CBAM-Verordnung: Ein Leitfaden für Unternehmen

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Die EU führt mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM, ein neues Klimaschutzinstrument ein. Das hat weitreichende Folgen für internationale Lieferketten und Unternehmen in der EU. Klingt kompliziert? Aber genau deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen.

Was genau steckt hinter dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus? Und wen betrifft er genau? Und was müssen importierende Unternehmen jetzt beachten? In diesem Ratgeber erklären wir dir kompakt und verständlich, was der CBAM bedeutet, warum er eingeführt wurde und wie du dein Unternehmen rechtzeitig vorbereiten kannst.
CBAM-Verordnung: Ein Leitfaden für Unternehmen
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CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) — Kurz & Kompakt

Was ist der CBAM? Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), oder auf Deutsch der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus, ist ein Klimaschutzinstrument der Europäischen Union. Er soll sicherstellen, dass für importierte Produkte dieselben CO₂-Kosten anfallen wie für in der EU hergestellte Waren. ; 

Ziel CBAM-Verordnung: Ziel ist es, eine Verlagerung von Produktionsstätten in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften zu verhindern.

Warum? CBAM soll zur Wettbewerbsgleichheit beitragen und globale Klimaschutzanstrengungen fördern. Die Verordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des „Fit for 55“-Pakets der EU, das darauf abzielt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber den Werten von 1990 zu senken.; 

Warum ist CBAM für Unternehmen wichtig? Für Unternehmen bedeutet der CBAM erhebliche Anpassungen in den Bereichen Compliance, Berichterstattung und Kostenmanagement. Importierende Unternehmen müssen ihre importierten Waren registrieren, Emissionen berechnen und entsprechende CO₂-Kosten tragen.
 

Ab wann gilt der CBAM? 

Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) wird schrittweise eingeführt:

Seit 1. Oktober 2023: Übergangsphase
    1. Unternehmen müssen quartalsweise Berichte über die CO₂-Emissionen der importierten Waren abgeben.
    2. Keine finanziellen Abgaben in dieser Phase, aber Berichterstattung ist verpflichtend!
Ab 1. Januar 2026: Vollständige Einführung
    1. Import von betroffenen Waren wird kostenpflichtig, d. h. Importeure müssen CBAM-Zertifikate kaufen, um die CO₂-Kosten auszugleichen.
    2. Berichterstattung bleibt weiterhin Pflicht.

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Was ist der Carbon Border Adjustment Mechanism?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein klimapolitisches Instrument der Europäischen Union, das darauf abzielt, Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen zu vermeiden, die strengeren Umweltschutzauflagen unterliegen. 

Der Mechanismus sorgt dafür, dass Importe von bestimmten Waren wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln und Elektrizität in die EU ähnliche CO₂-Kosten tragen müssen, wie wenn sie innerhalb der EU produziert worden wären. Dies soll die Verlagerung von Emissionen in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften (sogenannte „Carbon Leakage“) verhindern.

Rechtsgrundlagen und politische Ziele

Die rechtliche Grundlage für den CBAM ist die Verordnung (EU) 2023/956. Der CBAM ist ein zentraler Bestandteil des „Fit for 55“-Pakets der EU, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber den Niveaus von 1990 zu reduzieren. Die politischen Ziele des CBAM sind vielfältig:

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Erhöhung der globalen Ambitionen im Klimaschutz, indem ein Anreiz für Drittstaaten geschaffen wird, eigene CO₂-Bepreisungssysteme zu implementieren.

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Schutz der EU-Industrien vor Wettbewerbsnachteilen durch die Internalisierung externer Umweltkosten.

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Förderung einer gerechteren globalen Klimapolitik, indem sichergestellt wird, dass Importe die gleichen CO₂-Kosten tragen wie inländische Produkte.

 

Verbindlichkeit und Umsetzung in der EU

Der CBAM ist für Unternehmen verbindlich, die relevante Produkte in die EU importieren. Ab 2026 müssen diese Unternehmen CBAM-Zertifikate erwerben, die den CO₂-Emissionen der importierten Produkte entsprechen. Die Einführung des CBAM erfolgt in einer Übergangsphase bis Ende 2025, während der Unternehmen sich registrieren und beginnen müssen, Emissionsberichte zu erstellen. 

