TikTok-Impressum erstellen » Rechtssicher und aktuell

Dein TikTok-Profil ist Teil deines geschäftlichen Auftritts, deshalb sollte es rechtlich abgesichert werden. Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum kann schnell zu Abmahnungen, Bußgeldern oder Vertrauensverlust führen.

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Warum ist ein Impressum auf TikTok wichtig?

Laut § 5 DDG (ehem. TMG) und § 18 MStV muss bei geschäftlicher oder journalistisch-redaktioneller Nutzung ein Impressum bereitgestellt werden. Geschäftliche Nutzung liegt auch vor bei Werbung, Affiliate-Beiträgen, Produktpromotion oder journalistischen Inhalten, unabhängig von Einnahmen.

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Achtung

Ohne Impressum drohen Abmahnungen und Bußgelder bis zu 50.000 €.

Wer braucht ein Impressum auf TikTok?

Jeder, der TikTok geschäftlich nutzt, braucht ein Impressum auf TikTok. Zum Beispiel für:  

Da gibt es keine Ausnahmen.

Nutzt du TikTok jedoch privat (beispielsweise teilst du lustige Clips ohne kommerziellen Zweck), gilt die Impressumspflicht nicht.

Was muss ins Impressum?

Laut DDG & MStV sind folgende Informationen Pflichtangaben:

  1. Name (natürliche Person oder vollständiger Firmenname)
  2. Ladungsfähige Adresse (kein Postfach oder c/o)
  3. Kontakt: z. B. E-Mail oder Telefon
  4. Rechtsform, ggf. Registergericht, Handelsregisternummer, USt-ID (falls vorhanden) 
  5. Verantwortlicher bei journalistisch-redaktionellen Inhalten
  6. Erweitertes Impressum, wenn: ≥ 5 Videos, ≥ 500 Follower oder ≥ 500.000 Aufrufe – Pflichtangabe der zuständigen Aufsichtsbehörde
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Plattformspezifische Einbindung auf TikTok

Dein Impressum muss inhaltlich keine TikTok-spezifischen Angaben enthalten. Alle Pflichtdaten (Name, Adresse, E-Mail, Firmeninfos, ggf. Verantwortlicher und erweiterte Angaben) bleiben gleich wie auf deiner Website.

So bindest du das Impressum technisch korrekt ein:

Nutze das Biografie-Feld, um einen kopierbaren Link zu platzieren, z. B.:

Impressum: www.meine‑seite.de/impressum

Sobald dein TikTok-Profil 1.000 Follower erreicht und du ein Business-Konto eingerichtet hast, wird das „Website"-Feld in deinem Profil freigeschaltet. Dort kannst du einen klickbaren Link zu deinem Impressum eintragen. Das ist besonders wichtig, weil so die gesetzlich geforderte Zwei-Klick-Erreichbarkeit des Impressums gewährleistet wird. Das ist eine zentrale Anforderung nach § 5 DDG (ehemals TMG).

Eindeutige Kennzeichnung

Der Link muss deutlich als „Impressum" gekennzeichnet sein. Allgemeine Begriffe wie „Info" oder „Rechtliches" sind nicht eindeutig genug und bergen ein erhöhtes Abmahnrisiko.


Zwei-Klick-Regel

Wichtig: Nutzer müssen von deinem Profil zur Impressumsseite mit maximal zwei Klicks gelangen können (Profil → Bio/Website → Impressum). Das entspricht den gesetzlichen Anforderungen nach § 5 DDG (früher § 5 TMG).

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Warum das so wichtig ist

Die Zwei-Klick-Erreichbarkeit ist rechtsverbindlich. Wer diese verletzt, riskiert rechtliche Schritte wie Abmahnungen. Zudem schützt eine klare Benennung des Links als „Impressum" vor Missverständnissen und juristischen Risiken. Die technische Umsetzung unterscheidet sich je nach Follower-Zahl, daher ist das Vorgehen zielgerichtet anzupassen.

