Omnibus: Das sind die drei neuen Abmahnfallen

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2022 ist ein Jahr mit vielen wichtigen rechtlichen Entwicklungen für Online-Händler. Neben der Warenkaufrichtlinie und dem Gesetz für faire Verbraucherverträge sorgt insbesondere die sogenannte Omnibus-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2161) für Umschwung im Verbraucherrecht und Wettbewerbsrecht. Dabei sind gar nicht nur Online-Händler betroffen – neue Vorschriften gibt es speziell auch für das Influencer-Marketing oder für Betreiber von Online-Marktplätzen und Online-Plattformen.
Nichtsdestotrotz: Die anstehenden Änderungen sind für Online-Händler extrem wichtig, nicht zuletzt wegen des sich daraus ergebenden Abmahnrisikos. Wir zeigen, wo drei große neue Abmahnfallen lauern.
Rechtstexte: Änderung bei Widerrufsbelehrung und Informationspflichten
Insgesamt ergeben sich diverse Änderungen im Hinblick auf die Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular und auf Informationspflichten, die Online-Händler erfüllen müssen. Betroffene müssen hier stets sicherstellen, dass die entsprechenden Rechtstexte zur eigenen Situation passen und sämtliche Angaben stimmig sind. Änderungsbedarf im Hinblick auf die Rechtstexte zum Widerruf kann sich ergeben, da die Pflichtangaben durch die gesetzlichen Anpassungen geändert werden – so muss ab Mai etwa eine Telefaxnummer nicht mehr angegeben werden. Neu ist, dass zudem Online-Kommunikationsmittel angegeben werden müssen, soweit diese zur Verfügung gestellt werden und bestimmte Anforderungen an die Speicherbarkeit der Korrespondenz ermöglichen.
Erheblich sind die Änderungen außerdem besonders für Händler von digitalen Produkten, hier ergeben sich diverse neue Informationspflichten zu deren Funktionalität, Kompatibilität und ähnlichen Aspekten. Außerdem werden neue Regeln zur Gewährleistung in diesem Bereich in Kraft treten.
Auch wenn Online-Händler Kundenbewertungen zur Verfügung stellen, ergeben sich Neuerungen. Betroffene müssen darüber informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass diese nur von tatsächlichen Käufern stammen. Erfolgen entsprechende Angaben trotz Pflicht nicht ordnungsgemäß, besteht ein akutes Abmahnrisiko.
- Mehr Informationen zu Änderungen bei Informationspflichten und Widerruf
Preisermäßigungen – Vermeidung von Mondpreisen
Mondpreise, UVP-Werbung, Rabatte – die Preisangabe ist für Online-Händler ein Thema, bei dem ohnehin bereits die Augen offen gehalten und viele Details berücksichtigt werden müssen. In Sachen Preisermäßigung verschärft sich die Lage dabei ab dem 28. Mai 2022: Die Umsetzung der Omnibus-Richtlinie führt auch zu Änderungen in der ausschlaggebenden Preisangabenverordnung (PAngV) und sorgt für neue Vorgaben für die Gegenüberstellung eines vorherigen und eines neuen, rabattierten Preises. Auch wenn es bereits bisher nicht völlig unproblematisch war, ließen manche Händler die Ermäßigungen hin und wieder größer erscheinen, etwa in dem der Preis kurz vor der Rabattaktion noch einmal angehoben oder schlicht ein angeblich vorheriger Preis angegeben wurde, der so nie verlangt worden ist.
Damit ist künftig Schluss: Grundsätzlich müssen Händler als vorherigen Preis nun den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung verlangt worden ist. Wer gegen die neue Vorschrift verstößt, kann sich schnell eine Abmahnung einhandeln.
- Mehr Informationen zur Änderung bei Preisermäßigungen
Grundpreisangabe – Änderung bei Mengeneinheiten
Grundpreise – also die Angabe eines Preises je Mengeneinheit – sind ein leidiges Thema für viele Online-Händler. Vieles kann hier falsch gemacht werden. Wer als Online-Händler grundpreispflichtige Artikel anbietet, sollte seine Angebote und Werbungen rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der neuen Regeln überprüfen, denn: Die bislang häufig genutzte Ausnahmeregelung für geringe Mengen existiert im Gesetz künftig nicht mehr wie gewohnt. Bislang können Grundpreise bei Produkten, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise unter 250 Gramm oder 250 Milliliter beträgt, je 100 Gramm bzw. Milliliter angegeben werden. Diese Regelung entfällt jedoch, die Angaben müssen in solchen Fällen künftig auf Kilogramm oder Liter lauten. Wer hier nicht rechtzeitig seine Angaben nachzieht, der steht einem erheblichen Abmahnrisiko gegenüber.
