Abmahnmonitor März 2021: Ido mahnt Händler für Haustierbedarf ab

Iakov Filimonov / Shutterstock.com
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Wer einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung vorbeugen will, sollte auch wissen, worauf es die Mitbewerber und Abmahnvereine abgesehen haben. Auch im Monat März zeichnet sich das ab, was wir bereits im Vergleich zum letzten Jahr feststellen konnten: Das Anti-Abmahngesetz wirkt sich vor allem auf die Abmahngründe aus. 

Die drei häufigsten Abmahngründe

Platz 1: Fehlende Registrierung bei LUCID

Obwohl die Pflicht zur Lizenzierung von Verpackungen bereits seit Anfang der 90er Jahre besteht, tun sich viele Händler mit der neuen Registrierungspflicht bei LUCID schwer. Dabei sollte diese Pflicht auf keinen Fall vernachlässigt werden. Besonders Rechtsanwalt Sandhage mahnt diese Nachlässigkeit im Namen seiner Mandanten ab. 

Mehr zum Thema Verpackungsgesetz finden Sie in unserer informativen Broschüre.

Platz 2: Fehler in Rechtstexten

Gut 17 Prozent der Abmahnungen im Monat März wurden aufgrund von Fehlern in Rechtstexten ausgesprochen. Dies betraf insbesondere:

  • Veraltete Widerrufsbelehrung
  • Unvollständiges oder fehlendes Impressum
  • Rechtswidrige und verbraucherfeindliche Klauseln in den AGB
  • Fehlende Verbraucherinformationen in den AGB

Einmal mehr zeigt sich also: Wer an den Rechtstexten spart, riskiert eine Abmahnung. Als Mitglied im Händlerbund können Sie sich Ihre abmahnsicheren Rechtstexte wie Datenschutzerklärung, Impressum oder AGB erstellen lassen.

Platz 3: Fehlende Grundpreisangabe

Besonders auf den Marktplätzen Ebay und Amazon wird die Grundpreisangabe oft zum Stolperstein für Online-Händler. Der Grundpreis muss stets in der Nähe zum Gesamtpreis angegeben werden. 

>Mehr zu den Pflichten aus der Preisangabenverordnung erfahren Sie hier.

Abmahnstatistik März 2021: Gründe für Abmahnungen

Auffallende Abmahnungen wegen FFP2-Masken

An der Verteilung der Abmahner hat sich nicht viel geändert. Auch im Monat März dominiert wieder Rechtsanwalt Sandhage. Über die Hälfte der versendeten Abmahnungen gehen auf das Konto seiner Mandanten. Danach folgt mit einigem Abstand der Ido-Verband. Um die sonst so „fleißige“ Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft bleibt es weiterhin ruhig.

Abmahnstatistik März 2021: Die häufigsten Abmahner

Relativ neu sind allerdings die Abmahnungen der Lautlicht GmbH, welche sich durch Rechtsanwalt Weidner vertreten lässt. Gegenstand der Abmahnungen sind unzulässige Bezeichnungen von Masken. Abgemahnt werden Händler, die unzulässigerweise die Bezeichnung „FFP2“ verwenden. Es werden pro Abmahnung Rechtsanwaltsgebühren von rund 1.500 Euro in Rechnung gestellt. 

Ido-Verein zielt auf Zoohandels-Branche

Es ist nix neues, dass der Ido-Verein sich immer mal andere Branchen herauspickt, die bevorzugt abgemahnt werden. War es vor kurzem noch die Handmade-Branche, müssen sich nun Händler in Acht nehmen, die Haustierbedarf anbieten. Hier werden neben Amazon-Sellern auch Betreiber von eigenen Online-Shops abgemahnt. Typischerweise geht es vor allem um fehlende Grundpreisangaben. 

Abmahnstatistik März 2021: Betroffene Branchen

Wirksam gegen Abmahnungen vorgehen 

Wer eine Abmahnung vom Rechtsanwalt erhalten hat, sollte vor allem Ruhe bewahren und sich rechtlichen Rat einholen. Der Händlerbund übernimmt die Vertretung in so einem Fall gern – und das auch rückwirkend! Die beste Abmahnung bleibt aber die, die gar nicht erst ausgesprochen wird. Daher sind aktuelle Rechtstexte das A und O im Online-Handel. 

 

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Egal ob du zum ersten Mal betroffen bist oder du dich mit dem leidigen Thema Abmahnung schon früher auseinandersetzen musstest, egal ob selbstverschuldet oder nicht, wir stehen dir verlässlich zur Seite und helfen sofort.

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