Rechtssicher an
Schweizer Kunden verkaufen

Die Schweiz hat etwa 8 Millionen Einwohner und gehört zu den wohlhabendsten Ländern der Welt. Für Unternehmen ist es daher durchaus lukrativ, Waren anzubieten. Besonders deutsche Online-Händler können von dem Cross-Border-Handel profitieren, da Deutsch eine der Schweizer Amtssprachen ist. Allerdings ist der Handel in die Schweiz mit einigen Tücken verbunden. Immerhin gehört das Nachbarland nicht zur EU. Aus rechtlicher Sicht sind deutsche Online-Händler durch das in Deutschland bestehende Widerrufsrecht für die Schweizer Kunden um einiges attraktiver.

Damit dir beim Handel in die Schweiz nichts Unerwartetes passiert, hilft der Händlerbund dir als Mitglied mit Rechtstexten, Rechtsberatung und vielen Informationen zum Thema. Bereits ab 9,90 Euro* pro Monat erhältst du u.a. folgende Leistungen:

  1. Individuelle Erstellung der Datenschutzerklärung durch auf IT-Recht spezialisierte Anwälte
  2. Weitere Rechtstexte wie AGB, Impressum oder Widerrufsbelehrung im Paket enthalten
  3. Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  4. Cookie-Consent-Tool inklusive
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Welche Vorteile bringt der Versand in die Schweiz?

Für die Schweizer ist das Online-Shopping in deutschen Shops durchaus lukrativ. Zum einen ist das Preisniveau in der Regel geringer als im Heimatland, zum anderen profitieren sie von einer Verbraucherschutzregel, die es bei ihnen nicht gibt: dem Widerrufsrecht. Hinzu kommt die fehlende Sprachbarriere. Damit stellt die Schweiz aus rein wirtschaftlicher Sicht einen lohnenswerten Absatzmarkt dar.

Welche Nachteile bringt der Versand in die Schweiz?

Bei der Schweiz handelt es sich um ein sogenanntes Drittland. Wie bei jedem Versand in ein Drittland, müssen Online-Händler also auf Zoll, Steuern und Einfuhrbestimmungen achten.

Was ist mit der Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist ein inner-europäisches System. Beim Verkauf in ein Drittland muss sie also nicht ausgewiesen werden. Eine Mehrwertsteuer fällt allerdings trotzdem für die Schweizer Kunden an. Der Unterschied zum innerdeutschen Handel liegt darin, dass der Kunde die Mehrwertsteuer nicht an den Händler zahlt, sondern an die Schweizer Steuerkasse. In der Praxis wird beim Versand in die Schweiz also der Nettopreis angegeben. Beim Zoll rechnen die Behörden dann die Mehrwertsteuer aus. Kommt man allerdings über die Freigrenze, so muss man sich in der Schweiz selbst steuerlich registrieren.

Mit dem AGB-Service rechtssicher auf den Schweizer Markt expandieren!

Händlerbund-Mitglieder können die zur Verfügung gestellten Rechtstexte wie die AGB und Widerrufsbelehrung auch verwenden, wenn Kunden nicht nur aus Deutschland einkaufen, sondern auch aus der Schweiz.

Unsere spezialisierten Juristen beraten jährlich mehrere Tausend Mitglieder in Rechtsfragen zum Online-Handel und kennen die Abmahngefahren und alle aktuellen gesetzlichen Anforderungen im Online-Handel. Profitiere  von unseren Erfahrungen.

Für einen sicheren Internetauftritt erhältst du im Rahmen des AGB-Service individuelle und aktuelle Rechtstexte wie die AGB, Widerrufsbelehrung und Impressum. Diese kannst du für deine Kunden in Deutschland und aus der Schweiz verwenden. Durch den kostenlosen Update-Service verpasst du keine Rechtstextänderungen, die automatische Rechtssicherheit deiner Online-Präsenz ist damit gewährleistet. Selbstverständlich übernehmen wir die vollumfängliche Haftung für die erstellten Rechtstexte.

  1. individuelle und abmahnsichere Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum & Co.
  2. automatische Rechtssicherheit durch den kostenlosen Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  3. abmahnsichere Rechtstexte für 50+ Verkaufsplattformen

Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
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Wissenswertes zum Thema Handel in die Schweiz

wissenswertes

Welches Recht gilt in der Schweiz?

In der Schweiz gelten, wie in Deutschland auch, eigene, nationale Vorschriften. Da die Schweiz nicht in der EU ist, gelten auch die harmonisierten Vorschriften des Binnenmarktes nicht unmittelbar in der Schweiz.

Müssen sich Online-Händler im Schweizer Recht fortbilden?

Dass die Schweiz nicht in der EU ist, muss aber kein Hinderungsgrund sein. Wird lediglich der Versand von Deutschland in die Schweiz angeboten, so können Händler ohne Weiteres in ihren AGB das deutsche Recht vereinbaren und bewegen sich so in bekannten Gewässern.

Welche Rechtstexte benötigt man für den Handel in die Schweiz?

Da beim Versand in die Schweiz in den AGB deutsches Recht vereinbart werden kann, können Online-Händler problemlos die Rechtstexte des Händlerbundes nutzen.

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.