Ökodesign-Verordnung – Kurz & Kompakt
- Unmittelbar geltendes EU-Recht: Die Ökodesign-Verordnung ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Konkrete Anforderungen an einzelne Produktgruppen werden jedoch erst durch produktspezifische delegierte Rechtsakte festgelegt und treten nach entsprechenden Übergangsfristen in Kraft.
- Erweiterter Anwendungsbereich: Die Verordnung schafft einen Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für eine Vielzahl physischer Produkte. Ob und in welchem Umfang konkrete Anforderungen gelten, hängt davon ab, ob für die jeweilige Produktgruppe ein delegierter Rechtsakt erlassen wurde.
- Fokus auf gesamtem Produktlebenszyklus: Neben Energieeffizienz können künftig auch Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit berücksichtigt werden, sofern entsprechende Anforderungen für die jeweilige Produktgruppe festgelegt werden.
- Förderung der Kreislaufwirtschaft: Ziel ist es, Ressourcenverbrauch und Abfallmengen zu reduzieren und Produkte länger im Nutzungskreislauf zu halten.
- Digitale Produktpässe: Für ausgewählte Produktgruppen können künftig digitale Produktpässe verpflichtend werden. Diese sollen Informationen zur Nachhaltigkeit und zum Lebenszyklus eines Produkts entlang der Wertschöpfungskette zugänglich machen.
- Neue Informationspflichten: Je nach Produktgruppe können Hersteller verpflichtet werden, Informationen zur Umweltleistung, Reparierbarkeit oder zu enthaltenen Stoffen bereitzustellen. Händler und andere Wirtschaftsakteure müssen diese Informationen gegebenenfalls weitergeben oder zugänglich machen.
- Verbot der Vernichtung bestimmter Waren: Für bestimmte Produktgruppen wird die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte künftig eingeschränkt oder untersagt. Entsprechende Regelungen gelten stufenweise für große Unternehmen ab dem 19. Juli 2026 und betreffen zunächst ausgewählte Warenkategorien (Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe).
Was ist die Ökodesign-Verordnung?
Die Ökodesign-Verordnung ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie und legt verbindliche Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten fest. Ziel ist es, Produkte bereits in der Entwicklungsphase so zu konzipieren, dass sie langlebiger, energieeffizienter, reparierbarer und ressourcenschonender sind. Damit geht die Verordnung über beispielsweise Energieeffizienzanforderungen hinaus und bezieht den gesamten Lebenszyklus eines Produkts ein, von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung oder Wiederverwertung.
Die Ökodesign-Verordnung auf einen Blick
Die EU-Ökodesign-Verordnung ist bereits in Kraft. Sie gilt seit dem 18. Juli 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Allerdings entfalten ihre Pflichten erst schrittweise ihre Wirkung, beispielsweise das Recht auf Reparatur im Sommer 2026.
- Händler
- Hersteller
- Verbraucher
Grundsätzlich bezieht sich die Verordnung auf eine breite Palette von Produkten. Das Recht auf Reparatur wird hauptsächlich Geräte betreffen, während das Vernichtungsverbot für Textilien speziell die Modebranche betrifft.
Die Produkte sollen eine längere Lebensdauer aufweisen, leichter reparierbar, erweiterbar und recycelbar sein. Händler und Hersteller müssen zudem Ersatzteile vorhalten, während Hersteller ihre Produkte entsprechend der neuen Anforderungen gestalten müssen.
Online-Händler müssen stets im Blick behalten, welche Produkte sie weiterhin verkaufen dürfen. Sie müssen den Vorrang der Reparatur beachten, was bedeutet, dass sie nicht automatisch ein neues Produkt versenden dürfen, wenn ein Mangel auftritt.
Es sind keine Übergangsfristen bekannt, jedoch wird es wahrscheinlich weiterhin möglich sein, alte Geräte zu verkaufen, da deren Vernichtung den Zielen der Verordnung entgegenstehen würde.
Hintergrund: Warum gibt es eine neue Ökodesign-Verordnung?
Mit Blick auf den steigenden Ressourcenverbrauch, wachsende Abfallmengen und ambitionierte Klimaziele der EU wurde der rechtliche Rahmen erweitert. Die neue Ökodesign-Verordnung soll sicherstellen, dass künftig nahezu alle physischen Produkte nachhaltiger gestaltet werden und besser in eine funktionierende Kreislaufwirtschaft integriert werden können.
Ökodesign-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von Produkten
Die ursprüngliche Ökodesign-Richtlinie bildete die Grundlage für Mindestanforderungen an die Energieeffizienz bestimmter Produktgruppen. Sie zielte darauf ab, Umweltauswirkungen während der Nutzungsphase zu reduzieren. Die neue Verordnung knüpft daran an, erweitert jedoch den Geltungsbereich erheblich und berücksichtigt zusätzliche Faktoren wie Materialwahl, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit.
Wie ist der Zusammenhang zur EU-Ökodesign-Richtlinie?
Die neue Ökodesign-Verordnung baut auf den bestehenden Regelungen der Ökodesign-Richtlinie auf und entwickelt diese weiter. Während die Richtlinie vor allem Mindeststandards definierte, schafft die Verordnung einen einheitlichen und unmittelbar geltenden Rechtsrahmen innerhalb der EU. Unternehmen müssen daher künftig umfassendere Anforderungen erfüllen, die sich nicht nur auf Energieverbrauch, sondern auf Nachhaltigkeitsaspekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette beziehen.
Was ist der Green Deal?
Der European Green Deal ist ein Konzept der Europäischen Kommission mit dem Ziel, bis 2050 die Netto-Emissionen von Treibhausgasen in der EU auf null zu reduzieren. Dies würde die EU zum ersten klimaneutralen „Kontinent“ machen. Der Green Deal konzentriert sich hauptsächlich auf die Reduzierung von Treibhausgasen und hat keinen direkten Zusammenhang mit der Ökodesign-Verordnung, die sich auf Produkte konzentriert.
Ziel der Ökodesign-Verordnung: Nachhaltiger Konsum und Kreislaufwirtschaft
Langfristig verfolgt die Verordnung das Ziel, nachhaltigen Konsum zu fördern und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Produkte sollen möglichst lange genutzt, repariert und anschließend recycelt werden können. Dadurch lassen sich Ressourcen schonen, Emissionen reduzieren und Abfallmengen minimieren.
Vorteile für Händler durch proaktives Handeln
Händler, die sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, profitieren mehrfach:
- Wettbewerbsvorteile durch nachhaltigere Produktangebote
- mehr Vertrauen bei Kundinnen und Kunden dank transparenter Produktinformationen
- optimierte und zukunftssichere Lieferketten
- frühzeitige Vermeidung rechtlicher Risiken durch proaktives Handeln
Pflichten für Marktplätze und Plattformen
Auch andere Wirtschaftsakteure entlang der Liefer- und Vertriebskette stehen künftig stärker in der Verantwortung. Sie dürfen grundsätzlich nur Produkte auf dem Markt bereitstellen, die den geltenden Ökodesign-Anforderungen entsprechen, sofern für diese Produktgruppen entsprechende Anforderungen festgelegt wurden.
Dazu gehört insbesondere:
- Sicherstellung, dass erforderliche Produktinformationen verfügbar sind
- Unterstützung bei der Einhaltung geltender Informations- und Konformitätsanforderungen entlang der Lieferkette
Bedeutung für den grenzüberschreitenden Handel
Da die Ökodesign-Verordnung EU-weit gilt, ergeben sich auch Auswirkungen für den internationalen Handel innerhalb des Binnenmarkts. Händler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte in allen Zielmärkten den neuen Anforderungen entsprechen.
Wichtige Inhalte der Ökodesign-Verordnung
Die Ökodesign-Verordnung umfasst verschiedene Maßnahmen, darunter:
Vernichtungsverbot für fabrikneue Textilien
Mittelgroße Unternehmen haben eine sechsjährige Übergangsfrist, während kleine Unternehmen eine Ausnahme erhalten.
Digitaler Produktpass
Konsumenten sollen die Nachhaltigkeit von Produkten besser einschätzen können. Ein digitaler Produktpass gibt Auskunft über die Nachhaltigkeit. Zusätzlich soll ein öffentliches Webportal entstehen, auf dem Produktpässe verglichen werden können. Der digitale Produktpass ermöglicht es den Verbrauchern, ihre Kaufentscheidung auf der Grundlage der Nachhaltigkeit eines Produkts zu beeinflussen. Dieser Pass bietet Informationen zur Nachhaltigkeit eines Produkts und soll über ein öffentliches Webportal zugänglich sein, um Vergleiche zwischen verschiedenen Produktpässen und ihren Informationen zu ermöglichen.
