Aufhebungsvertrag - Rechtliche Fallstricke beim Auflösungsvertrag vermeiden

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In der heutigen sich schnell verändernden Arbeitswelt entscheiden sich deine Arbeitnehmer manchmal unvorhergesehen dafür, die Arbeitsbeziehung mit deinem Unternehmen durch einen Aufhebungsvertrag spontan und diskret zu beenden.

Oder umgekehrt musst du dich von Mitarbeitern trennen, willst es jedoch nicht über den „harten“ Weg der Kündigung machen, bzw. bist du unsicher, ob diese möglicherweise unzulässig wäre. Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung genannt) kann Vorteile für beide Parteien bieten, birgt jedoch auch rechtliche Risiken, die sorgfältig bedacht werden müssen.

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Was ist ein Aufhebungsvertrag, welches Ziel hat er?

Ein Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag oder Beendigungsvertrag genannt, ist eine arbeitsrechtliche Vereinbarung zwischen dir als Arbeitgeber und deinem Mitarbeiter, die die individuelle, freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses und deren Bedingungen und Modalitäten regelt.

Statt einer Kündigung, die entweder besondere Gründe voraussetzt oder eine (lange) Frist beinhaltet, und nur von einer Seite ausgesprochen wird, ist der Aufhebungsvertrag ein freiwilliger und beiderseitiger Vertrag. Diese einvernehmliche Lösung kann Konflikte, Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten vermeiden, die bei einer einseitigen Kündigung auftreten könnten. Viele Arbeitgeber wollen ihren Angestellten bei neuen Karrierechancen und Veränderungen keine Steine in den Weg legen und lassen sie so „im Guten“ ziehen. Aber oft bekommen Angestellte auch einen Aufhebungsvertrag angeboten, und werden damit unnötig unter Druck gesetzt, obwohl eine Kündigung für sie sogar vorteilhafter wäre.

 

Welche Vorteile und Nachteile bietet der Auflösungsvertrag für Arbeitgeber?

Ein Aufhebungsvertrag hat sowohl Vor- als auch Nachteile, je nachdem von welcher Seite aus man ihn betrachtet. Es macht einen großen Unterschied, ob ein Angestellter statt einer Eigenkündigung um einen Aufhebungsvertrag bittet oder ob er diesen aufgrund wirtschaftlich herausfordernder Situationen in deinem Unternehmen quasi aufgezwungen bekommt. 

Deine Mitarbeiter sind logischerweise bestrebt, eine angemessene Abfindung zu erhalten oder eine schnelle Abwicklung des Arbeitsvertrages zu erreichen, während du möglicherweise Rechtsrisiken wie eine Kündigung umgehen willst und den Trennungsprozess so effizient wie möglich für dein Unternehmen gestalten möchtest.

Für dich als Arbeitgeber lassen sich jedoch folgende Punkte darstellen:

 

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Vorteile
  1. Einvernehmlichkeit, denn es besteht kein Zwang, den Aufhebungsvertrag abzuschließen
  2. Flexibilität und schnellere Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. keine Kündigungsfristen)
  3. Vermeidung von Konflikten und Rechtsstreitigkeiten (z.B. Kündigungsschutzklage)
  4. Verhandlungsmöglichkeiten (z.B. Abfindungszahlungen, Freistellung)
  5. Gute Basis für künftige, weitere Zusammenarbeit
  6. Verlust von Ansprüchen durch deine Mitarbeiter, die für dich als Arbeitgeber finanzielle Vorteile haben können
  7. Möglichkeit der Anerkennung für die geleistete Arbeit deines Mitarbeiters
  8. Beide Seiten können ihr Gesicht wahren, anders als bei einer Kündigung
  9. Ggf. Umgehung des Betriebsrates

 

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Nachteile
  1. Benachteiligung deiner (ehemaligen) Angestellten (z.B. Verlust von Ansprüchen auf Sozialleistungen)
  2. Schwebezustand, wenn ein Anfechtungsrecht besteht
  3. Frühzeitiger Verlust einer Arbeitskraft, wenn noch keine Vertretung gefunden wurde
  4. Drucksituation
 

Wie muss ein Aufhebungsvertrag aufgebaut sein?

Ein Aufhebungsvertrag muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Ein Aufhebungsvertrag muss beispielsweise schriftlich abgefasst werden, denn nur so hast du einen Nachweis. Das bedeutet, dass er von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben werden muss.

Der Aufhebungsvertrag sollte klar und verständlich formuliert sein, und insbesondere das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet, eindeutig nennen. Falls eine Abfindung oder eine finanzielle Entschädigung gezahlt wird, sollten die genauen Beträge und Zahlungsmodalitäten im Vertrag festgelegt werden. Je nach individueller Situation solltest du auch festhalten lassen, dass dein Mitarbeiter auf bestimmte Ansprüche dir gegenüber verzichtet.

 

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Praxistipp
Auch wenn die Realität manchmal etwas anders aussieht, und Aufhebungsverträge mit Abfindungen vorgelegt werden, um Personal schnell und reibungslos „loszuwerden“ denke bitte daran: Du darfst deine Angestellten natürlich nicht unter Druck setzen oder nötigen, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Um einen wirksamen Aufhebungsvertrag einzugehen, müssen schließlich beide Parteien ihre Zustimmung freiwillig und ohne rechtlichen Zwang geben. Eine erzwungene Zustimmung wäre nicht freiwillig und könnte zur Anfechtung des Vertrags führen.



