Musiknutzung auf Instagram als Unternehmen » Abmahnung vermeiden

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Obwohl Instagram gerne als fluffig und privat wahrgenommen wird, ist die Plattform für viele eine wichtige Einnahmequelle und Präsentationsmöglichkeit, nicht nur für Influencer und Unternehmen, sondern auch für Vereine. Instagram bietet drei verschiedene Account-Typen an, deren Wahl aufgrund der aktuellen Diskussion über die Nutzung der Musikbibliothek jedoch nicht vernachlässigt werden sollte.

Wir zeigen hier, wie die Wahl des Account-Typen die Auswahl der Musik beeinflusst – und welche Rechte du bei der Verwendung von Musik auf Instagram beachten solltest.

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Musiknutzung auf Instagram – Musiknote aus weißen Rauch.

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Warnung: Abmahnwelle seit 2024 mit hohen Kosten

Seit nun einigen Jahren werden immer wieder Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram ausgesprochen. Ein paar Sekunden Musik reichen dabei schon aus und Tausende Euro werden den Nutzer und Nutzerinnen in Rechnung gestellt. 

Die Abmahnungen kommen dabei häufig von der B1 Recordings GmbH, die von der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten wird. Aber auch von der Kanzlei Frommer Legal werden Abmahnungen wegen Musiknutzung versendet. Teilweise werden Summen bis zu 10.000 Euro gefordert.

Händler, die eine Abmahnung erhalten haben, sollten diese auf keinen Fall ignorieren und in jedem Fall rechtlich prüfen lassen.

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Nur weil es technisch möglich ist, die Musik zu nutzen, heißt das nicht, dass es erlaubt ist. Auch bei der Nutzung von Songs, die in der Musikbibliothek angezeigt werden, kann es zu einer Lizenzverletzung kommen.

Account-Typen auf Instagram: Wo sind die Unterschiede?

Es gibt drei Account-Typen auf Instagram:

Standard: Das Hauptziel dieses Accounts ist die Nutzung für den privaten Gebrauch. Es ist möglich, Beiträge zu teilen, Stories und Videos zu veröffentlichen. Allerdings bietet dieser Account keine Analysefunktionen.

Creator: Der Creator Account ist speziell für Influencer und andere Kreativschaffende auf Instagram konzipiert und bietet Funktionen wie eine Analysefunktion für Statistiken sowie eine Sortierfunktion für Nachrichten.

Business: Der Business Account auf Instagram wird generell als kommerziell eingestuft und bietet eine Analysefunktion, mit der man wichtige Informationen über seine Follower und Posts erhalten kann. Außerdem gibt es zusätzliche Buttons, mit denen man beispielsweise eine Wegbeschreibung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse hinterlegen kann, um es der Kundschaft einfacher zu machen, mit einem in Kontakt zu treten.

 

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Unser Tipp

Für die Einordnung als kommerzieller Instagram-Account reicht jedoch die Account-Art allein nicht aus  es kommt insbesondere auf die Art der dargestellten Inhalte an und ob diese kommerziell ausgerichtet sind.

 

 

Welche Account-Typen dürfen wie auf die Musikbibliothek zugreifen?

Jeder Account-Typ kann grundsätzlich auf die Musikbibliothek zugreifen. Allerdings schränkt Instagram die Nutzung für Business Accounts ein. Konkret heißt es in den Nutzungsbedingungen: “Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen. Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nicht kommerzielle Nutzung von Musik beschränken. "Konten, die nicht auf unsere lizenzierte Musikbibliothek zugreifen können, steht die Sound Collection von Facebook zur Verfügung.“ Die aktuelle Richtlinie zur Nutzung von Musik auf Instagram findest du hier zum Nachlesen.

Welche Account-Typen sind kommerziell?

Der Typ Business wird von Instagram grundsätzlich als kommerziell eingestuft. Das ist auch nur logisch, denn mit diesem Typ wendet sich die Plattform vor allem an Unternehmen, die ihre Dienstleistungen und Waren bewerben und anbieten möchten. 


Allerdings bedeutet das nicht, dass Accounts vom Typ Creator grundsätzlich nicht kommerziell sind. Selbst über Standard-Accounts kann das nicht einfach so gesagt werden. Es kommt schlicht auf die Art des Inhaltes an. Creator-Accounts werden oft von Influencern genutzt, die wiederum oftmals auch Gewerbetreibende sind und damit kommerzielle Inhalte posten. Auch Standard-Accounts kann es kommerziell werden, wenn beispielsweise Angebote von anderen geteilt und beworben werden. 

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Was besagen die Musikrichtlinien von Instagram zur gewerblichen Nutzung von Musik?

