Abmahnung erhalten?
Das sind die nächsten Schritte

Fast jeder Online-Händler hat es schon einmal erlebt: Man öffnet den Briefkasten und findet eine Abmahnung. Aber was sind die nächsten Schritte?

Eine Abmahnung von Mitbewerbern, Wettbewerbsverbänden oder dazu berechtigten Verbraucherschutzbehörden kann bedeuten, dass ein Verstoß auf der eigenen Website vorliegt. Durch eine Abmahnung können Kosten im 3- bis 4-stelligen Euro-Betrag auf dich zukommen. Was du nun beachten musst, erfährst du in diesem Beitrag.
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Was ist eine Abmahnung? 

Eine wettbewerbliche Abmahnung informiert über einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesetzgebers. Online-Händler, die eine Abmahnung erhalten, werden dazu aufgefordert, den vorgeworfenen Sachverhalt zu beheben. Es handelt sich hierbei um eine außergerichtliche Maßnahme, um gegen wettbewerbsrechtliche Verstöße vorzugehen.

In der Regel wird dem Abmahnschreiben auch eine Unterlassungserklärung beigefügt. Wer die Erklärung unterschreibt, verpflichtet sich, das abgemahnte Verhalten einzustellen und in Zukunft zu unterlassen. Bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung drohen Vertragsstrafen. Das kann teuer werden!

Die häufigsten Abmahngründe 2021

Offenbar sorgte das Krisenjahr 2020 dafür, dass die Häufigkeit der Abmahnungen erstmals seit fünf Jahren deutlich zurückging. Dieser Trend setzte sich in 2021 fort. Während 2020 noch 20 % der befragten Händler angaben, eine Abmahnung erhalten zu haben, waren es 2021 14 %. Gemessen an der stetig wachsenden Zahl der Online-Händler in Deutschland, ist das jedoch noch immer ein erschreckender Wert.

Jetzt Abmahnstudie kostenlos downloaden

 

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Der Weg der Abmahnung als Infografik

Fast jeder Händler kennt und fürchtet sie — die Abmahnung. Die Gründe für eine Abmahnung sind zahlreich und reichen von Verstöße wegen Google Fonts über fehlende Grundpreise bis hin zu Markenrechtsverletzungen. Doch wie geht es im Fall einer Abmahnung weiter? Unsere Infografik zeigt dir Schritt für Schritt, den Weg einer Abmahnung und was du in jeder Situation tun kannst. Der Händlerbund unterstützt und hilft bei Abmahnungen.

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Abmahnung erhalten — was soll ich tun?

1. Jetzt Abmahnung hochladen

Nutzen Sie den Abmahnungsupload und senden Sie uns alle vorhanden Unterlagen zu. Um Sie vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitieren Sie von vielen weiteren Leistungen wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und vielem mehr.

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Sende uns jetzt alle vorhandenen Unterlagen zu. Um dich vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitierst du von vielen weiteren Services, wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und mehr.

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2. Bearbeitung durch unser Juristenteam

Wir bestätigen Ihnen per E-Mail den Zugang der Unterlagen und übermitteln Ihnen die Entscheidung über die Kostenübernahme eigener anwaltlicher Vertretung im Rahmen der satzungsmäßigen Bestimmungen der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V. für die Bearbeitung durch unser Juristenteam. Zugleich erhalten Sie eine vorbereitete Vollmacht, senden Sie diese umgehend unterschrieben per Telefax oder E-Mail an uns zurück. Dann können wir Ihre Abmahnung übernehmen.

3. Prüfung durch einen Rechtsanwalt

Die Abmahnung wird einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorgelegt. Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob die Unterlassungserklärung modifiziert werden muss, und ob die geforderten Beträge angemessen sind.

4. Wir kontaktieren Sie

Nach der Prüfung nehmen wir telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und besprechen den Sachstand und die weitere Vorgehensweise. Für weitere Fragen können Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 19.00 Uhr unter 0341-926590 erreichen.

So ist Ihre Abmahnung schnell bearbeitet und Sie können sich wieder auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Was kann ich jetzt am besten tun?

Zuerst: Es ist wichtig, die gesetzten Fristen einzuhalten. Sie sind knapp bemessen – oft nur wenige Werktage. Rechtlich gesehen ist das allerdings vollkommen legitim. Lasse dich trotzdem nicht dazu hinreißen, voreilig auf Forderungen einzugehen, die zu deinem Nachteil sein könnten. Es gibt keinen Grund, den Kopf zu verlieren. Wir helfen dir schnell und bewährt weiter.

Soforthilfe bei Abmahnung

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Kompetente Rechtsberatung via E-Mail und Telefon
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
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Wissenswertes zum Thema Abmahnungen im Online-Handelwissenswertes

Wie ist die weitere Vorgehensweise, wenn ich die Abmahnung an den Händlerbund übermittelt habe?

Wir bestätigen Ihnen per E-Mail den Zugang der Unterlagen und übermitteln Ihnen die Kostenübernahmebestätigung für die Bearbeitung durch unser Juristenteam. Sie erhalten ebenfalls eine vorbereitete Vollmacht, welche Sie umgehend unterschrieben per Fax oder EMail an uns zurückschicken.

Die Abmahnung wird einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorgelegt, dieser nimmt schnellstmöglich telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und bespricht den Sachstand und die weitere Vorgehensweise. Wenn die Abmahnung insgesamt oder teilweise begründet ist, erstellen und übersenden wir Ihnen eine modifizierte Unterlassungserklärung. Unterschreiben Sie die Erklärung und senden Sie uns diese umgehend per Telefax oder E-Mail zurück. Bitte übersenden Sie nicht das Original. Wir reichen die Unterlassungserklärung erst nach ausdrücklicher Abstimmung mit Ihnen an die Gegenseite weiter.

Alle weiteren Einzelheiten, insbesondere die Frage der Kostenerstattung an die Gegenseite und die weitere Vorgehensweise bespricht der beauftragte Rechtsanwalt mit Ihnen.

Was passiert, wenn Sie die Abmahnung zurückweisen (z.B. wegen Rechtsmissbrauch)?

Für den Abmahnenden besteht einerseits die Möglichkeit, die Erhebung einer Unterlassungsklage einzureichen. Dieser Fall kommt in der Praxis allerdings sehr selten vor.

Vielmehr wird die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung bei Gericht durch den Abmahnenden erwirkt. Im Anschluss findet eine gerichtliche Prüfung des Antrags statt. Das Gericht entscheidet, ob dem Erlass der Einstweiligen Verfügung stattgegeben wird. Ist dies der Fall, wird diese an den Antragsgegner (Online- Händler) zugestellt. Sollte der Online-Händler Widerspruch einlegen, erfolgt ein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren. Anschließend sind weitere Rechtsmittel möglich. So zum Beispiel die Einreichung einer Klage, wodurch es zu einem Hauptsacheverfahren kommen kann.

Wer kann Abmahnungen aussprechen?

Prinzipiell kann jeder Ihrer Mitbewerber und Verbraucherschutzbehörden eine Abmahnung aussprechen. Insbesondere haben sich die organisierten Verbände, wie z. B. der IDO-Verband auf das Abmahnen wettbewerbsrechtlicher Verstöße spezialisiert.

Aus welchen Gründen kann ich abgemahnt werden?

Abmahnungen für Onlineshop-Betreiber sind an der Tagesordnung, denn es gibt zahlreiche Gründe für eine Abmahnung. Die häufigsten Gründe sind:


  1. Urheberrechtsverstöße
  2. Markenrechtsverstöße
  3. Verstoß gegen das Verpackungsgesetz
  4. Verstoß gegen die DSGVO
  5. Fehlende oder nicht rechtskonforme Rechtstexte

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.