Der Vertrag sollte klar machen, dass durch den Aufhebungsvertrag eventuelle gegenseitige Ansprüche aus dem ursprünglichen Arbeitsvertrag erledigt sind. Außerdem sollte auf die Einhaltung geltender gesetzlicher Regelungen hingewiesen werden. Es wird jedoch empfohlen, bei der Erstellung eines Aufhebungsvertrags juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Interessen deines Unternehmens angemessen berücksichtigt werden, dein Mitarbeiter jedoch nicht unangemessen benachteiligt wird. Dies ist besonders wichtig, da mit einem unwirksamen Aufhebungsvertrag die vielen Vorteile wie schnelle und einvernehmliche Beendigung wieder zunichte gemacht werden.

 

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Welche möglichen Folgen hat eine Nichtbeachtung der Formvorschriften?

Fehlt die Schriftform gemäß § 623 BGB, ist der Aufhebungsvertrag unwirksam. Dies führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht und die Vertragsparteien ihre Pflichten erfüllen müssen. Wurde unzulässiger Druck bei den Verhandlungen aufgebaut, kann der Aufhebungsvertrag zudem angefochten werden und gilt ebenfalls als von Anfang an nichtig.

 

Was sind die Folgen eines Aufhebungsvertrages?

Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis zu den im Aufhebungsvertrag festgelegten Bedingungen. Oftmals enthält ein Aufhebungsvertrag eine Abfindung oder eine finanzielle Entschädigung für den Arbeitnehmer. Im Gegenzug dazu stimmt er jedoch oft zu, auf bestimmte Ansprüche dir gegenüber zu verzichten (z.B. Kündigungsschutz).

 

Was passiert mit dem Kündigungsschutz bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages?

Der Kündigungsschutz, der bei einer einseitigen Kündigung greifen würde, findet keine Anwendung auf Aufhebungsverträge, da diese auf freiwilliger und einvernehmlicher Basis geschlossen werden. Allerdings solltest du sicherstellen, dass die Grundsätze für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages beachtet werden, um eine eventuelle Unwirksamkeit zu vermeiden, die wiederum mit zeitlicher Verzögerung zu einer normalen Kündigung führen würden.

 

Muss ich bei einer Aufhebung des Arbeitsvertrages eine Abfindung zahlen?

Die Zahlung einer Abfindung bedingt durch eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ist freiwillig und es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. Du kannst deinen ehemaligen Mitarbeitern eine Abfindung anbieten, um etwaige Streitigkeiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beizulegen oder sie so zur Unterzeichnung zu animieren. Die Höhe der Abfindung kann verhandelt werden, sollte jedoch angemessen sein und sich beispielsweise an der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder den Qualifikationen orientieren.

Faktoren für die Ermittlung einer Abfindung

  1. Dauer der Betriebszugehörigkeit
  2. Vorherige Vergütung
  3. Sozialauswahlkriterien
  4. Kündigungsfristen
  5. Wirtschaftliche Lage des Unternehmens

Deine Fähigkeit oder die deines Arbeitnehmers, die eigenen Interessen überzeugend zu vertreten, kann die Verhandlungsergebnisse natürlich individuell beeinflussen.

 

Können Angestellte nach Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten?

Grundsätzlich gilt in Deutschland der Grundsatz „Vertrag ist Vertrag“ und einmal geschlossene Verträge sind gültig und einzuhalten. Arbeitsverträge und damit auch Aufhebungsverträge unterliegen nicht dem allgemeinen Verbraucherschutz, sodass das Widerrufsrecht wie bei einem Online-Kauf in diesen Fällen nicht greift.

Jedoch muss man im Rahmen eines Aufhebungsvertrages die besondere Situation berücksichtigen. Im Aufhebungsvertrag könne beispielsweise eine Widerrufsfrist individuell vereinbart werden. Dies bedeutet, dass der Vertrag innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Auch Tarifverträge können eine Widerrufsrecht für Aufhebungsverträge vorsehen.

Ändert der Angestellte nach dem Abschluss eines solchen Aufhebungsvertrages seine Meinung und bemerkt, dass er eventuell bedroht wurde oder getäuscht, dann kann auch eine Anfechtung des Vertrages möglich sein.

Daher ist es für beide Seiten ratsam, vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags rechtlichen Rat einzuholen und sicherzustellen, dass alle Bedingungen rechtlich wasserdicht formuliert wurden. Dies sollten sich auch beiden Seiten fairerweise wechselseitig zugestehen.

 

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Beispiel eines Gerichtsurteils
Eine Arbeitnehmerin kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Februar 2019, Az.: 6 AZR 75/18).

 

 

In welchen Fällen wird ein Aufhebungsvertrag genutzt?

  1. Neuorientierung eines Mitarbeiters oder der Wunsch nach schnellem Ausscheiden
  2. Alternative zur Kündigung
  3. Vermeidung von Kündigungsschutzklagen
  4. Unternehmensumstrukturierungen
  5. Konfliktlösung

 

Müssen auf eine Abfindung Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden? 

Abfindungen unterliegen in der Regel der Besteuerung und können auch sozialversicherungspflichtig sein.

 

Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?

Wie der Name schon sagt, regelt der Abwicklungsvertag die Ein­zel­hei­ten der Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses, welches also solches schon auf anderem Wege beendet wurde (z.B. Kündigung, Aufhebungsvertrag).

 

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