Was ist eine „EU Inc.“?
Die EU Inc. (kurz für „European Incorporated“) ist eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene neue, EU-weit einheitliche Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Am 18. März 2026 legte die Kommission dazu einen Verordnungsentwurf vor. Ziel: ein einheitlicher Rechtsrahmen, der Unternehmen die Gründung und grenzüberschreitende Expansion innerhalb der EU erheblich erleichtert – als sogenanntes „28. Regime“ neben den bestehenden 27 nationalen Gesellschaftsrechten, nicht als deren Ersatz.
Die EU Inc. ist als Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und eigener Rechtspersönlichkeit konzipiert – eine Art „kleine Aktiengesellschaft“. Sie kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden, ein Mindeststammkapital ist nicht vorgesehen (ein Euro soll genügen).
Wie funktioniert eine EU Inc. rechtlich?
Weil der Vorschlag als Verordnung (nicht als Richtlinie) konzipiert ist, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – ohne dass nationale Gesetzgeber sie erst umsetzen müssen. Gründung, Organisation, Kapitalstruktur und Auflösung sollen EU-weit harmonisiert werden. Für nicht harmonisierte Bereiche – etwa Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie die unternehmerische Mitbestimmung – bleibt weiterhin das jeweilige nationale Recht des Sitzstaats maßgeblich. Voraussetzung ist zudem, dass sowohl der satzungsmäßige Sitz als auch die Hauptverwaltung innerhalb der EU liegen.
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Gründung in der Praxis: Was ist geplant?
Die Gründung soll vollständig digital erfolgen, über ein EU-weit einheitliches Online-Formular – innerhalb von rund 48 Stunden. Zur Wahl stehen die Eintragung über nationale Handelsregister oder eine zentrale europäische Schnittstelle, jeweils mit standardisierten Mustersatzungen. Über das „Once-only“-Prinzip sollen die bei der Registrierung erhobenen Daten automatisch an weitere Behörden – etwa Finanzamt und Sozialversicherungsträger – übermittelt werden, sodass Steuer- und USt-ID ohne erneute Antragstellung vergeben werden. Auch Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten sollen künftig per einheitlichem Formular, digital, innerhalb von 48 Stunden und für maximal 100 Euro angemeldet werden können.
| GmbH (DE) | EU Inc. (geplant) | |
|---|---|---|
|
Gründung |
Notarielle Beurkundung nötig |
Vollständig digital, ca. 48 Std. |
|
Mindestkapital |
25.000 € (12.500 € Einzahlung) |
1 € |
|
Kosten |
Notar- und Registerkosten |
Unter 100 € |
|
Geltungsbereich |
National, Auslandstätigkeit über Zweigniederlassung |
EU-weit einheitliches Regelwerk |
|
Steuer- und Arbeitsrecht |
National |
Weiterhin national, trotz EU-Rechtsform |
Steuern & Recht: Was DACH-Unternehmen wissen sollten
Auch mit einer EU Inc. verschwinden steuerliche Fragestellungen bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen nicht: Die nationalen Finanzverwaltungen achten weiterhin darauf, dass beim „Wegzug“ einer Gesellschaft kein Steuersubstrat verloren geht – bekannte Regelungen zur Entstrickungsbesteuerung bleiben relevant. Wer über die Gründung einer EU Inc. nachdenkt, sollte steuerliche Aspekte daher frühzeitig mit einer Steuerberatung klären.
- Schnelle, günstige und volldigitale Gründung
- Kein nennenswertes Mindestkapital
- Ein einheitliches Regelwerk bei Expansion in mehrere EU-Länder
- Vereinfachte Sitzverlegung, da die Rechtsform im EU-Ausland identisch bleibt
- Mehr Flexibilität bei Anteils- und Governance-Strukturen (z. B. unterschiedliche Anteilsklassen)
- Der Vorschlag ist noch nicht beschlossen – Beratungen im Europäischen Parlament und Rat laufen erst an
- Steuer-, Arbeits- und Mitbestimmungsrecht bleiben national – der Verwaltungsaufwand bei grenzüberschreitender Tätigkeit sinkt dadurch nur teilweise
- Vergleichbare Vorhaben wie die Societas Europaea oder die gescheiterte Societas Privata Europaea zeigen, dass solche EU-Rechtsformen sich in der Praxis oft schwertun
- Wie die EU Inc. konkret im deutschen Handelsregister abgebildet wird, ist noch offen
Für wen könnte die EU Inc. relevant werden?
Die neue Rechtsform richtet sich laut Kommission vor allem an Start-ups und wachstumsstarke Unternehmen, steht nach aktuellem Stand aber grundsätzlich allen Unternehmen offen – auch etablierten Online-Händlern, die in mehreren EU-Ländern expandieren oder eine einheitliche Struktur für Tochtergesellschaften aufbauen möchten.
Fazit zur EU Inc.
Die EU Inc. ist aktuell ein Gesetzgebungsvorhaben – kein sofort verfügbares Gründungsmodell. Die Kommission strebt eine Einigung noch 2026 an, erste Gründungen wären dann frühestens ab 2027 möglich. Für Online-Händler lohnt sich schon jetzt ein Blick auf das Thema, konkrete Entscheidungen über die passende Rechtsform sollten aber im Einzelfall mit rechtlicher und steuerlicher Beratung getroffen werden.

FAQ EU Inc.
Ist „Inc.“ dasselbe wie eine „Corporation“?
Im US-Kontext werden beide Begriffe oft synonym verwendet. Die geplante „EU Inc.“ ist davon unabhängig eine eigenständige, neue europäische Rechtsform.
Welche Rechtsform ist der EU Inc. ähnlicher: GmbH oder AG?
Konzeptionell ist die EU Inc. am ehesten mit einer „kleinen Aktiengesellschaft“ vergleichbar – kombiniert mit dem unkomplizierten, digitalen Gründungsprozess, wie man ihn eher von der GmbH-Gründung erwartet hätte.
Kann ich als Unternehmen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz eine EU Inc. gründen?
Voraussetzung ist ein Sitz bzw. eine Hauptverwaltung innerhalb der EU. Für Unternehmen aus Deutschland und Österreich ist das grundsätzlich möglich, sobald die Verordnung in Kraft tritt; für die Schweiz als Nicht-EU-Staat gelten gesonderte Anforderungen.
Was würde eine EU Inc. kosten?
Die Gründungsgebühren sollen unter 100 Euro liegen, laufende Kosten hängen wie bei anderen Rechtsformen von Buchhaltung, Steuerberatung und ggf. Melde- und Registerpflichten im Sitzstaat ab.
Ist eine EU Inc. für Amazon FBA oder US-Fulfillment nötig?
Nein. Die EU Inc. betrifft die gesellschaftsrechtliche Struktur innerhalb der EU und hat keinen direkten Bezug zu US-Fulfillment-Modellen wie Amazon FBA.
Wann kommt die EU Inc.?
Geschrieben von
Rechtsanwältin Sandra May
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