Digitaler Produktpass (DPP) – Alles, was du wissen musst

War dieser Artikel hilfreich?

0 Bewertungen 0,0/5
Stand: 15.09.2026 Min. Lesezeit

Nachhaltigkeit, Transparenz und Kreislaufwirtschaft sind zentrale Themen der EU-Gesetzgebung. Mit dem digitalen Produktpass (DPP) will die EU sicherstellen, dass Verbraucher, Händler und Unternehmen jederzeit nachvollziehen können, woraus ein Produkt besteht, woher es stammt und wie es recycelt oder repariert werden kann. Das Ziel: weniger Abfall, mehr Wiederverwertung und eine umweltfreundlichere Wirtschaft.

Was lange nach Zukunftsmusik klang, nimmt inzwischen konkrete Formen an: Das zentrale EU-Register ist bereits aktiv, erste technische Standards stehen fest, und für bestimmte Batterien gilt schon ab Februar 2027 ein fester Stichtag. Besonders für Online-Händler, Hersteller und Recyclingunternehmen bringt der DPP tiefgreifende Veränderungen, auch wenn für die meisten Händler aktuell noch kein akuter Handlungsbedarf besteht.

Frau navigiert auf Tablet mit digitalem Produktpass
Digitaler Produktpass (DPP) – Alles, was du wissen musst
7:38

Hinweis: Der Player funktioniert nur, wenn du die Cookies akzeptierst.

Der digitale Produktpass – Kurz & Kompakt

Der digitale Produktpass (DPP) soll die Transparenz und Nachhaltigkeit von Produkten verbessern, indem er wichtige Informationen zu Herkunft, Zusammensetzung, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit bereitstellt. Ab 2027 wird er schrittweise in der EU eingeführt und betrifft zunächst Batterien, Textilien und Elektrogeräte. Händler und Hersteller müssen sich auf neue Dokumentationspflichten einstellen, profitieren aber langfristig von mehr Effizienz und Kreislaufwirtschaft. Der DPP ist ein zentraler Bestandteil der neuen nachhaltigen Wirtschaft und wird eine essenzielle Rolle in der Lieferkette und Produktverantwortung spielen.

  1. Transparenz & Nachhaltigkeit: DPP liefert Infos zu Herkunft, Zusammensetzung, Reparierbarkeit & Recyclingfähigkeit.
  2. Einführung ab 2027: Schrittweise Umsetzung in der EU, zunächst für Batterien, Textilien & Elektrogeräte.
  3. Pflichten für Händler & Hersteller: Erhöhte Dokumentationsanforderungen, aber langfristige Effizienzgewinne.
  4. Förderung der Kreislaufwirtschaft: Bessere Ressourcennutzung & weniger Abfall.
  5. Zentrale Rolle in der Lieferkette: Nachhaltige Wirtschaft & Produktverantwortung im Fokus.
Du willst wissen, ob deine Produktangaben korrekt sind?
Nutze den GPSR Check und finde heraus, ob deine Produkte bzw. die von dir getätigten Angaben, Kennzeichnungen und Hinweise allen Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung entsprechen.
Zum GPSR-Check

Was ist der digitale Produktpass (DPP)?

Der digitale Produktpass ist ein digitales System, das für bestimmte Produktgruppen verpflichtende Informationen zu Materialzusammensetzung, Herkunft, Nachhaltigkeit, Recyclingfähigkeit und mehr enthält. Er wird über QR-Codes oder Chips abrufbar sein und eine zentrale Rolle in der Kreislaufwirtschaft spielen.

Der digitale Produktpass in der EU soll als verlässliches digitales Dokument dienen, das alle wichtigen Angaben zu einem Produkt in einer standardisierten Form enthält. Unternehmen müssen also umfassende Produktinformationen digital verwalten und sie für Verbraucher, Regulierungsbehörden und Recyclingunternehmen zugänglich machen.


