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Ab 4. Januar 2022 gelten in der EU strengere Regelungen für Farben, die für Tätowierungen oder Permanent Make-up genutzt werden. Bestimmte Chemikalien, die aktuell für solche Farben verwendet werden, werden für die Verwendung unter der Haut verboten. Zwölf Monate später, am 4. Januar 2023 folgt ein Verbot der Pigmente Blau 15:3 und Grün 7, die ebenfalls in vielen Tattoofarben und Permanent Make-up zu finden sind. Betroffene Farben dürfen dann nicht mehr verkauft, gelagert oder genutzt werden.
Grundlage für die Beschränkung bestimmter Chemikalien und Pigmente, die in Tattoofarben und Permanent Make-up enthalten sind, ist eine Empfehlung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Diese Empfehlung wurde im Juli 2020 von den EU-Mitgliedstaaten unterstützt und im Dezember 2020 von der Europäischen Kommission angenommen. Ziel der EU-Regelung ist es, in der EU einheitliche Vorgaben für gefährliche Chemikalien in Tattoofarben und Permanent Make-up zu schaffen.
Die Beschränkung von den über 4.000 Chemikalien ist in der sogenannten REACH-Verordnung festgeschrieben. Diese wurde im Dezember 2020 in der Verordnung (EU) Nr. 2020/2081 um die gefährlichen Stoffe, die in Tätowierfarben und Permanent Make-up enthalten sind, erweitert.
Hersteller, Händler und Importeure von Chemikalien müssen die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) beachten (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006), nach welcher chemische Stoffe zu bewerten und bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren sind. Diese entfaltet ebenso wie die unmittelbare Wirkung auf nationaler Ebene und bedarf daher keiner Umsetzung.
Chemische Stoffe dürfen in der EU nur hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach der REACH-VO registriert sind.
Um auf EU-Ebene eine harmonisierte Regulierung von gefährlichen Chemikalien in Tattoofarben und Permanent Make-up zu schaffen, wird ab dem 4. Januar 2022 die Verwendung von über 4.000 chemischen Stoffen beschränkt. Es werden Höchstkonzentrationsgrenzwerte für einzelne Stoffe oder Stoffgruppen eingeführt, die in Tattoofarben oder Permanent Make-up verwendet werden. Darunter fallen z. B. folgende Chemikalien:
Auch bei Gemischen, die für Tattoofarben oder Permanent Make-up gedacht sind, muss diese Verwendung künftig auf dem Etikett angegeben werden. Die Etiketten müssen dann auch eine Liste der Inhaltsstoffe und Sicherheitshinweise enthalten. In unserem Ratgeber findest du weitere allgemeine Informationen zu Regelungen beim Handel mit chemischen Stoffen und Gemischen.
Die Beschränkung gilt künftig auch automatisch für Chemikalien, die:
Nach einer zwölfmonatigen Übergangsfrist wird ab 4. Januar 2023 auch das Verbot der Nutzung der Pigmente Blau 15:3 und Grün 7 in Tattoofarben oder Permanent Make-up in der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum gültig. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten hatten sich darauf geeinigt, der Industrie einen längeren Übergangszeitraum zu gewähren.
Online-Händler, die Tattoofarben oder Permanent Make-up im Sortiment führen, sollten jetzt prüfen, ob diese Chemikalien enthalten, deren Nutzung jetzt beschränkt bzw. verboten wird. Diese Produkte dürfen ab Geltungsbeginn der Beschränkungen nicht mehr gelagert, verkauft oder genutzt werden. Sie müssen ohne Entschädigung entsorgt werden. Im Zweifel sollte mit dem Hersteller Kontakt aufgenommen werden, um Fragen zu klären.
Die ECHA begründet die Beschränkung mit den gesundheitlichen Risiken, die von den betroffenen über 4.000 Chemikalien ausgehen. Dem Verbot liegen verschiedene Studien und zwei offene Konsultationen zugrunde, in denen Interessengruppen ihre Einschätzung geben konnten. Die ECHA beruft sich insbesondere auf den Abschlussbericht zur Sicherheit von Tattoos der gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission von 2016 und schätzt die Gesundheitsgefährdung durch die betroffenen Stoffe zu hoch ein.
Unter anderem diese Risiken sieht die ECHA in den Chemikalien, deren Nutzung nun verboten bzw. beschränkt wird: