Rechtssicher an
Schweizer Kunden verkaufen

Der Handel in die Schweiz ist mit einigen Tücken verbunden. Immerhin gehört das Nachbarland nicht zur EU. Damit dir beim Handel in die Schweiz nichts Unerwartetes passiert, hilft der Händlerbund dir als Mitglied mit Rechtstexten, Rechtsberatung und vielen Informationen zum Thema. Bereits ab 9,90 Euro* pro Monat erhältst du u.a. folgende Leistungen:

  1. Individuelle Erstellung der Datenschutzerklärung durch auf IT-Recht spezialisierte Anwälte
  2. Weitere Rechtstexte wie AGB, Impressum oder Widerrufsbelehrung im Paket enthalten
  3. Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  4. Cookie-Consent-Tool inklusive
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Grundlagen der Rechtstexte in der Schweiz

Beim Verkauf in die Schweiz gelten spezifische rechtliche Anforderungen. Zentrale Gesetze und Verordnungen sind zum Beispiel:

  1. Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  2. Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
  3. Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
  4. Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)

Diese Regelungen betreffen sowohl klassische Online-Shops als auch andere digitale Angebote wie Apps, Cloud-Dienste und Social Media.

 

Welche Rechtstexte benötigt man für den Handel in die Schweiz?

Verkaufst du in die Schweiz, musst du bestimmte rechtliche Vorgaben einhalten. Dazu zählen AGB, Datenschutzbestimmungen und ein rechtssicheres Impressum.

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Da beim Versand in die Schweiz in den AGB deutsches Recht vereinbart werden kann, können Online-Händler problemlos die Rechtstexte des Händlerbundes nutzen.

Diese Rechtstexte sind für Rechtssicherheit in der Schweiz besonders relevant:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert, da sie Vertragsabschluss und -abwicklung, Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie Haftung regeln können. Auch die Durchsetzung von Mahn- und Inkassokosten wird hier festgelegt. 

Datenschutzrichtlinien

Seit der Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) 2023 ist eine umfassende Datenschutzerklärung Pflicht. Diese muss transparent zum Beispiel darüber informieren, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden und welche Rechte die Nutzer haben. 

Impressumspflicht

Das Impressum als Information darüber, wer für die Inhalte verantwortlich ist, ist für alle gewerblichen Online-Angebote in der Schweiz verpflichtend. 

Widerrufsbelehrung

In der Schweiz besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe. Aber wenn du freiwillig ein Widerrufsrecht einräumst, musst du auch eine Widerrufsbelehrung bereitstellen. 

Widerrufs- und Rückgaberecht in der Schweiz

Ein gesetzliches Widerrufsrecht beim Online-Handel in der Schweiz besteht grundsätzlich nicht. Nach Abschluss eines Vertrags sind Verbraucher in der Regel an den Vertrag gebunden. Ausnahmen für Widerrufsrecht in der Schweiz gelten lediglich für spezielle Vertragstypen wie Haustürgeschäfte, Konsumkredite oder Privatversicherungen. 

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In der Schweiz gilt dennoch eine zweijährige Gewährleistungsfrist für neue Waren. Bei gebrauchten Produkten kann die Frist vertraglich auf mindestens ein Jahr gekürzt werden. 

Allerdings kannst du als Online-Händler freiwillig ein Widerrufsrecht beim Online-Handel in der Schweiz einräumen, was du aber klar und transparent in den AGB regeln solltest. Auch Rückgabe- und Umtauschrechte sind in der Schweiz freiwillig und unterliegen der Vertragsfreiheit. Wenn du Rückgabe- und Umtauschmöglichkeiten anbieten möchtest, eignen sich AGB ideal, um Fristen oder Bedingungen festzulegen. 

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich dadurch für Händler und Kunden?
  1. Händler sind verpflichtet, freiwillig eingeräumte Widerrufs- oder Rückgaberechte klar zu kommunizieren und die Bedingungen einzuhalten.
  2. Kunden haben ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht nur, wenn dies ausdrücklich vom Händler eingeräumt wurde. Sie müssen sich dann an die vereinbarten Bedingungen (z.  B. Fristen) halten.