Entstehung des digitalen Produktpasses

  • 2020
    Die EU kündigt im Rahmen des "Green Deals" erste Überlegungen für den DPP an.
  • 2022
    Die EU-Kommission legt den Vorschlag für den digitalen Produktpass vor.
  • 2023
    Die Verordnung über nachhaltige Produkte wird veröffentlicht, die den DPP konkretisiert.
  • 2024
    Erste gesetzliche Grundlagen werden verabschiedet.
  • 2025 - 2026
    Herstellende Unternehmen beginnen mit der Anpassung an die neuen Anforderungen.
  • 2027
    Voraussichtlicher Beginn der verpflichtenden Einführung für erste Produktgruppen.
  • 2030
    Der DPP könnte für viele weitere Produktkategorien verpflichtend werden.


Ziel und Sinn des DPP

  1. Förderung der Kreislaufwirtschaft: Produkte sollen nachhaltiger produziert, länger genutzt und besser recycelt werden.
  2. Transparenz für Verbraucher: Kunden erhalten detaillierte Informationen über die Umweltverträglichkeit eines Produkts.
  3. Effizienzsteigerung für Unternehmen: Einheitliche Standards erleichtern Produktion, Rückverfolgbarkeit und Recycling.
  4. Reduzierung von Greenwashing: Unternehmen müssen nachweisbare, verlässliche Daten über ihre Produkte bereitstellen.
  5. Erhöhung der Verbraucherrechte: Käufer können sich besser über Nachhaltigkeitsstandards informieren und umweltfreundlichere Kaufentscheidungen treffen.
digitaler-produktpass-neu

Wann tritt der digitale Produktpass in Kraft?

Die Einführung des digitalen Produktpasses erfolgt schrittweise ab 2027. Für einzelne Branchen wie Batterien, Textilien und Elektronikprodukte wird er zuerst verpflichtend. Die vollständige Umsetzung in weiteren Sektoren wird bis 2030 angestrebt. Unternehmen müssen sich frühzeitig mit der gesetzlichen Verpflichtung zur digitalen Produktkennzeichnung auseinandersetzen, um rechtzeitig alle Anforderungen zu erfüllen.

Batteriepass ab 2027

Ab dem 18.02.2027 wird der digitale Produktpass für bestimmte Batterien verpflichtend: LV-Batterien (z. B. Antriebsbatterien für E-Bikes und E-Scooter), Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh sowie Elektrofahrzeugbatterien. Ab diesem Datum müssen zudem grundsätzlich alle Batterien mit einem QR-Code gekennzeichnet sein, der bei passpflichtigen Batterien zum jeweiligen Batteriepass führt. Alle Details dazu findest du in unserem separaten Ratgeber zum digitalen Batteriepass.

EU-Register und erste feste Termine

Der digitale Produktpass ist inzwischen keine reine Zukunftsvision mehr:

  1. EU-Register bereits in Betrieb: Seit dem 20.07.2026 läuft das zentrale DPP-Register der EU-Kommission, inklusive einer Testumgebung für Unternehmen. Wichtig: Der Start des Registers allein löst noch keine allgemeine Pflicht aus – entscheidend bleiben die produktspezifischen Regelungen für die jeweilige Produktgruppe.
  2. Technische Normen veröffentlicht: Mit einem Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 14.07.2026 liegen inzwischen sechs harmonisierte Normen zur technischen Umsetzung des digitalen Produktpasses vor (u. a. zu Datenträgern, Datenspeicherung und -austausch).
hb-iconset-idee

Für die meisten Online-Händler besteht aktuell noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Betroffen sind zunächst nur Händler, die Batterien oder andere früh regulierte Produktgruppen verkaufen.


Mit welchen Verordnungen/Gesetzen hängt der DPP zusammen?