Die EU stellt dabei durch umfangreiche Registrierungs-, Berichts- und Nachweispflichten sicher, dass die Regelungen eingehalten werden. Dies trägt zur Umsetzung der EU-Klimaziele bei und verstärkt das EU-Emissionshandelssystem, indem die Prinzipien des Emissionshandels auf den Importsektor ausgeweitet werden.

Einführung und Umsetzung von ETS und CBAM

  • 2005

    ETS tritt in Kraft

    Das System legt jährliche Emissionsobergrenzen fest und schafft einen Kohlenstoffmarkt für den Handel mit Emissionszertifikaten.
  • 2023

    CBAM-Übergangsphase

    Die erste CBAM-Meldeperiode beginnt. Die CBAM-Pflichten beschränken sich zunächst auf die Berichterstattung und betreffen nur eine begrenzte Anzahl von Waren. Meldepflichtige Unternehmen müssen vierteljährliche Berichte einreichen.
    Die Frist für die Einreichung des ersten CBAM-Berichts ist der 31. Januar 2024.
  • 2026

    CBAM tritt vollständig in Kraft

    CBAM tritt vollständig in Kraft. Jährliche CBAM-Erklärungen und CBAM-Zertifikate werden obligatorisch. Zahlungspflichten beginnen. Die EU prüft die Einbeziehung weiterer Güter in den CBAM.
  • 2030

    CBAM-Ausweitung

    Vollständige Einbeziehung aller ETS-Produkte in den Geltungsbereich von CBAM. CBAM wird auf die verbleibenden Industriesektoren ausgedehnt.
 

Relevanz für Unternehmen Wen betrifft der CBAM?

Auswirkungen der CBAM-Verordnung auf unterschiedliche Branchen

Die Einführung des CBAM hat weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Industriezweige, vor allem auf jene, die stark kohlenstoffintensive Produkte produzieren oder importieren. Zu den am stärksten betroffenen Sektoren zählen:

  1. Stahlindustrie: Da Stahlproduktion typischerweise hohe CO₂-Emissionen verursacht, werden Stahlimporteure in die EU strengen Emissionskosten unterworfen, was die Kosten für importierten Stahl erhöht.
  2. Aluminiumproduktion: Ähnlich wie Stahl ist auch Aluminium eine energieintensive Branche, die signifikant von den neuen Regelungen betroffen sein wird
  3. Zementindustrie: Zement ist ein weiterer Schlüsselsektor, der aufgrund des energieintensiven Herstellungsprozesses und der damit verbundenen Emissionen stark vom CBAM betroffen ist.
  4. Chemie- und Düngemittelindustrie: Diese Branche sieht sich ebenfalls erhöhten Kosten gegenüber, insbesondere bei der Einfuhr von Düngemitteln, die hohe indirekte Emissionen durch die erforderliche Energieproduktion aufweisen.
  5. Energiesektor: Besonders Elektrizitätsimporte werden durch den CBAM beeinflusst, da der Energiemarkt oft mit hohen CO₂-Emissionen verbunden ist.
 

Wer ist betroffen? Eine Übersicht der betroffenen Sektoren

Die betroffenen Sektoren umfassen vornehmlich die Produzenten und Importeure von:

  1. Eisen und Stahl
  2. Aluminium
  3. Zement
  4. Düngemittel
  5. Elektrizität
  6. Wasserstoff

Diese Aufstellung zeigt, dass vor allem schwere Industrien und energieintensive Sektoren von den Regelungen betroffen sind, die auf eine Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen abzielen.