Impressum bzw. Anbieterkennzeichnung

Wer als deutsches Unternehmen in die Schweiz verkauft, muss neben den deutschen auch die schweizerischen Vorschriften zur Anbieterkennzeichnung beachten. Ein rechtssicheres Impressum ist also unverzichtbar. 

Die Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung unterscheiden sich in einigen Punkten von den deutschen Vorgaben und sollten gezielt auf den Schweizer Markt abgestimmt werden. Für die Schweiz sind insbesondere folgende Angaben erforderlich:

  1. Vollständiger Name bzw. Firmenbezeichnung (inkl. Handelsregister-Nummer, falls vorhanden)
  2. Anschrift (kein Postfach)
  3. E-Mail-Adresse
  4. Optional, aber empfehlenswert: Telefonnummer, MWST-Nr., Namen der vertretungsberechtigten Personen, Link zum Handelsregiste

Handel in die Schweiz – Lohnt sich das?

Die Schweiz ist für viele deutsche Online-Händler ein attraktiver Zielmarkt, aber nicht ohne Hürden. Denn auch wenn das Nachbarland viele Vorteile bietet, bringt der grenzüberschreitende Handel einige Besonderheiten mit sich. 

Welche Vorteile bringt der Versand in die Schweiz?

Für die Schweizer ist das Online-Shopping in deutschen Shops durchaus lukrativ. Zum einen ist das Preisniveau in der Regel geringer als im Heimatland, zum anderen profitieren sie von einer Verbraucherschutzregel, die es bei ihnen nicht gibt: dem Widerrufsrecht. Hinzu kommt die fehlende Sprachbarriere. Damit stellt die Schweiz aus rein wirtschaftlicher Sicht einen lohnenswerten Absatzmarkt dar.

Welche Nachteile bringt der Versand in die Schweiz?

Bei der Schweiz handelt es sich um ein sogenanntes Drittland. Wie bei jedem Versand in ein Drittland, müssen Online-Händler also auf Zoll, Steuern und Einfuhrbestimmungen achten.

Was ist mit der Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist ein inner-europäisches System. Beim Verkauf in ein Drittland muss sie also nicht ausgewiesen werden. Eine Mehrwertsteuer fällt allerdings trotzdem für die Schweizer Kunden an. Der Unterschied zum innerdeutschen Handel liegt darin, dass der Kunde die Mehrwertsteuer nicht an den Händler zahlt, sondern an die Schweizer Steuerkasse. In der Praxis wird beim Versand in die Schweiz also der Nettopreis angegeben. Beim Zoll rechnen die Behörden dann die Mehrwertsteuer aus. Kommt man allerdings über die Freigrenze, so muss man sich in der Schweiz selbst steuerlich registrieren.

Mit dem AGB-Service rechtssicher auf den Schweizer Markt expandieren

Händlerbund-Mitglieder können die zur Verfügung gestellten Rechtstexte wie die AGB und Widerrufsbelehrung auch verwenden, wenn Kunden nicht nur aus Deutschland einkaufen, sondern auch aus der Schweiz.

Unsere spezialisierten Juristen beraten jährlich mehrere Tausend Mitglieder in Rechtsfragen zum Online-Handel und kennen die Abmahngefahren und alle aktuellen gesetzlichen Anforderungen im Online-Handel. Profitiere  von unseren Erfahrungen.

Für einen sicheren Internetauftritt erhältst du im Rahmen des AGB-Service individuelle und aktuelle Rechtstexte wie die AGB, Widerrufsbelehrung und Impressum. Diese kannst du für deine Kunden in Deutschland und aus der Schweiz verwenden. Durch den kostenlosen Update-Service verpasst du keine Rechtstextänderungen, die automatische Rechtssicherheit deiner Online-Präsenz ist damit gewährleistet. Selbstverständlich übernehmen wir die vollumfängliche Haftung für die erstellten Rechtstexte.