Der digitale Produktpass ist Teil mehrerer EU-Gesetzgebungen:

  1. Ökodesign-Verordnung: Legt die nachhaltigen Anforderungen an Produkte fest.
  2. Batterieverordnung (2023): Verlangt einen DPP für Batterien ab 2027.
  3. EU-Strategie für nachhaltige Textilien: Plant eine Einführung für Textilien ab 2030.
  4. Europäisches Kreislaufwirtschaftspaket: Fördert nachhaltige Produktion und Wiederverwertung.
  5. Verbot der Vernichtung von Neuwaren: Produkte müssen weiterverwendet oder recycelt werden.
  6. Detergenzien-Verordnung (EU) 2026/405: Schreibt ab dem 23.09.2029 einen digitalen Produktpass für Detergenzien und bestimmte Tenside vor.
  7. Neue Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509: Sieht ebenfalls einen digitalen Produktpass vor, gilt im Wesentlichen ab dem 01.08.2030.
  8. Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110: Enthält für Bauprodukte ein eigenes digitales Produktpasssystem, dessen konkreter Geltungsbeginn noch von einem delegierten Rechtsakt abhängt.

Auswirkungen auf (Online-)Händler

Die Einführung des digitalen Produktpasses wird für Händler weitreichende Konsequenzen haben. Sie müssen künftig mehr Produktinformationen bereitstellen und sicherstellen, dass alle relevanten Daten über den DPP abrufbar sind. Dies erfordert technische Anpassungen an Shopsystemen und eine engere Zusammenarbeit mit Lieferanten. Langfristig profitieren Unternehmen jedoch von einer steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und neuen Geschäftschancen durch verbesserte Transparenz. Unternehmen, die früh auf nachhaltige Produkte setzen, können sich zudem Wettbewerbsvorteile sichern.

digitaler-produktpass -auswirkungen-neu
  1. Erhöhte Dokumentationspflichten: Händler müssen mehr Produktinformationen bereitstellen.
  2. Verpflichtung zur Transparenz: Alle relevanten Daten müssen über den DPP abrufbar sein.
  3. Anpassungen in den Shopsystemen: Onlinehändler müssen sicherstellen, dass der DPP korrekt integriert ist.
  4. Neue Geschäftschancen: Unternehmen, die früh nachhaltige Produkte anbieten, können sich Wettbewerbsvorteile sichern.
  5. Steigende Nachfrage nach nachhaltigen Produkten: Verbraucher achten immer mehr auf Transparenz und ökologische Nachhaltigkeit.

Wer muss was tun? Pflichten im Überblick

Pflichten für Online-Händler
Rolle Pflichten

 Hersteller

Muss den digitalen Produktpass sowie eine Sicherungskopie bereitstellen (über einen unabhängigen Drittdienstleister) 

Importeur

Muss vor dem Inverkehrbringen prüfen, ob Produktpass und Sicherungskopie vorhanden sind

Händler
Muss prüfen, ob der Produktpass vorhanden ist, und ihn Kunden – auch im Online-Angebot – leicht zugänglich machen 
hb-iconset-idee

Wichtig für Online-Händler

Du musst den Produktpass in aller Regel nicht selbst erstellen, sofern du nicht zugleich als Hersteller giltst (siehe vorheriger Abschnitt). Forderst du die nötigen Daten beim Hersteller an, muss er sie dir kostenlos und spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen zur Verfügung stellen.

Wann gilt ein Händler selbst als Hersteller?

Bevor du deine Pflichten prüfst, solltest du klären, ob du überhaupt  nur" Händler bist. Unter bestimmten Voraussetzungen giltst du selbst als Hersteller und musst dann die weitergehenden Herstellerpflichten erfüllen – etwa wenn du:

  1. ein DPP-pflichtiges Produkt unter deiner eigenen Marke in Verkehr bringst, oder
  2. ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt so veränderst, dass sich seine Konformität mit den geltenden Anforderungen ändert.

Verkaufst du also Eigenmarkenprodukte, solltest du das für jedes betroffene Produkt einzeln klären – davon hängt ab, ob dich nur die (leichteren) Händlerpflichten oder zusätzlich die Herstellerpflichten treffen.


Herausforderungen für Händler und Hersteller

Die Umsetzung des DPP bringt einige Herausforderungen mit sich. Technische Anpassungen an IT-Systemen und ERP-Software sind erforderlich, um die geforderten Daten effizient zu verwalten. Viele Unternehmen müssen erstmals detaillierte Informationen über ihre Produkte bereitstellen, was zusätzlichen Aufwand und Kosten verursacht.