TikTok-Impressum erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

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Damit dein TikTok-Shop alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, brauchst du nicht nur ein Impressum, sondern auch

  1. rechtssichere AGB
  2. eine Datenschutzerklärung
  3. eine Widerrufsbelehrung

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FAQ TikTok Impressum

wissenswertes

Brauche ich ein Impressum, auch bei gelegentlicher Werbung?

Die Antwort ist: ja. Sobald du auf TikTok Inhalte veröffentlichst, die geschäftlichen Zwecken dienen, wie Produktwerbung, Affiliate-Marketing, gesponserte Kooperationen oder Rabattcodes, hast du ein geschäftliches Angebot im Sinne des Gesetzes. Selbst eine einmalige Aktion reicht aus, um die Impressumspflicht gemäß § 5 DDG auszulösen. Dies gilt unabhängig davon, wie oft du solche Inhalte teilst - auch für Mikro-Influencer & Co.

Reicht ein Link in der Videobeschreibung?

Nein, das ist keine Lösung. Ein Link in einer einzelnen Videobeschreibung ist nicht dauerhaft sichtbar und somit nicht immer erreichbar. Gemäß § 5 DDG muss das Impressum ständig, leicht erkennbar und mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Deshalb musst du es im Profil-Bio-Link oder im Website-Feld (ab 1.000 Followern mit Business-Konto) einbinden.

Ist eine c/o-Adresse oder ein Postfach erlaubt?

Nur unter bestimmten Bedingungen: Die Impressumspflicht verlangt eine ladungsfähige Adresse. Das ist eine Adresse, bei der du persönlich rechtlich kontaktiert werden kannst. Ein Postfach oder eine einfache c/o-Adresse reichen in der Regel nicht aus, weil Behörden dich dort nicht direkt erreichen können. Die Nutzung solcher Adressen birgt Rechtsrisiken und kann abgemahnt werden.

Erlaubte Adressangaben im Impressum

  1. Eine c/o-Adresse ist erlaubt, wenn bei dieser Adresse eine Empfangsvollmacht besteht, z. B. durch eine Anwaltskanzlei oder einen bevollmächtigten Vertreter, der tatsächlich erreichbar ist.
  2. Virtuelle Geschäftsadresse mit Zustellungsvollmacht (z. B. Postflex). Postflex stellt eine ladungsfähige Adresse, bei der sie als Zustellungsvertreter (§ 171 ZPO) fungieren. Postflex nimmt amtliche Post an und leitet diese zuverlässig weiter, damit ist die Anschrift gesetzlich konform.
  3. Nutzung von Co-Working-Spaces oder Büroräumen, bei denen du nachweislich regelmäßig anwesend bist, gilt als ladungsfähig. 

Unzulässige Adressangaben im Impressum

  1. Postfachadressen jeglicher Art: Der BGH hat eindeutig entschieden, dass sie keine ladungsfähige Adresse darstellen, da du dort nicht persönlich angetroffen werden kannst. 
  2. Virtuelle Geschäftsadresse ohne Empfangsvollmacht, wie bei vielen reinen Briefkastenanbietern: Auch das ist nicht ausreichend, wenn du nicht selbst oder durch bevollmächtigte Person erreichbar bist

Welche Folgen drohen bei fehlendem oder fehlerhaftem Impressum?

  1. Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten)
  2. Imageverlust durch öffentliche Warnungen oder gerichtliche Verfahren

Die Impressumspflicht gilt als Teil des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrechts und Verstöße werden zunehmend streng geahndet.

Wann ist ein erweitertes Impressum nötig?

Ein erweitertes Impressum mit namentlich genanntem Verantwortlichen nach § 18 MStV ist erforderlich, wenn du journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlichst und einer der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  1. Du hast mehr als 500 Follower,
  2. oder verzeichnest über 500.000 Aufrufe,
  3. oder veröffentlichst mindestens 5 Beiträge pro Monat regelmäßig.

Beispiel: Wenn du regelmäßig News, Kommentare oder Bewertungen postest, kann diese Regelung greifen.

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer.