Kurz erklärt » Nebengewerbe anmelden

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Du kannst ein Gewerbe als Nebenerwerb anmelden und dir so entweder was dazu verdienen oder einfach parallel zu einer Festanstellung dein eigenes Geschäft aufbauen. Das hat Vorteile, unter anderem: Du bleibst über deine Anstellung sozial- und krankenversichert. Worum es sich bei einem Nebengewerbe genau handelt und was du dabei beachten musst, erfährst du hier.


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Was ist ein Nebengewerbe?

Bei einem Nebengewerbe handelt es sich um ein angemeldetes Gewerbe, das nicht hauptberuflich und nur in geringem Umfang ausgeübt wird. Der Gründungsprozess bleibt identisch, aber du gibst in der Gewerbeanmeldung an, dass es sich um ein Nebengewerbe handelt. 

Wie viele Stunden darf ich pro Tag in meinem Nebengewerbe arbeiten? Um als Nebengewerbe zu gelten, darfst du dafür laut Gesetzgeber und Krankenkasse pro Woche nicht mehr als 20 Arbeitsstunden investieren. Die genaue Verteilung über die Tage hinweg ist dabei nicht relevant. 

Kleingewerbe oder Nebengewerbe

Kleingewerbe und Nebengewerbe sind keine sich ausschließenden Begrifflichkeiten, da sie sich auf unterschiedliche Aspekte beziehen:  

Ein Kleingewerbe ist zunächst eine rechtliche Einordnung nach Handelsgesetzbuch (HGB). Wer unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn pro Jahr liegt, gilt offiziell als Kleingewerbetreibender und kann zur Steuererklärung die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. 

Zusätzlich gibt es die Bezeichnung als Kleinunternehmer. Das ist ein steuerlicher Status nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG), der über den steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch genommen werden kann. Wer maximal 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Kalenderjahr nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich damit von der Umsatzsteuer befreien lassen. Somit sind die Steuern für Kleinunternehmer etwas anders gehandhabt. 

Jedes Gewerbe, unabhängig von gewählter Rechtsform, kann als Nebengewerbe eingestuft werden, wenn: 

  1. die wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden liegt 
  2. das erzielte Einkommen geringer als beim Hauptberuf ist. 

Das bedeutet, dass ein Kleingewerbe im Nebenerwerb betrieben werden kann. Das bietet sich mitunter sogar an, wenn du als Neugründer zunächst wenig Umsatz hast. 

Kann ich Vollzeit arbeiten und ein Kleingewerbe anmelden? Ja, das geht, wenn du das Kleingewerbe im Nebengewerbe betreibst. Beachte hierbei, dass du nicht als solches ein Kleingewerbe anmelden kannst, sondern du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Das gibst du im steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt an.



Ich will ein Nebengewerbe gründen, aber lohnt sich das?

Egal, ob du ein Hobby zum Beruf machen, eine neue Geschäftsidee testen oder erst noch herausfinden willst, welche Möglichkeit sich am besten für dich eignet – ein Nebengewerbe ist die optimale Möglichkeit, um damit anzufangen. 

Welche Nachteile hat ein Nebengewerbe? Was du berücksichtigen solltest, wenn du ein Nebengewerbe anmeldest: 

  1. Hauptjob und Nebengewerbe ist mitunter eine Doppelbelastung, die Zeitaufwand und Strapazierung bedeuten kann 
  2. Durch die zusätzliche Einnahmequelle erhöht sich dein Aufwand für Buchhaltung und Steuererklärung 
  3. Abhängig von deinem Einkommen zahlst du ggf. mehr Steuern 

Letztlich kommt das aber ganz darauf an, was für eine Art Business du starten möchtest: Willst du Handgemachtes verkaufen, Dropshipping starten oder doch sogar eigene Produkte entwickeln und vertreiben? Das beeinflusst den Aufwand, den du mit deinem Nebengewerbe haben wirst. 

tip

Welche Ideen gibt es für ein Nebengewerbe? Mit unseren 28 Ideen für deine nebenberufliche Selbstständigkeit findest du Inspiration für die verschiedenen Geschäftsideen, die du im Nebengewerbe starten kannst.

Ab wann muss ich ein Nebengewerbe anmelden?

