Kurz erklärt » REACH Zertifikat

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Was ist REACH und was regelt es?

Chemikalien sicher zu handhaben ist eine Voraussetzung für alle Hersteller, Importeure oder Händler innerhalb der Europäischen Union (EU), die Produkte mit chemischen Substanzen handhaben. Nicht nur zum Schutz der Verbraucher, sondern auch zum Schutz von Mitarbeitenden ist die REACH-Verordnung in Kraft getreten. 

REACH steht für: 

  1. Registration (Registrierung) 
  2. Evaluation (Bewertung) 
  3. Authorisation (Zulassung) 
  4. Restriction of Chemicals (Beschränkung von Chemikalien)

Im Zuge von REACH spielen die Verordnung und damit einhergehend auch das REACH-Zertifikat und die REACH-Datenbank eine Rolle.

Was fällt unter die REACH-Verordnung?

Die REACH-Verordnung: 

  1. schränkt die Verwendung und Vermarktung bestimmter, als gefährlich eingestufter Chemikalien und Gemische ein 
  2. sieht vor, dass bestimmte, besonders risikoreiche Stoffe, zur Verwendung zugelassen werden (per Registrierung)
  3. fordert Importeuren und Herstellern chemischer Stoffe dazu auf, Informationen zu Gefahren zu sammeln und ihre Risiken zu bewerten

Die Europäische Chemikalienagentur stuft verschiedene Chemikalien als besonders besorgniserregend ein (Substances of Very High Concern, SVHC), die in Produkten eingeschränkt oder sogar verboten werden können. Es handelt sich dabei um Stoffe, die nicht nur die Umwelt negativ beeinflussen, sondern auch krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind. Die Chemikalien werden in der sogenannten Kandidatenliste (SVHC-Liste) gesammelt, wobei sich die Kandidatenliste abhängig von den entsprechenden Verordnungen (REACH, Rohs) unterscheidet.

Für welche Produkte gilt die REACH-Verordnung? Die REACH-Verordnung gilt nicht nur für Chemikalien in industriellen Verfahren, sondern für alle Chemikalien. Betroffen sind also auch die, die in unserem Alltag vorkommen können, zum Beispiel in Kleidung, Möbeln oder Farben. Dadurch sind die meisten Unternehmen in Europa bzw. dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von der REACH-Verordnung betroffen.

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Beachte: Wichtig bei der REACH-Verordnung ist der Umsatz des Stoffes pro Jahr. Wird vom entsprechenden Stoff pro Jahr weniger als eine Tonne durch den Hersteller oder Importeur umgesetzt, müssen diese nicht in der REACH-Datenbank registriert werden.


Wen betrifft REACH überhaupt?

Für dich bzw. dein Unternehmen gilt REACH, wenn eine der folgenden Kategorien zutrifft:

  1. Hersteller: Für den Verkauf oder die Belieferung anderer Unternehmen stellst du Chemikalien her. 
  2. Importeur: Für den Weiterverkauf erwirbst du außerhalb der EU Chemikalien bzw. Gemische oder fertige Produkte, z. B. Möbel oder Kleidung.
  3. Groß- und Einzelhändler: Du lagerst Chemikalien bzw. Gemische und bringst sie in den Verkehr.
  4. Nachgeschalteter Anwender: Im Zuge deiner gewerblichen Tätigkeit gehst du mit Chemikalien um.
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Die REACH-Verordnung betrifft dabei jedes Unternehmen jeder Größe, welches chemische Substanzen herstellt, importiert, vertreibt, verkauft oder verwendet.
 

REACH-Zertifikat – Was es ist und wer es braucht

Mit Hilfe eines REACH Zertifikats bzw. einer REACH Konformitätserklärung wird belegt bzw. bescheinigt, dass ein Produkt der EU-REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 entspricht. In diesem Zuge ist eine REACH-Registrierungsnummer relevant, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ausgestellt wird.

Ein offizielles REACH-Zertifikat gibt es eigentlich nicht. Der Begriff wird oft verwendet, um zu bestätigen, dass ein Produkt die Anforderungen der REACH-Verordnung erfüllt. Hersteller oder Händler können sich von Prüflaboren eine REACH-Konformitätserklärung ausstellen lassen, um nachzuweisen, dass ihre Produkte keine verbotenen oder besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) enthalten. 

Wann benötigt man ein REACH-Zertifikat?

Ein REACH-Zertifikat wird benötigt, wenn ein Produkt unter die REACH-Verordnung fällt und nachgewiesen werden muss, dass es keine verbotenen oder besonders besorgniserregenden Stoffe enthält.

