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Mit der neuen Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) werden vollständig neue Informationspflichten im Falle des Handels mit digitalen Inhalten eingeführt. Das sind Inhalte, die in digitaler Form hergestellt sowie bereitgestellt werden z.B. Texte, Videos, Musik, Computerprogramme, Apps oder Spiele. Unser Ratgeber verschafft Ihnen einen Überblick und verrät was Sie zu den Änderungen der Verbraucherrechterichtlinie beachten müssen.
Die Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) hat die gesetzlichen Grundlagen zum Online-Handel grundsätzlich reformiert. Ab dem 13.06.2014 kam es zu wesentlichen Änderungen, mit denen Online-Händler teilweise noch heute ihre Probleme haben.
Die Richtlinie verfolgt dabei das Ziel, die Verbraucherrechte innerhalb der EU zu harmonisieren. Verbrauchern, wie auch Händlern soll dadurch der grenzüberschreitende Handel erleichtert werden. Die Richtlinie gibt dabei ein Mindestmaß an Verbraucherschutz vor; die Umsetzung war den Mitgliedstaaten überlassen. Konkrete Ziele der Richtlinie sind:
Unsere Ratgeberseiten bieten weiterführedene Informationen zu den Themen Widerrufsrecht bei Dienstleistungen und im Online-Handel. Unser E-Book gibt einen umfassenden Überblick über alle Neuerungen die für Shop-Betreiber wichtig sind.
Aus der Verbraucherrechterichtlinie stammen viele Pflichten, mit denen Online-Händler heute tagtäglich zu tun haben.
Händler müssen Verbrauchern eine Mindestwiderrufsfrist von zwei Wochen gewähren. Dazu gehört auch, dass die Händler über die Rechte von Verbrauchern belehren und ein Musterwiderrufsformular bereitstellen müssen. Außerdem sind Händler nun nicht mehr verpflichtet, die Kosten der Rücksendung bei einem Bestellwert ab 40 Euro zu zahlen. Sie dürfen frei entscheiden, ob der Kunde, oder aber sie selbst für die Retour aufkommen.
In Sachen Gewährleistung regelt die Richtlinie vor allem die Beweislastumkehr von einem halben Jahr. Innerhalb des ersten halben Jahres, muss der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher beweisen, dass der beanstandete Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorlag. Nach dem halben Jahr trifft den Verbraucher die Beweispflicht.
Ein großer Punkt sind die nun gereglten Informationspflichten für die Online-Händler. Egal ob transparente Lieferbedingungen, Informationen über die gesetzliche Gewährleistungsrechte oder das Aufzeigen von Garantiebedingungen – Die Händler müssen eine ganze Reihe von Pflichten bedenken und bekommen dabei natürlich die Unterstützung des Händerlbundes.
Obwohl die Verbraucherrechterichtlinie schon seit 2014 gilt, werden noch heute vor allem Händler wegen veralteter Rechtstexte abgemahnt. Dazu gehört vor allem die veraltete Widerrufsbelehrung. An dieser Stelle muss guter Rat nicht teuer sein. Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Hilfe bei Abmahnung erhalten Sie hier!
Am 7. Januar 2020 trat außerdem die Omnibus-Richtlinie zum EU-Verbraucherrecht in Kraft. Sie sieht auch Änderungen an der Verbraucherrechterichtlinie vor. Von den Änderungen sind vor allem Marktplätze betroffen. Allerdings sollten auch Händler mit eigenem Shop die Entwicklung nicht aus den Augen verlieren. Die Omnibus-Directive ändert insgesamt vier Richtlinien zum Verbraucherschutz. So soll künftig beispielsweise sehr genau definiert werden, unter welchen Bedingungen mit Streichpreisen geworben werden darf.