Transport­verpackung im Verpackungs­gesetz – Das solltest du wissen

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Das novellierte Verpackungsgesetz betrifft auch Transportverpackungen. Anders als lizenzierungspflichtige Verkaufsverpackungen, müssen Transportverpackungen nicht wie systembeteiligungspflichtige Verpackungen lizensiert werden. Sie landen typischerweise nicht als Abfall beim Endverbraucher, sondern werden von Hersteller zu Händler verschickt.

Doch was passiert mit den Verpackungen? Werden die nicht recycelt? Wer kümmert sich darum? Verschwinden die in einem schwarzen Loch? Wir klären alle Fragen rund um das Thema Transportverpackungen – und es ist gar nicht so mysteriös.

Das Verpackungsgesetz

Weniger Verpackungsmüll und höhere Recyclingquoten – mit dem Verpackungsgesetz wird die Produktverantwortung und die Rücknahmepflicht von Verpackungen gestärkt. Das wird mit Hilfe von Verpackungslizenzierung, Verpackungsregistrierung und Datenmeldung umgesetzt.

Zu den Novellen des Verpackungsgesetzes vom 1. Juli 2022 gehört unter anderem, dass neben systembeteiligungspflichtigen Verpackungen auch nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Verpackungsregister LUCID registriert werden müssen.

Nach § 15 Absatz 1 VerpackG schließt dies folgende Verpackungen mit ein:

  1. Transportverpackungen
  2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen
  3. Systemunverträgliche Verkaufs- und Umverpackungen nach § 7 Absatz 5
  4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  5. Mehrwegverpackungen
  6. Einweggetränkeverpackungen, die gemäß § 31 der Pfandpflicht unterliegen

Verkaufsverpackung vs. Transportverpackung

Verkaufs- und Transportverpackungen unterscheiden sich unter anderem anhand ihrer einzuhaltenden Pflichten bezüglich des VerpackG auf Basis der europäischen Verpackungsrichtlinien. Zwar müssen beide Arten im Verpackungsregister LUCID registriert werden, jedoch werden nur systembeteiligungspflichtige Verpackungen lizenziert und gemeldet.

Was ist eine Verkaufsverpackung?

Verkaufsverpackungen sind systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Das heißt, sie müssen an einem dualen System beteiligt werden, damit sie gesammelt, entsorgt und recycelt werden können.

Sie werden als eine Verkaufseinheit angeboten und fallen typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall an. Dazu gehören auch gleichgestellte Anfallstellen, zum Beispiel Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Hotels, Büros und Behörden.

Produktspezifische Verkaufsverpackungen dienen nicht nur dem Schutz der Ware, sondern verlängern auch deren Haltbarkeit. Zudem sind Verpackungen auch optisch ein Hingucker. Denn sie sind das, was der Käufer zuerst vom Produkt sieht. Zum Beispiel die Umverpackung eines Wasserkochers. Somit dienen sie auch als Werbung, bzw. verkaufsfördernde Maßnahme.

Zu Verkaufsverpackungen zählen auch Versandverpackungen. Diese werden von dir als Online-Händler genutzt, um beispielsweise Ware geschützt zu versenden.

Folgende Materialien werden dabei genutzt:

  1. Füllmaterial wie Styroporchips
  2. Polsterpappe
  3. Luftpolsterfolien
  4. Schaumfolien
  5. Paketband
  6. Luftkissen
  7. Seidenpapier
  8. Stretchfolien
  9. Lieferscheintaschen
  10. Umreifungsbänder oder Wellpappe
  11. Versandtaschen mit oder ohne Luftpolster
  12. sonstige Briefumschläge und Versandkartons

Bei Serviceverpackungen handelt sich um Verpackungen, die erst beim Kauf eines Produktes befüllt werden. Zum Beispiel eine Pappschale mit Pommes Frites Spezial oder ein To-Go-Becher mit Salted Caramel Macchiato.

Beispiele für Serviceverpackungen:

  1. Brötchentüten
  2. Blumenpapier
  3. Pizzakartons
  4. Einweggeschirr
  5. To-Go-Becher oder Behältnisse
  6. Tragetaschen
  7. Geschenkverpackungen
  8. Alufolien- und schalen

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An alle Letztvertreiber
Die Systembeteiligungspflicht kannst du an den Vorvertreiber der Serviceverpackung übergeben. Allerdings solltest du dir dies als Letztvertreiber bestätigen lassen. Seit dem 1. Juli 2022 musst du dich auch als Letztvertreiber im Verpackungsregister LUCID registrieren – auch, wenn der Vorvertreiber die Lizenzierung übernommen hat.