- Mehr Informationen zur Änderung bei der Grundpreisangabe
Soforthilfe bei Abmahnung
Die Omnibus-Richtlinie bringt ein erhöhtes Abmahnrisiko für Online-Händler mit sich. Sollten Sie trotz aller Sorgfalt bei der Umsetzung der neuen Vorgaben eine Abmahnung erhalten, steht Ihnen der Händlerbund zur Seite.
Unsere Pakete für die Soforthilfe | bei AbmahnungUnlimited | Professional |
Direkte Hilfe bei Abmahnung ohne Wartezeiten
Wir vertreten Sie sofort bei allen wettbewerbs-, urheber- und markenrechtlichen Abmahnungen. Dafür stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwälte zur Seite, welche jährlich mehr
als 3.000 Abmahnungen erfolgreich bearbeiten. Im Rahmen der Unlimited- und Professional-Mitgliedschaft erhalten Sie rechtliche Beratung und Vertretung im Falle einer
Abmahnung.
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Vertretung bei bereits erhaltener Abmahnung
Sie sind noch kein Händlerbund-Mitglied und haben eine Abmahnung erhalten? Wir vertreten Sie ohne Wartefrist im Rahmen der Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaft.
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Abmahnvertretung auch bei Selbstverschulden
Wir bearbeiten Ihre wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Abmahnung kostenfrei, unabhängig davon, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigte Abmahnung
handelt. Unsere Abmahnvertretung erfolgt unabhängig davon, ob Sie die zur Verfügung gestellten Rechtstexte verwendet oder bereits eine Shop-Tiefenprüfung in Anspruch
genommen haben.
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Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung
Häufig lassen sich Abmahnstreitigkeiten im Rahmen eines Vergleichs beilegen. Unsere Rechtsanwälte prüfen und modifizieren gegebenenfalls die Unterlassungserklärung
und verhandeln mit der Gegenpartei. Nach persönlicher Beratung und Absprache mit Ihnen leiten unsere kompetenten Fachanwälte alle erforderlichen Schritte zur
Verteidigung in die Wege. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung stellen wir Ihnen kostenfrei einen Anwalt zur Verfügung, der Sie in allen gerichtlichen Instanzen
professionell vertritt.
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Selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
Wir übernehmen für die rechtliche Beratung, die wir im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung erbringen, selbstverständlich die Haftung.
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Kostenübernahme für eigenen Anwalt
Wir stellen Ihnen kostenfrei einen unserer Rechtsanwälte zur Verfügung, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren Abmahnfall zu erzielen. Unsere Rechtsanwälte sind
schwerpunktmäßig in den Bereichen IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie Markenrecht tätig. Ein besonderer Fokus unserer täglichen
Beratungspraxis liegt auf der Betreuung rechtlicher Sachverhalte rund um den Internethandel. Um den hohen Spezialisierungsgrad optimal zu nutzen, pflegen wir einen regen
Austausch mit den einzelnen Fachbereichen und können auf diese Weise das jeweils passende Expertenteam für unser Mitglied zusammenstellen.
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Kostenübernahme für gegnerischen Anwalt
Wir übernehmen für Sie die Rechtsanwaltskosten und Auslagen der Gegenseite nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sofern die wettbewerbsrechtliche Abmahnung
einen Shop von betrifft, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben und die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte Teil
3 unseren AGB.
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Übernahme der evtl. entstandenen Gerichtskosten
Sofern dem Gerichtsverfahren eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für den Shop vorausgegangen ist, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben, werden die
Gerichtskosten bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen übernommen. Die Erstattung richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz. Detaillierte Informationen entnehmen
Sie bitte Teil 3 unseren AGB.
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Übernahme von Schadensersatzansprüchen bis 5.000 €
Der Erstattungsanspruch für einen von der Gegenseite geltend gemachten Schadensersatzanspruch ist auf einen Maximalbetrag von insgesamt 5.000,00 € begrenzt.
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Kosten pro Monat | 49,90 €* | 99,90 €* |
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.