UG gründen in 5 Schritten » So klappt’s mit dem eigenen Unternehmen

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Du willst ein eigenes Unternehmen starten, aber das nötige Stammkapital für eine GmbH fehlt dir (noch)? Dann könnte die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt), auch bekannt als Mini-GmbH, genau das Richtige für dich sein. Wir zeigen dir, worauf du bei der Gründung achten musst – von der Namenswahl bis zur Eintragung im Handelsregister.

Was ist eine UG?

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH. Sie lässt sich schon mit nur 1 Euro Stammkapital gründen, eignet sich besonders für Einzelgründer oder kleine Teams und bietet volle Haftungsbeschränkung.

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Wichtig: Die UG ist keine Übergangsform, sondern eine eigenständige Kapitalgesellschaft mit allen Rechten und Pflichten.

 

Vorteile der UG (haftungsbeschränkt) in Deutschland

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine beliebte Rechtsform für Gründerinnen und Gründer, die mit geringem Startkapital ein rechtssicheres Unternehmen aufbauen wollen. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick:

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Vorteile einer UG im Überblick
  1. Geringes Startkapital: Gründung bereits ab 1 Euro möglich
  2. Haftungsbeschränkung: Schutz des Privatvermögens wie bei der GmbH
  3. Einfache Gründung: Mit Musterprotokoll schnell und kostengünstig umsetzbar
  4. Rechtssicherheit: Anerkannte Kapitalgesellschaft mit Eintragung im Handelsregister
  5. Ideal für Einzelgründer & kleine Teams: Besonders attraktiv für Start-ups und Solo-Selbstständige
  6. Umwandlung möglich: Spätere Umwandlung in eine GmbH ist jederzeit möglich
  7. Seriöser Außenauftritt: Bessere Wirkung gegenüber Kunden, Partnern und Banken als beim Einzelunternehmen

Keine Pflicht zur Jahresabschlussprüfung für kleine UGs

Für kleine Kapitalgesellschaften wie die UG besteht keine gesetzliche Pflicht zur Wirtschaftsprüfung – solange mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte nicht überschritten werden (§ 267 HGB):

  1. 6 Millionen Euro Jahresumsatz
  2. 6 Millionen Euro Bilanzsumme
  3. 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Das spart im Vergleich zu ausländischen Kapitalgesellschaften wie der Ltd. erhebliche Kosten, da dort häufig eine jährliche Prüfung erforderlich ist.

Vereinfachte steuerliche Behandlung möglich

Auch wenn eine UG grundsätzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, können bei kleineren UGs bestimmte vereinfachte steuerliche Regelungen greifen:

  1. Ist-Versteuerung: Umsatzsteuer wird nur auf tatsächlich eingegangene Zahlungen fällig
  2. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Möglich bei Jahresumsätzen unter 25.000 Euro im ersten Jahr
  3. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): In der Regel nicht zulässig für Kapitalgesellschaften – kann aber in Ausnahmefällen bei sehr geringer Geschäftstätigkeit anerkannt werden (z. B. bei steuerlicher Liebhaberei)

Diese Vereinfachungen senken die laufenden Buchhaltungskosten und erleichtern insbesondere Solo-Gründern den Einstieg.

Rechtssicherheit und klare Zuständigkeiten

Die UG ist eine deutsche Rechtsform und unterliegt vollständig dem deutschen Handelsrecht. Das bedeutet:

  1. Klare Zuständigkeit deutscher Gerichte und Behörden
  2. Keine sprachlichen oder rechtlichen Hürden im Inland
  3. Kein Risiko durch ausländisches Steuerrecht oder Doppelbesteuerung
  4. Weniger Bürokratie bei der Kommunikation mit Ämtern und dem Finanzamt

Bessere Akzeptanz bei Banken und Geschäftspartnern

Im Vergleich zur britischen Limited (Ltd) genießt die UG in Deutschland höhere Reputation:

  1. Größeres Vertrauen bei Banken, Lieferanten und Kunden
  2. Höhere Chancen bei Kreditvergabe oder B2B-Kooperationen
  3. Eintrag im deutschen Handelsregister wirkt professioneller und transparenter

Geringe Gründungskosten und flexibles Stammkapital

Die UG kann mit einem Stammkapital ab nur 1 Euro gegründet werden. Das macht sie besonders attraktiv für Gründer mit begrenzten Mitteln. Weitere Vorteile:

