Abmahnung Kanzlei Torsten Thiel

Jetzt prüfen lassen und korrekt reagieren

Du hast eine Abmahnung der Kanzlei Torsten Thiel bekommen, häufig geht es dabei um den Vorwurf unzulässiger E-Mail-Werbung ohne Einwilligung und teils um DSGVO-Themen wie Auskunft oder Löschung. Entscheidend ist jetzt, keine vorformulierte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterschreiben und Forderungen (Kosten/Schadensersatz) nicht „einfach zu erledigen“, ohne die Reichweite zu prüfen.

Beim Händlerbund lässt du die Abmahnung durch spezialisierte Juristen prüfen: Ist sie berechtigt? Sind die Kosten plausibel? Welche Erklärung ist sinnvol? Danach bekommst du eine klare Handlungsempfehlung, eine rechtssichere Antwort an die Gegenseite und bei Bedarf Unterstützung bis zur gerichtlichen Vertretung.

Kostenlose Ersteinschätzung zu deiner Abmahnung

So reagierst du richtig auf eine Abmahnung von den Torsten Thiel Rechtsanwälten

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Nicht in Panik geraten

Eine Torsten Thiel Abmahnung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt

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Nicht sofort unterschreiben

Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst

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Nicht sofort bezahlen

Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger

Was wir bei einer Kanzlei Torsten Thiel Abmahnung für dich tun

  1. Detaillierte Prüfung der Abmahnung: Unsere Experten untersuchen die Vorwürfe und beraten dich zu den Risiken und dem weiteren Vorgehen.

  2. Modifizierung der Unterlassungserklärung: Gerade die beiliegende Unterlassungserklärung kann es in sich haben. Damit du keine überhöhten Vertragsstrafen und unnötige rechtliche Verpflichtungen eingehst, modifizieren wie die Erklärung ggf. zu deinen Gunsten.

  3. Persönliche Beratung: Keine langen Wartezeiten, denn die Fristen sind eng gesetzt, daher bekommst du direkten Kontakt zu erfahrenen Rechtsanwälten.

  4. Vertretung vor Gericht: Im (unwahrscheinlichen) Fall eines Gerichtsverfahrens sind wir dein starker Partner – kompetent und erfahren.

  5. Langjährige Erfahrung: Unser Anwaltsteam hat bereits über 26.000 Abmahnungen bearbeitet und weiß, wie man die Sache schnell aus der Welt schafft.

Eine Mitgliedschaft beim Händlerbund sorgt dafür, dass du die nötige Unterstützung erhältst, um gegen die Abmahnung von der Torsten Thiel Rechtsanwaltskanzlei bestmöglich zu reagieren.

Soforthilfe bei Abmahnung

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Kompetente Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (GPSR) via E-Mail und Telefon
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Du hast eine Abmahnung erhalten und weißt nicht, wie du weiter vorgehen sollst, was bei den gesetzten Fristen zu beachten ist oder welche Kosten auf dich zukommen können? Downloade einfach unser kostenloses Whitepaper "Schreckgespenst Abmahnung" und das "FAQ zur Unterlassungserklärung", in dem unsere Rechtsexperten die meist gestellten Fragen ausführlich beantworten.

FAQ zu Abmahnungen durch Torsten Thiel Rechtsanwälte

Wer steckt hinter der Kanzlei Torsten Thiel?

In den Abmahnschreiben wird häufig Rechtsanwalt Torsten Thiel, LL.M. aus Düsseldorf genannt.

Was sind typische Gründe für eine Abmahnung durch diese Kanzlei?

Sehr häufig wird unzulässige E-Mail-Werbung angemahnt (z. B. Werbe-Mail ohne ausdrückliche Einwilligung bzw. ohne bestehende Geschäftsbeziehung). In den Schreiben werden als Grundlage u. a. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG und teils weitere Anspruchsgrundlagen genannt.

Zusätzlich können DSGVO-Ansprüche (Auskunft/Löschung) mit geltend gemacht werden.

Wer sind typische Mandanten, für die abgemahnt wird?

Die Mandanten sind in der Regel gewerbliche Online-Händler, die Wettbewerber wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) abmahnen lassen.

Welche Forderungen stehen typischerweise im Schreiben?

Je nach Fall können gefordert werden:

  1. Unterlassungserklärung (strafbewehrt)
  2. Anwaltskosten / Aufwendungsersatz
  3. Schadensersatz
  4. teils DSGVO-Auskunft (Art. 15) und Löschung

Solltest du die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Unterschreibe sie nicht „einfach so“. Vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig weit formuliert und binden dich langfristig; außerdem kann jede zukünftige Abweichung teuer werden. Sinnvoll ist meist eine juristische Prüfung und falls überhaupt nötig eine modifizierte Erklärung, die nicht mehr verspricht als erforderlich.

Was hat es mit den DSGVO-Auskunfts- und Löschforderungen auf sich?

