Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für einen Mitarbeiter? Mit unserem Arbeitgeberbrutto-Rechner erhältst du schnell einen realistischen Überblick über das Bruttogehalt inklusive Arbeitgeberanteil zu Sozialversicherungen und Umlagen. Der Rechner hilft dir dabei, Personalkosten besser zu planen, Angebote sauber zu kalkulieren und finanzielle Entscheidungen fundiert zu treffen – transparent, verständlich und auf einen Blick.
Arbeitgeberbrutto-Rechner
Was ist das Arbeitgeberbrutto?
Das Arbeitgeberbrutto bezeichnet die gesamten Kosten, die einem Arbeitgeber für einen Mitarbeiter entstehen. Es setzt sich aus dem vereinbarten Bruttogehalt und den zusätzlich zu zahlenden Arbeitgeberanteilen zu den Sozialabgaben zusammen. Diese Abgaben werden nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt, erhöhen aber die tatsächlichen Personalkosten.
Welche Abgaben sind im Arbeitgeberbrutto enthalten?
Das Arbeitgeberbrutto umfasst nicht nur das vereinbarte Bruttogehalt, sondern auch zusätzliche Pflichtabgaben, die Arbeitgeber gesetzlich tragen müssen. Diese Abgaben machen einen wesentlichen Teil der tatsächlichen Personalkosten aus und werden automatisch auf das Bruttogehalt aufgeschlagen.
Dazu zählen vor allem gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben, mit denen das deutsche Sozialversicherungssystem finanziert wird. Sie sorgen dafür, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit, im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit abgesichert sind. Der Arbeitgeber übernimmt hierbei jeweils einen festen Anteil.
Typische Bestandteile des Arbeitgeberanteils sind unter anderem:
- Krankenversicherung: ca. 7–8 % des Bruttogehalts
- Rentenversicherung: ca. 9–10 %
- Arbeitslosenversicherung: ca. 1–1,5 %
- Pflegeversicherung: ca. 1,5–2 %
- Gesetzliche Umlagen (z. B. U1, U2, Insolvenzgeldumlage): zusammen ca. 1–2 %
In Summe liegt der Arbeitgeberanteil damit je nach Beschäftigungsart und individueller Konstellation grob bei rund 20–22 % des Bruttogehalts.
Der Arbeitgeberbrutto-Rechner berücksichtigt diese gesetzlichen Rahmenbedingungen automatisch und zeigt dir, wie hoch die tatsächlichen Gesamtkosten eines Mitarbeiters ausfallen können – ohne dass du jede Abgabe einzeln berechnen musst.

Welche Sozialabgaben zahlt der Arbeitgeber?
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, einen festen Anteil zur Sozialversicherung zu übernehmen. Dazu gehören Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie weitere gesetzliche Umlagen. Die genaue Höhe hängt von der Beschäftigungsart ab, liegt aber in der Regel bei rund 20 bis 22 Prozent des Bruttogehalts.
Müssen Sozialabgaben auch für geringfügig Beschäftigte gezahlt werden?
Ja. Auch bei geringfügiger Beschäftigung (Minijob) fallen für Arbeitgeber Abgaben an. Diese unterscheiden sich jedoch von regulären Arbeitsverhältnissen und werden pauschal erhoben. Obwohl Minijobs für Arbeitnehmer sozialabgabenfrei sein können, entstehen für Arbeitgeber dennoch zusätzliche Kosten, die im Arbeitgeberbrutto berücksichtigt werden müssen.
Worin unterscheidet sich Arbeitgeberbrutto vom Bruttogehalt?
Das Bruttogehalt ist der Betrag, der im Arbeitsvertrag vereinbart wird. Das Arbeitgeberbrutto geht darüber hinaus und umfasst zusätzlich alle gesetzlichen Abgaben, die der Arbeitgeber tragen muss. Dadurch liegen die tatsächlichen Kosten deutlich über dem Bruttogehalt.
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil im Durchschnitt?
Der Arbeitgeberanteil liegt bei regulären Beschäftigungsverhältnissen meist bei rund 20 bis 22 Prozent des Bruttogehalts. Der genaue Wert kann je nach Beschäftigungsart, Krankenkasse und individuellen Faktoren leicht abweichen.
Ändert sich das Arbeitgeberbrutto bei Teilzeitkräften?
Ja. Das Arbeitgeberbrutto orientiert sich am Bruttogehalt. Bei Teilzeitbeschäftigten ist das Gehalt niedriger, entsprechend reduzieren sich auch die prozentualen Arbeitgeberanteile – die Systematik bleibt jedoch gleich.
Hat die Wahl der Krankenkasse Einfluss auf das Arbeitgeberbrutto?
In geringem Umfang ja. Unterschiedliche Zusatzbeiträge der Krankenkassen können sich auf den Arbeitgeberanteil auswirken, da diese in der Regel hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden.
Gilt das Arbeitgeberbrutto auch für Auszubildende?
Auch für Auszubildende entstehen Arbeitgeberanteile, allerdings gelten teilweise abweichende Regelungen und reduzierte Beiträge. Das Arbeitgeberbrutto fällt daher oft geringer aus als bei regulären Arbeitnehmern.
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