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Rechtssicheres Impressum
für Ihre Website

Als Online-Händler, der Waren auf der eigenen Website anbietet, brauchen Sie für Ihren Internetauftritt ein Impressum, das sämtliche rechtliche Vorgaben erfüllt. Insbesondere müssen Sie Informationen über den Betreiber der Website veröffentlichen. Erfüllen Sie diese gesetzlichen Vorgaben gar nicht oder nur unzureichend, dürfen beispielsweise Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände Sie abmahnen. Dadurch können Ihnen hohe Kosten entstehen. Solchen Streitigkeiten und Problemen können Sie vorbeugen, indem Sie das Impressum für Ihre Website von einem Anwalt erstellen lassen. Als Mitglied im Händlerbund erhalten Sie bereits ab 8,90 € pro Monat* u.a. folgende Leistungen:

  • Individuell erstelltes Impressums für Ihre Website
  • Weitere Rechtstexte von spezialisierten Anwälten wie Datenschutzerklärung oder AGB im Paket enthalten
  • Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme

Fehler beim Impressum einer Website, die zur Abmahnung führen können

Unvollständige Angabe im Impressum:

Das Impressum muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten. Fehlt z.B. nur eine der Pflichtangaben aus § 5 TMG, kann es abgemahnt werden.

Impressum nicht aktuell gehalten:

Rechtliche Änderungen oder Neuerungen können ebenfalls Auswirkungen auf das Impressum haben. Sind Ihnen diese nicht bekannt und passen Sie Ihre Anbieterkennzeichnung nicht entsprechend an, kann das Grund für eine Abmahnung sein.

Fehlende Angabe des inhaltlichen Verantwortlichen:

Halten Sie auf Ihrer Homepage journalistisch-redaktionelle Inhalte vor und nennen nicht den dafür Verantwortlichen, kann aufgrund der damit einhergehenden Verletzung der Informationspflicht nach § 55 Abs. 2 RStV abgemahnt werden. Der inhaltliche Verantwortliche muss nicht zwingend der Betreiber der Website sein.

Unsere Mitgliedschaftspakete

Wählen Sie die passende Mitgliedschaft für Ihr Business und lassen Sie Ihre Website rechtlich absichern. Auf IT-Recht spezialisierte Anwälte erstellen das Impressum für Ihre Homepage. Zudem können Sie sich Ihre AGB erstellen lassen oder auch weitere Rechtstexte, wie Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung. Der Händlerbund übernimmt dabei selbstverständlich die vollumfängliche Haftung für die erstellten Rechtstexte und hält diese stets aktuell.

Basic
8,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für eine Internetpräsenz sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Cookie-Consent-Tool mit 15.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Hinweise zur Vorgehensweise bei Abmahnung
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
mehr Details
Premium
24,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für 5 Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Cookie-Consent-Tool mit 25.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Hinweise zur Vorgehensweise bei Abmahnung
  • Rechtsberatung via E-Mail
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
mehr Details
Unlimited
49,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Cookie-Consent-Tool mit 35.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Rechtsberatung via Telefon & E-Mail
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
  • Shop-Tiefenprüfung & Käufersiegel-Zertifizierung
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
mehr Details
Professional
99,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Cookie-Consent-Tool mit 55.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Rechtsberatung via Telefon & E-Mail
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
  • Shop-Tiefenprüfung & Käufersiegel-Zertifizierung
  • Vertretung im Abmahnfall - auch rückwirkend & bei Selbstverschulden **
  • Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop (volle Kostenübernahme und Vertretung bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung)
mehr Details
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

Weitere Leistungen des Händlerbunds

Hilfe bei Abmahnung

Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum erhalten? Wir helfen sofort! Nutzen Sie unseren Abmahnungsupload und senden Sie uns alle vorhanden Unterlagen zu. Wir vertreten Sie auch rückwirkend bei Abmahnung – und das ohne zusätzliche Kosten.

Rechtsberatung

Je nach gebuchtem Paket erhalten Sie eine Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon. Dabei steht Ihnen während der gesamten Mitgliedschaft ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite.

Cookie-Consent-Tool

Website-Betreiber müssen über gesetzte Cookies umfassend informieren und eine Einwilligung über die Verarbeitung personenbezogener Daten von ihren Website-Besuchern einholen. In jedem unserer Mitgliedschaftspakete ist unser Cookie-Consent-Manager als zusätzliche Leistung mit einem Freikontingent an Seitenaufrufen enthalten.

Wer unterliegt der Impressumspflicht?

"Alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste" sind gesetzlich verpflichtet, ein Impressum auszuweisen, so z.B.:

  • reine Präsentations- und Unternehmensseiten
  • Online-Shops mit unmittelbarer Bestellmöglichkeit
  • Online-Shops die auf Verkaufsplattformen handeln
  • Vereine
  • Unternehmensprofile in sozialen Netzwerken wie Facebook
  • Blog- und Forenbetreiber

Vorteile der Händlerbund-Mitgliedschaft:


  • Immer aktuell gültiges Impressum für Ihre Website
  • Auch für Ihren Social-Media Auftritt
  • Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Weitere Rechtstexte wie z.B. AGB und Datenschutzerklärung inklusive

Wissenswertes zum Thema
Impressum für eine Website

Was ist ein Impressum?

Das Impressum befindet sich auf einer Unterseite Ihrer Website. Dort finden Ihre Kunden und sonstigen Besucher Ihren Namen, Ihre Anschrift und weitere gesetzlich festgelegte Informationen über Sie und Ihr Unternehmen. Die Impressumspflicht bezieht sich jedoch nicht nur auf Internetseiten, sondern auch auf viele weitere Medien. Sie ist schon mehrere hundert Jahre alt und galt deshalb ursprünglich nur für Druckerzeugnisse. Der Sinn des Impressums hat sich jedoch über die Jahrhunderte und durch die Erweiterung des Anwendungsbereich nicht verändert: Der Verantwortliche soll sich zu erkennen geben.

Was ist der Unterschied zwischen einer Webseite und einer Homepage?

Bevor wir auf die Details des Themas Impressum eingehen, klären wir kurz die Grundbegriffe:

  • Die Website ist der gesamte Internetauftritt.
  • Die Webseite meint gemeinhin eine bestimmte Seite Ihres Internetauftritts.
  • Als Homepage wird dagegen normalerweise nur die Startseite Ihres Internetauftritts bezeichnet.

Kann man eine Internetseite ohne Impressum betreiben?

Das Telemediengesetz (TMG) regelt, ob eine Website ein Impressum benötigt. Nach § 5 TMG braucht jeder geschäftsmäßige Internetauftritt ein Impressum. Das heißt, dass Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen ein Impressum brauchen. Ausgenommen sind lediglich Privatpersonen, die ihre Homepage ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke nutzen. Somit sind Sie als Online-Händler in aller Regel zur Bereitstellung eines Impressums verpflichtet.

Ich verkaufe auf meiner Homepage nichts. Brauche ich trotzdem ein Impressum?

Die Rechtsprechung legt den Begriff "geschäftsmäßig" sehr weit aus. Schon Affiliate-Links und Werbebanner genügen für die Impressumspflicht. Das gilt sogar dann, wenn dadurch gar kein Geld eingenommen wird. Sollte Ihr Internetauftritt Ihren Online-Handel in irgendeiner Weise unterstützen oder fördern, ist er ebenfalls geschäftsmäßig und bedarf eines Impressums.

Wie muss das Impressum gestaltet sein?

§ 5 Absatz 1 TMG bestimmt, dass Ihr Impressum "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein muss.

Leicht erkennbar

Leicht erkennbar ist ihr Impressum regelmäßig, wenn Sie es als solches bezeichnen und der Inhalt gut erkennbar ist. Sie dürfen grundsätzlich auch Synonyme als Überschrift verwenden und die Webseite kreativ gestalten. Damit sollten Sie jedoch sehr vorsichtig sein, um Streitigkeiten vorzubeugen.

Unmittelbar erreichbar

Unmittelbar erreichbar ist das Impressum, wenn es mit einem oder maximal zwei Klicks aufgerufen kann. Dies erreichen Sie, indem am Fuß jeder einzelnen Webseite ein Link zum Impressum steht.

Welche Angaben gehören ins Impressum?

Die Pflichtangaben des Impressums ergeben sich in erster Linie aus dem TMG. Es existieren daneben spezielle Vorschriften, die nicht alle Website-Betreiber, sondern beispielsweise nur solche betreffen, die Fernabsatzverträge abschließen.

Vorgaben des TMG

In Ihrem Impressum müssen Sie gem. § 5 Absatz 1 TMG zunächst Ihren Namen und Ihre Anschrift nennen. Außerdem benötigen Sie eine E-mail-Adresse, damit mit Ihnen schnell Kontakt aufgenommen werden kann. Wenn Sie die Website für Ihr Unternehmen betreiben, kommen weitere Angaben dazu:

  • Name des Unternehmens und dessen Rechtsform
  • Angaben zum Kapital
  • Register, in dem das Unternehmen eingetragen ist
  • Registernummer
  • Zuständige Aufsichtsbehörde
  • Angaben zur Liquidation oder Auflösung
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer

Sollten Sie bestimmte Angaben nicht machen können, weil Ihr Beruf beispielsweise keiner Zulassung bedarf oder weil Sie eine bestimmte Nummer weder brauchen noch haben, sind Sie selbstverständlich von der Pflicht zur Nennung der jeweiligen Information befreit.

Vorgaben anderer Gesetze

Das TMG ist die Grundlage für jedes Impressum. Je nach Unternehmen und Internetauftritt können die Vorgaben durch weitere Vorschriften ergänzt werden. Für Online-Händler relevant, ist der Artikel 246a, § 1 Absatz 1 Nr. 2 EGBGB. Daraus ergibt sich für Online-Händler die Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer. Eine Fax-Nummer muss nicht zwingend angegeben werden.

Insbesondere wenn Sie einen Blog betreiben, auf dem es nicht nur um Ihre eigenen Produkte geht, können Sie darüber hinaus von § 18 Absatz 3 Medienstaatsvertrag betroffen sein. Danach muss eine natürliche Person als verantwortlich bezeichnet werden und mit Name und Anschrift im Impressum genannt werden, wenn auf der Website journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden. Der Impressum-Generator im Mitgliederbereich hilft Ihnen Schritt-für-Schritt bei der Erstellung.

Der Disclaimer

Zahlreiche Betreiber von Internetseiten ergänzen das Impressum durch einen Disclaimer oder Haftungsausschluss. Dadurch soll die Haftung für fremde Inhalte vermieden werden. Sie sind nicht zu Verwendung eines Disclaimers verpflichtet. Ob dies für Ihre Homepage sinnvoll ist, hängt von individuellen Faktoren ab.

Was droht bei fehlenden oder fehlerhaften Impressum?

Machen Sie falsche oder unvollständige Angaben, können Sie kostenpflichtig von Konkurrenten, Anwälten oder der Verbraucherzentrale abgemahnt werden.

Fünf Fakten zum Impressum für Ihre Homepage

  • Nutzen Sie keine Impressums-Muster! Die sind abmahngefährdet.
  • Stellen Sie sicher, dass das Impressum auf Ihrer Homepage unmittelbar erreichbar, leicht erkennbar (max. innerhalb von 2 Klicks) und ständig verfügbar ist!
  • Wenn Sie Betreiber einer geschäftsmäßig geführten Onlinepräsenz sind, dann sind Sie verpflichtet, ein Impressum auszuweisen!
  • Das Impressum auf Ihrer Homepage sollte u.a. folgende Angaben beinhalten: Betreiber der Homepage mit Anschrift und elektronischen Kontaktdaten, vertretungsberechtigte Person!
  • Redaktionelle Inhalte: Wenn Sie in Ihrem Impressum auf Ihrer Homepage keinen Verantwortlichen für den Inhalt nennen, können Sie abgemahnt werden!
Wer die Wahl hat, hat die Qual.

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