Zuviellieferung » Rechte und Pflichten für Händler

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Zu viel geliefert: Was nun? Rechte und Pflichten kennen, bevor's teuer wird

Lieferfehler passieren – aber was, wenn das Paket mehr enthält als bestellt? Wer zahlt den Rückversand, darf der Kunde die Ware behalten und wann drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen? Die Antworten sollten Online-Händler parat haben.

Was ist eine Zuviellieferung?

Eine Zuviellieferung (auch: Mehrlieferung) liegt vor, wenn ein Kunde im Rahmen einer Bestellung mehr Ware erhält, als er tatsächlich bestellt und bezahlt hat. Das kann eine zu hohe Stückzahl desselben Artikels sein – etwa zwei Paar Schuhe statt einem – oder auch ein gänzlich anderes, zusätzliches Produkt im Paket, das nicht Bestandteil der Bestellung war.

Ursachen sind vielfältig: EDV-Fehler an der Schnittstelle, Unaufmerksamkeit beim Kommissionieren, Missverständnisse beim Dropshipping oder Verwechslungen im Lager. Die Zuviellieferung ist im deutschen Recht übrigens nicht explizit gesetzlich geregelt – was in der Praxis zu Graubereichen führt.

Was gilt rechtlich? Die wichtigsten Grundsätze

Der entscheidende Ausgangspunkt: Hat der Kunde nur einen Artikel bestellt, hat er auch nur über diesen einen Artikel einen Kaufvertrag geschlossen. Wird ihm darüber hinaus Ware übersandt, besteht kein Kaufvertrag für diese überschüssige Menge. Das Eigentum daran geht wegen des Fehlers nicht auf den Kunden über.

Eine Schenkung ist ebenfalls auszuschließen: Anders als bei einer kleinen Gratisbeigabe handelt es sich bei einer versehentlichen Mehrlieferung ausdrücklich nicht um ein Geschenk.

 

Kann ich als Händler eine Rücksendung verlangen?

Gerade bei hochpreisigen Waren haben Händler ein großes Interesse daran, die Ware zurückzuerhalten. Die überwiegende Rechtsprechung geht davon aus, dass bei einer Zuviellieferung ein Recht und eine Pflicht zur Herausgabe besteht. Auch wenn sich die Ware im Besitz des Kunden befindet, hat er keinen Anspruch darauf, sie zu behalten. Der Händler hat einen Herausgabeanspruch gemäß § 812 BGB.

Empfehlung: Den Herausgabeanspruch schriftlich geltend machen und dem Kunden eine realistische Frist von mindestens 7 bis 14 Tagen zur Rücksendung setzen. 


 

Wer trägt die Rücksendekosten?

Kurz und klar: Der Händler. Sendet der Kunde die überschüssige Ware zurück, müssen die Händler die Versandkosten dafür übernehmen. Ideal ist es, dem Kunden direkt ein Rücksendeetikett zur Verfügung zu stellen, damit dieser die Ware nur beim Versanddienstleister abgeben muss. 

Muss der Kunde die Ware selbst zur Post bringen?

Für die Rücksendung darf man vom Kunden eine gewisse Mitwirkungspflicht erwarten – es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an. Die Faustformel lautet: Je kleiner und handlicher die Ware, desto zumutbarer ist die Rücksendung durch den Kunden. Bei sperrigen oder schweren Gütern kann der Händler verpflichtet sein, selbst einen Abholdienst zu beauftragen. 

 

Was tun, wenn der Kunde die Mehrlieferung bestreitet oder ignoriert

Dieses Szenario ist nicht selten. Kunden verschweigen eine Zuviellieferung, leugnen sie auf Nachfrage oder reagieren gar nicht. Deshalb ist es wichtig, dass Händler die zu viel versendete Menge mittels Packprotokoll und bestätigtem Versandgewicht durch den Versanddienstleister dokumentieren und belegen können.

 

Checkliste: So sichert sich der Händler ab

  1.  Packprotokoll für jede Sendung führen
  2. Versandgewicht vom Dienstleister bestätigen lassen
  3. Herausgabeforderung schriftlich (per E-Mail oder Brief) versenden
  4. Frist von 7–14 Tagen setzen
  5. Rücksendeetikett beilegen oder nachsenden
  6. Korrespondenz vollständig dokumentieren

Bleibt der Kunde stur und weigert sich, die Zuviellieferung zu gestehen, kommen strafrechtliche Schritte in Betracht.

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