  1. Notarkosten sind vergleichsweise niedrig, insbesondere bei Verwendung des Musterprotokolls
  2. Keine Einlage in bar erforderlich, sofern der Betrag auf das Geschäftskonto eingezahlt wird
  3. Möglichkeit, durch Rücklagenbildung später zur GmbH zu wachsen

UG Gründung in 5 Schritten

Schritt: 1: Gründung vorbereiten

Bevor du loslegst, solltest du einige Dinge klären:

  1. Firmenname festlegen (mit „UG (haftungsbeschränkt)“ im Namen)
  2. Unternehmensgegenstand definieren (Was willst du anbieten?)
  3. Gründer & Geschäftsanteile festlegen
  4. Satzung vorbereiten (geht auch als Musterprotokoll bei einfacher Gründung)
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Tipp: Lass deinen Namen bei der IHK vorab prüfen – das spart später Ärger.

Du bist dir noch nicht sicher? GmbH, GbR, oder Einzelunternehmer – Welche Rechtsform passt zu dir?

 

Schritt 2: Termin beim Notar vereinbaren

Der offizielle Start erfolgt beim Notar. Dort wird:

  1. die Gründung beurkundet
  2. die Satzung oder das Musterprotokoll unterschrieben
  3. der Geschäftsführer bestellt

Ab jetzt befindet sich deine UG „in Gründung“ (i. G.) und du haftest im Zweifel noch persönlich.

Schritt 3: Geschäftskonto eröffnen & Stammkapital einzahlen

Auch wenn du theoretisch mit 1 Euro gründen kannst, empfehlen Experten ein realistisches Stammkapital von mindestens 500–1.000 Euro, um laufende Kosten zu decken.

Sobald das Kapital auf dem Geschäftskonto eingezahlt ist, bekommst du eine Einzahlungsbestätigung für den Notar.

Schritt 4: Eintragung ins Handelsregister

Jetzt geht’s ans Eingemachte: Der Notar meldet deine UG beim Handelsregister an.
Erst nach der Eintragung wird deine UG rechtsfähig – und deine Haftung ist nun auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

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Wichtig: Ohne Eintragung darfst du nicht offiziell unter der Firma auftreten oder Verträge im Namen der UG abschließen.

 

Schritt 5: Finanzamt, Gewerbeanmeldung & Co.

Fast geschafft, jetzt fehlen noch die Behördengänge:

  1. Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen
  3. Umsatzsteuer-ID beantragen (wenn nötig)
  4. Eintragung ins Transparenzregister
  5. IHK-Mitgliedschaft erfolgt automatisch

Wenn du Mitarbeitende einstellen willst, brauchst du zusätzlich eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit.

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Du hast für dein Unternehmen eine Website oder einen Online-Shop? Dann brauchst du rechtssichere Texte

Sobald dein Business online sichtbar ist – sei es mit einer klassischen Website oder einem Online-Shop – brauchst du wasserdichte Rechtstexte. AGB, Impressum und Datenschutzerklärung sind keine Kür, sondern Pflicht. Fehlen diese oder sind sie fehlerhaft, riskierst du teure Abmahnungen. Kein guter Start für dein Business. Spare dir Zeit, Kosten und schone dein Nerven – mit unseren Rechtstexten bist du immer auf der sicheren Seite.

Zu den Rechtstexten


Was kostet es, eine UG zu gründen?

  1. Notarkosten: ca. 150–300 Euro
  2. Handelsregistereintrag: ca. 100–150 Euro
  3. ggf. Gebühren für Konto, Steuerberater oder IHK

Mit allem drum und dran solltest du mit etwa 500–800 Euro rechnen.

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Pflicht zur Rücklagenbildung nicht vergessen

Die UG ist verpflichtet, 25 % ihres Jahresüberschusses als Rücklage zu bilden. So wächst das Stammkapital über die Jahre – und du kannst die UG später in eine GmbH umwandeln, wenn du möchtest.

 

Fazit: UG gründen

Die UG ist ein beliebtes Modell für Gründer mit kleinem Budget, aber großer Idee. Sie bietet dir eine haftungsbeschränkte Unternehmensform mit geringem Kapitalbedarf und vergleichsweise einfacher Gründung. Mit einem klaren Geschäftsmodell, einer sauberen Buchhaltung und professionellen Rechtstexten steht deinem Einstieg ins Unternehmertum nichts mehr im Weg.

FAQ zur Gründung einer UG

Was ist der Unterschied zwischen einer UG und einer GmbH?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH mit geringerem Startkapital (ab 1 € möglich), während für eine klassische GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 € erforderlich ist. Die UG muss zudem Rücklagen bilden, bis sie zur GmbH aufgestockt werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen einer UG und einem Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist schnell und günstig gegründet, eignet sich gut für den Einstieg, bringt aber eine persönliche Haftung mit sich. Die UG (haftungsbeschränkt) erfordert mehr Formalitäten, schützt aber dein Privatvermögen und wirkt nach außen professioneller – ideal, wenn du seriös auftreten und wachsen möchtest.

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Wie das mit dem Kleingewerbe funktioniert, erfährst du in unserem ausführlichen Ratgeber: Kleingewerbe anmelden

Was ist der Unterschied zwischen einer UG und einer britischen Limited (Ltd.)?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine deutsche Kapitalgesellschaft mit Sitz und Eintragung in Deutschland. Sie unterliegt dem deutschen Handels- und Steuerrecht. Die britische Limited (Ltd.) war lange eine beliebte Alternative zur GmbH, da sie mit wenig Kapital gegründet werden konnte – allerdings nach britischem Recht.

Seit dem Brexit ist die Gründung und Anerkennung einer Ltd. in Deutschland deutlich komplizierter. Die UG hingegen bietet vollständige Rechtssicherheit im Inland, wird besser akzeptiert von Banken und Behörden und unterliegt keinen internationalen Melde- oder Steuerpflichten.

Welche Nachteile hat die Limited (Ltd.) im Vergleich zur UG?

Die britische oder zypriotische Limited bringt in der Praxis einige Nachteile mit sich, besonders seit dem Brexit. In Zypern besteht eine Pflicht zur Jahresabschlussprüfung, unabhängig von der Unternehmensgröße, das verursacht jährliche Kosten von meist über 1.000 Euro. In Großbritannien gelten strenge Meldepflichten beim Companies House, bei Verstößen drohen Bußgelder oder sogar die Löschung der Gesellschaft.

Ein weiteres Risiko: Doppelbesteuerung. Wenn die Ltd. faktisch von Deutschland aus geführt wird (z. B. Wohnsitz des Geschäftsführers), kann das deutsche Finanzamt eine Betriebsstätte in Deutschland annehmen mit zusätzlicher Steuer- und Abgabepflicht.

Auch das Image ist ein Problem: Viele Ltds ohne Substanz vor Ort gelten als Briefkastenfirmen und werden von Banken oder Geschäftspartnern kritisch gesehen, was die Kontoeröffnung erschweren kann. Zudem entstehen höhere laufende Verwaltungskosten für Buchhaltung, Übersetzungen und ggf. lokale Vertreter.

Kurzum: Die Ltd. ist seit dem Brexit und verschärften Auflagen meist keine empfehlenswerte Alternative mehr zur UG.

Ist eine Gewerbeanmeldung nach der Gründung Pflicht?

Ja. Nach Eintragung ins Handelsregister musst du die UG beim Gewerbeamt, dem Finanzamt, der IHK/HWK und – bei Personal – der Bundesagentur für Arbeit melden.

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Gewerbeanmeldung

Beim Ausfüllen des Antrags zur Gewerbeanmeldung sind einige Aspekte zu berücksichtigen, ungenaue oder fehlerhafte Angaben können die Anmeldung sogar verzögern. Mit unserer Mustervorlage zur Gewerbeanmeldung gelingt dir die Anmeldung im Handumdrehen – auch durch unsere Ausfüllhinweise.

Zur Mustervorlage

 

Kann ich eine UG auch allein gründen?

Ja, die UG eignet sich ideal für Einzelgründer. In einfachen Fällen reicht ein Musterprotokoll für die Satzung aus.

Wie viel Stammkapital brauche ich für eine UG?

Rein rechtlich reicht 1 Euro. Empfehlenswert sind mindestens 500–1.000 Euro, damit du laufende Kosten abdecken kannst (Notar- und Eintragungsgebühren).

Tipp: Je mehr Stammkapital du hinterlegst, desto mehr Anteile kannst du später Verkaufen.

Kann ich meine UG später in eine GmbH umwandeln?

Ja. Sobald du das Stammkapital von 25.000 Euro angespart hast, kannst du die UG in eine GmbH umwandeln.

