Abmahnung wegen Datenschutz (DSGVO)

Du hast Post vom Anwalt bekommen? Von einer Abmahnung im Datenschutz sind viele Online-Händler betroffen. Das Datenschutzrecht ist kompliziert und kleinste Fehler können schnell eine Abmahnung wegen eines Datenschutzverstoßes nach sich ziehen. Aber keine Sorge, wir stehen dir zur Seite. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte sind darauf spezialisiert, Online-Händlern bei ihrer Abmahnung im Datenschutz zu unterstützen. 

Das solltest du nicht tun:

  1. In Panik geraten und vorschnell bezahlen (nicht selten sind die geforderten Beträge zu hoch angesetzt)
  2. Die beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben (es drohen hohe Vertragsstrafen und unnötige Verpflichtungen)
  3. Die Datenschutz-Abmahnung einfach ignorieren (die Gegenseite kann eine einstweilige Verfügung erlassen, wodurch weitere Kosten entstehen können)

Unsere Anwälte prüfen:

  1. ob die Abmahnung im Datenschutz gerechtfertigt ist
  2. ob die geforderten Beträge zu hoch angesetzt sind
  3. ob die Unterlassungserklärung zu deinen Gunsten modifiziert werden kann

Wir übernehmen deine Abmahnung wegen Datenschutzverstoß ohne lange Wartezeiten, deutschlandweit.

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Hast du eine Abmahnung wegen eines Datenschutzverstoßes bekommen?

Aber wie verhältst du dich bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zur DSGVO? Nichts zu tun, ist keine Option und kann teuer für dich werden. Hinsichtlich der Abmahnung ist ein übereiltes Handeln nicht sinnvoll.

Unterschreibe keinesfalls vorschnell eine Unterlassungserklärung ohne vorherige kompetente und fachkundige Überprüfung. Lass deine DSGVO-Abmahnung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen. Wir prüfen, ob der Unterlassungsanspruch gerechtfertigt ist und können dir die ggfs. abzugebende Unterlassungserklärung korrekt formulieren. Wir prüfen auch die geltend gemachten Kosten der Abmahnung des Datenschutzes.

Was kannst du tun?

  1. Wende dich telefonisch an den Händlerbund +49 341 926590
  2. oder lade das Abmahnschreiben direkt über den Abmahnungsupload hoch

Wir helfen dir sofort!

Der nächste Schritt ist die Behebung des beanstandeten Datenschutzverstoßes. Spätestens jetzt musst du eine rechtskonforme Datenschutzerklärung für deinen Online-Shop verwenden. Eine abmahnsichere Datenschutzklärung (nach DSGVO) erhältst du selbstverständlich von uns. Diese kannst du einfach in deinen Online-Shop oder auf deiner Website einbinden und bist so vor DSGVO-bezogenen Abmahnungen geschützt.

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Sende uns jetzt alle vorhandenen Unterlagen zu. Um dich vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitierst du von vielen weiteren Services, wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und mehr.

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Häufige Gründe für eine Abmahnung im Datenschutz

Verstöße gegen Opt-In-Pflicht:

  1. Ein häufiger Abmahngrund ist ein Verstoß gegen die sogenannte Opt-In Pflicht. Opt-In bedeutet, dass der Kunde konkret seine Zustimmung gegeben haben muss - beispielsweise durch das Setzen eines Häkchens im Bestellprozess. Hier wird nochmals unterschieden zwischen der einfachen Opt-In Lösung, der Confirmed-Opt und der Double-Opt Lösung unterschieden.
  2. Bei der Confirmed-Opt Lösung bekommt der Verbraucher, nachdem er seine E-Mail-Adresse angegeben hat, eine Bestätigungsmail. Um der Werbung zu widersprechen, müsste der Verbraucher extra eine Mail schicken. So soll verhindert werden, dass falsche Mailadressen angegeben werden. Bei der Angabe einer falschen E-Mail-Adresse wird dem Verbraucher so die Möglichkeit gegeben, der Nutzung zu widersprechen.
  3. Bei der Double-Opt Lösung (oder auch Closed-Looped-Opt) Lösung muss die Anmeldung zum Newsletter z.B. durch einen Bestätigungslink, der per E-Mail verschickt wird, bestätigt werden. So kann sichergestellt werden, dass es sich bei der angegebenen E-Mail-Adresse auch wirklich um die richtige handelt.
  4. Opt-In Pflicht für Cookies: Der Nutzer muss aktiv zustimmen, welche Cookies auf der Website verwendet werden dürfen. Ein Banner, welches über die Verwendung von Cookies informiert, reicht nicht aus. Der Nutzer muss selber aktiv zustimmen, zum Beispiel durch das Setzen eines Häkchens.