Sobald du etwas mit der Absicht, Geld zu verdienen, betreibst, musst du ein Gewerbe anmelden. Das ist unabhängig von der Höhe des geplantem bzw. erzielten Einkommens. Es handelt sich dann um ein Nebengewerbe, wenn du der gewählten Beschäftigung nicht Vollzeit, sondern in beschränkten Arbeitsstunden nachgehst. 

Wie viel Geld darf man im Nebengewerbe verdienen? Das ist grundsätzlich nicht gedeckelt, es gibt im Nebengewerbe keine Verdienstgrenze als solches. Wichtig ist nur, dass es weniger als der Hälfte deines Gesamteinkommens entspricht. Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, ergibt sich nur durch den steuerrechtlichen Hintergrund eine Deckelung. 

Was passiert, wenn ich im Nebengewerbe mehr verdiene als im Hauptjob? Wenn dein Nebengewerbe dauerhaft zur Einnahmequelle wird (oder du mehr als 20 Stunden pro Woche investierst), kann es als hinsichtlich Steuern und Krankenversicherung als hauptberuflich eingestuft werden. Das wirkt sich auf deine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Einstufung aus. 



Nebengewerbe, was ist zu beachten? 

Welche Rechtsform die richtige für deinen Online-Shop bzw. für dein Nebengewerbe ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel: 

  1. Mindestzahl der Gründungsmitglieder oder Gesellschafter 
  2. Struktur des Unternehmens 
  3. Kapitaleinsatz 
  4. Haftung 

Beispielsweise ist das Einzelunternehmen eine beliebte Rechtsform, für die du weder Mindestanzahl an Gründern noch ein Gründungskapital brauchst, allerdings bist du hier mit deinem Privatvermögen haftbar. Nicht privat haftbar bist du mit einer GmbH, allerdings musst du hier ein Mindestkapital von 25.000 € einbringen. 

Grundsätzlich kann aber jede Rechtsform als Nebengewerbe angemeldet werden, da du sie nicht als Hauptberuf ausüben musst. Dafür gibst du in der Gewerbeanmeldung erst eine Rechtsform an und wählst später aus, dass es sich um ein Nebengewerbe handelt.

Angestellt oder arbeitssuchend, wie muss ich vorgehen?

Kann man überhaupt gleichzeitig angestellt und selbstständig sein? Ja und ein Nebengewerbe ist dafür optimal. Denn du kannst dein eigenes Geschäft aufbauen, während du weiterhin bei einem anderen Unternehmen angestellt bist. 

Aber beachte hierbei: Das Einkommen aus deinem Nebengewerbe darf nur weniger als die Hälfte deines gesamten Einkommens betragen, um als Nebengewerbe gelten zu können. Ist dem nicht mehr so, kann dein Gewerbe als Hauptgewerbe eingestuft werden, was Einfluss auf deine Abgaben zur Sozialversicherung und Steuer haben kann. 

Muss ich mein Nebengewerbe meinem Arbeitgeber melden? Vermutlich schon, je nachdem, was in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist. In vielen Fällen gibt es dort eine Klausel, die dich dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über deine nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren. Solange aber keine Konflikte oder gar ein Wettbewerbsverbot bestehen, kann er dir die Nebentätigkeit nicht verbieten. 

Welche Auswirkungen hat ein Nebengewerbe auf mein Arbeitslosengeld? Meldest du ein Nebengewerbe an, darf die selbstständige Arbeit maximal 15 Stunden pro Woche umfassen, da sonst der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 entfallen könnte. 

Wie viel darf ich nebenberuflich selbstständig verdienen, ohne Arbeitslosengeld I zu verlieren? Die Agentur für Arbeit gewährt dir einen Freibetrag für ein Nebengewerbe, während du ALG beziehst. Diese liegt momentan bei 165 Euro monatlich. Einnahmen darüber hinaus werden auf dein Arbeitslosengeld angerechnet. Beim Bürgergeld (ehemals ALGII) gelten andere, gestaffelte Beträge: Es gibt einen Grundfreibetrag von 100 Euro, liegt das Einkommen zwischen 100 und 1.000 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei und zwischen 1.000 und 1.200 Euro werden 10 % nicht angerechnet.