Brauche ich einen Gesellschaftsvertrag bei einer UG?

Ja, ein Gesellschaftsvertrag ist Pflicht. Bei einfachen Gründungen reicht das gesetzlich anerkannte Musterprotokoll – bei mehreren Gesellschaftern oder individuellen Regelungen empfiehlt sich eine individuelle Satzung.

Was muss im Gesellschaftsvertrag unbedingt geregelt sein?

Im Gesellschaftsvertrag einer UG (auch Satzung genannt) müssen laut Gesetz einige Pflichtangaben enthalten sein. Diese bilden das rechtliche Fundament der Gesellschaft.

Unbedingt geregelt sein müssen:

  1. Firma der UG (also der offizielle Name inkl. „UG (haftungsbeschränkt)“)
  2. Sitz der Gesellschaft (Ort in Deutschland)
  3. Gegenstand des Unternehmens (Was macht das Unternehmen?)
  4. Stammkapital (mind. 1 Euro pro Gesellschafter, gesamt ab 1 Euro)
  5. Geschäftsanteile der Gesellschafter (wer hält wie viele Anteile)

Darüber hinaus sinnvoll:

  1. Regelungen zur Geschäftsführung
  2. Regelung zur Gewinnverteilung
  3. Bestimmungen zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen
  4. Ausstiegsklauseln oder Veräußerung von Anteilen
  5. Regelung zur Liquidation oder Fortführung bei Ausscheiden eines Gesellschafters
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Tipp: Bei einfachen Gründungen reicht oft das Musterprotokoll. Bei mehreren Gesellschaftern oder langfristig angelegten Vorhaben ist ein individueller Vertrag empfehlenswert – idealerweise mit anwaltlicher Beratung.

Bin ich als Gründer haftbar?

Nein, bei einer UG haftest du nicht persönlich, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Voraussetzung ist, dass du im Namen der UG handelst und sie korrekt im Handelsregister eingetragen ist.

Was sind typische Fehler, die bei der Gründung einer UG?

Zu wenig Stammkapital, fehlendes Briefkastenschild, unklare Geschäftsführung, kein separates Geschäftskonto oder Fehler im Gesellschaftsvertrag – all das kann später teuer werden.

Kann ich meine UG komplett digital gründen?

Teilweise ja. Allerdings benötigst du mit einem Notar einen Vorort-Termin. Andere Schritte (z. B. Kontoeröffnung) sind jedoch komplett digital möglich.

Wie lange dauert eine UG-Gründung und gibt es Möglichkeiten, den Prozess zu beschleunigen?

Im Schnitt dauert die Gründung 2–4 Wochen. Mit guter Vorbereitung (z. B. Musterprotokoll, vorab reservierter Firmenname) und schneller Kontoeröffnung kannst du den Prozess deutlich beschleunigen.

Welche Steuern fallen bei einer UG an?

Eine UG zahlt Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer sowie ggf. Umsatzsteuer. Auch Lohnsteuer kann anfallen, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden.

Was sind typische Fehler, die bei der Gründung einer GmbH häufig passieren?

Ein häufiger Fehler ist es, sich zu früh auf einen Firmennamen festzulegen, ohne vorher zu prüfen, ob dieser rechtlich zulässig ist. Wird die Unzulässigkeit erst beim Notar oder durch das Handelsregister festgestellt, verzögert das die Gründung, denn dann muss ein neuer Name gewählt werden.

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Ein erster Schritt ist die Recherche in den Markenregistern, denn du darfst keinen Unternehmensnamen wählen, der die Markenrechte Dritter verletzt. Wenn du keine Erfahrung mit den Datenbanken der Markenämter hast, kannst du die Prüfung auch den Profis überlassen. Mit unserer Ähnlichkeitsrecherche bist du auf der sicheren Seite. Zusätzlich gibt es eine Fördermöglichkeit für die Markenanmeldung (den Gutschein musst aber du vor der Markenanmeldung einfordern).

Und ein echter Klassiker: Kein Namensschild am Briefkasten. Dadurch kann wichtige Post – etwa vom Handelsregister – nicht zugestellt werden. Das verzögert die Gründung und sorgt für unnötigen Ärger.

Nicht vergessen: Rechtzeitig prüfen, ob die Domain(s) noch verfügbar sind. Sichere dir ggf. auch andere Top-Level-Domains wie .com oder .eu.

Wie dir der Händlerbund bei der Gründung deiner UG hilft

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