Unzulässige E-Mail Werbung:

  1. Für bestimmte Werbung ist die Opt-In Lösung Pflicht, zum Beispiel bei E-Mail Werbung (§7 Abs. 2 UWG). Eine Abmahnung droht zum Beispiel dann, wenn ein Shop-Betreiber einen Newsletter versendet, ohne dass der Kunde dafür die Einwilligung gegeben hat.
  2. Eine Ausnahme besteht hier bei der sogenannten Bestandskundenwerbung. Der Kunde muss beim Kauf seine E-Mail-Adresse angegeben haben und darauf hingewiesen worden sein, dass die Adresse auch für Werbung genutzt wird. Die Werbung darf dabei nur für ähnliche Artikel erfolgen.

Verwendung von Plug-Ins & Tracking-Tools:

  1. Like-Buttons auf Websites, beispielsweise von Facebook, sorgen dafür, dass Daten des Nutzers weiter gegeben werden, ohne dass der Nutzer seine Einwilligung dazu gegeben hat. Um das zu verhindern, sollten die Plug-Ins zunächst inaktiv sein und erst durch Zustimmung des Nutzers aktiviert werden. Gleiches gilt für eingebettete Videos, die zum Beispiel auf YouTube, hochgeladen wurden.
  2. Auch der Einsatz der gerne verwendeten Tracking-Tools (z.B. Google Analytics) kann bei fehlender oder unvollständiger Belehrung in der Datenschutzerklärung abgemahnt werden. Wie die Studie „Shop-Datenschutz-Monitor 2014“ zeigt, verstoßen etwa 2 von 5 der geprüften Online-Shops bei der Verwendung von Webcontrolling-Tools gegen Datenschutz-Bestimmungen. 

Ein weiterer Abmahngrund kann darin liegen, wenn der Antrag auf Auskunft nach Artikel 13 DSGVO vom Seitenbetreiber nicht rechtzeitig bearbeitet wird.

  1. Seitenbetreiber sind außerdem verpflichtet, die Besucher der Seite über die Nutzung der persönlichen Daten in Form einer Datenschutzerklärung aufzuklären. Bei einer nicht DSGVO-konformen Datenschutzerklärung droht dem Seitenbetreiber ebenfalls die Abmahnung.

Welche Folgen hat eine Abmahnung?

Bei einer Abmahnung wirst du zunächst dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Darin sollst du versichern, das vorgeworfene Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Außerdem werden dem Online-Händler bei einer Abmahnung im Datenschutz die außergerichtlichen Prozesskosten auferlegt. Bei wiederholtem Verstoß werden der abgemahnten Person oft hohe Strafen in Aussicht gestellt.

Bevor du die Unterlassungserklärung unterschreibst und den geforderten Betrag zahlst, solltest du dir rechtliche Hilfe einholen, um zu prüfen, ob hier tatsächlich ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt. Ist die DSGVO-Abmahnung unberechtigt, kann sie zurückgewiesen werden.

Wer darf Datenschutzverstöße abmahnen?

Betroffene haben grundsätzlich ein Recht auf Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten aus Art. 12 DSGVO. Wenn die Verstöße einen wettbewerbsrechtlichen Bezug haben, haben auch Personen aus § 3 Abs. 3 UWG ein Abmahnrecht. Also auch Mitbewerber und Interessenverbände.

Umstritten ist weiterhin, ob Verbraucherschutzverbände bei Verstößen gegen die DSGVO klagen dürfen, ohne dass sie eine konkret betroffene Person vertreten. Art. 80 DSGVO regelt lediglich den Fall der Vertretung von betroffenen Personen. Die Frage hat der BGH im letzten Jahr an den EuGH gerichtet. Eine Antwort des EuGH ist noch nicht erfolgt.

Hilfe bei Abmahnung wegen DSGVO-Verstoß – auch rückwirkend!

Unsere erfahrenen Juristen vertreten und beraten dich in deinem Abmahnfall auch, wenn du bereits eine Abmahnung vorliegen hast und noch kein Händlerbund-Mitglied bist. Bereits ab 57,90 Euro* übernehmen wir im Rahmen einer Unlimited oder Professional-Mitgliedschaft die Kosten für deine rechtliche Vertretung und vertreten dich auf Wunsch durch alle gerichtlichen Instanzen.

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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

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