Instagram selbst gibt an, dass zum einen Business-Accounts nicht auf alle Inhalte zugreifen können, sagt aber gleichzeitig, dass nicht alle Musikstücke für die nicht private Nutzung freigegeben sind. Entsprechend müssen auch nicht Business-Accounts bei der Nutzung der Bibliothek vorsichtig sein.

Gibt es Alternativen zur internen Musikbibliothek?

Eine Alternative ist die Sound Collection. Diese stellt lizenzfreie Musikstücke für die kommerzielle Verwendung auf allen Meta Plattformen (Instagram, Facebook, Threads) zur Verfügung. Achtung: Auf TikTok oder YouTube dürfen diese Lieder nicht benutzt werden. 

Daneben gibt es noch andere Anbieter von lizenzfreier Musik. Hier muss immer genau auf die AGB geschaut werden, ob diese eine kommerzielle Nutzung zulassen.
Weiterhin können für andere Musikstücke auch Lizenzen bei Verwertungsgesellschaften, wie etwa der GEMA, erworben werden. Hier findest du weitere Informationen zum Thema GEMA-Abmahnung.

Seit einiger Zeit werden auf Instagram außerdem Songs mit dem Hinweis „RF” (Royalty Free) angezeigt. Auch hierbei soll es sich um Lieder handeln, die lizenzfrei auf Instagram genutzt werden können.

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ACHTUNG

Auch in der Meta Sound Collection und unter den Songs, die mit RF gekennzeichnet sind, können sich Lieder einschleichen, die nicht lizenzfrei genutzt werden dürfen. Eine absolute Sicherheit haben Nutzer nicht, da sie im Zweifel für die Nutzung haften müssen. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings deutlich geringer, abgemahnt zu werden. 

Warum kann die Nutzung von Musik auf Instagram rechtliche Folgen haben und welche sind das?

Instagram hat für die Musikbibliothek eigene Verträge mit den Rechteinhabern geschlossen, damit diese Musik von den Nutzern verwendet werden darf. Bei solchen Lizenzverträgen ist es üblich, zwischen der kommerziellen und nicht kommerziellen Verwendung zu unterscheiden. Für die kommerzielle Verwendung fallen höhere Lizenzgebühren an. Wird ein Musikstück, welches vom Rechteinhaber mittels Lizenz lediglich für die nicht kommerzielle Nutzung freigegeben wurde, werblich genutzt, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar.

Bei einer Urheberrechtsverletzung werden im ersten Schritt in der Regel kostenpflichtige Abmahnungen ausgesprochen. Neben den Rechtsanwaltskosten des Rechteinhabers muss der Abgemahnte in der Regel noch einen Schadensersatz leisten. Um eine mögliche Wiederholungsgefahr zu beseitigen, muss außerdem eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese ist in den meisten Fällen mit einer Vertragsstrafe belegt. Das bedeutet, dass im Falle einer wiederholten Verwendung ein Geldbetrag gezahlt werden muss. 

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FAQ Musiknutzung auf Instagram

Warum darf ich als Unternehmen nicht einfach die Musikbibliothek von Instagram nutzen?

Instagram stellt in seiner Musikbibliothek Musikstücke zur Verfügung – aber nur für private Zwecke. In den Instagram-Nutzungsbedingungen heißt es klar: „Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen. Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken.“ Die Lizenzvereinbarungen, die Meta mit Musikverlagen abgeschlossen hat, gelten nicht für gewerbliche Nutzung. Wer als Unternehmen dennoch Musik aus dieser Bibliothek einsetzt, tut das ohne gültige Lizenz – und macht sich damit abmahnbar. Kurz gesagt: Auch wenn die App die Musik technisch zugänglich macht, bedeutet verfügbar nicht lizenziert für gewerbliche Zwecke.

Ab wann gilt mein Instagram-Account als „kommerziell“?

Die entscheidende Frage ist nicht, welchen Account-Typ man gewählt hat, sondern wie der Account tatsächlich genutzt wird. Instagram unterscheidet zwar technisch zwischen Standard-, Creator- und Business-Accounts – rechtlich ausschlaggebend ist jedoch der Nutzungszweck. Ein Account gilt als kommerziell, wenn er ganz oder teilweise für geschäftliche Zwecke eingesetzt wird: Produktpräsentationen, Eigenwerbung, Kooperationen, Verlinkungen zur Unternehmenswebsite. Das betrifft Unternehmen und Marken ebenso wie Influencer, die für Produkte werben. Auch ein „Standard“-Account, auf dem überwiegend gewerbliche Inhalte geteilt werden, ist rechtlich als kommerziell einzustufen. Besonders tückisch: Creator-Accounts sehen in der App die vollständige Musikbibliothek – obwohl auch sie Musik oft für kommerzielle Zwecke nutzen und damit in dieselbe rechtliche Falle tappen können wie Business-Accounts.

