Abmahnwelle — Die 20 häufigsten Gründe einer Abmahnung

Abmahnwellen, die Webseiten und Homepages betreffen, sind leider nicht selten. Für bestimmte Anwälte stellen Abmahnungen wegen Verstößen im Internet ein lukratives Geschäft dar. Diese Abmahnanwälte suchen im Internet nach Verstößen auf Webseiten und mahnen die Betreiber dieser Webseiten ab.

Man spricht von einer Abmahnwelle (bzw. Abmahnungswelle), wenn z.B. innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Abmahnungen mit fast identischen inhaltlichen Angaben von ein und demselben Abmahner ausgesprochen wird.

Wurdest du abgemahnt? Dann lade hier deine Abmahnung hoch:

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Kaum eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich

Auch wenn du denkst, dass dich eine Abmahnwelle ungerechtfertigt erwischt hat, ist Vorsicht geboten! Die Abmahnung ist dadurch nicht automatisch rechtlich unbegründet bzw. rechtsmissbräuchlich.

Indizien für einen Rechtsmissbrauch

Es ist stets im Einzelfall zu entscheiden, ob die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich ist. Auf die leichte Schulter nehmen solltest du Abmahnungen aber nicht. Lasse das Abmahnschreiben durch einen fachkundigen Juristen prüfen. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit viele Anhaltspunkte entwickelt, die auf rechtsmissbräuchliche Abmahnungswellen hindeuten.

Was macht ein Abmahnanwalt?

Einige Anwälte haben sich darauf fokussiert, ausschließlich Verstöße von Händlern aufzuspüren und diesen dann eine teure Abmahnung zu schicken. Viele mahnen dabei immer die gleichen Verstöße bei verschiedenen Händlern ab. Vor allem die „klassischen Fehler“, wie etwa ein fehlendes Impressum oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung werden allzu gerne abgemahnt. Aber auch wenn es dabei scheinbar vordergründig um Geldmacherei geht, bedeutet das noch nicht, dass die Abmahnung automatisch rechtsmissbräuchlich ist. Liegt tatsächlich ein Verstoß des Händlers vor, wird auch die Abmahnung zulässig sein. 

Sind Massenabmahnungen rechtswidrig?

Von Massenabmahnungen wird gesprochen, wenn eine Vielzahl von vor allem inhaltlich gleichen oder ähnlichen Abmahnungen an verschiedene Verletzer verschickt werden. Kennzeichnend dafür ist vor allem, dass die Schreiben immer gleich sind und lediglich die Daten des Abgemahnten geändert werden. 

Das Gesetz gegen Abmahnmissbrauch hat die Masche bereits eingeschränkt. Grundsätzlich sind Massenabmahnungen aber nicht automatisch rechtswidrig. Sie sind dann zulässig, wenn die vorgeworfene Verletzungshandlung tatsächlich begangen wurde. Allerdings kann das dann eine Rolle spielen, wenn es um die Höhe der Anwaltsgebühren geht. Die Rechtsprechung geht in diesen Fällen oftmals davon aus, dass die Gebühren gar nicht oder in geringerer Höhe anfallen. Das muss jedoch für den Einzelfall entschieden werden.

Du hast eine Abmahnung erhalten? Das kannst du jetzt tun!

Findet man eine Abmahnung im Briefkasten, ist zunächst die Sorge oft ganz groß. Doch was kann man tun? Wichtig ist es, das Schreiben auf keinen Fall zu ignorieren, auch wenn man selbst die Abmahnung für unbegründet hält. Aber auch die oftmals beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht einfach unterschrieben werden. Da tatsächlich ein Verstoß auf der eigenen Website vorliegen kann, sollte die Abmahnung unbedingt auch von einem Experten überprüft werden. Dabei ist der Händlerbund behilflich.

Nutze den Abmahnungsupload und sende uns alle vorhandenen Unterlagen zu. Um dich vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitierst du dabei von vielen weiteren Services, wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und vielem mehr.