 

Was ist eine Transportverpackung?

Bei Transportverpackungen handelt es sich um Verpackungen, die nicht systembeteiligungspflichtig sind. Sie fallen also typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall an. Sie werden üblicherweise zur Beförderung von Händler zu Händler, also im B2B-Bereich, eingesetzt. Zu Transportverpackungen zählt alles, was die Ware beim Transport schützt. Des Weiteren handelt es sich meist um größere Transporte mit hoher Mengenanzahl. Sie sollen den Transport und die Handhabung der Ware erleichtern und Schäden vermeiden.

Beispiele für Transportverpackungen:
  1. Transportkisten aus Kunststoff oder Holz
  2. Holzpaletten (Einweg)
  3. Große Pappkartons
  4. Fässer & Kanister aus Holz, Kunststoff oder Metall
  5. Säcke & geschäumte Schalen
  6. Antikondensationsbeutel zum Schutz vor Kondenswasser
  7. Verpackung zum Schutz vor elektrostatischen Entladungen
  8. Wickel- & Schutzfolien, Schäumlinge
  9. Füllmaterialien (Luftpolsterfolie, Schaumstofffolie oder Verpackungschips)
Paletten mit Kartons

 

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Wer muss Transportverpackungen entsorgen?

Jetzt fragst du dich berechtigterweise: Wenn Transportverpackungen nicht lizenziert werden müssen, werden die dann nicht recycelt? Die Antwort ist: doch. Diese Verpackungen werden zwar nicht an einem dualen System beteiligt, aber sie müssen trotzdem fachgerecht entsorgt und dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden.

Mit der Versendung übernimmst du die Produktverantwortung. Damit ist auch die Rücknahmepflicht verknüpft. Das regelt § 15 des Verpackungsgesetzes. Du als Vertreiber musst also Transportverpackungen nach Gebrauch wieder unentgeltlich zurücknehmen, bzw. beim Empfänger abholen, um sie selbst wieder zu benutzen oder für dessen Verwertung sorgen. Das nennt sich entpflichten anstatt lizenzieren.

Hier gilt auch: Das Recycling ist der energetischen Verwertung vorzuziehen. Für die fachgerechte Entsorgung kannst du dir allerdings Hilfe von Recyclingunternehmen oder Umweltdienstleistern holen. Diese holen die Verpackungen bei deinen Kunden ab und verwerten diese fachgerecht.

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Erfüllung der Nachweispflicht
Als Inverkehrbringer von Transportverpackungen unterliegst du seit dem 1. Januar 2022 der Nachweispflicht. Das heißt, du musst nachweisen können, dass du die Rücknahme- und Verwertungsanforderungen erfüllt hast.

 

Wie werden beispielsweise Paletten entsorgt?

Möchtest du dich selbst um die Entsorgung oder Wiederverwertung kümmern, solltest du stets im Sinne der Umwelt handeln. Eine Wiederverwendung ist der Entsorgung vorzuziehen.

  1. Europaletten entsorgen
    Europaletten sind Mehrwegpaletten. Entweder nutzt du diese selbst weiter oder verkaufst sie. Es gibt Pfand- und Tauschsysteme bei Speditionen – hier kannst du für gebrauchsfähige Paletten bis zu 25 Euro bekommen. Jedoch sollten diese über eine ein EPAL-Kennzeichnung verfügen.
  2. Holz- und Einwegpaletten entsorgen
    Diese können nach Gebrauch in den Sperrmüll oder zum nächsten Wertstoffhof gebracht werden, da es sich um Altholz handelt. Defekte Paletten können aufgearbeitet oder zu Spanplatten, Heizpellets oder OSB-Platten verwertet werden.


Gabelstapler transportiert Europaletten

Warum soll ich Transportverpackungen selbst zurücknehmen?

Mit der Rücknahmepflicht soll niemand geärgert werden. Es geht darum, dass du als Hersteller am besten über die Zusammensetzung deiner Verpackung Bescheid weißt. Und somit auch weißt, wie man sie trennt und entsorgt. Einleuchtend, oder?

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Registrieren nicht vergessen
Auch, wenn Transportverpackungen nicht systembeteiligungspflichtig sind – du sie also nicht lizenzieren musst – musst du sie dennoch bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Verpackungsregister LUCID registrieren. Deine Datenmengen musst du auch nicht melden, es geht der ZSVR ausschließlich um die Transparenz.