 

Verpflichtungen für Unternehmen und Exporteure

Unternehmen und Exporteure, die in die EU importieren und deren Produkte unter die CBAM-Regelung fallen, müssen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen:

  1. Registrierung im CBAM-Register: Alle betroffenen Unternehmen müssen sich in einem speziellen Register anmelden, um ihre Importaktivitäten zu dokumentieren.
  2. Emissionsberichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, quartalsweise über die CO₂-Emissionen ihrer importierten Produkte zu berichten.
  3. Erwerb von CBAM-Zertifikaten: Ab 2026 müssen Importeure Zertifikate kaufen, die den Emissionen der importierten Waren entsprechen.
  4. Dokumentation und Nachweis der Emissionen: Unternehmen müssen die Emissionen ihrer Produkte präzise berechnen und nachweisen können. Dies beinhaltet direkte, indirekte und Emissionen aus Vorprodukten.
  5. Einhalten von Compliance-Anforderungen: Nichteinhaltung kann zu Geldbußen und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.

Die Einhaltung dieser Vorschriften erfordert eine Anpassung der internen Prozesse und möglicherweise Investitionen in sauberere Technologien, was zusätzliche Herausforderungen, aber auch Chancen für Innovation und Marktführerschaft in einem zunehmend umweltbewussten globalen Markt darstellt.

Wer gilt als Importeur?

Ein Importeur ist jede natürliche oder juristische Person, die Waren aus einem Drittland (also außerhalb der EU) in die Europäische Union einführt.
Im Rahmen des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) sind Importeure diejenigen, die die betroffenen Waren in die EU verbringen und somit die Berichterstattung und ggf. die CO₂-Abgaben leisten müssen.

Typische Importeure im E-Commerce können sein:

  1. Online-Händler, die direkt aus Drittländern Ware beziehen und in der EU verkaufen.
  2. Unternehmen, die Produktionsmaterialien oder Fertigwaren aus Nicht-EU-Ländern importieren.
  3. Speditionen oder Logistikunternehmen, wenn sie als Einführer in Zollunterlagen genannt sind.
Wer gilt als Exporteur?

Ein Exporteur ist eine Person oder ein Unternehmen, das Waren aus einem Land in ein anderes Land versendet, insbesondere aus der EU in ein Drittland. Beim CBAM spielt der Exporteur eine geringere Rolle, da der Mechanismus darauf abzielt, Importe in die EU zu regulieren und mit CO₂-Kosten zu belegen.

Exporteur kann sein:

  1. Hersteller oder Händler, die ihre Produkte in Länder außerhalb der EU verkaufen.
  2. Online-Händler, die Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern erhalten und dorthin liefern.
  3. Unternehmen, die Rohstoffe oder Halbfertigwaren zur Weiterverarbeitung ins Ausland versenden.

 

Ich verkaufe Küchenutensilien und importiere Aluminium-Pfannen aus China. Betrifft mich CBAM?

  1. Ja, Aluminium ist eine der betroffenen Warengruppen. Du musst prüfen, ob deine Pfannen unter CBAM fallen, CO₂-Daten erheben und quartalsweise Berichte abgeben.

Ich betreibe einen Online-Shop für Gartenzubehör und importiere Stahl-Gewächshäuser aus der Türkei. Gilt CBAM für mich?

  1. Ja, Stahl gehört zu den CBAM-pflichtigen Materialien. Falls du der offizielle Importeur bist, musst du die entsprechenden Berichte einreichen.

Ich verkaufe Düngemittel für Hobbygärtner und beziehe meine Ware aus Indien. Muss ich CBAM beachten

  1. Ja, Düngemittel sind von CBAM erfasst. Du solltest dich registrieren und die CO₂-Emissionen deiner importierten Produkte dokumentieren.
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Funktionsweise des CBAM

Die Berechnung der CO₂-Grenzabgabe im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism basiert auf den CO₂-Emissionen, die mit den importierten Produkten verbunden sind. Die Höhe der Abgabe wird durch den Preis der CBAM-Zertifikate bestimmt, die sich an den Preisen im europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS) orientieren. Importeure müssen für jede Tonne CO₂, die mit ihren importierten Waren verbunden ist, ein Zertifikat erwerben. Der Preis dieser Zertifikate spiegelt den aktuellen CO₂-Preis im EU ETS wider, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet.

Welche Emissionen werden berücksichtigt? 

