Ungerechtfertigte Abmahnung erhalten? Soforthilfe vom Händlerbund

Immer häufiger kommen Fälle einer ungerechtfertigten Abmahnung vor, in welcher unsere Mandanten aufgefordert werden innerhalb kurzer Zeit eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben. Doch längst nicht jede Abmahnung ist auch begründet. Unterschreibst du voreilig die Unterlassungserklärung einer unbegründeten Abmahnung, machst du dich dennoch haftbar und musst im Falle einer Wiederholung des Verstoßes, neben den gegnerischen Anwaltskosten, auch noch eine Vertragsstrafe zahlen. Das kann richtig teuer werden.

Deshalb solltest du unbedingt den vorliegenden Vorwurf auf seine rechtliche Korrektheit überprüfen lassen. Dabei hilft dir der Händlerbund mit seinen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Wir vertreten dich im Rahmen einer Unlimited- und Professional-Mitgliedschaft – auch rückwirkend.

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  3. Wir unterstützen dich auch bei gerechtfertigten Abmahnungen
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Wann kann eine ungerechtfertigte Abmahnung vorliegen?

Eine ungerechtfertigte Abmahnung kann vorliegen:

  1. wenn ohne Zweifel kein Rechtsverstoß besteht.
  2. wenn das Abmahnschreiben inhaltliche Fehler aufweist, wie zum Beispiel: fehlerhafter Adressat und/oder das monierte Verhalten des "angeblichen" Täters unkonkret und in fehlerhafter Weise dargestellt ist.
  3. wenn der Abmahnende nicht berechtigt ist, Abmahnungen auszusprechen. Beispielsweise ist grundsätzlich nur der Inhaber des Urheberrechts zur Vornahme berechtigt.
  4. wenn eine Massenabmahnung durch ein Musterschreiben mit extremem Missverhältnis zwischen Verstoß und Geldforderung vorliegt.

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Was du in einem solchen Fall tun solltest!

Da Abmahnungen mit hohen Abmahnkosten verbunden sind und die Fristen bewusst kurz gehalten werden, ist eine schnelle Reaktion unabdingbar — auch wenn es sich um eine möglicherweise unberechtigte Abmahnung handelt. Lasse dich deshalb bei Vorliegen einer Abmahnung umgehend anwaltlich beraten, hierdurch kann zum einen die Rechtslage geklärt und zum anderen weiterer Schaden und weitere Kosten vermieden werden. Jetzt Abmahnung hochladen.


Was du in einem solchen Fall NICHT tun solltest!

Auf keinen Fall sollte eine Abmahnung ignoriert werden. Eine Abmahnung ist immer ernst zu nehmen, aber stets zu überprüfen. Die im Schreiben angegebene Frist ist unbedingt einzuhalten. Es sollte jedoch nicht überstürzt gehandelt und nichts voreilig unterschrieben werden. Daher ist es wichtig die Abmahnung auf ihre rechtliche Korrektheit prüfen zu lassen und anschließend das weitere Vorgehen mit unseren Rechtsexperten zu besprechen.

Weitere Leistungen des Händlerbundes

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Wissenswertes zu ungerechtfertigten Abmahnungenwissenswertes

Wann gilt eine Abmahnung als rechtsmissbräuchlich?

Grundsätzlich muss die abmahnende Partei auch zum Ausspruch einer Abmahnung berechtigt sein und ein Ziel verfolgen: Die Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen. Gilt die Abmahnung allein oder ganz überwiegend anderen Motiven, kann von einem Rechtsmissbrauch ausgegangen werden. Auch diesbezüglich sollte eine eingehende Abmahnung rechtlich überprüft werden.

Wann kann eine modifizierte Unterlassungserklärung notwendig sein?

Unter Umständen kann die dem Abmahnschreiben beigefügte und zur Unterzeichnung auffordernde strafbewehrte Unterlassungserklärung einem allgemeinen und vorformuliertem Schriftsatz entsprechen und daher zu weit reichen. Das ist insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen vorzufinden. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, die Unterlassungserklärung zu modifizieren, also anzupassen. Diese oftmals allgemein gefassten Formulierungen müssen dann nicht hingenommen und unterschrieben werden. Das Aufsetzen einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung sollte aber keinesfalls selbst erfolgen, sondern durch unsere Rechtsexperten vorgenommen werden.

Kann ich eine Abmahnung anfechten?

Um eine Abmahnung anfechten oder zurückweisen zu können, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  1. Die Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich (Abmahnwelle)
  2. Der Abmahner ist nicht berechtigt den Verstoß abzumahnen
  3. Die Abmahnung ist unberechtigt

Hilfe bei Abmahnung – auch rückwirkend!

Unsere erfahrenen Juristen vertreten und beraten dich in deinem Abmahnfall auch, wenn du bereits eine Abmahnung vorliegen haben und noch kein Händlerbund-Mitglied sind. Im Rahmen einer Unlimited oder Professional-Mitgliedschaft übernehmen wir die Kosten für deine rechtliche Vertretung und vertreten dich auf Wunsch durch alle gerichtlichen Instanzen.

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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

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