Zudem sind noch nicht alle rechtlichen Details finalisiert, was zu Unsicherheiten führen kann. Auch die Umstellung der Lieferketten stellt eine Herausforderung dar, da Lieferanten ebenfalls DPP-konforme Daten liefern müssen. Dennoch bietet die frühzeitige Anpassung an die neuen Anforderungen die Chance, langfristig effizienter und wettbewerbsfähiger zu agieren.

  1. Technische Umsetzung: Anpassung der IT-Systeme und ERP-Software.
  2. Datenerhebung: Viele Unternehmen müssen erstmals detaillierte Daten bereitstellen.
  3. Kosten: Einführung und Pflege des DPP verursachen Mehraufwand.
  4. Rechtliche Unsicherheiten: Noch sind nicht alle Detailregelungen finalisiert.
  5. Umstellung der Lieferketten: Lieferanten müssen ebenfalls DPP-konforme Daten liefern.

Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 10 Sprachen schon ab 9,90 Euro* pro Monat
  • Sichere Cookie-Banner-Lösung
  • Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (ab Premium)
  • Shop-Tiefenprüfung (Unlimited und Professional)
  • Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
Paketberater starten Pakete im Überblick
mitgliedschaftspakete-4er

Was droht bei Verstößen?

Verstöße gegen Vorgaben zum digitalen Produktpass können unterschiedliche Folgen haben. Einen allgemeinen Bußgeldtatbestand dafür gibt es im deutschen Ökodesign-Gesetz aktuell nicht.

Möglich sind aber andere Konsequenzen:

  1. Verkehrsfähigkeit: Fehlt der vorgeschriebene Produktpass, darf das Produkt unter Umständen nicht in Verkehr gebracht bzw. bereitgestellt werden. Marktüberwachungsbehörden können zudem Korrekturmaßnahmen verlangen.
  2. Schadensersatz: Bei Nichtkonformität mit den Ökodesign-Anforderungen haften insbesondere Hersteller für dadurch entstandene Verbraucherschäden.
  3. Abmahnungen und Verbandsklagen: Müssen DPP-Informationen bereits vor Vertragsschluss im Online-Angebot zugänglich sein, kommt eine Einordnung als wesentliche Information nach dem UWG in Betracht – ein wettbewerbsrechtliches Abmahnrisiko lässt sich daher nicht ausschließen.

Gibt es bereits Beispiele für einen DPP?

Ja, erste Pilotprojekte laufen bereits. Ein Beispiel ist der digitale Batteriepass, der für industrielle und Fahrzeugbatterien entwickelt wird. Hersteller wie Volkswagen und BASF testen bereits DPP-Konzepte in der Praxis. Auch in der Modeindustrie wird der digitale Produktpass getestet, um eine bessere Nachverfolgbarkeit von Textilien zu gewährleisten.



Fazit zum digitalen Produktpass

Der digitale Produktpass wird die Art und Weise, wie Produkte produziert, verkauft und recycelt werden, grundlegend verändern. Händler und Hersteller sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten, um Wettbewerbsvorteile zu sichern. Die Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen, doch langfristig bietet der DPP große Chancen für nachhaltige Geschäftsmodelle. Die rechtzeitige Implementierung des digitalen Produktpasses wird entscheidend sein, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und nachhaltige Geschäftsstrategien erfolgreich umzusetzen.
digitaler-produktpass-blau-neu

FAQ zum digitalen Produktpass

Muss ich als Online-Händler den digitalen Produktpass selbst erstellen?

Nein, in der Regel nicht. Die Pflicht zur Erstellung des Produktpasses liegt beim Hersteller. Als Händler musst du lediglich prüfen, ob der vorgeschriebene Produktpass vorhanden ist, und ihn deinen Kunden – auch im Online-Angebot – zugänglich machen. Eine Ausnahme gilt, wenn du selbst als Hersteller giltst, etwa weil du ein Produkt unter deiner eigenen Marke vertreibst. 

Muss ich mich jetzt schon im EU-Register registrieren?