Der CBAM unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Emissionen:

  1. Direkte Emissionen: Dies sind Emissionen, die direkt bei der Herstellung eines Produkts entstehen, z.B. durch Verbrennungsprozesse.
  2. Indirekte Emissionen: Diese Emissionen entstehen bei der Produktion der Energie, die für die Herstellung des Produkts benötigt wird, z.B. beim Erzeugen von Strom oder Wärme.
  3. Emissionen aus Vorprodukten: Dies bezieht sich auf Emissionen, die bei der Herstellung von Materialien und Komponenten anfallen, die in das Endprodukt eingehen.

Diese Emissionsarten werden zusammengefasst, um die Gesamtemissionen zu ermitteln, die dann zur Berechnung der notwendigen CBAM-Zertifikate herangezogen werden.

 

Melde- und Dokumentationspflichten 

Die Melde- und Dokumentationspflichten sind zentrale Elemente des CBAM, um Transparenz und Compliance zu gewährleisten.

Importeure müssen:

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Registrierung

Sich im CBAM-Register anmelden und ihre Unternehmen und importierten Produkte registrieren.

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Quartalsweise Berichte

Regelmäßige Berichte über die importierten Mengen und die damit verbundenen CO₂-Emissionen einreichen. Diese Berichte müssen detaillierte Informationen über die Menge der importierten Waren und die damit verbundenen Emissionen enthalten.

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Dokumentation der Emissionen

Nachweise über die CO₂-Emissionen der importierten Produkte bereitstellen, was oft die Zusammenarbeit mit den Produzenten im Ursprungsland erfordert.

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Einhaltung der Compliance-Anforderungen

Sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen korrekt und fristgerecht eingereicht werden, um Strafen und Sanktionen zu vermeiden.

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Die strikte Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, da jede Nichteinhaltung zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen kann. Diese umfangreichen Melde- und Dokumentationspflichten erfordern von den Unternehmen erhebliche administrative Ressourcen und ein tiefes Verständnis der gesetzlichen Anforderungen.
 

Auswirkungen des CBAM auf den internationalen Handel

Der CBAM beeinflusst den Handel mit Drittstaaten, indem er die Einführung von CO₂-Kosten für importierte Güter vorsieht, die denen für in der EU produzierte Güter entsprechen. Dies kann zu mehreren Effekten führen:

 
1

Erhöhung der Importkosten: Importe aus Ländern ohne vergleichbare CO₂-Preise werden teurer, was die Wettbewerbsfähigkeit dieser Produkte auf dem EU-Markt potenziell verringert.

2

Anreiz für CO₂-arme Produktion: Der CBAM motiviert Hersteller in Drittstaaten, ihre Produktionsprozesse zu optimieren und Emissionen zu reduzieren, um den Anforderungen des EU-Marktes gerecht zu werden und Kosten zu senken.

3

Diplomatische Spannungen: Der Mechanismus könnte als Handelsbarriere wahrgenommen werden, was zu Spannungen zwischen der EU und Handelspartnern führen kann, die möglicherweise Gegenmaßnahmen ergreifen.

Herausforderungen für Importeure 

Importeure stehen vor mehreren Herausforderungen im Zusammenhang mit dem CBAM:

  1. Kostenmanagement: Die Notwendigkeit, CBAM-Zertifikate zu erwerben, führt zu höheren Kosten, die entweder absorbiert oder an die Verbraucher weitergegeben werden müssen.
  2. Komplexe Compliance: Die Einhaltung der Melde-, Registrierungs- und Dokumentationsanforderungen erfordert erweiterte administrative Prozesse und möglicherweise die Einstellung spezialisierter Compliance-Beauftragter.
  3. Supply-Chain-Anpassungen: Importeure müssen möglicherweise ihre Lieferketten überdenken oder Diversifizierungen vornehmen, um Emissionen zu minimieren oder Lieferanten zu wechseln, die den neuen Anforderungen entsprechen.

