Rechtssicheres Impressum für deine Website
Als Online-Händler, der Waren auf der eigenen Website anbietet, brauchst du für deinen Internetauftritt ein Impressum, das sämtliche rechtliche Vorgaben erfüllt. Insbesondere musst du Informationen über den Betreiber der Website veröffentlichen.
Erfüllst du diese gesetzlichen Vorgaben gar nicht oder nur unzureichend, dürfen beispielsweise Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände dich abmahnen. Dadurch können dir hohe Kosten entstehen. Solchen Streitigkeiten und Problemen kannst du vorbeugen, indem du das Impressum für deine Website von einem Anwalt erstellen lässt.
Als Mitglied im Händlerbund erhältst du bereits ab 9,90 Euro* pro Monat u.a. folgende Leistungen:
- Individuell erstelltes Impressums für deine Website
- Weitere Rechtstexte von spezialisierten Anwälten wie Datenschutzerklärung oder AGB im Paket enthalten
- Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
Wieso ist ein Impressum notwendig?
Ein Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben, denn es:
- informiert darüber, wer rechtlich für die Inhalte einer Website verantwortlich ist
- stellt sicher, dass Nutzer wissen, mit wem sie es zutun haben
- bietet die Möglichkeit, den Betreiber bei Bedarf zu kontaktieren oder rechtlich zur Verantwortung zu ziehen
Die Impressumspflicht für Websites ist in Deutschland gesetzlich in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) sowie bei redaktionellen Inhalten in § 18 des Medienstaatsvertrags (MStV) geregelt. Betroffen davon sind die meisten geschäftsmäßigen oder redaktionellen Webseiten. Verstöße können zu teuren Abmahnungen des Impressums oder Bußgeldern führen, was du mit einem rechtssicheren Impressum vom Händlerbund verhindern kannst.
Wer unterliegt der Impressumspflicht?
"Alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste" sind gesetzlich verpflichtet, ein Impressum auszuweisen, so z.B.:
- reine Präsentations- und Unternehmensseiten
- Online-Shops mit unmittelbarer Bestellmöglichkeit
- Online-Shops die auf Verkaufsplattformen handeln
- Vereine
- Unternehmensprofile in sozialen Netzwerken wie Facebook
- Blog- und Forenbetreiber
Fehler beim Impressum einer Website, die zur Abmahnung führen können
Vorteile der Händlerbund-Mitgliedschaft:
- Immer aktuell gültiges Impressum für deine Website
- Auch für deinen Social-Media Auftritt
- Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
- Weitere Rechtstexte wie z.B. AGB und Datenschutzerklärung inklusive

Was muss ein Online-Shop Impressum beinhalten?
Die Pflichtangaben des Impressums ergeben sich in erster Linie aus dem DDG: In deinem Impressum musst du gem. § 5 DDG zunächst deinen Namen und deine Anschrift nennen. Außerdem benötigst du eine E-Mail-Adresse im Impressum, damit mit dir schnell Kontakt aufgenommen werden kann.
Wenn du die Website für dein Unternehmen betreibst, kommen weitere Angaben dazu:
- Name des Unternehmens und dessen Rechtsform
- Angaben zum Kapital
- Register, in dem das Unternehmen eingetragen ist
- Registernummer
- Zuständige Aufsichtsbehörde
- Angaben zur Liquidation oder Auflösung
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer
insofern du Auskunft dazu treffen kannst, da z. B. nicht jeder Beruf eine Zulassung benötigt.
Veröffentlichst du auf deinen gewerblich genutzten Plattformen außerdem selbst erstellte Videos oder solche, die der Eigenwerbung dienen, kannst du als Anbieter audiovisueller Mediendienste angesehen werden. Damit unterliegst du auch der erweiterten Impressumspflicht nach § 5 DDG. Neben den übrigen Impressumsangaben ist dabei außerdem zu nennen:
- das Sitzland (soweit nicht ohnehin
- schon im Impressum angegeben)
die zuständige Aufsichtsbehörde
Besondere Vorschriften für Online-Shops
Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) verpflichtet Online-Händler in Artikel 246a § 1 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB zur Nennung einer Telefonnummer. Diese Regelung richtet sich speziell an Anbieter, die außerhalb von Geschäftsräumen Verträge mit Verbrauchern schließen, also typischerweise Online-Händler. Das soll Verbrauchern ermöglichen, schnell und einfach direkten Kontakt zum Anbieter aufnehmen zu können.
Betreibst du einen Blog mit redaktionellen Inhalten?
Wenn dein Blog journalistisch-redaktionelle Inhalte enthält, musst du im Impressum eine natürliche Person inklusive Name und Anschrift als verantwortlichen Ansprechpartner nennen. Das ist nach § 18 Absatz 3 Medienstaatsvertrag vorgeschrieben.