Bist du derzeit arbeitssuchend gemeldet, empfehlen wir dir eine Beratung bei der Agentur für Arbeit bzw. mit dem für dich zuständigen Mitarbeiter. Dieser kann deine Situation richtig einschätzen und die notwendigen Schritte mit dir planen.

Nebengewerbe online anmelden

Du kannst dein Nebengewerbe ganz einfach online auf der Seite des für dich zuständigen Ordnungsamts anmelden. Dort kannst du ein kostenloses Formular erhalten, ausdrucken und ausgefüllt postalisch bei deinem Gewerbeamt abgeben. 

Noch einfacher geht die Gewerbeanmeldung, wenn dir dein Gewerbeamt ein Serviceportal anbietet. Dort kannst du ein Online-Formular ausfüllen, das anschließend elektronisch an das Amt übermittelt wird. Sobald deine Gewerbeanmeldung für ein Nebengewerbe bearbeitet wurde, wirst du postalisch darüber informiert.

 

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Vorlage zur Gewerbeanmeldung vom Händlerbund

Nutze gern auch unsere kostenlose, ausfüllbare PDF, um dein Nebengewerbe anzumelden. Mit den beigefügten Ausfüllhinweisen kannst du ungenaue oder fehlerhafte Angaben vermeiden, die schnell zur Ablehnung deiner Anmeldung führen können.

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Finanzierung und Förderung von Nebengewerben

Für Firmengründungen kommen verschiedene Kosten auf dich zu, aber du kannst womöglich von Förderungen profitieren. Das ist mitunter aber davon abhängig, in welcher Branche du tätig bist und welches Unternehmen du gegründet hast. 

Gründungszuschuss für Nebengewerbe

Der „Gründungszuschuss” ist eine staatliche Leistung der Bundesagentur für Arbeit, allerdings hat man mit der Gründung eines Nebengewerbes höchstwahrscheinlich keinen Anspruch auf Zahlung des Zuschusses.

Denn der Gründungszuschuss ist dafür gedacht, die Arbeitslosigkeit zu beenden und den vollberuflichen Übergang in eine Haupttätigkeit zu fördern. Mit einem Nebengewerbe erfüllst du diese Kriterien nicht. Einen Vollzeitjob anzutreten und parallel zu gründen ist da leider auch kein Schlupfloch, da du mit einem Job nicht mehr als arbeitssuchend giltst und demnach ebenfalls keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss hast. 

Förderung für Nebengewerbe

Um eventuell anfallende Kosten zu decken, kannst du dich über Förderungen für dein Nebengewerbe bzw. Fördermittel für deinen Online-Handel informieren. Neben Förderprogrammen von EU, Bund, Ländern oder Gemeinden sind auch Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder Hausbankdarlehen möglich. 

Im Detail ist das zum Beispiel: 

  1. ERP – Gründerkredit StartGeld der KfW Bank
    Das ist das Standard-Förderdarlehen für Existenzgründer in den ersten fünf Jahren. Das Gründungsvorhaben kann mit bis zu 125.000 € gefördert werden, während bis zu 50.000 € für Betriebsmittel aufgebracht werden können. Die Antragstellung erfolgt über deine Hausbank. Das ist für Gewerbe im Nebenerwerb interessant, allerdings braucht es mitunter eine Perspektive zur Vollexistenzgründung. 
  1. Mikrokreditfonds Deutschland (BMAS)
    Speziell für Kleinunternehmer oder Nebengewerbetreibende eine sehr wichtige Option. Die Gründung eines Unternehmens oder Förderung für ein bestehendes Unternehmen von bis zu 25.000 € sind möglich. Der Weg geht über akkreditierte Mikrofinanzinstitute (MFIs) anstelle der Hausbank. 

Die genaue Auswahl ist dabei auch abhängig vom Bundesland, aber eine gute erste Anlaufstelle ist die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 

Beachte dabei, dass du Darlehen grundsätzlich zurückzahlen musst, auch bei staatlichen Förderungen ist mitunter eine Rückzahlungsverpflichtung enthalten. Überleg dir also gut, ob sich das wirklich lohnt. 

