Digitaler Batteriepass » Das ändert sich mit der EU-Verordnung

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Ab 2027 wird der digitale Batteriepass für bestimmte Batterien Pflicht. Mit der EU Batterieverordnung (EU 2023/ 1542) schlägt die EU weitere Wege Richtung Transparenz und Nachhaltigkeit. Ein wichtiger Bestandteil der neuen Verordnung ist der digitale Batteriepass, der über den gesamten Lebenszyklus hinweg nachvollziehbar machen soll, wie Batterien produziert, genutzt und recycelt werden.

Für Hersteller, Händler und Importeure bringt das neue Anforderungen mit sich: Neben der technischen Umsetzung sind auch organisatorische und rechtliche Fragen zu klären. Wer ist verantwortlich? Welche Informationen müssen bereitgestellt werden? Wie funktioniert die zentrale Registrierung? n diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Infos rund um den Batteriepass zusammen.
Digitaler Batteriepass » Das ändert sich mit der EU-Verordnung
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Was ist der Batteriepass?

Ein Batteriepass ist eine digitale Produktakte, die umfassende Informationen über eine Batterie enthält und damit den Lebenszyklus der Batterie lückenlos dokumentiert. Er dokumentiert verschiedene Details, zum Beispiel zur Produktion, der Herkunft der Rohstoffe oder der Recyclingfähigkeit. 

Was ist der digitale Produktpass für Batterien?

Der digitale Produktpass für Batterien, oft Batteriepass genannt, ist ein elektronisches Dokument, das für bestimmte Batterietypen in der EU verpflichtend wird. Er bietet eine digitale Akte mit umfassenden Informationen über die jeweilige Batterie und ihren gesamten Lebenszyklus. Dazu gehören unter anderem Angaben

  1. zum CO₂-Fußabdruck
  2. zur Herkunft der Rohstoffe
  3. zur chemischen Zusammensetzung
  4. zur Nutzung und Entsorgung der Batterie
  5. zur Recyclingfähigkeit

Wann kommt der Batteriepass? Der digitale Batteriepass wird mit dem 18. Februar 2027 verpflichtend. 

Wer muss den Batteriepass bereitstellen?

Den digitalen Batteriepass müssen gemäß der EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) vor allem die Inverkehrbringer bereitstellen. Das sind die Unternehmen oder Personen, die die Batterie erstmals in der Europäischen Union auf den Markt bringen, also typischerweise Hersteller und Importeure.

Diese Akteure sind verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und digitale Bereitstellung aller erforderlichen Informationen im digitalen Batteriepass über eine zertifizierte Plattform. Zusätzlich sind aber oft auch weitere Akteure der Wertschöpfungskette (z. B. Rohstofflieferanten und Recyclingunternehmen) verpflichtet, alle relevanten Daten beizusteuern, damit der digitale EU-Produktpass für Batterien umfassend und aktuell bleibt.

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Der digitale Batteriepass wird Pflicht – Aber warum eigentlich?

Als erste EU-Verordnung fordert die Batterieverordnung einen Produktpass. Der EU Batteriepass spielt eine zentrale Rolle, um Transparenz und Verantwortlichkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Batterien zu schaffen. Indem er sämtliche relevanten Daten zu Herkunft, Zusammensetzung, Nutzung und Entsorgung digital erfasst, können soziale und ökologische Risiken (wie Kinderarbeit oder Umweltverschmutzung beim Abbau der Rohstoffe) gezielt minimiert werden.

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“Mit dem digitalen EU-Batteriepass möchte man unter anderem Kinderarbeit oder Umweltverschmutzung in den Rohstoff produzierenden Ländern verringern.”

Prof. Dr.-Ing. Thomas Knothe, Fraunhofer IPK

Grundlage: Batterieverordnung

Die neue EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) ist seit dem 18. Februar 2024 in Kraft und wird mit dem 18. August 2025 vollständig und unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten. Ziel ist es, im Rahmen des European Green Deal die Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus von Batterien zu verbessern: Herstellung, Nutzung, Recycling und Entsorgung werden strenger reguliert und nachhaltiger gestaltet.

