Verbraucherrechterichtlinie » Alte & neue Pflichten für Online-Händler

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Die Verbraucherrechterichtlinie (2011/2012) (kurz: VRRL) und die deutsche Umsetzung war vor über einem Jahrzehnt ein echter Wendepunkt für den E-Commerce. Sie hat zentrale Spielregeln bis heute geprägt – insbesondere durch neue bzw. vereinheitlichte Informationspflichten, Regelungen zu Vertragsschlussprozessen und das Widerrufsrecht im Fernabsatz.

Viele dieser Grundpflichten gelten weiterhin und bilden nach wie vor das Fundament für rechtssichere Online-Shops. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Der digitale Handel hat sich seitdem stark verändert. Deshalb wird das Verbraucherrecht auf EU-Ebene schrittweise nachjustiert.

Dieser Ratgeber gibt einen kompakten Überblick, was Händler zu den anstehenden Änderungen wissen und künftig beachten müssen.

Gerichtshammer neben einem Einkaufswagen.

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Verbraucherrechterichtlinie

Die Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) hat die gesetzlichen Grundlagen zum Online-Handel grundsätzlich reformiert. Seit dem 13.06.2014 kam es zu wesentlichen Änderungen, mit denen Online-Händler teilweise noch heute ihre Probleme haben.

Sinn und Zweck: Harmonisierung des Verbraucherschutzes

Die Richtlinie verfolgt dabei das Ziel, die Verbraucherrechte innerhalb der EU zu harmonisieren. Verbrauchern, wie auch Händlern, soll dadurch der grenzüberschreitende Handel erleichtert werden. Konkrete Ziele der Richtlinie sind: 

  1. Verbesserung des Verbraucherschutzniveaus
  2. Angleichung der Rechtsvorschriften in den europäischen Mitgliedsstaaten
  3. Beseitigung der Hindernisse auf dem Binnenmarkt sowohl für Händler als auch Verbraucher
  4. Verringerung der Kosten beim grenzüberschreitenden Handel

Die Ursprünge der Verbraucherrechterichtlinie

Die Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) hat die gesetzlichen Grundlagen zum Online-Handel grundsätzlich reformiert. Mit ihrer schrittweisen Geltung seit 2012 kam es zu wesentlichen Änderungen, mit denen Online-Händler teilweise noch heute ihre Probleme haben:

  1. Vollständige Rechtstexte wie Widerrufsbelehungen und AGB
  2. Rechtskonforme Gestaltung des Checkouts und Beschriftung des Bestell-Buttons
  3. Umsetzung gesetzlicher Informationspflichten (z. B. Preisangaben)
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Unsere Ratgeberseiten bieten weiterführedene Informationen zu den Themen Widerrufsrecht bei Dienstleistungen und im Online-Handel.

 

Timeline: Verbraucherrechterichtlinie und ihre Weiterentwicklungen

  • seit 2012

    Verbraucherrechterichtlinie (2011/83) und Umsetzung der Omnibus-Richtlinie in nationales Recht

    Einführung einheitlicher EU-Regeln zum Widerrufsrecht, der Button-Lösung, zu Informationspflichten und zur Kostentragung bei Rücksendungen. Umsetzung in Deutschland schrittweise ab 2012.

  • seit 2022

    Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161 und Umsetzung der Omnibus-Richtlinie in nationales Recht

    Erweiterung der Verbraucherrechterichtlinie durch neue Transparenzpflichten, insbesondere bei Bewertungen, Rankings, Online-Marktplätzen und personalisierten Preisen. Einführung wirksamer Sanktionen bei Verstößen.
  • seit 2026

    Reform der Verbraucherrechterichtlinie (insb. Richtlinie 2023/2225 und 2023/2673)

    Kommende weitere Verschärfungen sind z. B. gegen Dark Patterns, mit zusätzlichen Informationspflichten (z. B. Gewährleistungs- und Garantielabels, Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Widerrufsbutton) und stärkerem Schutz bei digitalen Geschäftsmodellen.


Wesentliche Pflichten für Online-Händler aufgrund der Verbraucherrechterichtlinie

Aus der Verbraucherrechterichtlinie stammen viele Pflichten, mit denen du als Online-Händler heute tagtäglich zu tun hast.

Widerrufsrecht

Du als Händler musst Verbrauchern eine Mindestwiderrufsfrist von zwei Wochen gewähren. Dazu gehört auch, dass du über die Rechte von Verbrauchern belehrst und ein Musterwiderrufsformular bereitstellen musst. Außerdem bist du als Händler nun nicht mehr verpflichtet, die Kosten der Rücksendung bei einem Bestellwert ab 40 Euro zu zahlen. Du darfst frei entscheiden, ob der Kunde, oder aber du selbst für die Retour aufkommst.

Gewährleistungsrechte

In Sachen Gewährleistung regelt die Richtlinie vor allem die Beweislastumkehr von einem halben Jahr. Innerhalb des ersten halben Jahres, muss der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher beweisen, dass der beanstandete Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorlag. Nach dem halben Jahr trifft den Verbraucher die Beweispflicht. 

Transparente Informationen

Ein großer Punkt sind die nun geregelten Informationspflichten für die Online-Händler. Egal ob transparente Lieferbedingungen, Informationen über die gesetzliche Gewährleistungsrechte oder das Aufzeigen von Garantiebedingungen – Du als Händler musst eine ganze Reihe von Pflichten bedenken und bekommst dabei natürlich die Unterstützung des Händlerbunds.

Häufige Abmahngründe aufgrund der Verbraucherrechterichtlinie

Obwohl die Verbraucherrechterichtlinie schon seit 2014 gilt, werden noch heute vor allem Händler wegen veralteter Rechtstexte abgemahnt. Dazu gehört vor allem die veraltete Widerrufsbelehrung. An dieser Stelle muss guter Rat nicht teuer sein. Hast du ebenfalls eine Abmahnung erhalten? Dann helfen wir dir gerne weiter. Hilfe bei Abmahnung erhältst du hier!

Die Omnibus-Directive bringt Änderungen

Am 7. Januar 2020 trat außerdem die Omnibus-Richtlinie zum EU-Verbraucherrecht in Kraft. Sie sieht auch Änderungen an der Verbraucherrechterichtlinie vor. Von den Änderungen sind vor allem Marktplätze betroffen. Allerdings sollten auch Händler mit eigenem Shop die Entwicklung nicht aus den Augen verlieren. Die Omnibus-Directive ändert insgesamt vier Richtlinien zum Verbraucherschutz. So soll künftig beispielsweise sehr genau definiert werden, unter welchen Bedingungen mit Streichpreisen geworben werden darf.

 

Checkliste zur Omnnibus-Richtlinie

Preisangaben, Widerruf, Produktbewertungen und mehr. Die Omnibus-Richtlinie bringt vielfältige Änderungen mit sich. Wie fit ist dein Shop?

Jetzt Checkliste herunterladen!

 

Hanna Hillnhütter

Geschrieben von
Hanna Hillnhütter

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