Weitere Leistungen des Händlerbundes
Website-Betreiber müssen über gesetzte Cookies umfassend informieren und eine Einwilligung über die Verarbeitung personenbezogener Daten von ihren Website-Besuchern einholen. In jedem unserer Mitgliedschaftspakete ist unser Cookie-Consent-Manager als zusätzliche Leistung mit einem Freikontingent an Seitenaufrufen enthalten.
Wissenswertes zum Thema Impressum für eine Website
Was ist ein Impressum für Online-Shops?
Das Impressum eines Internetauftritts befindet sich auf einer Unterseite deiner Website. Dort finden deine Kunden und sonstigen Besucher deinen Namen, deine Anschrift und weitere gesetzlich festgelegte Informationen über dich und dein Unternehmen. Die Impressumspflicht bezieht sich jedoch nicht nur auf Internetseiten, sondern auch auf viele weitere Medien. Sie ist schon mehrere hundert Jahre alt und galt deshalb ursprünglich nur für Druckerzeugnisse. Der Sinn des Impressums hat sich jedoch über die Jahrhunderte und durch die Erweiterung des Anwendungsbereich nicht verändert: Der Verantwortliche soll sich zu erkennen geben.
Was ist der Unterschied zwischen einer Webseite und einer Homepage?
Bevor wir auf die Details des Themas Impressum für Online-Shops eingehen, klären wir kurz die Grundbegriffe:
- Die Website ist der gesamte Internetauftritt.
- Die Webseite meint gemeinhin eine bestimmte Seite deines Internetauftritts.
- Als Homepage wird dagegen normalerweise nur die Startseite deines Internetauftritts bezeichnet.
Kann man eine Website ohne Impressum betreiben?
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) regelt, ob eine Website ein Impressum benötigt. Nach § 5 DDG braucht jeder geschäftsmäßige Internetauftritt ein Impressum. Das heißt, dass Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen ein Impressum brauchen. Ausgenommen sind lediglich Privatpersonen, die ihre Homepage ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke nutzen. Somit bist du als Online-Händler in aller Regel zur Bereitstellung eines Online-Shop Impressums verpflichtet.
Ich verkaufe auf meiner Homepage nichts. Brauche ich trotzdem ein Impressum?
Die Rechtsprechung legt den Begriff "geschäftsmäßig" sehr weit aus. Schon Affiliate-Links und Werbebanner genügen für die Impressumspflicht. Das gilt sogar dann, wenn dadurch gar kein Geld eingenommen wird. Sollte dein Internetauftritt deinen Online-Handel in irgendeiner Weise unterstützen oder fördern, ist er ebenfalls geschäftsmäßig und bedarf eines Impressums.
Wie muss das Impressum eines Internetauftritts gestaltet sein?
§ 5 DDG bestimmt, dass dein Impressum "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein muss.
Leicht erkennbar ist dein Impressum regelmäßig, wenn du es als solches bezeichnest und der Inhalt gut erkennbar ist. Du darfst grundsätzlich auch Synonyme als Überschrift verwenden und die Webseite kreativ gestalten. Damit solltest du jedoch sehr vorsichtig sein, um Streitigkeiten vorzubeugen.
Unmittelbar erreichbar ist das Impressum, wenn es mit einem oder maximal zwei Klicks aufgerufen werden kann. Dies erreichst du, indem am Fuß jeder einzelnen Webseite ein Link zum Impressum steht.
Wo muss das Impressum im Online-Shop platziert sein?
Das Impressum muss im Online-Shop so eingebunden werden, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht, also leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und insbesondere ständig verfügbar ist, unabhängig von Uhrzeit oder genutztem Gerät. Wie du das letztlich umsetzt und wo du das Impressum konkret platzierst, ist dir überlassen. Die beste Praxis ist ein gut sichtbarer Link im Footer, der auf allen Unterseiten deines Shops vorhanden ist.
Was droht bei fehlenden oder fehlerhaften Impressum?
Machst du falsche oder unvollständige Angaben in deinem Online-Shop Impressum, kannst du kostenpflichtig von Konkurrenten, Anwälten oder der Verbraucherzentrale abgemahnt werden.
Wie regelmäßig sollte das Impressum für meine Website überprüft werden?
Das Impressum deiner Website sollte regelmäßig überprüft werden, insbesondere aber dann, wenn sich für dein Unternehmen oder deine Webseite rechtliche, organisatorische oder inhaltliche Änderungen ergeben, zum Beispiel beim Wechsel der Rechtsform, dem Geschäftsführer oder bei der Änderung der Firmenadresse. Über Gesetzesänderungen musst du dir mit Rechtstexten vom Händlerbund keine Gedanken machen, denn durch den inkludierten Update-Service halten wir dein Impressum immer auf dem Stand der aktuellen Rechtslage.
