- Mitgliedschaftspakete im Detail
- Paketberater
-
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.
täglich 6-22 Uhr erreichbar Tel.: +49 341 926590
Fax: 0341 / 261 80 687
Vereinbaren Sie einen Rückruftermin!
E-Mail: info@haendlerbund.de
Bin ich vom Verpackungsgesetz betroffen und wenn ja, was muss ich beachten? Für viele Online-Händler eine schwierige Frage. Nach wie vor gehört eine fehlende Registrierung beim Verpackungsregister LUCID zu den häufigsten Gründen für eine Abmahnung. Außerdem drohen bei fehlender oder mangelhafter Umsetzung Bußgelder bis zu 200.000 Euro.
Der 1. Juli 2022 brachte nicht nur erweiterte Registrierungspflichten mit sich, auch für Händler auf Marktplätzen, die ihren Pflichten bisher noch nicht nachgekommen sind, wird es eng. Denn Marktplatzbetreiber (und auch Fulfillment-Dienstleister) sind dann verpflichtet, die Umsetzung der Händlerpflichten zu überprüfen, um einen Verkauf zu ermöglichen.
Das Verpackungsregister LUCID ist die öffentlich zugängliche Datenbank der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und dient dazu, transparent darzustellen, wer seinen Pflichten ordnungsgemäß nachkommt. Die ZSVR wurde ins Leben gerufen, um ökologische Ziele zu überwachen und für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen. Des Weiteren wird kontrolliert, ob Hersteller ihrer Produktverantwortung – im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung – nachkommen.
Der Name LUCID soll für Transparenz stehen. Das Register ist öffentlich – und damit auch für Abmahner interessant. Denn mögliche Nachlässigkeiten lassen sich so gezielt aufdecken.
Änderungen im Verpackungsgesetz? Das heißt für die meisten Online-Händler: Fragen über Fragen. Die Antworten gibt es bei uns.
Mach jetzt mit bei unserem kostenlosen E-Mail-Kurs in 5 Teilen.
Grundsätzlich muss sich jeder vorab bei der Zentralen Stelle registrieren, der erstmalig Verpackungen gewerbsmäßig in Verkehr bringt, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.
Seit dem 1. Juli gilt die Registrierungspflicht für Hersteller aller Verpackungen. Eine Verpackung nach dem Verpackungsgesetz dient dem Schutz und Transport, der Handhabung oder Darbietung der Ware.
Hersteller bezeichnet dabei denjenigen, der die mit Ware befüllte Verpackung erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt oder nach Deutschland importiert.
Des Weiteren handelt es sich bei einem Hersteller um eine Untergruppe der Vertreiber. Nach dem VerpackG ist ein Vertreiber als Hersteller anzusehen, wenn er die Verpackung
Danach bist du als Online-Händler als Hersteller anzusehen, wenn die Voraussetzungen auf dich zutreffen. Entscheidend ist dabei, ob durch dich als Händler erstmals befüllte Verpackungen in den Verkehr gebracht werden. In der Regel ist damit der „Befüller“ von Verpackungen gemeint.
Du hast Verpflichtungen, wenn du:
Dann handelt es sich um systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Beachte auch, dass seit dem 1. Juli 2022 alle Verpackungen registriert werden müssen – also auch die nicht systembeteilungspflichtigen, wie zum Beispiel Transportverpackungen. Eine Lizenzierungspflicht gibt es hier zwar entsprechend nicht, es bestehen jedoch andere Aufgaben, wie beispielsweise eine Pflicht zur Rücknahme.
Bei der ersten LUCID Anmeldung musst du dir einen Login bei der ZSVR erstellen. Daraufhin bekommst du als Hersteller eine Mail mit einem Aktivierungslink zugesendet, der 24 h nach der Anmeldung aktiviert werden muss.
Folgende Angaben musst du bei der Registrierung hinterlegen::
Die erstmalige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist kostenfrei. Die Registrierung erfolgt rein elektronisch und kann daher mittels Computer oder via Smartphone erfolgen.
Die Registrierung muss durch den Händler höchstpersönlich erfolgen. Eine Beauftragung Dritter ist dabei nicht zulässig.
Nach Registrierung erhältst du eine persönliche Registrierungsnummer, ohne die eine Beteiligung an einem dualen System nicht möglich ist. Ohne eine ordnungsgemäße Registrierung ist das Inverkehrbringen von Verpackungen nicht gestattet.
Betrifft mich das Verpackungsgesetz überhaupt? Wann muss eine Verpackung registriert und lizenziert werden? Enstehen für mich nur einmalig Pflichten? Das Verpackungsgesetz hat es nicht nur im Detail in sich, nicht zuletzt auch wegen Begrifflichkeiten, die für viele Online-Händler nur schwer zu durchschauen sind. Wir helfen dir weiter – von der Beratung bis zur Hilfe bei Abmahnung und Unterstützung bei Kontensperrung auf Amazon oder eBay.
Als Unlimited- oder Professional-Mitglied sind wir für dich da - beim Verpackungsgesetz und darüber hinaus.
Als Mitglied kannst du ein umfangreiches Leistungspaket in Anspruch nehmen – von Rechtstexten, Shop-Tiefenprüfung und Rechtsberatung bis hin zu verschiedenen Angeboten, die dir den E-Commerce-Alltag erleichtern.
Das VerpackG verpflichtet dich als Hersteller und Vertreiber neben der Registrierung auch zur Lizenzierung (Systembeteiligung). Und zwar dann, wenn die gewählte Verpackung „systembeteiligungspflichtig“ ist. Das ist der Fall, wenn
Systembeteiligungspflichtig sind auch Verpackungen, die bei vergleichbaren Stellen wie etwa Gaststätten, Hotels oder Kinos anfallen. Alle weiteren vergleichbaren Stellen werden unter § 3 Abs.11 VerpackG aufgeführt.
Falls verpackte Waren von dir als Hersteller unangetastet, ohne weitere Verpackung direkt weiterversandt werden, ist keine Beteiligung notwendig. Für Hersteller von Verpackungen, die aus dem Ausland nach Deutschland verschickt werden, gilt nach der Erweiterung des Wortlautes ebenfalls eine vollständige Lizenzierungspflicht.
Gebrauchte Verpackungen können ohne eine erneute Lizenzierung verwendet werden, falls du schon einmal lizenziert wurdest und noch nicht zur Verwertung durch ein duales System erfasst bist. Diese Umstände müssen jedoch nachgewiesen werden können, da der Letztvertreiber die Beweislast trägt.
Die Pflichten gelten ab der ersten Verpackung (bereits vor Inverkehrbringen) und unabhängig davon, wie groß das Unternehmen und der Umsatz sind.
Bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte, oder auf Anfrage, muss auch eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden – davon ist ein Großteil der Online-Händler allerdings nicht betroffen.
Für den Fall, dass du systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Umfang von
in Verkehr bringst, bist du verpflichtet, jährlich bis zum 15. Mai des Folgejahres der Zentralen Stelle eine Vollständigkeitserklärung gemäß § 11 VerpackG zu übermitteln. Diese Erklärung muss durch einen registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Buchprüfer geprüft und bestätigt werden. Die Übermittlung hat elektronisch zu erfolgen. In besonderen Fällen kann die Zentrale Stelle auch Hersteller, die die Schwellenwerte nicht überschreiten, zu einer Abgabe auffordern.
Für die meisten Online-Händler dürfte eine Vollständigkeitserklärung aufgrund der Befreiung nicht notwendig sein.
Unter Verkaufsverpackungen versteht man Einzelverpackungen, die das Produkt beinhalten und schützen sollen. Zum Beispiel die Waschmittelverpackung, in der sich das Waschmittelpulver befindet. Sie dient auch werblichen Zwecken und trägt zur Kaufentscheidung bei.
Verkaufsverpackungen gibt es in den verschiedenen Formen. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien, wie Glas, Kunststoff, Metall usw. Zu den Verkaufsverpackungen zählen Versandverpackungen und Serviceverpackungen.
