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Zoohandlungen aufgepasst: Deswegen drohen jetzt Abmahnungen

Rechtliches | 17.05.2022

Zurzeit werden Händler abgemahnt, die freiverkäufliche Tierarzneimittel anbieten. Hintergrund der Abmahnung ist die EU-Verordnung (2019/6), die den Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln im Fernabsatz regelt. Seit dem 28. Januar 2022 müssen sich Händler, die solche Produkte vertreiben, im Versandhandelsregister für Tierarzneimittelhändler eintragen und das EU-Sicherheitslogo anzeigen. Zu den freiverkäuflichen Mitteln können beispielsweise Zecken- und Flohhalsbänder gehören. 

Biozid oder Tierarzneimittel?

Allerdings ist nicht jedes Zecken- oder Flohhalsband ein Tierarzneimittel. Solche Produkte können auch als Biozid eingeordnet werden. Dazu schreibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: „Die Einstufung von Produkten zur Abwehr von Ektoparasiten als Biozid kommt nur dann in Betracht, wenn die enthaltenen Wirkstoffe ausschließlich oder zumindest auch repellierende [also abschreckende] Wirkung haben. Produkte, die solche Wirkstoffe enthalten, sind dann als Biozide einzustufen, wenn der Inverkehrbringer keine medizinische Indikation beansprucht. Haben die enthaltenen Wirkstoffe ausschließlich letale [also abtötende] Wirkung oder wird eine solche Indikation in Anspruch genommen, ist das Produkt in jedem Fall als Tierarzneimittel einzustufen.“

Online-Händler sollten also überprüfen, ob die angebotenen Mittel als Biozide oder Tierarzneimittel eingeordnet werden. 

Was muss getan werden?

Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, dafür zu sorgen, dass Verbraucher auf den ersten Blick erkennen, ob der Anbieter seriös und auch sicher ist. Um dies zu gewährleisten, wurden zwei Pflichten eingeführt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert auf seiner Seite ausführlich darüber, was Online-Händler genau tun müssen, um die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Zum einen müssen sich Händler im Versandhandelsregister eintragen. Ohne diese Eintragung ist man nicht berechtigt, freiverkäufliche Tierarzneimittel anzubieten. Wer in das Register eingetragen ist, muss außerdem das gemeinsame EU-Logo deutlich sichtbar platzieren. Allerdings reicht es nicht, das Logo einfach als Grafik einzufügen. Auf der Grafik ist der Text „Zur Überprüfung der Legalität dieser Website hier klicken“ zu lesen. Entsprechend muss das Sicherheitslogo so eingebunden werden, dass der Verbraucher beim Klick auf das Versandhandelsregister weitergeleitet wird. 

Das Versandhandelsregister ist für alle einsehbar und soll damit auch gewährleisten, dass Kunden und Händler aus anderen Mitgliedstaaten die Legalität des Händlers überprüfen können. 

Eine Anleitung, wie Sie sich im Versandhandelsregister eintragen lassen und das Logo einbinden können, finden Sie auf der Seite des BVL.

Achtung Abmahngefahr

Aktuell mahnt Rechtsanwalt Sandhage im Namen der iOcean UG auf der Plattform Ebay ab. Für die Abmahnungen berechnet er Gebühren in Höhe von etwa 450 Euro.

Update vom 20. Mai 2022

In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass besonders Händlerinnen und Händler auf Ebay gefährdet sind, da es nicht möglich sei Logo und Link einzufügen. Nach Rücksprache mit Ebay, wurde uns nun mitgeteilt, dass Händler nun sowohl das Logo, als auch den entsprechenden Link im Angebot einfügen können. 

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten , bewahren Sie Ruhe und konsultieren einen Rechtsanwalt für Abmahnungen. Auch wenn eine Abmahnung auf den ersten Blick berechtigt wirkt, sollte sie auf jeden Fall überprüft werden. So enthalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen nicht selten überzogene Forderungen. Ein Rechtsanwalt kann diese Unterlassungserklärung modifizieren und das beste für Sie herausholen. Schicken Sie uns einfach Ihre Abmahnung: Wir kümmern uns gern.

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