Schutzmaßnahmen für europäische Unternehmen 

Der CBAM bietet auch Schutzmaßnahmen für europäische Unternehmen:

  1. Verhinderung von Carbon Leakage: Indem er sicherstellt, dass importierte Produkte denselben CO₂-Kosten unterliegen wie in der EU hergestellte Produkte, schützt der CBAM EU-Unternehmen vor unfairem Wettbewerb durch Importe aus Ländern mit laxeren Umweltauflagen.
  2. Wettbewerbsgleichheit: Durch die Angleichung der Kosten für CO₂-Emissionen zwischen importierten und lokal produzierten Waren wird eine faire Wettbewerbssituation geschaffen.
  3. Förderung von Innovationen: Der CBAM kann als Katalysator für Innovationen innerhalb der EU dienen, da Unternehmen in saubere Technologien investieren, um ihre Emissionen zu reduzieren und Kosten zu sparen.
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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der CBAM bedeutende Auswirkungen auf den internationalen Handel hat, indem er die Spielregeln für Importeure ändert und gleichzeitig europäische Unternehmen vor der Verlagerung von Emissionen schützt. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrien unter Einhaltung strenger Umweltstandards zu sichern.
 

Herausforderungen für Unternehmen im Rahmen des CBAM

Compliance-Anforderungen und bürokratische Hürden 

Die Einhaltung der CBAM-Verordnung stellt für Unternehmen eine Reihe von bürokratischen Herausforderungen dar:

  1. Komplexe Registrierungsprozesse: Unternehmen müssen sich im CBAM-Register anmelden, was eine präzise Dokumentation der Unternehmensdaten und der Handelsaktivitäten erfordert.
  2. Umfangreiche Berichterstattung: Die quartalsweise Berichtspflicht über importierte Waren und die damit verbundenen Emissionen verlangt eine detaillierte Datenerfassung und -analyse, was bestehende IT-Systeme und Prozesse belasten kann.
  3. Nachweisführung: Die Notwendigkeit, Emissionen genau zu berechnen und zu dokumentieren, erfordert oft zusätzliche Audits und die Zusammenarbeit mit Lieferanten, um die erforderlichen Informationen zu beschaffen.

Kosten und Ressourcenaufwand für die Implementierung 

Die Implementierung der CBAM-Regelungen erfordert finanzielle und personelle Ressourcen:

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Kosten für CBAM-Zertifikate: Unternehmen müssen für alle CO₂-Emissionen, die mit ihren Importen verbunden sind, Zertifikate erwerben, deren Preise sich nach dem CO₂-Preis im EU-Emissionshandel richten.

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Investitionen in Technologie und Schulung: Die Einrichtung von Systemen zur Datenerhebung und -verarbeitung sowie die Schulung von Mitarbeitern in neuen Compliance-Prozessen verursachen zusätzliche Kosten.

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Beratungs- und Verwaltungskosten: Viele Unternehmen benötigen externe Berater, um die komplexen Anforderungen des CBAM zu verstehen und umzusetzen.

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung 

Die Nichteinhaltung der CBAM-Verordnung kann schwerwiegende Konsequenzen für Unternehmen haben:

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Finanzielle Strafen: Unternehmen, die ihre Berichts- oder Zahlungspflichten nicht erfüllen, können mit hohen Bußgeldern belegt werden.

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Reputationsrisiken: Compliance-Verstöße können das Ansehen eines Unternehmens schädigen und seine Beziehungen zu Stakeholdern und Kunden beeinträchtigen.

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Marktzugangsbeschränkungen: Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können dazu führen, dass Unternehmen der Zugang zu den EU-Märkten eingeschränkt oder verwehrt wird.

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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einhaltung des CBAM für Unternehmen eine komplexe Herausforderung darstellt, die erhebliche Anpassungen in den betrieblichen Abläufen erfordert. Gleichzeitig bietet die erfolgreiche Implementierung des Mechanismus auch Chancen, sich als verantwortungsvolles und nachhaltig orientiertes Unternehmen zu positionieren.

 

Fazit: Bürokratie und Chancen?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist eine wesentliche Initiative der Europäischen Union, um den globalen Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen und eine umweltgerechte Handelspolitik zu fördern. Dieses Instrument sorgt dafür, dass die CO₂-Kosten für Importe jenen für in der EU hergestellte Produkte entsprechen, um eine faire Wettbewerbssituation zu gewährleisten und globale Emissionsreduktionen anzustreben.

