Widerrufsrecht für
digitale Inhalte
Mit der Omnibus-Richtlinie ändern sich zum 28. Mai 2022 auch die Widerrufsrechte für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. Mit der Umsetzung der Digitale-Inhalte-und-Dienstleistungen Richtlinie (DIRL) finden sich die Begriffe „digitaler Inhalt” und „digitale Dienstleistung” in § 327 BGB wieder.