Welche Angaben gehören ins Impressum?
Die Pflichtangaben des Online-Shop Impressums ergeben sich in erster Linie aus dem DDG. Es existieren daneben spezielle Vorschriften, die nicht alle Website-Betreiber, sondern beispielsweise nur solche betreffen, die Fernabsatzverträge abschließen.
Vorgaben des DDG
In deinem Impressum musst du gem. § 5 DDG zunächst deinen Namen und deine Anschrift nennen. Außerdem benötigst du eine E-Mail-Adresse im Impressum, damit mit dir schnell Kontakt aufgenommen werden kann. Wenn du die Website für dein Unternehmen betreibst, kommen weitere Angaben dazu:
- Name des Unternehmens und dessen Rechtsform
- Angaben zum Kapital
- Register, in dem das Unternehmen eingetragen ist
- Registernummer
- Zuständige Aufsichtsbehörde
- Angaben zur Liquidation oder Auflösung
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer
Solltest du bestimmte Angaben nicht machen können, weil dein Beruf beispielsweise keiner Zulassung bedarf oder weil du eine bestimmte Nummer weder brauchst noch hast, bist du selbstverständlich von der Pflicht zur Nennung der jeweiligen Information befreit.
Weitere Pflichtangaben mit der erweiterten Impressumspflicht
Wer eine gewerbliche Internetpräsenz, zum Beispiel einen Online-Shop oder Social-Media-Account, betreibt und dort eigenhändig erstellte Videos oder solche, die der Eigenwerbung dienen, veröffentlicht, kann als Anbieter audiovisueller Mediendienste angesehen werden. Erfasst werden neben klassischen bewegten Bildern wie Videos, Reels, Shorts unter anderem Web-TV, Videoinhalte in Form einer Mediathek oder Videothek oder Live-Streams. Damit unterliegt er auch der erweiterten Impressumspflicht nach § 5 DDG.
Neben den übrigen Impressumsangaben ist dabei außerdem zu nennen:
- das Sitzland (soweit nicht ohnehin schon im Impressum angegeben)
- die zuständige Aufsichtsbehörde
Nicht berücksichtigt werden Angebote mit:
- weniger als fünf veröffentlichten Videos pro Kanal,
- weniger als 500 Abonnenten pro Kanal oder
- weniger als 500.000 Abrufen pro Kanal
Vorgaben anderer Gesetze
Das DDG ist die Grundlage für jedes Impressum. Je nach Unternehmen und Internetauftritt können die Vorgaben durch weitere Vorschriften ergänzt werden. Für Online-Händler relevant, ist der Artikel 246a, § 1 Absatz 1 Nr. 2 EGBGB. Daraus ergibt sich für Online-Händler die Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer. Eine Fax-Nummer muss nicht zwingend angegeben werden.
Insbesondere wenn du einen Blog betreibst, auf dem es nicht nur um deine eigenen Produkte geht, kannst du darüber hinaus von § 18 Absatz 3 Medienstaatsvertrag betroffen sein. Danach muss eine natürliche Person als verantwortlich bezeichnet werden und mit Name und Anschrift im Impressum genannt werden, wenn auf der Website journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden. Der Impressum-Generator im Mitgliederbereich hilft dir Schritt-für-Schritt bei der Erstellung.
Der Disclaimer
Zahlreiche Betreiber von Internetseiten ergänzen das Impressum durch einen Disclaimer oder Haftungsausschluss. Dadurch soll die Haftung für fremde Inhalte vermieden werden. Du bist nicht zu Verwendung eines Disclaimers verpflichtet. Ob dies für deine Homepage sinnvoll ist, hängt von individuellen Faktoren ab.
Fünf Fakten zum Impressum für deine Homepage
- Nutze keine Impressums-Muster! Die sind abmahngefährdet.
- Stelle sicher, dass das Impressum auf deiner Homepage unmittelbar erreichbar, leicht erkennbar (max. innerhalb von 2 Klicks) und ständig verfügbar ist!
- Wenn du Betreiber einer geschäftsmäßig geführten Onlinepräsenz bist, dann bist du verpflichtet, ein Impressum auszuweisen!
- Das Impressum auf deiner Homepage sollte u.a. folgende Angaben beinhalten: Betreiber der Homepage mit Anschrift und elektronischen Kontaktdaten, vertretungsberechtigte Person!
- Redaktionelle Inhalte: Wenn du in deinem Impressum auf deiner Homepage keinen Verantwortlichen für den Inhalt nennst, kannst du abgemahnt werden!
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.