Umverpackungen bündeln andere Verpackungen. Wie z. B. Folie um ein Getränke-Sixpack oder eine Banderole um mehrere Produkte, welche somit als eine Verkaufseinheit angeboten werden. Die Verpackungen erleichtern den Transport.
Du als Hersteller oder Vertreiber von Verpackungen musst schon vor der Nutzung eine allgemeine Abschätzung vornehmen, ob die Verpackung beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen könnte. Ist dies der Fall, gilt für dich die Lizenzierungs- und Registrierungspflicht.
Bist du als Online-Händler Letztvertreiber und verkaufst befüllte Getränkeverpackungen? Dann hast du die Pflicht in deinem Shop die Hinweise „EINWEG“ bzw. „MEHRWEG“ in unmittelbarer Nähe zu den entsprechenden Produkten deutlich sicht- und lesbar anzubringen.
Das erste duale System wurde als das „Duale System Deutschland – Der Grüne Punkt“ gegründet. Inzwischen gibt es deutschlandweit 12 zugelassene Anbieter dualer Systeme. Infolge der veränderten Rechtslage entfiel im Jahr 2009 auch die bis dahin bestehende Kennzeichnungspflicht mit dem grünen Punkt für Verkaufsverpackungen.
Die Beteiligung kann entweder durch dich als Händler persönlich geschehen oder durch einen beauftragten Dritten. Durch das VerpackG werden die dualen Systeme verpflichtet, Verpackungen und Materialien, die zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können, bei der Lizenzierung zu fördern und dadurch finanzielle Anreize zu schaffen. Daneben müssen duale Systeme durch das VerpackG eine Meldepflicht gegenüber der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister erfüllen. Hierbei sind Informationen zu Herstellern und der gemeldeten Materialart und Masse zum Abgleich zu übermitteln.
Die Beteiligung ist ausschließlich mit der Registriernummer durch die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister möglich.
Die Lizenzierungspflicht betrifft jeden, der Verpackungen in Verkehr bringt, die beim Endverbraucher als Abfall anfällt – inklusive Füllmaterial. Alle Händler, die beispielsweise Ware versenden und dafür Versandbeutel aus Kunststoff, Kartons oder Luftpolsterversandtaschen nutzen, müssen sich an der Zentralen Stelle registrieren und die Verpackungen lizenzieren lassen – im Rahmen eines dualen Systems. Du fragst dich jetzt vielleicht: Welche Kosten verursacht das Verpackungsgesetz?
Diese Lizenzen kosten Geld. Entscheidend bei der Berechnung der Kosten, die durch das Verpackungsgesetz entstehen, sind die Mengen an verwendeten Material – nicht die Anzahl von Päckchen. Für dich als Online-Händler bedeutet das, dass du abschätzen musst, wieviel Kilogramm Kunststoff, Papier, Karton etc. du im Jahr für die Versandverpackungen benötigst. Ganz wichtig: auch Klebeband und Füllmaterial, wie etwa Schaumflocken, Altpapier oder Luftpolsterfolie müssen mit einbezogen werden.
Die Berechnung ist also etwas aufwendiger. So muss neben dem Gewicht für einen Transportkarton noch die Masse des verwendeten Paketbands und Füllmaterials berechnet werden.
Um dich bei der Lizenzierung zu unterstützen, bieten wir dir hier eine Berechnungshilfe an. Du wählst die passende Verpackungsart und -größe aus und gibst die voraussichtliche Anzahl an Paketen pro Jahr an. Dazu wählst du noch, ob und welche Art von Füllmaterial mit einbezogen werden soll und ob du noch zusätzlich Klebeband verwendest.
Darauf basierend wird dir die Menge an Papier / Karton und Kunststoff angegeben – diese Verpackungsmaterialien werden am häufigsten zum Versenden von Ware verwendet. Das Ergebnis kannst du nutzen, um deine Lizenzierungskosten abzuschätzen.
Hinweis: Der Rechner dient ausschließlich als Orientierungshilfe. Bitte beachte, dass Mengen und Gewichte nur auf Durchschnittswerten basieren und von deinen tatsächlichen Verpackungsmengen ggf. abweichen können. Für alle hier gemachten Angaben übernehmen wir keine Haftung.
Verstöße gegen das Verpackungsgsetz zählen zu den häufigsten Abmahngründen. Dabei muss es gar nicht so schwer sein: Mit der Verpackungslizenzierung von Lizenzero kommst du sicher durch die Lizenzierungspflichten.
Sicher dir jetzt 10% Rabatt.
Neben der Registrierung trifft die Hersteller und erfassten Vertreiber die Pflicht, alle Angaben bezüglich der Verpackung auch an die Zentrale Stelle zu übermitteln. Dies betrifft:
Nun weißt du, welche Pflichten in der Verpackungsrichtlinie auf dich als Online-Händler zukommen. Und so viel sei gesagt: Es lohnt sich nicht, das Verpackungsgesetz zu ignorieren. Denn dann kannst du mit einer Abmahnung zum Verpackungsgesetz und einem Bußgeld von bis zu 200.000 Euro rechnen.
Betrifft mich das Verpackungsgesetz überhaupt? Und wenn ja, welche Pflichten ergeben sich? Auf über 50 Seiten erfährst du alles zu Begrifflichkeiten, Pflichten und Gefahren – auch für Sonderfälle wie Dropshipping und Fulfillment, Import, Serviceverpackungen und den Handel auf Marktplätzen.
Der Geltungsbereich des Verpackungsgesetzes und damit die Lizenzierungspflicht beschränkt sich auf Deutschland. Hierzulande prinzipiell systembeteiligungspflichtige Verpackungen, die allerdings für den Versand ins Ausland, also den Export genutzt werden, unterliegen der Systembeteiligungspflicht damit nicht. Allerdings können andere Länder ebenfalls eigene Vorschriften und Pflichten hinsichtlich von Verpackungsabfällen vorsehen. Viele deutsche duale Systeme bieten Angebote oder Unterstützung für diese Fälle. Beachtet werden sollte auch, dass die Nutzung für den Export nachgewiesen können werden muss.
Der Registrierungsvorgang bei der Zentralen Stelle wird sich sehr simpel gestalten. Sie erfolgt rein elektronisch auf der Seite https://www.verpackungsregister.org. Dort befindet sich der Button zur Anmeldung für das Register LUCID, welches transparent und somit öffentlich ist.
Du kannst deine Registrierung online auf der Internetplattform des Verpackungsregisters LUCID vornehmen. Die ausschließlich elektronische Registrierung ist durch das Verpackungsgesetz vorgeschrieben. Zusätzlich besteht die Lizenzierungspflicht bei dem dualen System, eine Registrierung allein bei LUCID reicht nicht aus.
LUCID ist das Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Auf der Internetplattform müssen sich alle Hersteller und/ oder Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen registrieren. LUCID soll dabei für Transparenz stehen.
Die nationale Kennnummer wird zur Vorbereitung der Registrierung auf dem Verpackungsregisterportal LUCID benötigt. Dies kann z.B. die Handelsregisternummer oder Vereinsregisternummer sein.
Nein. Die Registrierung sowie die Datenmeldung bei der Stiftung Zentrale Stelle müssen persönlich vorgenommen werden. Dritte dürfen aber für die Wahrnehmung weiterer Pflicht beauftragt werden.
Nein. Die Registrierungspflicht ist unabhängig von der Menge, die in Verkehr gebracht wird. Das bedeutet, dass jeder sich registrieren muss, der Verpackungen erstmalig und gewerbsmäßig in Verkehr bringt.
Unsere Leidenschaft: Online-Händlern wie dir den Weg in den E-Commerce zu erleichtern. Wir kennen die Herausforderungen, vor denen Online-Händler täglich stehen. Mit unseren Lösungen machen wir dein E-Commerce-Business sicher und helfen dir, Erfolge zu feiern.
Du hast den Traum, wir die Lösungen.
Lass uns ein Stück des Weges gemeinsam gehen.