Der CBAM ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren globalen Wirtschaft, allerdings auf Kosten einer erhöhten Bürokratie. Während der Mechanismus dazu beiträgt, die internationalen Klimaziele zu erreichen, bedarf es einer sorgfältigen Abwägung und möglicherweise zusätzlicher Maßnahmen, um die bürokratische Last für Unternehmen zu minimieren und die Umsetzung effizienter zu gestalten.

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FAQ zur CBAM-Verordnung

Welche Unternehmen sind von der CBAM betroffen?

Von der CBAM betroffen sind Unternehmen, die bestimmte kohlenstoffintensive Waren wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und bestimmte Energieformen in die Europäische Union importieren.

Wie berechnen Unternehmen ihre CO₂-Grenzabgabe?

Unternehmen müssen die Gesamtemissionen der importierten Produkte berechnen, einschließlich direkter, indirekter und ggf. vorgelagerter Emissionen. Die Abgabe basiert dann auf dem aktuellen Preis für Emissionszertifikate im EU-Emissionshandelssystem, multipliziert mit den ermittelten Emissionen.

Welche Fristen gelten für die Einhaltung der CBAM? / Bis wann muss ich einen Bericht einreichen?

Importeure müssen quartalsweise Berichte einreichen. Diese Berichte müssen innerhalb von vier Wochen nach Quartalsende im CBAM-Register hinterlegt werden.

Ich habe es versäumt, einen CBAM-Bericht innerhalb der Frist einzureichen. Was passiert jetzt?

Bei verspäteter Einreichung können Geldbußen verhängt werden. Unternehmen sollten sich umgehend mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen, um die Situation zu klären und mögliche Sanktionen zu besprechen.

Können Unternehmen von Ausnahmeregelungen profitieren?

Ja, es gibt Ausnahmeregelungen für kleine Sendungen mit einem Gesamtwert unter 150 Euro und für Importe aus Ländern, die am EU-Emissionshandelssystem teilnehmen oder ein vergleichbares CO₂-Preissystem haben.

Wer muss einen CBAM-Bericht erstellen?

Jedes Unternehmen, das unter die CBAM-Regelung fallende Waren in die EU importiert, ist verpflichtet, entsprechende Emissionsberichte zu erstellen und einzureichen.

Welche Auswirkungen hat CBAM auf KMUs?  

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnten besonders von den administrativen Lasten und den Kosten des CBAM betroffen sein. Sie müssen die gleichen Verpflichtungen wie größere Unternehmen erfüllen, was zu einer überproportionalen Belastung führen kann.

Wie wird der CBAM überwacht und durchgesetzt?

Die Überwachung und Durchsetzung des CBAM erfolgt durch die nationalen Zollbehörden der Mitgliedstaaten, die die Einhaltung der Berichtspflichten überprüfen und sicherstellen, dass die erforderlichen Zertifikate erworben wurden.

Gibt es Förderprogramme zur Unterstützung der CBAM-Compliance?

Ja, die EU bietet verschiedene Förderprogramme an, um Unternehmen bei der Anpassung an die CBAM-Regelungen zu unterstützen, darunter Finanzhilfen für technologische Innovationen und Prozessoptimierungen.

Was ist eine EORI-Nummer und welche Rolle spielt die EORI-Nummer bei der CBAM-Berichterstattung?

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) ist eine Kennnummer, die jedes Unternehmen benötigt, das Waren in die EU einführt oder ausführt. Sie wird benötigt, um sich im CBAM-Register zu registrieren und die Berichte einzureichen.

Ich konnte den ersten CBAM-Bericht aufgrund technischer Fehler nicht fristgerecht einreichen. Was soll ich tun?

In diesem Fall solltest du unverzüglich die zuständige Behörde informieren und die technischen Probleme dokumentieren. Oft können in solchen Fällen Fristverlängerungen oder andere Kulanzmaßnahmen gewährt werden, um die Compliance sicherzustellen.

Sandra May

Geschrieben von
Sandra May

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