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Besorgniserregende Stoffe, die problematisch sein könnten, sind zum Beispiel: 

  1. Weichmacher (Phthalate) in z. B. Bodenbelägen oder Kunststoffen
  2. Schwermetalle (Blei oder Cadmium) in z. B. Batterien oder Elektronik 
  3. PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in z. B. Outdoor-Kleidung
  4. Flammschutzmittel (z. B. DecaBDE) in z. B. Möbeln oder Textilien 
  5. Formaldehyd in z. B. Holzprodukten oder Lacken


Welche Produkte brauchen ein REACH Zertifikat?

Ein Reach-Zertifikat ist vor allem für Produkte erforderlich, die Chemikalien, Mischungen oder besonders besorgniserregende Stoffe über 0,1 % enthalten. Dazu gehören:

  1. Chemikalien und Gemische (z. B. Farben, Lacke, Reinigungsmittel)
  2. Erzeugnisse mit SVHC (z. B. Textilien, Kunststoffprodukte, Elektrogeräte)
  3. Produkte mit gezielter Stofffreisetzung (z. B. Duftspender, imprägnierte Materialien)

Normale Alltagsprodukte ohne problematische Stoffe sind in der Regel nicht betroffen.

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Was ist zur REACH-Einhaltung erforderlich?

Zur REACH-Einhaltung müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte keine verbotenen oder besonders besorgniserregenden Stoffe über 0,1 % enthalten. Dafür sind verschiedene Maßnahmen notwendig:

  1. Registrierung des Stoffs für Hersteller und Importeure 
  2. Nachweispflicht (z. B. Prüfberichte oder REACH-Konformitätserklärung) 

Stoffe, die nicht registriert sind, dürfen weder vermarktet noch verkauft werden. Insbesondere Händler sollten sich daher von ihren Lieferanten bestätigen lassen, dass ihre Produkte REACH-konform sind, um auf der sicheren Seite zu sein.

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Gut zu wissen: Einige Stoffe sind vollständig von REACH ausgenommen, während andere nicht zwingend in der REACH-Datenbank registriert werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Stoffe:

 

  1. für prozess- und produktorientierte Entwicklung und Forschung
  2. in Tier- oder Humanarzneimitteln 
  3. in Lebens- oder Futtermitteln
oder auch Pflanzenschutz- und Biozidwirkstoffe.

Die sogenannte SVHC Kandidatenliste ist aber nicht final. Die ECHA kann vorrangige Chemikalien aus der Liste in eine Zulassungsliste übertragen. Dafür wurden zuvor der geplante Einsatz und die damit verbundenen Risiken sorgfältig abgewägt. Es wird nur dann eine Genehmigung zur Nutzung erteilt, wenn die Industrie nachweisen kann, dass: 

  1. sie die Risiken angemessen beherrschen oder 
  2. wenn der Nutzen den Risiken überwiegt

Müssen Verbraucher informiert werden?

REACH verpflichtet Unternehmen außerdem zur Kommunikation, sodass gewerbliche Kunden zu informieren sind, falls ihre Produkte Stoffe aus der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind. Zudem müssen sie über einen sicheren Umgang mit diesem Produkt informiert werden. 

Gegenüber Verbrauchern muss eine Auskunft erfolgen, wenn sie aktiv nachfragen, ob und welche besorgniserregenden Stoffe im entsprechenden Erzeugnis enthalten sind. Innerhalb von 45 Tagen müssen dann Hersteller, Importeure oder Händler darüber Auskunft geben, unabhängig davon, ob der Verbraucher das Produkt erwirbt oder nicht.

Wer kontrolliert REACH?

Die Kontrolle der REACH-Verordnung erfolgt auf nationaler Ebene durch die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland sind das:

  1. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für die allgemeine Überwachung
  2. Die Gewerbeaufsichtsämter und Umweltbehörden der Bundesländer für Kontrollen bei Unternehmen
  3. Der Zoll überprüft Importware auf REACH-Konformität

Die Behörden führen stichprobenartige Kontrollen durch. Diese können auf verschiedene Weise ablaufen, zum Beispiel durch Produktkontrollen oder Betriebsprüfungen. Möglich sind auch gezielte Untersuchungen, wenn Wettbewerber oder Verbraucher beispielsweise einen Verstoß bei den zuvor genannten Stellen melden. 

Was ist passiert bei einem Verstoß gegen REACH?

§ 27b des Chemikaliengesetzes (ChemG) hält die Konsequenzen für die Zuwiderhandlung gegen die REACH-Vo. fest. Möglich sind danach eine:

  1. Geldstrafe oder 
  2. Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren 

Wenn durch den Verstoß gegen die Verordnung fremde Sachen von bedeutendem Wert, die Gesundheit oder sogar das Leben eines anderen gefährdet werden, ist neben einer Geldstrafe sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.

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