (damit überprüft werden kann, ob die vom Käufer gewählten Waren seiner gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können und kein "verdeckter" privater Erwerb vorliegt).

Diese Grundsätze gelten, soweit technisch durchführbar, im Online-Handel entsprechend. Der Verbraucherschutz darf auch hier nicht beschnitten werden. Das bedeutet, dass Online-Händler auch im B2B-Bereich umfassende Überwachungspflichten haben, bei deren Verletzung die kostenpflichtige Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens droht.

Einrichtung bzw. Gestaltung Ihres B2B-Shops

Beachte daher bei der Einrichtung bzw. Gestaltung deines B2B-Shops:

1. Verbraucherausschluss

Es muss ein optischer und inhaltlicher, klarer und transparenter Verbraucherausschluss für die Seitenbesucher erfolgen. Das bedeutet:

  1. Der Ausschluss darf nicht unauffällig oder versteckt im Online-Shop angebracht werden. Er sollte gut wahrnehmbar auf jeder Seite des Shops erfolgen.
  2. Der Ausschluss sollte einfach, verständlich formuliert sein. Es sollten keine Formulierungen und Abkürzungen verwendet werden, die dem Durchschnittsverbraucher nichts sagen.
  3. Der Verbraucherausschluss sollte so formuliert sein, dass der Verbraucher ohne weiteres erkennen kann, dass er zum Vertragsschluss nicht berechtigt ist.
  4. Insbesondere dürfen sich auf den Seiten keine Angaben finden, die den Rückschluss zulassen, dass Verbraucher zum Vertragsschluss doch berechtigt sind (z.B. eingestelltes Widerrufs-/ Rückgaberecht).
  5. Der Verbraucherausschluss sollte vorgenommen werden, bevor der Kunde zu den konkreten ausgestellten Produkten gelangt und erst recht bevor es zum Vertragsschluss kommt.
  6. Händler, die sowohl B2B als auch B2C betreiben, sollten für klar und unmissverständlich getrennte B2B- und B2C-Bereiche sorgen. Verbraucher dürfen keinen Zugang zu dem gewerblichen Bereich haben. Es empfiehlt sich, zwei voneinander unabhängige Online-Shops einzurichten.

2. Virtuelle Eingangskontrolle

Es muss eine "virtuelle Eingangskontrolle" stattfinden. Verbraucher dürfen Bestellungen nicht auslösen können. Um das rechtssicher umzusetzen, sollten zur Überprüfung der Unternehmereigenschaft Vorschaltverfahren installiert werden:

  1. Zum einen kann ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden, bevor ein Kunde Zugang zur Seite erhält. Bevor der Kunde die Seite/den Shop betreten kann, muss er also dem Händler einen Nachweis erbringen, dass er Unternehmer ist (z.B. durch Vorlage/Scan des Gewerbescheins, des Verbands- oder Kammerausweises). Ohne Nachweis, kein Zutritt.
  2. Es kann aber auch dem Shop in einem ersten Schritt eine Seite vorgeschaltet werden, die den optisch und inhaltlich klaren und transparenten Hinweis auf den Ausschluss von Verbrauchern enthält, welchen der Besucher erst abhaken muss, um zum Shop zu gelangen. Der Kunde muss dann dem Verkäufer wiederum in einem zweiten Schritt den Nachweis erbringen, dass er als Unternehmer handelt, indem er Scan/Kopie des Gewerbescheins etc. vorlegt bzw. einreicht. Ohne Mitwirkung, kein Zugang.
  3. (Eine solche Abhak-Box / Opt-In-Box kann auch in den Bestellvorgang integriert werden. Die Abfrage sollte jedoch möglichst frühzeitig erfolgen, also noch bevor der Kunde die Einzelheiten zu den Produkten, Artikel etc. einsehen kann).
  4. Möglich ist auch eine Echtzeit-Überprüfung des Unternehmers über die Umsatzsteueridentifikationsnummer.
  5. Der Verkäufer kann sich für den B2B-Handel auch gezielt eine Plattform aussuchen, die bereits den speziellen Überwachungspflichten im B2B-Bereich entsprechend ausgestaltet und eingerichtet sind.