Was ändert sich mit der neuen Batterieverordnung? Mit der neuen EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) treten zahlreiche gravierende Änderungen im Umgang mit Batterien in Kraft. Wichtige Neuerungen neben dem Batteriepass sind zum Beispiel:

  1. Strengere Nachhaltigkeitsanforderungen: Batteriehersteller müssen künftig den CO₂-Fußabdruck ihrer Produkte dokumentieren und schrittweise strenge Grenzwerte einhalten.
  2. Erhöhte Sammel- und Recyclingquoten: Die Sammelquote für alte Gerätebatterien steigt bis 2030 auf 73 %. Für relevante Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Nickel werden verbindliche Recyclingziele und Mindestrezyklatanteile vorgegeben.
  3. Informations- und Rücknahmepflichten: Hersteller und Händler sind stärker in der Pflicht, Informationen über die Batterien bereitzustellen und Altbatterien zurückzunehmen. Endkunden werden verpflichtet, Batterien an geeigneten Rücknahmestellen abzugeben.
  4. Austauschbarkeit: Gerätebatterien müssen ab 2027 vom Verbraucher selbst einfach ausgetauscht werden können. Die Austauschpflicht für Gerätebatterien trifft fast alle Geräte, aber mit bekannten und sehr engen Ausnahmen. Besonders Smartphones, Notebooks, Elektrokleingeräte etc. sind betroffen. Bei Fahrzeug- und Industriebatterien muss der Tausch von Fachleuten möglich sein. 

Was wurde durch die Batterieverordnung verboten? Die neue EU-Batterieverordnung verbietet Batterien mit zu hohen Schadstoffwerten (z. B. Quecksilber, Kadmium, Blei über Grenzwert). Außerdem dürfen ab Inkrafttreten keine Batterien mehr verkauft, importiert oder exportiert werden, die nicht die neuen Anforderungen (z. B. Austauschbarkeit, Kennzeichnung, Recyclingquoten, Lieferkettensorgfalt) erfüllen. Das Ziel ist, dass gefährliche, nicht nachhaltige Batterien vom Markt verschwinden.

Was ist Artikel 11 der Batterieverordnung? Artikel 11 der EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) regelt die Anforderungen an die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und Batterien in leichten Verkehrsmitteln (LV-Batterien, z. B. E-Bikes, E-Scooter). Konkret schreibt Artikel 11 mit dem 18. Februar 2027 vor:

  1. Gerätebatterien müssen vom Endnutzer jederzeit während der Lebensdauer des Produkts leicht entfernt und ausgetauscht werden können, ohne Beschädigung des Geräts oder der Batterie und mit handelsüblichen Werkzeugen.
  2. Batterien in leichten Verkehrsmitteln müssen hingegen von unabhängigen Fachkräften jederzeit leicht entfern- und austauschbar sein.

Das bedeutet für Hersteller, ihre Produkte so zu konstruieren, dass der Batterietausch für Endnutzer (bei Gerätebatterien) beziehungsweise Fachleute (bei LV-Batterien) problemlos möglich ist. Es gibt dafür nur eng umrissene Ausnahmen, zum Beispiel für Geräte, die vorwiegend in nassen Umgebungen genutzt werden.

Was ist Artikel 77 der EU-Batterieverordnung? Artikel 77 der EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) regelt den sogenannten Batteriepass. Die Pflicht für einen digitalen Batteriepass gilt dabei nur für bestimmte Batterien.

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Mit der Batterieverordnung kommt neues nationales Recht: Das deutsche Batteriegesetz wird durch das Batterie-Recht-Durchführungsgesetz (BattDG) abgelöst, das die EU-Vorgaben mit dem 18. August 2025 eins zu eins übernimmt.

Für wen gilt die Batterieverordnung?

Die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) gilt für alle Wirtschaftsakteure, die Batterien in der Europäischen Union in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, unabhängig von der Herkunft oder dem Produktionsort der Batterien. Betroffen von der EU Batterieverordnung sind Hersteller, Importeure, Händler und andere Akteure entlang der Wertschöpfungskette mit Pflichten zur Einhaltung der Verordnung.

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Rundum informiert – Deine Pflichten mit der Batterieverordnung

Durch die EU-Batterieverordnung kommen auf Hersteller und Händler neue Pflichten zu, die sich um Nachhaltigkeitsanforderungen, Kennzeichnungspflichten & Co. drehen – Du hast also einiges zu berücksichtigen. Damit dabei nichts schief geht, informieren wir dich vollumfänglich in unserem kostenlosen Hinweisblatt über deine Pflichten und wie du sie erfüllen kannst.

Zum Hinweisblatt

Inhalt und Aufbau des EU Batteriepasses

Für Hersteller, Händler und Verbraucher bedeutet der digitale Batteriepass eine neue Qualität an Nachvollziehbarkeit und Kontrolle: Die umfassenden Informationen im Batteriepass unterstützen nachhaltige Geschäftsmodelle, ermöglichen eine bessere Marktüberwachung und erleichtern die Kreislaufwirtschaft, etwa durch gezielten Rücklauf und Recycling.