Manche Schreiben kombinieren den UWG-Vorwurf mit datenschutzrechtlichen Ansprüchen (z. B. Auskunft nach Art. 15 DSGVO, Löschung). Das ist heikel, weil du einerseits reagieren solltest, andererseits aber keine unnötigen Angaben machen willst, die später gegen dich verwendet werden können. Eine abgestimmte Antwort (Wettbewerbsrecht + Datenschutz) ist deshalb sinnvoll.

Was passiert, wenn du gar nicht reagierst oder die Frist verpasst?

Dann drohen je nach Konstellation gerichtliche Schritte (z. B. einstweilige Verfügung/Klage) oder zusätzliche Kosten. Auch wenn Beträge „überschaubar“ wirken, kann sich das Risiko durch Unterlassung und Folgeschritte deutlich erhöhen.

Wie kannst du solche Abmahnungen künftig vermeiden?

Zwei typische Baustellen:

  1. E-Mail-Marketing: Einwilligungen sauber dokumentieren (Double-Opt-In), Bestandskunden-Ausnahmen korrekt anwenden, klare Abmeldemöglichkeit, keine „versteckte“ Werbung in vermeintlich rein sachlichen Mails.
  2. Website/Tracking: Cookie-/Consent-Themen sauber umsetzen, dazu gab es in der Vergangenheit ebenfalls Abmahnungen wegen Cookies.

Ist eine Abmahnung wegen E-Mail-Werbung immer berechtigt?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob du eine wirksame Einwilligung (z. B. Double-Opt-In) nachweisen kannst oder ob ggf. die Bestandskunden-Ausnahme greift. Auch relevant: War die E-Mail wirklich Werbung oder z. B. eine reine Service-Nachricht? Außerdem muss die behauptete Kontaktaufnahme dir rechtlich zugeordnet werden können (z. B. wenn Dienstleister/Tools beteiligt sind). Genau diese Punkte werden bei einer Prüfung strukturiert abgeklopft.

Was bedeutet „Bestandskunden-Ausnahme“ und wann darfst du ohne Einwilligung werben?

Unter bestimmten Voraussetzungen darfst du Bestandskunden auch ohne gesondertes Opt-In per E-Mail kontaktieren (typisch: Werbung für eigene ähnliche Produkte, Kunde hat E-Mail im Zusammenhang mit Verkauf erhalten, Widerspruchsmöglichkeit bei Erhebung und in jeder Mail, kein Widerspruch). In der Praxis scheitert es oft an Details: fehlender Hinweis bei Erhebung, Werbung für „nicht ähnliche“ Produkte oder unklare Zuordnung der Adresse. Das ist ein häufiger Prüfpunkt in solchen Fällen.

Welche Beweise werden bei solchen Abmahnungen typischerweise angeführt?

Oft wird die konkrete Werbe-E-Mail als Anlage beigefügt (Header/Betreff/Datum) oder es werden Screenshots/Weiterleitungen dokumentiert. Manchmal wird zusätzlich behauptet, dass keine Einwilligung vorliegt oder dass eine Auskunft/Löschung nicht erfüllt wurde. Wichtig: Beweise und Behauptungen sind nicht dasselbe — man prüft, ob die Darstellung schlüssig ist, ob der Absender technisch zu dir passt und ob Einwilligungen/Prozesse dokumentiert sind.

Was ist eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ und warum wird sie häufig empfohlen?

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft so formuliert, dass sie sehr weit reicht (z. B. mehr Kommunikationsarten oder mehr Konstellationen als nötig). Eine modifizierte Erklärung kann den Umfang auf das rechtlich Erforderliche begrenzen und Formulierungsfallen vermeiden. Ziel ist: Risiko senken, ohne sich unnötig zu binden. Ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte (und in welcher Form), hängt immer vom Einzelfall ab.

Wie hoch kann die Vertragsstrafe werden, wenn du nach einer Unterlassungserklärung „versehentlich“ nochmal eine Werbe-Mail versendest?

Das hängt von der konkreten Regelung ab (klassisch: feste Vertragsstrafe oder „Hamburger Brauch“, bei dem die Höhe im Streitfall überprüft wird). Praktisch heißt das: Schon ein späterer Verstoß kann teuer werden — besonders, wenn Newsletter-Tools, Automationen oder CRM-Strecken nicht sauber getrennt sind. Deshalb ist die Formulierung und die technische Umsetzung nach Abgabe einer Erklärung so wichtig.

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Nachdem wir unglücklicherweise auch Opfer einer Abmahnwelle wurden, habe ich den Kontakt zum Händlerbund gesucht. Innerhalb kürzester Zeit hatte ich ein kompetentes Beratungstelefonat mit einer Anwältin, das Schreiben an den Kläger wurde versandt und ich bekam regelmäßig Updates zur Lage. Sehr schnell war das Ganze geklärt und ich konnte mich wieder anderen Dingen widmen.
Verena Schlüpmann, Geschäftsführerin K5 GmbH

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