3. Stichprobenartige Prüfungen

Online-Händler sollten im B2B-Bereich zumindest stichprobenartig prüfen, ob die getätigten Bestellungen der Unternehmung des Bestellers zuzurechnen sind. Du solltest im B2B-Bereich also schon im eigenen Interesse großen Wert darauf legen, Verbraucher bestmöglich vom B2B-Bereich auszuschließen, also mehr zu tun, als lediglich Hinweise zu platzieren. Kommt es zur Abmahnung, legen die Gerichte nämlich hohe Maßstäbe an. Die Rechtsprechung verlangt von den B2B-Händlern, dass sie alle ihnen zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um eine Verbraucherbeteiligung im B2B-Bereich zu vermeiden! Es gilt:

  1. Shops und Webseiten, die für jedermann unbeschränkt zugänglich sind, richten sich zumindest auch an Verbraucher.
  2. Ob sich der Händler mit seinem Shop im Bereich B2B oder B2C befindet, entscheidet sich maßgeblich danach, wie ein unvoreingenommener Besucher des Shops das Angebot verstehen und einordnen würde.
  3. Der bloße Wille des Händlers, nur an Unternehmer veräußern zu wollen, ist unbeachtlich.

Welche Vorkehrungen sollte ich bei meinem B2B-Onlineshop treffen, um eine Verbraucherbeteiligung wirksam auszuschließen?

Folgende drei Vorkehrungen sollen für den wirksamen Ausschluss einer Verbraucherbeteiligung bei einem B2B-Webshop ausreichen:

  1. Es findet sich auf jeder Seite des Shops ein deutlicher Hinweis mit folgender Formulierung: "Ein Verkauf erfolgt nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufliche, öffentliche Institutionen und nicht als Verbraucher i. S. v. § 13 BGB."
  2. Es darf im Bestellvorgang bei der Adresseingabe keine Auswahl zwischen den Feldern "Privat" und "Firma" geben. Der Firmenname muss als Pflichtangabe ausgestaltet sein.
  3. Auf der Bestellübersichtsseite befindet sich eine zusätzliche Check-Box mit folgender Formulierung: "Ich bestätige, die Bestellung als Unternehmer und nicht als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB zu tätigen. Ich habe die AGB/Kundeninformationen zur Kenntnis genommen."

Wie müssen AGB im B2B-Webshop einbezogen werden?

Im B2B-Bereich gelten grundsätzlich weniger strenge Anforderungen. So musst du die AGB im B2B-Onlineshop z.B. nicht vor Vertragsschluss dem Kunden übersenden oder vorgelegen. Laut einem Urteil des OLG Hamm (19.05.2015 - Az.: 7 U 26/15) reicht es vielmehr aus, wenn du als B2B-Händler im kaufmännischen Geschäftsverkehr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss auf deine AGB hinweist und der Vertragspartner der Geltung nicht widerspricht.

Was droht bei fehlerhaften AGB?

Wenn du fehlerhafte AGB verwendest und sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, kann dies zu einer Abmahnung führen, was für dein Unternehmen erhebliche Kosten verursachen kann. Mit unserem Rechtstexteservice kann dir das nicht passieren, denn: ein Update-Service gehört selbstverständlich mit zu unserem Angebot. Sollte sich die Rechtslage ändern, werden wir dich rechtzeitig informieren und dir angepasste AGB für deinen B2B-Webshop zur Verfügung stellen.

Kann man nicht einfach ein AGB-Muster für B2B-Webshops nutzen?

Mit Mustern für die AGB eines B2B-Webshops solltest du insbesondere dann vorsichtig sein, wenn du sie kostenlos im Web downloaden kannst. Oft ist es schwer herauszufinden, ob die AGB alle Bedingungen deines B2B-Geschäfts aufgreifen. Auch ist nicht garantiert, dass sie auf dem aktuellsten Stand sind. Eine Haftung für Aktualität wird von den Anbietern in der Regel nicht übernommen, sodass du auf eigenes Risiko handelst und unter Umständen eine Abmahnung riskierst. Die Rechtstexte des Händlerbunds sind dagegen individuell erstellt, du wirst während der Mitgliedschaft über alle Änderungen rechtzeitig informiert und wir übernehmen selbstverständlich die Haftung für mögliche Fehler in den Rechtstexten.

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.