Nur, wenn du selbst zur Registrierung verpflichtet bist. Also in der Regel als Hersteller eines bereits DPP-pflichtigen Produkts. Für reine Händler ist eine vorsorgliche Registrierung nicht erforderlich. Du kannst dich und dein Unternehmen aber bereits jetzt mit der Testumgebung des EU-Registers vertraut machen. 

Muss ich als kleiner Händler oder Hersteller von Einzelstücken auch einen Produktpass erstellen?

Das hängt davon ab, ob deine Produktkategorie überhaupt DPP-pflichtig ist und wie die jeweilige produktspezifische Regelung ausgestaltet ist. Aktuell betrifft die Pflicht zunächst bestimmte Batteriearten. Für individuell gefertigte Einzelstücke außerhalb der bereits regulierten Produktgruppen besteht derzeit keine Pflicht, das kann sich aber ändern, sobald weitere Produktgruppen (z. B. Textilien) konkret reguliert werden. 

Ersetzt der digitale Produktpass andere Informationspflichten wie die der GPSR?

Nein, aktuell ist nicht vorgesehen, dass der digitale Produktpass bestehende Informationspflichten wie die der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) automatisch ersetzt. Beide Pflichtenkreise bestehen unabhängig voneinander, auch wenn sich inhaltliche Überschneidungen ergeben können. 

Wer trägt die Kosten für die Sicherungskopie des Produktpasses?

Die Pflicht zur Sicherungskopie über einen unabhängigen Drittdienstleister trifft den Hersteller, nicht den Händler. Als Wirtschaftsakteur, der DPP-pflichtige Produkte in Verkehr bringt, muss der Hersteller auch für die laufende Verfügbarkeit über die voraussichtliche Lebensdauer des Produkts sorgen. 

Drohen mir Bußgelder, wenn ich die DPP-Pflichten nicht einhalte?

Einen allgemeinen Bußgeldtatbestand für Verstöße gegen die DPP-Pflichten gibt es im deutschen Ökodesign-Gesetz aktuell nicht. Möglich sind aber andere Konsequenzen: Das betroffene Produkt darf unter Umständen nicht in Verkehr gebracht werden, es können Schadensersatzansprüche entstehen, und auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind nicht ausgeschlossen, wenn vorgeschriebene DPP-Informationen im Online-Angebot fehlen. 

Ab wann muss ich als Händler konkret aktiv werden?

Für die meisten Online-Händler besteht aktuell noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Verkaufst du allerdings Batterien oder andere Produkte, die bereits zu den ersten regulierten Gruppen zählen, solltest du frühzeitig mit deinen Lieferanten klären, wer den Produktpass erstellt, wie du die nötigen Daten erhältst und wie du sie in deinem Online-Angebot zugänglich machst. 
×

 

Das könnte dich auch interessieren:

  1. BattG » Regelungen bei Verkauf und Entsorgung von Batterien
  2. Textilkennzeichnungsgesetz » Was Online-Händler wissen müssen
  3. Elektrogesetz für Händler: Deine Pflichten und Tipps für die Umsetzung
  4. Gesetzesänderungen 2025 – Was sich im E-Commerce ändert
  5. Bürokratie im E-Commerce » Die 6 größten Hürden

Wie gefällt dir dieser Ratgeber?

0 Bewertungen 0,0/5
Kommentare
Lass uns gern einen Kommentar da
hb-iconset-hb-logo
Alles für Online-Händler

Du willst im E-Commerce Erfolge feiern? Mit unseren Lösungen unterstützen wir dich als Online-Händler bei den täglichen Herausforderungen des E-Commerce.

E-Commerce-Lösungen entdecken
hb-iconset-rechtsberatung
Rechtsberatung vom Profi

Du hast rechtliche Fragen? Wir beantworten sie. Unsere auf E-Commerce-Recht spezialisierten Anwälte stehen dir bei rechtlichen Fragen gern zur Seite.

Zur Rechtsberatung
hb-iconset-instagram
Schau mal auf Instagram vorbei

Auf Instagram findest du hilfreiche Tipps, aktuelle Themen und praxisnahe Einblicke rund um erfolgreichen und rechtssicheren Online-Handel.

Instagram entdecken