 

Wer trägt die Entsorgungskosten?

Du bist als Hersteller dazu verpflichtet die Transportverpackungen unentgeltlich bei deinen Kunden abzuholen, bzw. von Dritten abholen zu lassen. Dabei entstehen wiederum Kosten, die Hersteller und Vertreiber untereinander aufteilen. Üblicherweise übernimmt der Vertreiber, bzw. die Sammelstelle die Containerkosten – der Hersteller für Transport, Entsorgung und Wiederverwertung.

Verwertungsvorgaben einhalten

Solltest du die Hilfe eines Rücknahmesystems in Anspruch nehmen, ist es sinnvoll die Verpackungen vorweg zu trennen. Kläre die Anforderungen an die Sortenreinheit und wie die Verpackungen für die Abholung getrennt werden müssen.

Folgende Materialien müssen sortenrein erfasst werden:

  1. Holz (Palette, Kisten, Gestelle)
  2. Folien (Wickel-, Schrumpffolie)
  3. Umreifungsbänder
  4. Kartonagen
  5. Kunststoffformteile (Kantenschutz, Träger)
  6. Metall (Fässer, Gestelle)

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Wie hoch sind die Recyclingquoten?

Mülltrennung und Recycling sind ein Teil der Maßnahmen zum Schutz des Klimas und der Umwelt. Denn durch Recycling wird verhindert, dass Müll beispielsweise verbrannt wird und CO2 entsteht. Auch wird weniger Energie benötigt, da das Material recycelt wird und nicht erst, wie zum Beispiel bei Quarzsand, extra abgebaut werden muss. Es entsteht ein nachhaltiger Wertstoffkreislauf. Damit die Nachhaltigkeit gefördert, Ressourcen geschützt und möglichst viel recycelt wird, werden den dualen Systemen Recyclingquoten vorgegeben.

Die dualen Systeme müssen seit dem 1. Januar 2022 folgende Recyclingquoten erfüllen:

  1. Verpackungen aus Glas: 90%
  2. Aluminium & Metalle: 90%
  3. Papier, Pappe, Karton: 90 %
  4. Getränkekartons: 80 %
  5. sonstige Verbundverpackungen: 70 %
  6. Kunststoffverpackungen: 63 %

Recycling von Wertstoffen

Um möglichst umweltbewusst zu handeln und Rohstoffe zu erhalten, statt für die Herstellung abzubauen, werden die gebrauchten Verpackungen der Verwertung zugeführt. Dank Recycling werden Ressourcen geschont und weniger Energie und Wasser eingesetzt.

Wie wird Kunststoff recycelt?

Die Recyclingquote für Kunststoff liegt bei 63 %. Gerade Kunststoffmüll ist ein großes Problem. Am besten wäre es natürlich, man würde Kunststoffmüll ganz vermeiden. Allerdings müssten auch die Verbraucher mitspielen und darauf verzichten. Immerhin ist das Bewusstsein gestiegen. Seit Anfang Januar 2022 wurde der Verkauf und die Ausgabe von Kunststofftragetaschen mit Wandstärke bis zu 50 Mikrometern ganz verboten.

Wer sich trotz Pflicht nicht als Hersteller registriert, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Abmahnung zum Verpackungsgesetz rechnen. Bei fehlender oder mangelhafter Umsetzung drohen Bußgelder bis zu 200.000 Euro.

Solange nicht gänzlich auf Kunststoff vermieden wird, ist das nachhaltige Recycling von hoher Wichtigkeit. Für die Herstellung werden Mengen von Primärrohstoffen, z. B. Erdöl, eingesetzt. Die Materialien können als Sekundärrohstoffe wiederverwendet werden. Im Vergleich zu neu hergestelltem Kunststoff werden dadurch pro Tonne Recyclingkunststoff bis zu 3, 2 Tonnen Treibhausgase eingespart.

Sortenrein sortierbare Kunststoffarten wie Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS) und Polyethylenterephthalat (PET) werden werkstofflich recycelt und mechanisch zu Rezyklaten aufbereitet.

Statistik Umfrage in Deutschland zur Vermeidung von Plastikverpackungen beim Einkauf 2021

 

Der Kunststoff-Recyclingkreislauf:

Sammlung: Die Kunststoffe werde im gelben Sack und der gelben Tonne gesammelt.