Ich habe den Song direkt aus der App ausgewählt – Instagram hat ihn mir angeboten. Warum bin ich trotzdem haftbar?

Das ist das häufigste Missverständnis, und es ist verständlich: Die Plattform stellt Musik bereit, sie lässt sich mit wenigen Klicks einbinden, es gibt keine Warnung – warum sollte das ein Problem sein? Der rechtliche Grund: Im Urheberrecht kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob ein geschütztes Werk absichtlich oder unbeabsichtigt verbreitet wird. Maßgeblich ist allein, ob eine entsprechende Nutzungshandlung vorliegt. Wer Musik ohne Lizenz außerhalb des rein privaten Bereichs nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung – objektiv, unabhängig davon, ob man gutgläubig war. Dazu kommt: Instagram haftet nicht für die Nutzung durch Account-Betreiber. Selbst wenn Instagram aus Versehen einen Song für die kommerzielle Nutzung zugänglich macht, wird die Abmahnung nicht an Instagram, sondern an die Person hinter dem Account geschickt. Guter Glaube schützt im Urheberrecht nicht vor Unterlassungsansprüchen – er kann allenfalls die Höhe des Schadensersatzes beeinflussen.

Gilt das Gleiche auch für TikTok?

Ja, vollständig. Auch auf TikTok wird von Rechteinhabern und ihren Kanzleien ausdrücklich argumentiert, dass die über Plattformen wie TikTok oder Instagram eingeräumten Rechte nur für private Nutzungen gelten. Wer Reichweite für ein Unternehmen aufbaut, handelt gewerblich – selbst wenn kein konkretes Produkt beworben wird. Dieselben Kanzleien, die auf Instagram abmahnen, sind auch auf TikTok aktiv. Die Abmahnungen betreffen häufig dieselben Rechteinhaber und dieselbe rechtliche Grundlage.

Kann ich Lizenzen für bekannte Songs selbst erwerben?

Grundsätzlich ja – aber der Weg ist aufwendiger als viele denken. Für bekannte Songs lassen sich die Rechte für werbliche Nutzung nicht einfach über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA erwerben. Kanzleien, die im Auftrag von Rechteinhabern abmahnen, weisen ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende Lizenzen direkt beim Verlag oder Label einzuholen sind – nicht über Plattformen oder Verwertungsgesellschaften. Das macht deutlich, warum bekannte Chart-Hits für gewerbliche Social-Media-Nutzung in der Praxis kaum legal einsetzbar sind: Die Lizenzgebühren orientieren sich an klassischen Werbeproduktionen und können für eine 12-monatige Nutzung schnell fünfstellige Beträge erreichen.

Warum sind Abmahnungen wegen Musik so teuer – bis zu 10.000 Euro und mehr?

Auf den ersten Blick wirkt es absurd: Ein 15-sekündiges Reel mit ein paar hundert Aufrufen soll mehrere tausend Euro kosten? Entscheidend ist jedoch, dass bei einer gewerblichen Nutzung nicht danach gefragt wird, wie lang das Video war oder wie viele Views es hatte. Maßgeblich ist, was eine rechtmäßige Nutzung gekostet hätte – juristisch spricht man von der sogenannten Lizenzanalogie. Es wird rückwirkend berechnet, welchen Preis ein Unternehmen hätte zahlen müssen, wenn es die Musik ordnungsgemäß lizenziert hätte. Diese Preise orientieren sich an klassischen Werbeproduktionen und können bei bekannten Chart-Hits schnell fünfstellige Beträge erreichen. Hinzu kommt ein sogenannter Verletzerzuschlag sowie Ermittlungs- und Anwaltskosten der Gegenseite. Ein reales Beispiel aus der Praxis zeigt, wie sich das zusammensetzt: 3.500 Euro Schadensersatz nach Lizenzanalogie, 1.723,95 Euro Anwaltskosten und 272,51 Euro Ermittlungskosten – macht zusammen 5.496,46 Euro als Vergleichsangebot. Die reguläre Werbelizenz für denselben Song hätte für zwölf Monate bis zu 15.000 Euro gekostet; der Schadensersatz war also bereits ein deutlicher Rabatt.

Bin ich auch gefährdet, wenn mein Account klein ist und kaum Reichweite hat?

Ja. Die aktuelle Abmahnwelle richtet sich ausdrücklich nicht nur an große Marken oder Agenturen.

