Der digitale Produktpass – Kurz & Kompakt
Der digitale Produktpass (DPP) soll die Transparenz und Nachhaltigkeit von Produkten verbessern, indem er wichtige Informationen zu Herkunft, Zusammensetzung, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit bereitstellt. Ab 2027 wird er schrittweise in der EU eingeführt und betrifft zunächst Batterien, Textilien und Elektrogeräte. Händler und Hersteller müssen sich auf neue Dokumentationspflichten einstellen, profitieren aber langfristig von mehr Effizienz und Kreislaufwirtschaft. Der DPP ist ein zentraler Bestandteil der neuen nachhaltigen Wirtschaft und wird eine essenzielle Rolle in der Lieferkette und Produktverantwortung spielen.
- Transparenz & Nachhaltigkeit: DPP liefert Infos zu Herkunft, Zusammensetzung, Reparierbarkeit & Recyclingfähigkeit.
- Einführung ab 2027: Schrittweise Umsetzung in der EU, zunächst für Batterien, Textilien & Elektrogeräte.
- Pflichten für Händler & Hersteller: Erhöhte Dokumentationsanforderungen, aber langfristige Effizienzgewinne.
- Förderung der Kreislaufwirtschaft: Bessere Ressourcennutzung & weniger Abfall.
- Zentrale Rolle in der Lieferkette: Nachhaltige Wirtschaft & Produktverantwortung im Fokus.
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Was ist der digitale Produktpass (DPP)?
Der digitale Produktpass ist ein digitales System, das für bestimmte Produktgruppen verpflichtende Informationen zu Materialzusammensetzung, Herkunft, Nachhaltigkeit, Recyclingfähigkeit und mehr enthält. Er wird über QR-Codes oder Chips abrufbar sein und eine zentrale Rolle in der Kreislaufwirtschaft spielen.
Der digitale Produktpass in der EU soll als verlässliches digitales Dokument dienen, das alle wichtigen Angaben zu einem Produkt in einer standardisierten Form enthält. Unternehmen müssen also umfassende Produktinformationen digital verwalten und sie für Verbraucher, Regulierungsbehörden und Recyclingunternehmen zugänglich machen.
Entstehung des digitalen Produktpasses
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2020Die EU kündigt im Rahmen des "Green Deals" erste Überlegungen für den DPP an.
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2022Die EU-Kommission legt den Vorschlag für den digitalen Produktpass vor.
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2023Die Verordnung über nachhaltige Produkte wird veröffentlicht, die den DPP konkretisiert.
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2024Erste gesetzliche Grundlagen werden verabschiedet.
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2025 - 2026Herstellende Unternehmen beginnen mit der Anpassung an die neuen Anforderungen.
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2027Voraussichtlicher Beginn der verpflichtenden Einführung für erste Produktgruppen.
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2030Der DPP könnte für viele weitere Produktkategorien verpflichtend werden.
Ziel und Sinn des DPP
- Förderung der Kreislaufwirtschaft: Produkte sollen nachhaltiger produziert, länger genutzt und besser recycelt werden.
- Transparenz für Verbraucher: Kunden erhalten detaillierte Informationen über die Umweltverträglichkeit eines Produkts.
- Effizienzsteigerung für Unternehmen: Einheitliche Standards erleichtern Produktion, Rückverfolgbarkeit und Recycling.
- Reduzierung von Greenwashing: Unternehmen müssen nachweisbare, verlässliche Daten über ihre Produkte bereitstellen.
- Erhöhung der Verbraucherrechte: Käufer können sich besser über Nachhaltigkeitsstandards informieren und umweltfreundlichere Kaufentscheidungen treffen.
Wann tritt der digitale Produktpass in Kraft?
Die Einführung des digitalen Produktpasses erfolgt schrittweise ab 2027. Für einzelne Branchen wie Batterien, Textilien und Elektronikprodukte wird er zuerst verpflichtend. Die vollständige Umsetzung in weiteren Sektoren wird bis 2030 angestrebt. Unternehmen müssen sich frühzeitig mit der gesetzlichen Verpflichtung zur digitalen Produktkennzeichnung auseinandersetzen, um rechtzeitig alle Anforderungen zu erfüllen.
