Individualisierte Ware ist eine der wenigen Ausnahmen, bei denen Händler kein Widerrufsrecht anbieten müssen. Da kommt schnell die Vermutung auf, dass eine Widerrufsbelehrung nicht benötigt wird. Das ist allerdings falsch, eine Widerrufsbelehrung ist auch dann verpflichtend, wenn Ware verkauft wird, für die kein Widerrufsrecht besteht.
Widerrufsbelehrung ohne Widerrufsrecht?
Was auf den ersten Blick etwas irritierend wirkt, ist allerdings eigentlich logisch. Denn für Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass sie gerade kein Widerrufsrecht haben. Hinzu kommt, dass in vielen Shops sowohl Produkte verkauft werden, bei denen ein Widerrufsrecht besteht, als auch Produkte, für die kein Widerrufsrecht besteht. Wichtig ist, dass Käufer bei jedem Kauf wissen, ob ein Widerrufsrecht vorliegt.
So klären Händler richtig auf
Aus der Widerrufsbelehrung muss sich eindeutig ergeben, für welche Produkte das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Für die Produkte, für die das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen ist, muss weiterhin über den Widerruf belehrt werden.
Vor dem Kauf müssen Kunden die Möglichkeit haben, die AGB und die Widerrufsbelehrung zu lesen, etwa durch einen Link im Check-out Prozess. Weise bei Produkten, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, am besten vor Vertragsschluss noch einmal explizit auf diesen Umstand hin.
Fazit