Die Reichweite spielt für die Grundfrage der Haftbarkeit keine Rolle. Sie kann theoretisch die Höhe des Schadensersatzes beeinflussen, wird von Abmahnkanzleien in der Praxis aber häufig nicht angemessen berücksichtigt. Eine anwaltliche Prüfung der Forderungshöhe ist deshalb in den meisten Fällen sinnvoll.

Ich habe den Post gelöscht. Bin ich damit aus der Sache raus?

Leider nein. Das Löschen beendet die laufende Urheberrechtsverletzung, beseitigt aber nicht den bereits entstandenen Schadensersatzanspruch. Rechteinhaber und ihre Kanzleien sichern die Nutzung in der Regel bereits vor dem Versand der Abmahnung als Beweismittel. Das Löschen ist trotzdem wichtig – es verhindert, dass der Verstoß weiterläuft, und sollte in jedem Fall vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen.

Welche Musik darf ich als Unternehmen auf Instagram rechtssicher nutzen?

Wer einen Business-Account betreibt und die reguläre Musikbibliothek nicht verwenden darf, hat mehrere Alternativen.
Die erste und naheliegendste Option ist die Meta Sound Collection. Sie stellt lizenzfreie Musikstücke für die kommerzielle Nutzung auf allen Meta-Plattformen – also Instagram, Facebook und Threads – zur Verfügung. Wichtig: Auf TikTok oder YouTube dürfen diese Titel nicht verwendet werden.

Zusätzlich werden kommerziell nutzbare Songs seit einiger Zeit auf Instagram in der Bibliothek mit dem Kürzel „RF“ (Royalty Free) gekennzeichnet. Auch bei Songs, die nur in der Bibliothek mit RF gekennzeichnet sind, handelt es sich in der Regel um Titel aus der Sound Collection.

Daneben bieten externe Anbieter lizenzfreie Musik an, die auch für kommerzielle Social-Media-Nutzung zugelassen sein kann. Hier muss immer genau auf die AGB geschaut werden – die Bedingungen variieren stark, und nicht jede „lizenzfreie“ Musik erlaubt automatisch die gewerbliche Nutzung.
Für bekannte Musikstücke können außerdem Lizenzen bei Verwertungsgesellschaften wie der GEMA erworben werden. Allerdings gilt: Für viele bekannte Songs ist der Weg zur Lizenz für werbliche Social-Media-Nutzung aufwendiger – manche Rechte müssen direkt beim Verlag oder Label eingeholt werden, nicht über die GEMA.

Darf ich einen Song nutzen, wenn er nur kurz im Hintergrund läuft – zum Beispiel wenige Sekunden?

Nein. Auch kurze Musikausschnitte müssen lizenziert werden. Eine „5-Sekunden-Regel“ oder Ähnliches existiert im deutschen Urheberrecht nicht. Entscheidend ist, ob ein erkennbares Musikstück ohne Lizenz öffentlich wiedergegeben wurde – unabhängig von der Länge. Das gilt ebenso für Musik, die nur leise im Hintergrund zu hören ist.

Kann ich einfach einen privaten Account anlegen, um auf die volle Musikbibliothek zuzugreifen?

Nein. Dieser Umgehungsversuch ist rechtlich nicht zulässig. Werden auf einem „privaten“ Account Inhalte hochgeladen, die kommerziell genutzt werden sollen, gilt der Account rechtlich als kommerziell. Die Abmahnung trifft in diesem Fall trotzdem den Account-Betreiber, nicht die Plattform.

Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was sind die ersten Schritte?

Zunächst sollte man die Abmahnung nicht ignorieren, da sie Fristen enthält – wer nicht reagiert, riskiert gerichtliche Schritte mit deutlich höherem Kostenrisiko. Den betreffenden Beitrag sollte man sofort löschen, noch vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft unterzeichnet werden – sie ist nicht selten zu weit gefasst und zu Ungunsten des Abgemahnten formuliert. Stattdessen empfiehlt sich rechtlicher Beistand: Ein Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, die besser schützt, und die Forderungshöhe prüfen. Häufig sind die angesetzten Summen zu hoch – eine sachlich starke Reaktion kann erhebliche Kosten vermeiden.

Was passiert, wenn ich die Unterlassungserklärung unterzeichne und später erneut Musik nutze?

Dann greift die Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung – ohne erneutes Gerichtsverfahren. Das ist der Grund, warum die mitgeschickte Erklärung unbedingt vor der Unterzeichnung rechtlich geprüft werden sollte. Eine zu weit formulierte Erklärung kann Nutzungen erfassen, die eigentlich zulässig wären – und die Vertragsstrafe damit auslösen. Für die Zukunft gilt: nur noch auf lizenzfreie Musik oder die von Instagram speziell für gewerbliche Nutzung bereitgestellten Angebote zurückgreifen.
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