  1. individuelle und abmahnsichere Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum & Co.
  2. automatische Rechtssicherheit durch den kostenlosen Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  3. abmahnsichere Rechtstexte für 50+ Verkaufsplattformen

Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
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Häufige Fehler bei Rechtstexten und wie du dich schützt

Rechtstexte sind das Fundament für einen rechtssicheren Online-Handel in die Schweiz. Doch gerade hier schleichen sich oft Fehler ein, die schnell zu teuren Abmahnungen oder anderen rechtlichen Problemen führen können.

Typische Fehler und Risiken sind unter anderem:

  1. Fehlende oder fehlerhafte Angaben in Impressum, AGB oder Datenschutzerklärung
  2. Nutzung von Mustervorlagen, die nicht das eigene Unternehmen berücksichtigen
  3. Kopieren von anderen Rechtstexten, die urheberrechtlichem Schutz unterliegen
  4. Veraltete Rechtstexte, die gesetzliche Neuerungen nicht berücksichtigen
  5. Ignorieren der Besonderheiten verschiedener Geschäftsmodelle
Händlerbund vertrauen und vor Risiken schützen

Mit den individuell auf dein Geschäftsmodell zugeschnittenen Rechtstexten vom Händlerbund bist du immer auf der sicheren Seite. Als Mitglied profitierst du von rechtssicheren Texten, die von erfahrenen Anwälten erstellt und aktuell gehalten werden. So kannst du dich voll auf dein Kerngeschäft konzentrieren und juristischen Stolperfallen geschickt ausweichen.

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Warum du bei uns richtig bist

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Wissenswertes zum Thema Handel in die Schweiz

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Welches Recht gilt in der Schweiz?

In der Schweiz gelten, wie in Deutschland auch, eigene, nationale Vorschriften. Da die Schweiz nicht in der EU ist, gelten auch die harmonisierten Vorschriften des Binnenmarktes nicht unmittelbar in der Schweiz.

Müssen sich Online-Händler im Schweizer Recht fortbilden?

Dass die Schweiz nicht in der EU ist, muss aber kein Hinderungsgrund sein. Wird lediglich der Versand von Deutschland in die Schweiz angeboten, so können Händler ohne Weiteres in ihren AGB das deutsche Recht vereinbaren und bewegen sich so in bekannten Gewässern.

Sind Rechtstexte für alle Unternehmen, die in die Schweiz verkaufen, Pflicht? 

Ja, Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in die Schweiz verkaufen, müssen Rechtstexte wie Impressum und Datenschutzerklärung bereitstellen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Gibt es in der Schweiz eine Impressumspflicht? 

Ja, seit 2012 gilt in der Schweiz eine Impressumspflicht für alle geschäftlichen Websites und Online-Shops, die sich an Schweizer Kunden richten.

Wie oft sollten Rechtstexte aktualisiert werden? 

Rechtstexte sollten regelmäßig überprüft und bei Gesetzesänderungen oder Anpassungen im Geschäftsmodell umgehend aktualisiert werden. Unser inkludierter Update-Service, bei dem wir dich über notwendige Anpassungen informieren, bietet dir dabei zusätzliche rechtliche Sicherheit. 

Kann ich Vorlagen für Rechtstexte nutzen? 

Von der Nutzung allgemeiner Vorlagen raten wir dir ab. Standardtexte berücksichtigen oft nicht die Besonderheiten deines Geschäftsmodells oder die spezifischen Anforderungen des Schweizer Rechts. Sicherer ist es, auf professionell erstellte Rechtstexte vom Händlerbund zu setzen: Unsere erfahrenen Juristen erstellen individuelle, stets aktuelle und rechtssichere Texte, die genau auf dein Unternehmen zugeschnitten sind.

Müssen Rechtstexte auf Deutsch sein?

Nein, sie müssen nicht zwingend auf Deutsch verfasst sein. Entscheidend ist, dass sie für die Zielgruppe verständlich sind. Für Schweizer Kunden empfiehlt sich eine der Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch), wobei Deutsch meist ausreichend ist, wenn sich das Angebot an deutschsprachige Schweizer richtet. Als Mitglied des Händlerbunds kannst du dir Rechtstexte in bis zu acht Sprachen erstellen lassen.

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.