Die EU macht neue Vorschriften in der REACH-Verordnung

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Seit 4. Januar 2022 gelten in der EU strengere Regelungen für Farben, die für Tätowierungen oder Permanent-Make-up genutzt werden. Bestimmte Chemikalien, die aktuell für solche Farben verwendet werden, werden für die Verwendung unter der Haut verboten. Seit dem 4. Januar 2023 gilt ein Verbot der Pigmente Blau 15:3 und Grün 7, die ebenfalls in vielen Tattoofarben und Permanent-Make-up zu finden sind. Betroffene Farben dürfen dann nicht mehr verkauft, gelagert oder genutzt werden.

Die EU macht neue Vorschriften in der REACH-Verordnung

Grundlage für die Beschränkung bestimmter Chemikalien und Pigmente, die in Tattoofarben und Permanent-Make-up enthalten sind, ist eine Empfehlung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Diese Empfehlung wurde im Juli 2020 von den EU-Mitgliedstaaten unterstützt und im Dezember 2020 von der Europäischen Kommission angenommen. Ziel der EU-Regelung ist es, in der EU einheitliche Vorgaben für gefährliche Chemikalien in Tattoofarben und Permanent-Make-up zu schaffen.

Die Beschränkung von den über 4.000 Chemikalien ist in der sogenannten REACH-Verordnung festgeschrieben. Diese wurde im Dezember 2020 in der Verordnung (EU) Nr. 2020/2081 um die gefährlichen Stoffe, die in Tätowierfarben und Permanent-Make-up enthalten sind, erweitert.

Was ist die REACH-Verordnung?

Hersteller, Händler und Importeure von Chemikalien müssen die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) beachten (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006), nach welcher chemische Stoffe zu bewerten und bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren sind. Diese entfaltet ebenso wie die unmittelbare Wirkung auf nationaler Ebene und bedarf daher keiner Umsetzung.

 

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Wichtig

Chemische Stoffe dürfen in der EU nur hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach der REACH-VO registriert sind.

 


Änderungen seit dem 4. Januar 2022

Um auf EU-Ebene eine harmonisierte Regulierung von gefährlichen Chemikalien in Tattoofarben und Permanent-Make-up zu schaffen, wird seit dem 4. Januar 2022 die Verwendung von über 4.000 chemischen Stoffen beschränkt. Es werden Höchstkonzentrationsgrenzwerte für einzelne Stoffe oder Stoffgruppen eingeführt, die in Tattoofarben oder Permanent-Make-up verwendet werden. Darunter fallen z. B. folgende Chemikalien:

  1. bestimmte Azofarbstoffe
  2. karzinogene aromatische Amine
  3. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
  4. Metalle
  5. Methanol

Auch bei Gemischen, die für Tattoofarben oder Permanent-Make-up gedacht sind, muss diese Verwendung künftig auf dem Etikett angegeben werden. Die Etiketten müssen dann auch eine Liste der Inhaltsstoffe und Sicherheitshinweise enthalten. In unserem Ratgeber findest du weitere allgemeine Informationen zu Regelungen beim Handel mit chemischen Stoffen und Gemischen.

Die Beschränkung gilt künftig auch automatisch für Chemikalien, die:

1. EU-weit eingestuft sind als:
    1. Karzinogen, Mutagen oder Reproduktionstoxin
    2. Hautallergen
    3. Stoff mit Ätzwirkung auf die Haut
    4. Hautreizender Stoff
    5. Augenreizender Stoff oder
    6. Augenschädigender Stoff
2. In der Verordnung über kosmetische Mittel (CPR, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) aufgeführt werden als:
    1. In kosmetischen Mitteln verbotene Stoffe, d.h. Anhang II der CPR
    2. Stoffe/Farbstoffe, die in Anhang IV der CPR aufgeführt sind und für die folgenden Verwendungsbedingungen gelten
    3. Nicht in Mitteln verwenden, die auf Schleimhäute aufgetragen werden
    4. Nicht in Augenmitteln verwenden
    5. Nur in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln erlaubt und
    6. Andere Bedingungen, z.B. in Bezug auf die Reinheit, die in Anhang IV aufgeführt sind

Änderungen seit dem 4. Januar 2023

Nach einer zwölfmonatigen Übergangsfrist wird seit 4. Januar 2023 auch das Verbot der Nutzung der Pigmente Blau 15:3 und Grün 7 in Tattoofarben oder Permanent-Make-up in der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum gültig. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten hatten sich darauf geeinigt, der Industrie einen längeren Übergangszeitraum zu gewähren.

Auswirkungen auf den Online-Handel

Online-Händler, die Tattoofarben oder Permanent-Make-up im Sortiment führen, sollten jetzt prüfen, ob diese Chemikalien enthalten, deren Nutzung jetzt beschränkt bzw. verboten wird. Diese Produkte dürfen ab Geltungsbeginn der Beschränkungen nicht mehr gelagert, verkauft oder genutzt werden. Sie müssen ohne Entschädigung entsorgt werden. Im Zweifel sollte mit dem Hersteller Kontakt aufgenommen werden, um Fragen zu klären.


Warum verbietet bzw. beschränkt die EU die Nutzung der betroffenen Chemikalien?

Die ECHA begründet die Beschränkung mit den gesundheitlichen Risiken, die von den betroffenen über 4.000 Chemikalien ausgehen. Dem Verbot liegen verschiedene Studien und zwei offene Konsultationen zugrunde, in denen Interessengruppen ihre Einschätzung geben konnten. Die ECHA beruft sich insbesondere auf den Abschlussbericht zur Sicherheit von Tattoos der gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission von 2016 und schätzt die Gesundheitsgefährdung durch die betroffenen Stoffe zu hoch ein.

Unter anderem diese Risiken sieht die ECHA in den Chemikalien, deren Nutzung nun verboten bzw. beschränkt wird:

  1. Hohes Krebsrisiko
  2. Veränderung der DNA
  3. Beeinträchtigung der Fortpflanzung
  4. Hautreizungen und -entzündungen
  5. Chronische Allergien
  6. Augenschäden
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