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Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden Gastronomen und Dienstleister im Zuge der Corona-Schutzverordnung dazu verpflichtet, personenbezogene Daten aufzunehmen und zu speichern, insofern es die Verordnung bestimmt. Der einzige Zweck dieser Datenaufnahme ist, nach Aufforderung, die Aushändigung an das zuständige Gesundheitsamt.
Die Kontaktdaten müssen in ein Formular eingetragen werden. Diese Daten müssen wahrheitsgemäß angegeben werden und eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen. Es sind also die Daten zu erheben, die eine Erreichbarkeit der Person sicherstellen. Die erhobenen Kontaktdaten musst du innerhalb von vier Wochen nach der Erhebung löschen.
Das Formular, in dem deine Kunden ihre Daten eintragen, sieht für Dienstleister/Gastronomen in Nordrhein-Westfalen (NRW) beispielsweise so aus:
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre nachfolgenden Daten zu erheben und zu speichern.
Sollten Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können wir die gewünschte Dienstleistung leider nicht erbringen und müssen Ihnen den Aufenthalt in unserem Geschäft verweigern.
Ausführliche Informationen zur Nutzung Ihrer Daten finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
vollständiger Name:
Adresse:
Telefonnummer:
Datum des Besuchs*:
Tischnummer*:
*vom Personal auszufüllen
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Zur Einhaltung der geltenden Corona-Schutz-Verordnung sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihren Besuch in unserem Geschäft zu dokumentieren. Dies dient dem Zweck, eine Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen sowie die Gesundheit unserer Kunden und Angestellten zu schützen.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 2a, 14 Abs. 1 Coronaschutzverordnung NRW, Punkt I. 4. der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW.
Die Daten verbleiben intern und werden nur auf Anfrage und unter Vorlage der entsprechenden Rechtsvorschrift seitens der Gesundheitsbehörde an diese übermittelt. So wird sichergestellt, dass der Zweck gewahrt wird. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht.
Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für einen Monat gespeichert und dann nach Fristablauf gelöscht, sofern Sie der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt haben.
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 20 DSGVO zu: Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit.
Kontaktieren Sie uns auf Wunsch.
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Die Formulare zur Erhebung der Kundendaten mit den erforderlichen Datenschutzhinweisen stellt dir der Händlerbund gern zur Verfügung. Hier findest du die Vorlagen der Kundendaten Formulare, die wir dir anbieten:
Aktuell ist es keine Pflicht das Formular zur Verfügung zu stellen.
Der Händlerbund als Europas größtes E-Commerce Netzwerk hat ein Expertenteam für den Gastronomie-Bereich bereitgestellt. Es hilft dir gern und berät dich zu allen notwendigen Schritten und Entscheidungen, die du berücksichtigen solltest, wenn du dein Gastro-Business erfolgreich online verlagern willst.
Fast jeder Händler, egal ob off- oder online, ist aktuell von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Der Händlerbund unterstützt Händler aller Art und zu jeder Zeit. Dabei schließen wir Händler aller Bereiche, Sortimente und Größen in unser Netzwerk ein und bündeln unser Wissen für alle, die erfolgreich handeln wollen. Wir haben für dich nützliche Helfer und zahlreiche Informationen zusammengetragen, die dir unter die Arme greifen.
Rechtsgrundlage für die Erfassung von Kontaktdaten sind die Corona-Schutz-Verordnung (CoronaSchVO), die Corona-Notfall-Verordnung und die Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeVO). Die Erhebung, Speicherung und eventuelle Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt an das entsprechende Gesundheitsamt, um die Nachverfolgbarkeit von Infektionen mit dem Coronavirus zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung steht außerdem in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1. c der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Klares Ja. Wenn dein Kunde die erfragten Daten zur Nachverfolgung nicht angeben möchte, kannst du ihm deine Dienstleistung bzw. den Aufenthalt in deinem Geschäft verweigern.
Bei der Aufnahme der Kontaktdaten per Formular gibt es einiges zu beachten:
Die Institutionen bzw. Verantwortliche, die Kontaktdaten erheben, haben sicherzustellen, dass eine Kenntnisnahme der Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist. Grundlage dafür ist § 28a Abs. 4 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Für den Vollzug der Verordnung sind neben den Gesundheitsämtern die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig, sodass die Kontaktdaten auch an keine anderen Stellen übermittelt werden dürfen.
Die erhobenen Daten können nur für eine Dauer von vier Wochen gespeichert werden. Anschließend sind sie zu löschen bzw. zu vernichten und/ oder auf Anforderung an das Gesundheitsamt für den angegebenen Zweck zu übermitteln.
Unsere Leidenschaft: Online-Händlern wie dir den Weg in den E-Commerce zu erleichtern. Wir kennen die Herausforderungen, vor denen Online-Händler täglich stehen. Mit unseren Lösungen machen wir dein E-Commerce-Business sicher und helfen dir, Erfolge zu feiern.
Du hast den Traum, wir die Lösungen.
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