Kosten für Nebengewerbe

Bereits ein Nebengewerbe anzumelden verursacht Kosten, denn für die Gewerbeanmeldung wird eine Gebühr von bis zu 60 € erhoben, abhängig von den angemeldeten Tätigkeiten. Mit einem Nebengewerbe kommen anschließend noch weitere Kosten auf dich zu, je nachdem, was du genau tun möchtest.

Die Kosten für deinen Online-Shop sind relevant, wenn du deine Preise richtig kalkulieren möchtest. Die verschiedenen Kosten drehen sich um: 

  1. dein gewähltes Shopsystem (das heißt Einrichtungsgebühr und monatliche Kosten) 
  2. zusätzliche Optionen (z. B.Tools bzw. Apps, die dir Shopsysteme anbieten) 
  3. genutzte Zahlungsmittel (z. B. kann dir Shopify Gebühren für ein bestimmtes Zahlungsmittel berechnen) 
  4. Rechtstexte, Cookie-Consent-Tool & Co. zur rechtlichen Absicherung 
  5. Lizenzierung von Versandverpackungen, Versand- und ggf. Lagerkosten
  6. Versicherungen 

und vieles mehr. Worauf das letztlich genau hinausläuft, kann man pauschal nicht sagen, denn verkaufst du digitale Produkte online bewegt sich das auf einem ganz anderen Level, als wenn du eigene Produkte herstellst, lagerst und versendest oder sogar noch Angestellte hast. Mangelnde Finanzplanung ist einer von 11 Fehlern bei der Unternehmensgründung


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Du hast für dein Unternehmen eine Website oder einen Online-Shop? Dann brauchst du rechtssichere Texte

Sobald dein Business online sichtbar ist – sei es mit einer klassischen Website oder einem Online-Shop – brauchst du wasserdichte Rechtstexte. AGB, Impressum und Datenschutzerklärung sind keine Kür, sondern Pflicht. Fehlen diese oder sind sie fehlerhaft, riskierst du teure Abmahnungen. Kein guter Start für dein Business. Spare dir Zeit, Kosten und schone dein Nerven – mit unseren Rechtstexten bist du immer auf der sicheren Seite.

Zu den Rechtstexten


Nebengewerbe und Steuern

Wenn du ein Nebengewerbe anmeldest, hast du steuerliche Pflichten, die eng mit deiner Hauptbeschäftigung verknüpft sind. Die Einkünfte aus deinem Nebengewerbe werden nur teilweise getrennt besteuert und in Teilen mit dem Gehalt aus deinem Hauptjob addiert. Beispielsweise wird zur Berechnung der Einkommensteuer alles zusammengelegt. 

Für die Einkünfte deines Nebengewerbes werden dann noch fällig: 

  1. Gewerbesteuer (sobald dein jährlicher Gewinn 24.500 € übersteigt) 
  2. Umsatzsteuer (insofern du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst) 

Welche Steuerklasse bei Nebengewerbe? Dein Nebengewerbe hat keine eigene Steuerklasse, da du anhand deiner Haupttätigkeit eingestuft wirst. 

Eine beliebte Frage ist auch, wie viel man steuerfrei nebenverdienen darf. Die kurze Antwort ist: Nichts. Denn jedes gewerblich erzielte Einkommen muss versteuert werden. Bei der Einkommensteuer profitierst du lediglich von einem Grundfreibetrag von 12.096 € für Ledige. 

Ist ein Nebengewerbe rentenversicherungspflichtig? Wenn du bereits über deinen Hauptjob rentenversichert bist, dann bist du in deinem Nebengewerbe in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherung im Nebengewerbe ist daher nicht notwendig.

Nebengewerbe und Krankenversicherung

Viele fragen sich, ob man krankenversichert ist, wenn man nebenberuflich selbstständig ist und angestellt ist? In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Die gute Nachricht für dich: Gründest du im Nebengewerbe, bleibst du über deine Haupttätigkeit krankenversichert. 

Allerdings musst du deine Krankenkasse über deine zusätzlichen Einnahmen informieren. Unter Umständen hat das Einfluss auf die Höhe deines Beitrags, das solltest du aber direkt mit deiner Versicherung klären. Auch in diesem Kontext ist wichtig, dass deine Nebentätigkeit vom Umfang her nebenberuflich bleibt und damit die definierten 20 Stunden pro Woche nicht übersteigt. 


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