Batteriepass ab 2027
Ab dem 18.02.2027 wird der digitale Produktpass für bestimmte Batterien verpflichtend: LV-Batterien (z. B. Antriebsbatterien für E-Bikes und E-Scooter), Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh sowie Elektrofahrzeugbatterien. Ab diesem Datum müssen zudem grundsätzlich alle Batterien mit einem QR-Code gekennzeichnet sein, der bei passpflichtigen Batterien zum jeweiligen Batteriepass führt. Alle Details dazu findest du in unserem separaten Ratgeber zum digitalen Batteriepass.
EU-Register und erste feste Termine
Der digitale Produktpass ist inzwischen keine reine Zukunftsvision mehr:
- EU-Register bereits in Betrieb: Seit dem 20.07.2026 läuft das zentrale DPP-Register der EU-Kommission, inklusive einer Testumgebung für Unternehmen. Wichtig: Der Start des Registers allein löst noch keine allgemeine Pflicht aus – entscheidend bleiben die produktspezifischen Regelungen für die jeweilige Produktgruppe.
- Technische Normen veröffentlicht: Mit einem Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 14.07.2026 liegen inzwischen sechs harmonisierte Normen zur technischen Umsetzung des digitalen Produktpasses vor (u. a. zu Datenträgern, Datenspeicherung und -austausch).
Für die meisten Online-Händler besteht aktuell noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Betroffen sind zunächst nur Händler, die Batterien oder andere früh regulierte Produktgruppen verkaufen.
Mit welchen Verordnungen/Gesetzen hängt der DPP zusammen?
Der digitale Produktpass ist Teil mehrerer EU-Gesetzgebungen:
- Ökodesign-Verordnung: Legt die nachhaltigen Anforderungen an Produkte fest.
- Batterieverordnung (2023): Verlangt einen DPP für Batterien ab 2027.
- EU-Strategie für nachhaltige Textilien: Plant eine Einführung für Textilien ab 2030.
- Europäisches Kreislaufwirtschaftspaket: Fördert nachhaltige Produktion und Wiederverwertung.
- Verbot der Vernichtung von Neuwaren: Produkte müssen weiterverwendet oder recycelt werden.
- Detergenzien-Verordnung (EU) 2026/405: Schreibt ab dem 23.09.2029 einen digitalen Produktpass für Detergenzien und bestimmte Tenside vor.
- Neue Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509: Sieht ebenfalls einen digitalen Produktpass vor, gilt im Wesentlichen ab dem 01.08.2030.
- Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110: Enthält für Bauprodukte ein eigenes digitales Produktpasssystem, dessen konkreter Geltungsbeginn noch von einem delegierten Rechtsakt abhängt.
Auswirkungen auf (Online-)Händler
Die Einführung des digitalen Produktpasses wird für Händler weitreichende Konsequenzen haben. Sie müssen künftig mehr Produktinformationen bereitstellen und sicherstellen, dass alle relevanten Daten über den DPP abrufbar sind. Dies erfordert technische Anpassungen an Shopsystemen und eine engere Zusammenarbeit mit Lieferanten. Langfristig profitieren Unternehmen jedoch von einer steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und neuen Geschäftschancen durch verbesserte Transparenz. Unternehmen, die früh auf nachhaltige Produkte setzen, können sich zudem Wettbewerbsvorteile sichern.
- Erhöhte Dokumentationspflichten: Händler müssen mehr Produktinformationen bereitstellen.
- Verpflichtung zur Transparenz: Alle relevanten Daten müssen über den DPP abrufbar sein.
- Anpassungen in den Shopsystemen: Onlinehändler müssen sicherstellen, dass der DPP korrekt integriert ist.
- Neue Geschäftschancen: Unternehmen, die früh nachhaltige Produkte anbieten, können sich Wettbewerbsvorteile sichern.
- Steigende Nachfrage nach nachhaltigen Produkten: Verbraucher achten immer mehr auf Transparenz und ökologische Nachhaltigkeit.
Wer muss was tun? Pflichten im Überblick
| Rolle | Pflichten |
|---|---|
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Hersteller |
Muss den digitalen Produktpass sowie eine Sicherungskopie bereitstellen (über einen unabhängigen Drittdienstleister) |
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Importeur |
Muss vor dem Inverkehrbringen prüfen, ob Produktpass und Sicherungskopie vorhanden sind |
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Händler
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Muss prüfen, ob der Produktpass vorhanden ist, und ihn Kunden – auch im Online-Angebot – leicht zugänglich machen
|
Wichtig für Online-Händler
Du musst den Produktpass in aller Regel nicht selbst erstellen, sofern du nicht zugleich als Hersteller giltst (siehe vorheriger Abschnitt). Forderst du die nötigen Daten beim Hersteller an, muss er sie dir kostenlos und spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen zur Verfügung stellen.