Längere Lebensdauer von Produkten/Recht auf Reparatur
Die EU setzt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensdauer von Produkten um. Produkte müssen robuster, reparaturfreundlicher, aufrüstbar und recycelbar sein. Die geplante Obsoleszenz, durch die Produkte an Funktionalität verlieren, soll verhindert werden. Dazu gehören der Zugang zu Verbrauchsmaterialien wie Leuchtmittel und Kaffeepads sowie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen über einen angemessenen Zeitraum.
Rechtliche Beratung und Unterstützung bei deinem Onlinehandel
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
Handlungsempfehlungen für betroffene Händler
Auch wenn viele konkrete Anforderungen erst schrittweise eingeführt werden, kannst du dich schon jetzt vorbereiten:
- Behalte dein Sortiment im Blick: Prüfe, für welche deiner Produktkategorien künftig Ökodesign-Anforderungen gelten könnten (z. B. Elektronik oder Textilien).
- Sprich mit deinen Lieferanten: Kläre frühzeitig, ob deine Hersteller künftig Informationen zu Reparierbarkeit, Materialien oder Umweltleistung bereitstellen können.
- Denke Produktinfos mit: Stelle sicher, dass du nachhaltigkeitsbezogene Angaben, etwa zu Ersatzteilen, Lebensdauer oder Entsorgung, abbilden kannst, aber sichere dich gleichzeitig gegen eine
unerlaubte Werbung mit Selbstverständlichkeiten ab. - Nutze Retouren sinnvoll: Entwickle Strategien für den Umgang mit unverkaufter oder zurückgesendeter Ware (z. B. Weiterverkauf, Spenden oder Aufbereitung).
- Bleib auf dem Laufenden: Behalte neue Vorgaben für deine Produktgruppen im Auge, etwa zur Einführung digitaler Produktpässe oder zu künftigen Informationspflichten.
Fazit: Wichtiger Schritt gegen die Wegwerfgesellschaft
Die Ökodesign-Verordnung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Ressourcennutzung. Sie fördert Reparatur über Wegwerfen und setzt auf langlebigere, reparierbare, aufrüstbare und recycelbare Produkte. Deren Herstellung und Vertrieb betrifft Händler, Hersteller und Verbraucher gleichermaßen. Diese Verordnung, die aus der EU stammt, wird in den Mitgliedstaaten direkt gelten und muss nicht zusätzlich in nationales Recht umgesetzt werden.
Es gibt keine spezifischen Übergangsfristen nach der Verkündung. Unternehmen haben etwa zwei Jahre Zeit, sich anzupassen, bevor die Verordnung in Kraft tritt. Dabei sind keine konkreten Übergangszeiträume bekannt, jedoch wird angenommen, dass der Verkauf alter Geräte weiterhin erlaubt sein wird, um deren Vernichtung zu verhindern. Insgesamt ist diese Verordnung ein Schritt hin zu umweltbewussterem Handeln in der Produktion und dem Konsum von Waren.

FAQ zur Ökodesign-Verordnung
Welche Förderprogramme und Hilfestellungen gibt es?
Wie kann ich meine Produktpalette nachhaltig umstellen?
Eine nachhaltige Umstellung beginnt mit einer Analyse der bestehenden Produkte hinsichtlich Materialeinsatz, Lebensdauer und Reparierbarkeit. Da reine Händler kaum Einfluss auf Hersteller haben, könnten folgende Maßnahmen sinnvoll sein:
- Auswahl von Produkten mit langlebigen und recycelbaren Materialien
- Optimierung von Versandverpackungen (kein unnötiger Leerraum)
- Angebot von Ersatzteilen und Reparaturservices
- Einführung transparenter Produktinformationen (z. B. zur umweltgerechten Entsorgung)
Durch schrittweise Anpassungen lässt sich die Produktpalette an die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung anpassen und gleichzeitig ein Beitrag zum nachhaltigen Konsum leisten.
Geschrieben von
Volljuristin Yvonne Bachmann
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