Sortierung: In der Sortierungsanlage werden die Stoffe nach Art getrennt. Das ermöglicht ein Nahinfrarotscanner.

Verkleinern & trennen: Die Kunststoffe werden zerkleinert und gewaschen. Anschließend werden sie mit Hilfe von Wasser und Zusätzen wie Salz oder Alkohol nach Materialdichte getrennt.

Trocknen & Einschmelzen: Die getrennten und zerkleinerten Kunststoffe werden getrocknet. Anschließend werden sie in einem Extruder geschmolzen und zu sortenreinem Granulat weiterverarbeitet.

Endverarbeitung: Aus dem neuen Rohstoff Granulat können neue Produkte hergestellt werden.

Kaum zu glauben, aber Glas lässt sich beliebig oft einschmelzen und wiederverwenden. Das ist sogar vom Energieaufwand geringer, als würde man neues Glas aus Quarzsand herstellen.

Granulat

 

Der Glas-Recyclingkreislauf

Altglas: Die Glasbehälter werden bereits vom Endverbraucher/Entsorger vorsortiert und nach Farben getrennt in Containern eingeworfen

Aussortieren & Zerkleinern: Fremdstoffe und Fehlfarben werden in Aufbereitungsanlage aussortiert, das Glas wird anschließend zerkleinert und von Metall und Papier befreit.

Einschmelzen: Das zerkleinerte Glas wird unter Zugabe kleiner Mengen Sand, Kalk und Soda geschmolzen. Endverarbeitung: In der Formgebungsmaschine entstehen neue Glasbehälter, die für den nächsten Einsatz bereit sind.

Wie wird Metall recycelt?

Metalle finden in vielen Bereichen Verwendung. Ob in der Lebensmittelindustrie für Verpackungen, in der Baubranche oder Autoindustrie. Der wertvolle Rohstoff ist nach “getaner Arbeit” weiterhin nutzbar und wird der Verwertung zugeführt.

Altmetalle haben eine lange Lebensdauer. Sie werden wieder verwertet und finden als Sekundärrohstoff neue Einsatzorte. Beeindruckend: Metalle können beliebig oft recycelt werden. Ganz ohne Qualitätseinbußen.

Auch beim Altmetallrecycling werden Energie und Ressourcen eingespart. Stell dir vor: Ca. 75 % des heutigen Aluminiums ist seit 1888 in Benutzung. Beim Recycling wird zwischen Aluminium und Weißblech unterschieden. Beide gehen ab einem bestimmten Punkt verschiedene Wege im Wiederverwertungsprozess.

So wird Aluminium recycelt

Aluminium wird aus dem Aluminiumerz Bauxit hergestellt. Die Primärerzeugung ist jedoch mit sehr hohem Energieaufwand verbunden – Aluminiumrecycling braucht nur 5 % Energie. Darum wird der Rohstoff vorzugsweise durch Recycling hergestellt.

Der Aluminium-Recyclingkreislauf:

Sammeln: Gebrauchte Aluminiumprodukte werden im gelben Sack / der gelben Tonne gesammelt.

Sortieren & Pressen: Verpackungen werden in der Sortieranlage mit Wirbelstromscheidern getrennt und zu Ballen gepresst.

Pyrolyse & Schmelzen: Um reines Aluminium zu erhalten, werden die Verpackungen so lange erhitzt, bis Inhaltsreste und organische Bestandteile zu Gasen werden.

Schmelzen & Gießen: Das geschmolzene Aluminium wird in Barren gegossen.

Walzen: Die Barren werden wiederum zu Blechen gewalzt

Endverabeitung: Neue Produkte können aus dem recycelten Aluminium entstehen.

gepresstes Aluminium

So wird Weißblech recycelt

Unzerstörbar – das ist wohl die wichtigste Eigenschaft von Eisen. Aus diesem Grund ist auch noch eine Menge davon in Verwendung – und zwar 80 % des jemals hergestellten Stahls.

Der Weißblech-Recyclingkreislauf:

Sammlung: Gebrauchte Weißblechprodukte wie Dosen werden im Gelben Sack / der gelben Tonne gesammelt.

Sortieren & Pressen: In der Sortieranlage werden sie mit Überbandmagneten getrennt und zu Schrottpaketen gepresst.

Schmelzen & Gießen: Die Pakete werden mit Roheisen und anderem Schrott im Stahlwerk eingeschmolzen und zu Stahlblöcken, sogenannten Brammen gegossen.