Was muss der digitale Batteriepass enthalten bzw. dokumentieren?

Der Hersteller muss den digitalen Batteriepass gemäß EU-Batterieverordnung als eine digitale Akte bereitstellen. Die Informationen im Batteriepass umfassen unter anderem grundsätzlich:

  1. öffentlich zugängliche Daten (z. B. Herkunft und Zusammensetzung),
  2. Daten, die nur für zugelassene Stellen, Marktaufsichtsbehörden und die EU-Kommission zugänglich sind,
  3. weitere Daten, die nur berechtigten natürlichen oder juristischen Personen zugänglich gemacht werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Die digitale Akte muss nach DIN DKE SPEC 99100 umfassende Angaben enthalten, darunter konkret:

  1. Informationen zur Haltbarkeit und Leistung
  2. Angaben zur Recyclingfähigkeit und Entsorgung
  3. Weitere technische und sicherheitsrelevante Daten
  4. Nachweise zur Einhaltung sozialer und ökologischer Standards in der Lieferkette
  5. Ausführliche Materialzusammensetzung, insbesondere kritische Rohstoffe
  6. Hersteller- und Batteriedaten (z. B. Batterie-ID, Modell, Herstellername)
  7. CO₂-Fußabdruck der Batterie

In welcher Form ist der digitale Produktpass für Batterien bereitzustellen?

Der Batteriepass muss über einen QR-Code direkt an der Batterie abrufbar sein. Der digitale Batteriepass ist dabei kein beliebiges Website-Format, sondern eine genau definierte, digital strukturierte Informationssammlung, die standardisierte Datenattribute enthält. 

Denn der Aufbau des Batteriepasses folgt klar definierten Anforderungen an die Datenattribute, die in der DIN DKE SPEC 99100 („Content Guidance für den EU-Batteriepass“) konkret beschrieben sind. Dieser Standard sorgt für eine einheitliche Strukturierung und erleichtert die Umsetzung in der Praxis.

Umsetzung des digitalen Batteriepasses

Die zentrale Registrierung der Pässe liegt in der Verantwortung der Europäischen Kommission, während die restliche Verwaltung der Batteriedaten den Herstellern obliegt. Die Hersteller müssen, zum Beispiel im Insolvenzfall zum Backup für die Daten, einen Drittanbieter benennen. Sollten sich Daten ändern, müssen diese im Pass aktualisiert werden. Alle Zugriffsrechte und Funktionen sind im entsprechenden Softwaresystem integriert. 

Denn der EU Batteriepass wird in einem dezentralen Softwaresystem umgesetzt. In diesem werden die Daten in sogenannten “Data Spaces” gespeichert und durch verschiedene Akteure verantwortet, während ein Data Portal die aggregierte Einsicht in Batteriepässe ermöglicht.

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Wie wirkt sich der digitale Produktpass für Batterien auf Unternehmen aus?

Die EU-Batterieverordnung bringt für dich als Online-Händler komplexere Pflichten mit sich, die über reine Produktinformationen hinausgehen. Du musst sicherstellen, dass nur konforme Produkte angeboten werden und alle Anforderungen wie Kennzeichnung, Rücknahme und Dokumentation erfüllt sind. Das kann insbesondere bei Lieferantenmanagement und Produktkontrolle Herausforderungen darstellen. 

Für Unternehmen bedeutet das einen hohen organisatorischen und technischen Aufwand, gleichzeitig aber auch die Chance, durch Transparenz und Rückverfolgbarkeit Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern zu stärken. Wer frühzeitig Prozesse anpasst und Datenstrukturen schafft, verschafft sich einen klaren Vorteil im Umgang mit den neuen Anforderungen.

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Fazit zum digitalen Batteriepass

Der digitale EU Batteriepass wird verpflichtend: Bis spätestens Februar 2027 müssen Hersteller, Händler und Importeure für bestimmte Batterien eine strukturierte digitale Produktakte bereitstellen. Die Anforderungen reichen dabei weit über technische Details hinaus: Auch Angaben zu CO₂-Fußabdruck, Rohstoffherkunft, Recyclingfähigkeit und sozialen Standards müssen dokumentiert werden. Wer betroffen ist, sollte nicht bis zur letzten Minute warten. Denn neben der reinen Datenerfassung geht es auch um verlässliche Schnittstellen, klare Verantwortlichkeiten und die Umsetzung eines europaweit.
Mehrere eng nebeneinanderliegende Batterien von oben gesehen, mit sichtbaren Pluspolen und verschiedenfarbigen Ummantelungen in Weiß, Orange, Grün und Braun.

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Lisa Norden

Geschrieben von
Lisa Norden

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