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Jeder der im Internet unterwegs ist, lässt zwangsläufig irgendwo seine Daten. Der Datenschutz regelt mit einer Reihe von Gesetzen, welche Daten wo erhoben werden dürfen, was mit den Daten im Nachhinein passiert und wie man sich gegen die unzulässige Datenerhebung wehren kann.
Das wohl bekannteste Gesetz im Bereich des Datenschutzes ist die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO). Die DSGVO ist eine Verordnung der europäischen Union, die seit März 2018 anzuwenden ist. Das Bundesdatenschutzgesetz (kurz BDSG) ist die Umsetzung der DSGVO in nationales Recht. Die Vorgaben der DSGVO werden hier präzisiert und ergänzt.
Das Telemediengestz (TMG) schafft rechtliche Rahmenbedingungen der Kommunikation über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste.
Aber wie verhalten Sie sich bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zur DSGVO? Nichts zu tun, ist keine Option und kann teuer für Sie werden. Hinsichtlich der Abmahnung ist ein übereiltes Handeln nicht sinnvoll.
Unterschreiben Sie keinesfalls vorschnell eine Unterlassungserklärung ohne vorherige kompetente und fachkundige Überprüfung. Lassen Sie ihre DSGVO-Abmahnung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen. Wir prüfen, ob der Unterlassungsanspruch gerechtfertigt ist und können Ihnen die ggfs. abzugebende Unterlassungserklärung korrekt formulieren. Wir prüfen auch die geltend gemachten Kosten der Abmahnung des Datenschutzes.
Wir helfen Ihnen sofort!
Der nächste Schritt ist die Behebung des beanstandeten Datenschutzverstoßes. Spätestens jetzt müssen Sie eine rechtskonforme Datenschutzerklärung für Ihren Online-Shop verwenden. Eine abmahnsichere Datenschutzklärung (nach DSGVO) erhalten Sie selbstverständlich von uns. Diese können Sie einfach in ihren Online-Shop oder auf ihrer Website einbinden und sind so vor DSGVO-bezogenen Abmahnungen geschützt
Verstöße gegen Opt-In-Pflicht:
Unzulässige E-Mail Werbung:
Verwendung von Plug-Ins & Tracking-Tools:
Ein weiterer Abmahngrund kann darin liegen, wenn der Antrag auf Auskunft nach Artikel 13 DSGVO vom Seitenbetreiber nicht rechtzeitig bearbeitet wird.
Bei einer Abmahnung werden Sie zunächst dazu aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Darin sollen Sie versichern, das vorgeworfene Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Außerdem werden dem Online-Händler bei einer Abmahung im Datenschutz die außergerichtlichen Prozesskosten auferlegt. Bei wiederholtem Verstoß werden der abgemahnten Person oft hohe Strafen in Aussicht gestellt.
Bevor Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben und den geforderten Betrag zahlen, sollten Sie sich rechtliche Hilfe einholen um zu prüfen, ob hier tatsächlich ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt. Ist die DSGVO-Abmahnung unberechtigt, kann sie zurückgewiesen werden.
Betroffene haben grundsätzlich ein Recht auf Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten aus Art. 12 DSGVO.
Wenn die Verstöße einen wettbewerbsrechtlichen Bezug haben, haben auch Personen aus § 3 Abs. 3 UWG ein Abmahnrecht. Also auch Mitbewerber und Interessenverbände.
Umstritten ist weiterhin, ob Verbraucherschutzverbände bei Verstößen gegen die DSGVO klagen dürfen, ohne dass sie eine konkret betroffene Person vertreten. Art. 80 DSGVO regelt lediglich den Fall der Vertretung von betroffenen Personen. Die Frage hat der BGH im letzten Jahr an den EuGH gerichtet. Eine Antwort des EuGH ist noch nicht erfolgt.
Unsere erfahrenen Juristen vertreten und beraten Sie in Ihrem Abmahnfall auch, wenn Sie bereits eine Abmahnung vorliegen haben und noch kein Händlerbund-Mitglied sind. Im Rahmen einer Unlimited oder Professional-Mitgliedschaft übernehmen wir die Kosten für Ihre rechtliche Vertretung und vertreten Sie auf Wunsch durch alle gerichtlichen Instanzen.
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