Walzen: Die Brammen werden unter hohem Druck zu hauchdünnen Stahlbändern gewalzt.

Endverarbeitung: Neue Produkte können aus dem Weißblech hergestellt werden.

So wird Papier/Pappe/Karton recycelt

Papier, Pappe und Karton bestehen aus den Faserstoffen Cellulose und Lignin sowie Füllstoffen zum Einstellen der gewünschten Eigenschaften. Aus den Recyclingfasern von Altpapier werden wiederum Büro-, Zeitungs-, und Hygienepapiere hergestellt. Aber auch neue Kartons und Wellpappe. Auch bei der Herstellung von Recyclingpapier spart man an Energie – im Gegensatz zu Frischfaserpapier werden 60 % der Energie und sogar 70 % Wasser eingespart. Altpapier ist damit ein besonders nachhaltiger Verpackungsbestandteil.

Wie oft ist Papier recycelbar?

Papier lässt sich zwar nicht unendlich recyceln, aber immerhin können Papierfasern 10 bis 25 Mal recycelt werden. Warum ist das so? Wird Papier recycelt, so verkürzen sich die Papierfasern. Das heißt, mit jedem Recyclingvorgang werden sie kürzer, bis eine Papierverbindung nicht mehr möglich ist. Als wertvolle Rohstoffe werden Recyclingpapier, -karton und -pappe zu einer Vielzahl an neuen Produkten verarbeitet, beispielsweise zu

  1. Toilettenpapier
  2. Papierhandtüchern
  3. Zeitungsdruckpapier
  4. Kopierpapier
  5. Recycling-Papiertüten
  6. Kaffeebechern

Der Papier/Pappe/Karton-Recyclingkreislauf

Sammeln & Separieren & Pressen: Karton und Altpapier werden gesammelt, nach Papierqualitäten sortiert und zu Ballen gepresst

Zerfasern: Die Ballen werden in Wasser aufgelöst und zerfasert. Anschließend werden Fremdstoffe, wie Klebebandreste oder Sichtfenster entfernt

Sieben: Der Faserbrei wird gesiebt und in der Papiermaschine verteilt

Walzen: Mit Hilfe von Walzen und Trockenpartien wird das Papier geglättet und entwässert

Endverarbeitung: Nun ist das recycelte Papier bereit für die Herstellung von Zeitungspapier und Co.

 

 

 

Fazit Transportverpackungen

Na, ist dir eine Last von den Schultern gefallen? Zwar bist du verantwortlich für die Rücknahme der Transportverpackungen, aber du kannst dir immer noch Hilfe Dritter holen, um die Recyclingvorgaben umzusetzen. Du musst dich nicht extra in den Recyclingprozess einarbeiten, sondern kannst auf Experten bauen, die dies für dich übernehmen.
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FAQ zu Transportverpackungen

Wann ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist in Deutschland am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es hat die zuvor geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst. Seit dem 01. Juli 2022 gilt das neue VerpackG – nun besteht nicht nur Registrierungspflicht für systembeteiligungspflichtige Verpackungen, sondern für alle mit Ware befüllten Verpackungen wie: 

  1. Transportverpackungen
  2. Mehrwegverpackungen
  3. gewerbliche Verkaufsverpackungen
  4. Verpackungen „Systemunverträglichkeit“
  5. Verkaufspackungen von schadstoffhaltigen Füllgütern

Ist Folie eine Umverpackung?

Ja, Folie kann als Umverpackung betrachtet werden, wenn sie dazu dient, ein Produkt oder eine Verkaufsverpackung zu schützen oder zu umhüllen. Umverpackungen sind Verpackungen, die dazu dienen, andere Verpackungen zu umgeben oder zu schützen.

Wer ist Endverbraucher laut Verpackungsgesetz?

Nach dem Verpackungsgesetz gilt als Endverbraucher jede natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als letzte Person vor dem Verbrauch oder der Entsorgung eine Verpackung in Anspruch nimmt.

Wer hat die Kosten zu tragen für die Verkaufsverpackung?

Gemäß dem Verpackungsgesetz sind die Kosten für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen grundsätzlich von den Herstellern bzw. Vertreibern zu tragen. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die Verpackungen in den Markt bringen, für die Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungen verantwortlich sind. Sie können diese Verpflichtung selbst erfüllen oder sich einem dualen System anschließen, das diese Aufgaben für sie übernimmt.

 

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