Wann gilt ein Händler selbst als Hersteller?
Bevor du deine Pflichten prüfst, solltest du klären, ob du überhaupt „nur" Händler bist. Unter bestimmten Voraussetzungen giltst du selbst als Hersteller und musst dann die weitergehenden Herstellerpflichten erfüllen – etwa wenn du:
- ein DPP-pflichtiges Produkt unter deiner eigenen Marke in Verkehr bringst, oder
- ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt so veränderst, dass sich seine Konformität mit den geltenden Anforderungen ändert.
Verkaufst du also Eigenmarkenprodukte, solltest du das für jedes betroffene Produkt einzeln klären – davon hängt ab, ob dich nur die (leichteren) Händlerpflichten oder zusätzlich die Herstellerpflichten treffen.
Herausforderungen für Händler und Hersteller
Die Umsetzung des DPP bringt einige Herausforderungen mit sich. Technische Anpassungen an IT-Systemen und ERP-Software sind erforderlich, um die geforderten Daten effizient zu verwalten. Viele Unternehmen müssen erstmals detaillierte Informationen über ihre Produkte bereitstellen, was zusätzlichen Aufwand und Kosten verursacht.
Zudem sind noch nicht alle rechtlichen Details finalisiert, was zu Unsicherheiten führen kann. Auch die Umstellung der Lieferketten stellt eine Herausforderung dar, da Lieferanten ebenfalls DPP-konforme Daten liefern müssen. Dennoch bietet die frühzeitige Anpassung an die neuen Anforderungen die Chance, langfristig effizienter und wettbewerbsfähiger zu agieren.
- Technische Umsetzung: Anpassung der IT-Systeme und ERP-Software.
- Datenerhebung: Viele Unternehmen müssen erstmals detaillierte Daten bereitstellen.
- Kosten: Einführung und Pflege des DPP verursachen Mehraufwand.
- Rechtliche Unsicherheiten: Noch sind nicht alle Detailregelungen finalisiert.
- Umstellung der Lieferketten: Lieferanten müssen ebenfalls DPP-konforme Daten liefern.
Was droht bei Verstößen?
Verstöße gegen Vorgaben zum digitalen Produktpass können unterschiedliche Folgen haben. Einen allgemeinen Bußgeldtatbestand dafür gibt es im deutschen Ökodesign-Gesetz aktuell nicht.
Möglich sind aber andere Konsequenzen:
- Verkehrsfähigkeit: Fehlt der vorgeschriebene Produktpass, darf das Produkt unter Umständen nicht in Verkehr gebracht bzw. bereitgestellt werden. Marktüberwachungsbehörden können zudem Korrekturmaßnahmen verlangen.
- Schadensersatz: Bei Nichtkonformität mit den Ökodesign-Anforderungen haften insbesondere Hersteller für dadurch entstandene Verbraucherschäden.
- Abmahnungen und Verbandsklagen: Müssen DPP-Informationen bereits vor Vertragsschluss im Online-Angebot zugänglich sein, kommt eine Einordnung als wesentliche Information nach dem UWG in Betracht – ein wettbewerbsrechtliches Abmahnrisiko lässt sich daher nicht ausschließen.
Gibt es bereits Beispiele für einen DPP?
Ja, erste Pilotprojekte laufen bereits. Ein Beispiel ist der digitale Batteriepass, der für industrielle und Fahrzeugbatterien entwickelt wird. Hersteller wie Volkswagen und BASF testen bereits DPP-Konzepte in der Praxis. Auch in der Modeindustrie wird der digitale Produktpass getestet, um eine bessere Nachverfolgbarkeit von Textilien zu gewährleisten.
Fazit zum digitalen Produktpass

FAQ zum digitalen Produktpass
Muss ich als Online-Händler den digitalen Produktpass selbst erstellen?
Muss ich mich jetzt schon im EU-Register registrieren?
Muss ich als kleiner Händler oder Hersteller von Einzelstücken auch einen Produktpass erstellen?
Ersetzt der digitale Produktpass andere Informationspflichten wie die der GPSR?
Wer trägt die Kosten für die Sicherungskopie des Produktpasses?
Drohen mir Bußgelder, wenn ich die DPP-Pflichten nicht einhalte?
Ab wann muss ich als Händler konkret aktiv werden?
Geschrieben von
Volljuristin Yvonne Bachmann
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