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Die 20 häufigsten Abmahngründe im E-Commerce

  1. Fehlerhafte Google-Ads-Anzeigen aus marken- bzw. wettbewerbsrechtlicher Sicht
  2. Kopierte Inhalte anderer Websites (“Duplicate Content”)
  3. Verwendung von geschützten Bildern, Logos und Grafiken anderer Websites
  4. Fehlerhafte oder fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht vor dem Vertragsabschluss
  5. Fehlerhaftes Impressum
  6. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung
  7. Fehlende oder fehlerhafte AGB
  8. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
  9. Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien (Abmahnwelle DSGVO)
  10. Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung
  11. Fehlende Registrierung und Kennzeichnung nach dem Elektrogesetz
  12. Irreführung über die geografische Herkunft, zum Beispiel Handel mit Geneva-Uhren, Verkauf von Himalaya-Salz usw.
  13. Fehlende Grundpreisangabe bei eBay
  14. Fehlerhafte Umsetzung der Button-Lösung
  15. Fehlerhafte CE-Kennzeichnung
  16. Fehlen gesetzlich vorgeschriebener Warnhinweise
  17. Verstöße wegen Google Fonts
  18. Werbung mit Selbstverständlichkeiten
  19. Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung oder die Lebensmittelinformationsverordnung
  20. Fehler beim Werben mit Garantien, z.B. fehlende Garantiebedingungen

 

Vergangene Abmahnwellen im Online-Handel

Gesundheitsversprechen von Nahrungsergänzungsmitteln

Aktuell werden zahlreiche Händler abgemahnt, die Nahrungsergänzungsmittel anbieten und diese mit verschiedensten angeblich gesundheitsfördernden Versprechen bewerben. Wissenschaftlich belegt oder untermauert sind sie jedoch nicht. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung beim Verkauf von Uhren (Geneva-Uhren)

Bei dieser Abmahnwelle wurden vermehrt Internet-Plattformen, die sich mit dem Verkauf von Uhren beschäftigen, unter die Lupe der Abmahnanwälte genommen. Der Grund für die vermehrten Abmahnungen war der Begriff “Geneva”.

Abmahnwelle wegen fehlender Information über bestehende Herstellergarantie

Es wurden vermehrt Händler abgemahnt, die Waren anbieten, ohne bereits online über eine bestehende Herstellergarantie und deren Bedingungen zu informieren.

Abmahnwelle wegen Verletzung der Informationspflichten

Ausgesprochen wurden die Abmahnungen durch das Unternehmen bonodo UG. Die Abmahnungen drehten sich hauptsächlich um die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung.

Massenabmahnungen wegen Verletzung der Informationspflichten und Verstoß gegen die Button-Lösung

Die erste richtig große Abmahnwelle betraf die sogenannte Button-Lösung. Die Firma „Order Online Inc.“ mit Sitz in den USA hat durch die Anwaltskanzlei Bode & Partner zahlreiche Online-Shops abgemahnt, weil diese die Informationspflichten (z.B. Angabe der wesentlichen Merkmale) nicht erfüllten und eine falsche Button-Bezeichnung verwendeten.

Rechtlich abgesichert durch den Händlerbund

Benötigst du Rechtexte? Als Händlerbund-Mitglied erhältst du alle notwendigen Rechtstexte für deinen Online-Shop oder für Verkaufsplattformen wie z.B. eBay, Amazon & Co. Der AGB-Service ist in jedem unserer Mitgliedschaftspakete enthalten. Dabei werden die abmahnsicheren Rechtstexte von auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwälten erstellt. Ab der Premium-Mitgliedschaft profitierst du zusätzlich von einer umfangreichen Rechtsberatung. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Juristen beraten dich zu allen Bereichen des Internetrechts und zu E-Commerce-Themen — ganz bequem via E-Mail oder am Telefon.

Ab dem Mitgliedschaftspaket Unlimited erhältst du eine umfangreiche Shop-Tiefenprüfung. Nach erfolgreicher Überprüfung – die eine vollständige Beseitigung aller Fehler sowie die Umsetzung aller rechtlichen Hinweise voraussetzt – verfügst du über einen rechtssicheren und abmahnsicheren Plattform- bzw. Online-Shop. Die umfassende Vertretung im Abmahnfall ist ebenfalls enthalten. Werde jetzt Mitglied und profitiere von zahlreichen Leistungen.

Soforthilfe bei Abmahnung

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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.